BAUMO-Lampe GmbH
Pilsener Straße 76, 12623 Berlin, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Simone, geb. Pflug Lampe seit 29.3.2016 | Prokura |
Frank-Renè Lampe seit 20.8.2004 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
BAUMO-Lampe GmbHBerlinJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.11.2012 bis zum 31.10.2013BILANZ
ANHANG zum Jahresabschluss 2012Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des HGB aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurde die Regelung des GmbH-Gesetzes beachtet. Im Einzelnen waren dies folgende Grundsätze und Methoden: 1. Gliederungsgrundsätze - Die Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sind mit denen des Vorjahres vergleichbar. -Eine Anpassung der Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung mit denen des Geschäftsjahres war nicht erforderlich. - Eine Mitzugehörigkeit von Vermögensgegenständen und Schulden zu anderen Posten der Bilanz bestand nicht. 2. Bilanzierungsmethode Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Aufwendungen und Erträge sowie Rechnungsabgrenzungsposten enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert. Immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des §249 HGB gebildet. 3. Bewertungsmethoden Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, es sind alle Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlußstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet: - Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibung vermindert. Die Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände entsprechend dern steuerlichen Vorschriften des § 7 Abs. 1 EStG linear pro rata temporis vorgenommen. Für geringwertige Anlagegüter mit einem Anschaffungswert bis zu 410 EUR wurde im Zugangsjahr die steuerliche Bewertungsfreiheit des §6 Abs. 2 EStG in Vb. mit R31 Abs. 3 EStRili in Anspruch genommen. - Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- und Herstellungskosten angesetzt, sofern ein entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Börsen- oder Marktpreis am Abhschlussstichtag abgeschrieben. Aktivierte Teilgefertigte Leistungen wurden entsprechend den gesetzlichen Vorschriften bewertet. - Forderungen wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. - Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. Sie wurden unter Anwendung des § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG mit einem Zinssatz von 5,5 von Hundert abgezinst, ausgenommen von der Abzinsung wurden Verbindlichkeiten, deren Laufzeit am Bilanzstichtag weniger als 12 Monate beträgt und Verbindlichkeiten, die verzinslich sind oder auf einer Anzahlung oder Vorausleistung beruhen. - Die Rückstellungen wurden nach üblicher
kaufmännischer Schätzung ermittelt.
Zusatzangaben zur Bilanz - Zusatzangaben zur Bilanz nach § 327 Ziff. 1 HGB sind nicht erforderlich, da es sich um eine sog. kleine Kapitalgesellschaft handelt. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Gewinn- und Verlustrechnung - Außerordentliche Erträge und außerordentliche Aufwendungen sind nicht angefallen |
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