COGO GmbH
76mManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Andreas Richter seit 24.10.2018 | Liquidator |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 60.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Richter
& Trautmann GmbH
|
|
31.12.2009
EUR |
31.12.2008
EUR |
|
| A. Anlagevermögen | 6.188,00 | 8.013,00 |
| I. Sachanlagen | 6.188,00 | 8.013,00 |
| B. Umlaufvermögen | 6.450,12 | 9.211,92 |
| I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | 2.547,63 | 2.022,84 |
| II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks | 3.902,49 | 7.189,08 |
| Bilanzsumme, Summe Aktiva | 12.638,12 | 17.224,92 |
|
Passiva |
||
| 31.12.2009
EUR |
31.12.2008
EUR |
|
| A. Eigenkapital | 11.185,33 | 14.572,13 |
| I. gezeichnetes Kapital | 25.564,59 | 25.564,59 |
| II. Verlustvortrag | 10.992,46 | 5.852,31 |
| III. Jahresfehlbetrag | 3.386,80 | 5.140,15 |
| B. Rückstellungen | 800,00 | 2.000,00 |
| C. Verbindlichkeiten | 652,79 | 652,79 |
| Bilanzsumme, Summe Passiva | 12.638,12 | 17.224,92 |
1.1.1 Allgemeines
Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurde von den größenabhängigen Erleichterungen der §§ 267, 276, 288 HGB Gebrauch gemacht.
1.2 Angaben zur Buchführung, Bilanzierung und Bewertung
1.2.1 Angaben zur Buchführung
Für das Unternehmen besteht nach § 238 HGB Buchführungspflicht.
Zum 01.01.2009 erfolgte ein Wechsel vom Kontenrahmen SKR 04 zum Kontenrahmen SKR 03.
Die dem Abschluss zu Grunde liegende Buchführung entspricht den GoB.
Die anfallenden Geschäftsvorfälle wurden von der Gesellschaft mit Hilfe elektronischer Datenverarbeitung erfasst und über das Programm Kanzlei-Rechnungswesen der DATEV eG ausgewertet.
Die Entwicklung des Anlagevermögens wird mit Hilfe des Programms ANLAG der DATEV eG bearbeitet. Neben einer genauen Beschreibung des einzelnen Gegenstandes wird ein Nachweis über das Anschaffungsdatum, den Anschaffungspreis sowie alle weiteren Verkehrszahlen, insbesondere die Abschreibungen geführt.
Bei Erstellung des Jahresabschlusses wurden die Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handels- und Gesellschaftsrechts beachtet.
Die Saldenvorträge zum 01.01.2009 entsprechen den Ansätzen in der Bilanz zum 31.12.2008.
Die auf den 31.12.2009 durchgeführte Inventur wurde von uns nicht beobachtet. Organisatorische Vorbereitungen und Festlegungen von Durchführungsanweisungen wurden von uns ebenfalls nicht vorgenommen.
1.2.2 Angaben zur Bilanzierung
Die Gliederung des Jahresabschlusses entspricht den Vorschriften des HGB unter besonderer Beachtung der §§ 266 und 275 HGB. Das Anlagevermögen ist in einem Bestandsnachweis ordnungsgemäß entwickelt.
Da der Jahresabschluss auch unter Beachtung steuerlicher Vorschriften aufgestellt wurde, ergibt sich kein Unterschied zwischen Handels- und Steuerbilanz. Ein Abgrenzungsposten für latente Steuern nach § 274 HGB war somit nicht zu bilden.
1.2.3 Angaben zur Bewertung
Die geltenden handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften wurden unter Berücksichtigung der Fortführung der Unternehmenstätigkeit beachtet.
Allen am Bilanzstichtag bestehenden Risiken - soweit sie bis zur Aufstellung des Jahresabschlusses erkennbar waren - ist durch die Bildung ausreichender Rückstellungen und Wertberichtigungen Rechnung getragen.
Der Anhang enthält die vorgeschriebenen Erläuterungen zu den einzelnen Posten der Gewinn- und Verlustrechnung und er gibt die sonstigen Pflichtangaben richtig und vollständig wieder.
Die Bewertung erfolgte entsprechend den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Grundsätzliche Änderungen gegenüber dem Vorjahr in der Ausübung von Bewertungswahlrechten sind nicht zu verzeichnen.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Gliederung und Bewertung der Bilanz- und GuV-Posten entsprechen den gesetzlichen Vorschriften. Einzelheiten sind den Anlagen zum Anhang zu entnehmen.
1.2.4 Sonstige Pflichtangaben
Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG
Gegenüber den Gesellschaften bestehen folgende Rechte und Pflichten:
| Verbindlichkeiten: | 652,79 Euro |
Ponitz, 29.11.2010
gez.Gregor Trautmann
gez. Andreas Richter
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