CoJo IP Holding GmbH
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Stacy LeAnn Kohn seit 5.7.2023 | Geschäftsführer |
John James Bostjancic seit 5.7.2023 | Geschäftsführer |
Petrus Paulus Johannes Cornelius Kosters seit 5.7.2023 | Prokura |
Kevin James Kenny seit 17.2.2020 | Geschäftsführer |
Harald Meyer seit 1.8.2019 | Prokura |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Spinal Kinetics GmbHFrankfurt am MainJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021BILANZAKTIVA
ANHANGSpinal Kinetics GmbH, Frankfurt am Main Anhang für das Geschäftsjahr 2021
Die Spinal Kinetics GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main ist im Handelsregister B des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter der Nummer HRB 87264 eingetragen. Die Spinal Kinetics GmbH ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Der Jahresabschluss wurde unter Berücksichtigung des Rechnungslegungsgrundsatzes der Unternehmensfortführung aufgestellt. Im Hinblick auf Ereignisse und Gegebenheiten, die auf wesentliche Unsicherheit zu der Fähigkeit der Gesellschaft auf Fortführung der Unternehmenstätigkeit hinweisen, verweisen wir auf die Ausführungen unter "Sonstige Angaben". Von den Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften gemäß §§ 264 Abs. 1 Satz 4, 274a, und 288 HGB wurde Gebrauch gemacht. Die zusätzlichen Erleichterungen nach §§ 266 Abs. 1 Satz 3 und 326 Abs. 1 HGB werden für die Offenlegung des Jahresabschlusses in Anspruch genommen. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 wurde nach den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches und des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Die Form der Darstellung, insbesondere die Gliederung des Jahresabschlusses, entspricht den gesetzlichen Regelungen (§ 265 Abs. 1 HGB). Die Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB). Innerhalb der Gewinn- und Verlustrechnung wurden im Geschäftsjahr abweichend zum Vorjahr die Veränderungen des Bestandes an fertigen und unfertigen Erzeugnissen separat nach dem Umsatzerlösen entsprechend der Gliederung des § 275 Abs. 2 Nr. 2 HGB ausgewiesen. Dem-zufolge wurden auch die Vorjahreswerte getrennt dargestellt. Im Vergleich zum Vorjahr haben sich die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden nicht geändert. II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Für die Erstellung des Jahresabschlusses der Spinal Kinetics GmbH waren die nachfolgend beschriebenen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze maßgebend: Immaterielle Vermögensgegenstände werden, soweit sie gegen Entgelt erworben wurden, zu Anschaffungskosten aktiviert und über den Zeitraum ihrer Nutzung linear pro rata temporis planmäßig abgeschrieben. Sachanlagen werden zu Anschaffungs- und Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer vermindert um planmäßige Abschreibungen, angesetzt. Die Abschreibungen werden nach betriebsgewöhnlicher Nutzungsdauer entsprechend den steuerlichen Abschreibungstabellen ermittelt und erfolgen linear pro rata temporis. Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten bis zu EUR 800 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Sofern der beizulegende Wert von Sachanlagen zum Bilanzstichtag aufgrund einer voraussichtlich dauernden Wertminderung den Buchwert unterschreitet, wird eine außerplanmäßige Abschreibung auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen. Die Bewertung des Vorratsvermögens erfolgt zu Anschaffungskosten bzw. den niedrigeren Stichtagswerten. Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und/oder niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, werden durch angemessene Wertabschläge berücksichtigt. In allen Fällen wurde verlustfrei bewertet, d. h. soweit die voraussichtlichen Verkaufspreise abzüglich der bis zum Verkauf anfallenden Kosten zu einem niedrigeren beizulegenden Wert führen, wurden entsprechende Abwertungen vorgenommen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit Nominalwerten bilanziert und mit dem Nennwert bzw. mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert angesetzt. Bei Forderungen, deren Einbringlichkeit mit erkennbaren Risiken behaftet ist, werden angemessene Wertabschläge vorgenommen; uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben. Bei der Bewertung der Forderungen wird allgemein allen erkennbaren Risiken Rechnung getragen. Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten werden zum Nennwert angesetzt. Auf der Aktivseite enthalten Rechnungsabgrenzungsposten Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Das gezeichnete Kapital wird zum Nennwert bilanziert. Die Steuerrückstellungen sowie die sonstigen Rückstellungen sind so bemessen, dass erkennbare Risiken und ungewisse Verpflichtungen berücksichtigt sind. Die Bewertung erfolgt jeweils in Höhe des Erfüllungsbetrags, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich ist, um zukünftige Zahlungsverpflichtungen abzudecken. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichende objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen. Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Unter der Position Forderungen gegen- bzw. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen werden Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen ausgewiesen, für welche die Voraussetzungen der Vollkonsolidierung im Rahmen des Konzernabschlusses vorliegen. Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten werden mit dem Devisenkassamittelkurs zum Bilanzstichtag umgerechnet. III. Angaben zur Bilanz
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Sämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. Von den Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen bestehen in Höhe von EUR 994.440,00 (i. Vj. EUR 1.935.198,00) gegen Gesellschafter.
Eigenkapital
Das gezeichnete Kapital entspricht dem Grundkapital laut Gesellschaftsvertrag sowie der Handelsregistereintragung und beläuft sich wie im Vorjahr auf EUR 25.000,00. Die Kapitalrücklage beträgt zum Stichtag unverändert EUR 1.238.110,00. Der Bilanzverlust hat sich im Geschäftsjahr wie folgt entwickelt:
Verbindlichkeiten
Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von weniger als fünf Jahren. Von den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen bestehen in Höhe von EUR 5.613.150,22 (i. Vj. EUR 6.103.186,61) gegenüber Gesellschafter. IV. Sonstige Angaben
Zum 31. Dezember 2021 bestehen keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen (i. Vj. EUR 149.645,71).
Mitarbeiter
Während des Geschäftsjahres waren durchschnittlich zehn Mitarbeiter beschäftigt (i. Vj. zehn). Fähigkeit der Spinal Kinetics GmbH zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit Zum Bilanzstichtag besteht ein nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag i. H. v. EUR 60.450,15 (i. Vj. EUR 269.930,70). Gleichwohl liegt eine Überschuldung i. S. d. § 19 Abs. 2 InsO nicht vor. Aufgrund einer Rangrücktrittsvereinbarung mit der Muttergesellschaft Spinal Kinetics LLC besteht vorliegend keine insolvenzrechtliche Überschuldung. Wir gehen entsprechend weiterhin von der Fähigkeit der Spinal Kinetics GmbH zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aus.
Konzernzugehörigkeit
Die Spinal Kinetics GmbH wird in den Konzernabschluss der Orthofix Medical Inc. mit Sitz in Delaware, Texas/USA, einbezogen.
Geschäftsführung
Als Geschäftsführer waren im Geschäftsjahr 2021 bestellt:
Frankfurt am Main, 30. November 2022 Die Geschäftsführung
Frankfurt am Main, den 30. November 2022 gez. Douglas Rice, Kevin Kenny Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 08. Dezember 2022 |
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