Bendick
Zookauf GmbH
Mettingen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.10.2010 bis zum 30.09.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
30.9.2011
EUR |
30.9.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
35.342,00 |
42.506,00 |
| I.
Sachanlagen |
35.342,00 |
42.506,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
91.095,56 |
99.588,04 |
| I.
Vorräte |
76.133,90 |
81.578,48 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
6.906,24 |
3.446,02 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
8.055,42 |
14.563,54 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.805,80 |
1.579,81 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
128.243,36 |
143.673,85 |
Passiva
|
|
30.9.2011
EUR |
30.9.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
12.596,13 |
9.616,57 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.500,00 |
-12.500,00 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
12.500,00 |
12.500,00 |
| II.
Verlustvortrag |
2.883,43 |
9.829,99 |
| III.
Jahresüberschuss |
2.979,56 |
6.946,56 |
| B.
Rückstellungen |
1.500,00 |
1.500,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
114.147,23 |
132.557,28 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
128.243,36 |
143.673,85 |
Anhang
1. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des
Jahresabschlusses
Die Bendick Zookauf GmbH gilt zum Bilanzstichtag als
kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1
HGB.
Die Bilanzgliederung erfolgte gemäß §
266 HGB, die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gliederungsschema des Gesamtkostenverfahrens (§ 275
Abs. 2 HGB) aufgestellt.
Die dem Jahresabschluss zum 30. September 2011 zu
Grunde liegenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
wurden unverändert zum Vorjahr beibehalten.
2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss wurde unter Berücksichtigung
der allgemeinen Bewertungsvorschriften des § 252 Abs.
1 Nr. 1 - Nr. 6 HGB aufgestellt.
Die Bewertung des Anlagevermögens erfolgte
gemäß § 253 Abs. 1 S. 1 HGB zu
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um
planmäßige Abschreibungen.
Gründe für außerplanmäßige
Abschreibungen nach § 253 Abs. 3 S. 3 HGB waren ebenso
wenig wie für Wertaufholungspflichten nach § 253
Abs. 5 HGB ersichtlich.
Die Bewertung der Vorräte erfolgte
gemäß § 253 Abs. 1 S. 1 HGB zu
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind ausgehend vom Nennwert
unter Beachtung eines eventuellen Ausfallrisikos bewertet
worden.
Kassenbestände wurden gemäß den
Kassenprotokollen, Guthaben bei Kreditinstituten
gemäß den Kontoauszügen zum Bilanzstichtag
angesetzt.
In den Rechnungsabgrenzungsposten sind die in §
250 HGB genannten Posten enthalten.
Das Eigenkapital ist mit dem Nennbetrag angesetzt
worden (§ 272 Abs. 1 HGB).
Die sonstigen Rückstellungen wurden
gemäß § 253 Abs. 1 S. 2 HGB in Höhe
des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags für die in §
249 HGB genannten Verpflichtungen gebildet.
Verbindlichkeiten wurden gemäß § 253
Abs. 1 S. 2 HGB mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.
3. Sonstige Angaben
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von
bis zu einem Jahr.
Die Verbindlichkeiten haben in Höhe von
65.147,23 Euro eine Restlaufzeit von bis zu einem
Jahr
28.000,00 Euro eine Restlaufzeit von ein bis
fünf Jahren
21.000,00 Euro eine Restlaufzeit von über
fünf Jahren.
Geschäftsführer ist Herr Wolfgang Bendick.
Mettingen, den 10. Juli 2012
gez. Wolfgang Bendick
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 10.07.2012 festgestellt.
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