Stammdaten

Register
Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) HRB 77021
Eingetragen
20.8.2004
Branche
Herstellung von Baubedarfsartikeln aus KunststoffenHerstellung von Gipserzeugnissen für den BauTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Baustoffen und Anstrichmitteln
Gegenstand
Ausführung von Trockenbauarbeiten, der Einbau von genormten Baufertigteilen, Fliesenlegerarbeiten, Estricharbeiten, Handel mit Baustoffen.

Historie

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Management

NameRolle
Prokura
Frank-Renè Lampe
seit 20.8.2004
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

12623 Berlin, Pilsener Straße 76
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

BAUMO-Lampe GmbH

Berlin

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.11.2012 bis zum 31.10.2013

BILANZ


AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen

25981,51

43221,02

mmaterielle Vermögensgegenstände

II. Sachanlagen

III. Finanzanlagen

B. Umlaufvermögen

I. Vorräte

2031,56

85,85

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

17973,66

4479,72

74949,38

889,57

III. Wertpapiere

IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

16804,52

165,28

C. Rechnungsabgrenzungsposten

2215,88

2186,82

Summe Aktiva

69486,85

121497,92


PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

25000,00

25000,00

II. Kapitalrücklage

III. Gewinnrücklagen

IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag

24345,19

22242,79

V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

-5491,08

43854,11

2102,40

B. Rückstellungen

2161,00

4195,66

12729,11

2170,00

C. Verbindlichkeiten

1803,87

15129,83

21437,08

16650,45

13324,37

D. Rechnungsabgrenzungsposten

Summe Passiva

69486,85

121497,92

ANHANG zum Jahresabschluss 2012

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des HGB aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurde die Regelung des GmbH-Gesetzes beachtet.

Im Einzelnen waren dies folgende Grundsätze und Methoden:

1. Gliederungsgrundsätze

- Die Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sind mit denen des Vorjahres vergleichbar.

-Eine Anpassung der Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung mit denen des Geschäftsjahres war nicht erforderlich.

- Eine Mitzugehörigkeit von Vermögensgegenständen und Schulden zu anderen Posten der Bilanz bestand nicht.

2. Bilanzierungsmethode

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Aufwendungen und Erträge sowie Rechnungsabgrenzungsposten enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des §249 HGB gebildet.

3. Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, es sind alle Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlußstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:

- Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibung vermindert. Die Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände entsprechend dern steuerlichen Vorschriften des § 7 Abs. 1 EStG linear pro rata temporis vorgenommen.

Für geringwertige Anlagegüter mit einem Anschaffungswert bis zu 410 EUR wurde im Zugangsjahr die steuerliche Bewertungsfreiheit des §6 Abs. 2 EStG in Vb. mit R31 Abs. 3 EStRili in Anspruch genommen.

- Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- und Herstellungskosten angesetzt, sofern ein entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Börsen- oder Marktpreis am Abhschlussstichtag abgeschrieben. Aktivierte Teilgefertigte Leistungen wurden entsprechend den gesetzlichen Vorschriften bewertet.

- Forderungen wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt.

- Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. Sie wurden unter Anwendung des § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG mit einem Zinssatz von 5,5 von Hundert abgezinst, ausgenommen von der Abzinsung wurden Verbindlichkeiten, deren Laufzeit am Bilanzstichtag weniger als 12 Monate beträgt und Verbindlichkeiten, die verzinslich sind oder auf einer Anzahlung oder Vorausleistung beruhen.

- Die Rückstellungen wurden nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt.
Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten.

Zusatzangaben zur Bilanz

- Zusatzangaben zur Bilanz nach § 327 Ziff. 1 HGB sind nicht erforderlich, da es sich um eine sog. kleine Kapitalgesellschaft handelt.

Erläuterungen zu einzelnen Posten der Gewinn- und Verlustrechnung

- Außerordentliche Erträge und außerordentliche Aufwendungen sind nicht angefallen

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