Schweizer
GmbH
Guhrow
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
802.234,00 |
720.034,13 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
2.074,50 |
6.038,50 |
| II.
Sachanlagen |
748.159,50 |
661.995,63 |
| III.
Finanzanlagen |
52.000,00 |
52.000,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
4.395.080,53 |
4.981.028,05 |
| I.
Vorräte |
22.499,47 |
1.281.165,52 |
| 1.
erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen |
3.058.369,77 |
|
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
338.564,77 |
355.789,27 |
| III.
Wertpapiere |
300.000,00 |
|
| IV.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
3.734.016,29 |
3.344.073,26 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
44.844,43 |
35.165,29 |
| D.
Aktiver Unterschiedsbetrag aus der
Vermögensverrechnung |
6.283,66 |
|
| Aktiva |
5.248.442,62 |
5.736.227,47 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
3.855.091,23 |
3.540.553,31 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
104.000,00 |
104.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
3.436.553,31 |
2.760.971,05 |
| III.
Jahresüberschuss |
314.537,92 |
675.582,26 |
| B.
Rückstellungen |
146.944,00 |
367.695,34 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.246.407,39 |
1.827.978,82 |
| Passiva |
5.248.442,62 |
5.736.227,47 |
Anhang 2023
Allgemeine Angaben
Die Schweizer GmbH hat ihren Sitz in Guhrow. Sie ist
im Handelsregister des Amtsgerichts Cottbus unter HRB 510
eingetragen.
Der Jahresabschluss der Schweizer GmbH wurde auf der
Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurde
teilweise von den größenabhängigen
Erleichterungen der §§ 267, 274a, 276,
288 HGB Gebrauch gemacht.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände
werden mit den Anschaffungskosten vermindert um die
planmäßigen Abschreibungen bewertet.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear und degressiv
vorgenommen.
Der Übergang von der degressiven zur linearen
Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu
einer höheren Jahresabschreibung führt.
Für die im Wirtschaftsjahr neu zugegangenen
Anlagegüter werden die Abschreibungen zeitanteilig
angesetzt.
Anschaffungs- und Herstellungskosten für
geringwertige Wirtschaftsgüter wurden analog § 6
Abs. 2 EStG im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben.
Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und
bewertet:
- Beteiligungen zu Anschaffungskosten
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden zu
durchschnittlichen Anschaffungskosten unter Beachtung des
Niederstwertprinzips bewertet. Fertige und unfertige
Erzeugnisse werden zu durchschnittlichen Herstellungskosten
angesetzt. Diese umfassen neben dem Fertigungsmaterial, den
Fertigungslöhnen und den Abschreibungen auch die
Material- und Fertigungsgemeinkosten und ggf. Zinsen
für die Dauer der Herstellung.
Wertpapiere wurden unter Berücksichtigung aller
erkennbaren Risiken bewertet.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich
mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken
wurden ggf. durch Einzelwertberichtigungen
berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko bei
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine
Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.
Für ungewisse Verbindlichkeiten aus
Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen
gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde gem. §
253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags auf der Basis
versicherungsmathematischer Berechnungen bewertet.
Gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB erfolgt
eine Verrechnung der Ansprüche aus dem
Rückdeckungsvermögen mit der
Pensionsverpflichtung. Im Geschäftsjahr 2023 ergibt
sich ein aktiver Überhang aus der
Vermögensverrechnung.
Die Steuerrückstellungen enthalten die noch
nicht veranlagten Steuern des Geschäftsjahres und zu
erwartende Steuernachzahlungen aus Vorjahren.
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Die
sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung
Ausschüttungssperre
Der Gesamtbetrag, der gem. § 253 Abs. 6 HGB der
Ausschüttungssperre unterliegt, beträgt
EUR 7.401,00 (Vj.: EUR 33.189).
Verrechnung von Vermögensgegenständen und
Schulden
Für die Saldierung von Schulden aus
Altersvorsorgeverpflichtungen mit verrechnungsfähigen
Vermögenswerten wurden folgende Werte ermittelt:
Erfüllungsbetrag
der Schulden
|
593.822,00
|
EUR
|
Anschaffungskosten der
verrechneten Vermögenswerte
|
608.046,10
|
EUR
|
Zeitwert der
verrechneten Vermögenswerte
|
600.105,66
|
EUR
|
verrechnete Aufwendungen
|
10.450,00
|
EUR
|
verrechnete Erträge
|
3.735,27
|
EUR
|
Angaben zu den Restlaufzeiten von Verbindlichkeiten
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt
EUR 1.225.295,29 (Vorjahr: EUR 1.803.137,38).
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr beträgt EUR
21.112,10 (Vorjahr: EUR 24.841,44).
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt
EUR 12.724,56 (Vorjahr: EUR 17.461,19).
Für Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen bestehen ggf. branchenübliche
Eigentumsvorbehalte an den gelieferten Gegenständen.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Neben den in der Bilanz ausgewiesenen
Verbindlichkeiten bestehen in Höhe von
EUR 102.483,44 sonstige finanzielle Verpflichtungen.
Sonstige Pflichtangaben
Durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten
Arbeitnehmer hat 55 betragen.
Unterschrift der Geschäftsleitung
Guhrow, den 13. Dezember 2024
Hans-Martin Schweizer, Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 20.12.2024
festgestellt.
|