ADB-Logistik GmbH
Leutenbach
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
10.311,00 |
3.055,00 |
| I.
Sachanlagen |
10.311,00 |
2.055,00 |
| II.
Finanzanlagen |
0,00 |
1.000,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
14.689,00 |
299.044,11 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
14.689,00 |
299.044,11 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
1.315,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
25.000,00 |
303.414,11 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
25.000,00 |
1.844,51 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn / Bilanzverlust |
0,00 |
-23.155,49 |
| B.
Rückstellungen |
0,00 |
5.813,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
0,00 |
295.756,60 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
0,00 |
295.756,60 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
25.000,00 |
303.414,11 |
Anhang
A. Gesetzliche Grundlagen
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne der §§ 264, 267 I HGB auf.
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und
Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 I 2, 266
ff. HGB).
Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den
Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetztes
(BilMoG) aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung
und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden
insoweit angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt
insoweit nicht vor (Art. 67 VIII 1 EGHGB). Die
Vorjahreszahlen wurden entsprechend Art. 67 VIII 2 EGHGB
nicht angepasst.
B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierung der Sachanlagen erfolgt zu
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter
Berücksichtigung nutzungsbedingter
planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der
planmäßigen Abschreibung ist die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes (§ 253 I 1, II HGB). Die
beweglichen Anlagegüter werden linear abgeschrieben.
Die Bewertung der Finanzanlagen erfolgt zu
Anschaffungskosten (§ 253 I 1 HGB).
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert
angesetzt.
Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten und
sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist (§ 253 I 2 HGB).
Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 I 2 HGB).
C. Sonstige Pflichtangaben
Während des abgelaufenenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens -
unverändert - geführt durch
Frau Sonja Siebenhaar, kaufmännische
Angestellte.
Frau Siebenhaar wurde mit Wirkung zum 01. Januar 2011
als Geschäftsführer der Gesellschaft abberufen;
Geschäftsführer ist seitdem Herr Andrè de
Boer.
Von den Erleichterungen der §§ 274a, 288
HGB wurde Gebrauch gemacht.
Leutenbach, 01.03.2012
gez. Andrè de Boer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 01.03.2012 festgestellt.
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