Großhandel mit medizinischen und orthopädischen Artikeln, Dental- und Laborbedarf
Markmann + Müller Datensysteme GmbH
Gahlenfeldstraße 45, 58313 Herdecke, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Simon Schultz seit 12.1.2026 | Geschäftsführer |
Michael Müller seit 2.12.2003 | Geschäftsführer |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Markmann + Müller Datensysteme GmbHHerdeckeJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2023 bis zum 30.06.2024Zur Offenlegung bestimmter Jahresabschluss zum 30. Juni 2024Vorbemerkung In dem nachstehenden offengelegten Jahresabschluss wurden abweichend von dem ursprünglichen Jahresabschluss die Offenlegungserleichterungen des § 326 Abs. 1 HGB in Anspruch genommen. Bilanz zum 30. Juni 2024
Anhang für das Geschäftsjahr 2023/20241. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Herdecke und ist dort beim Amtsgericht Hagen im Handelsregister, Abteilung HRB, unter Nr. 5321 seit dem 17. Juli 1998 eingetragen. Der vorliegende Jahresabschluss der Markmann + Müller Datensysteme GmbH, Herdecke, zum 30. Juni 2024 wurde gemäß den §§ 242 ff., 264 ff. HGB sowie den einschlägigen Vorschriften des GmbHG aufgestellt. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft i. S. d. § 267 Abs. 1 HGB. Von den Erleichterungsvorschriften gemäß § 288 Abs. 1 HGB wurde teilweise Gebrauch gemacht. Der Jahresabschluss wurde nach Ergebnisverwendung aufgestellt. 2. Angabe der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und Angaben zur Bilanz Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden gegenüber dem Vorjahr unverändert angewendet. Die Immateriellen Vermögensgegenstände und die Gegenstände des Sachanlagevermögens werden zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen angesetzt und nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer zwischen 3 und 10 Jahren abgeschrieben. Zugänge werden pro rata temporis abgeschrieben. Geringwertige Wirtschaftsgüter, die nach dem 31. Dezember 2007 angeschafft wurden und deren Anschaffungs- oder Herstellkosten € 800,00 nicht übersteigen, werden vollständig abgeschrieben. Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten oder niedrigeren beizulegenden Werten bewertet, sofern von einer dauerhaften Wertminderung auszugehen ist. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden zu Nennwerten abzüglich angemessener Wertberichtigungen für Ausfallrisiken bewertet. Der Ansatz der sonstigen Vermögensgegenstände erfolgt zu Nominalwerten. Sämtliche Forderungen weisen eine Fälligkeit von unter einem Jahr auf. Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten betrifft im Wesentlichen Wartungsverträge, Grundbesitzabgaben und KFZ-Steuern. Der passive Rechnungsabgrenzungsposten umfasst ausschließlich mit Kunden abgeschlossene Wartungsverträge. Der Ausweis des aktiven Unterschiedsbetrags aus der Vermögensverrechnung betrifft die Verrechnung eines Rückdeckungsguthabens mit der Pensionsverpflichtung. Die Pensionsverpflichtung zum 30. Juni 2024 beläuft sich auf T€ 482. Das rückgedeckte Bankguthaben in Höhe von T€ 513 übersteigt zum Stichtag die Pensionsverpflichtung um T€ 31. Die Pensionsverpflichtung wurde nach den Vorschriften des HGB anhand versicherungsmathematischer Methoden ermittelt. Die Bewertung erfolgte nach den anerkannten Grundsätzen der Versicherungsmathematik mittels der sogenannten "Projected-Unit-Credit-Method" (PUC-Method). Der Rückstellungsbetrag gemäß PUC-Method ist definiert als der versicherungsmathematische Barwert der Pensionsverpflichtung, der vom Mitarbeiter bis zu diesem Zeitpunkt gemäß Rentenformel und Unverfallbarkeitsregelung auf Grund der in der Vergangenheit abgeleisteten Dienstzeit erdient worden ist. Die Rückstellung ist nach Maßgabe des § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB gebildet worden. Dabei dürfen Rückstellungen für Altersvorsorgeverpflichtungen oder vergleichbare langfristig fällige Verpflichtungen pauschal mit einem durchschnittlichen Marktzins abgezinst werden, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Der durchschnittliche Marktzins ergibt sich dabei aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und beträgt zum Stichtag 1,84 %. Der gemäß § 253 Abs. 6 S. 1 und 2 HGB zu ermittelnde, ausschüttungsgesperrte Unterschiedsbetrag zu dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen 7 Jahren (1,86 %) beträgt T€ 1. Fluktuation, Anwartschafts- und Gehaltstrends werden mit 0 % berücksichtigt. Die Berechnung erfolgte unter Verwendung der Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck, Köln. Für ungewisse Verbindlichkeiten werden Rückstellungen in dem Umfang gebildet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung als Erfüllungsbetrag notwendig ist. Die ausgewiesenen Verbindlichkeiten sind zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt und haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Die Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresüberschuss in die anderen Gewinnrücklagen einzustellen. 3. Sonstige Angaben Die Gesellschaft beschäftigte jahresdurchschnittlich 38 Mitarbeiter (Vj.: 40). Geschäftsführer des Geschäftsjahres 2023/2024 war:
Herr Michael Müller war von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Angaben i. S. d. § 285 Nr. 28 HGB sowie § 253 Abs. 6 HGB (ausschüttungsgesperrte Beträge):
Herdecke, den 4. September 2024 Michael
Müller
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