FE-Fassadentechnik GmbH

Hafenstraße 28, 18356 Barth, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Stralsund HRB 21216
Eingetragen
9.3.2020
Branche
Herstellung von Ausbauelementen aus MetallIngenieurbüros für Fachplanung von technischer GebäudeausrüstungGlasergewerbe
Gegenstand
Fassadenbau, Einbau von genormten Baufertigteilen, Metallbau

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Frank Evert
seit 9.3.2020
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

18356 Pruchten
25.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

FE-Fassadentechnik GmbH

Barth

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

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Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 861,00 981,00
I. Sachanlagen 861,00 981,00
B. Umlaufvermögen 540.268,83 354.141,29
I. Vorräte 443.397,14 228.404,69
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 96.384,72 125.103,56
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 486,97 633,04
C. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag / nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil / nicht durch Vermögenseinlagen gedeckte Entnahmen 51.780,28 87.205,38
Summe Aktiva 592.910,11 442.327,67
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Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. nicht eingeforderte ausstehende Einlagen -12.400,00 -12.400,00
III. eingefordertes Kapital 12.600,00 12.600,00
IV. Verlustvortrag 99.805,38 -4.256,35
V. Jahresüberschuss 35.425,10 -104.061,73
VI. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 51.780,28 87.205,38
B. Rückstellungen 14.540,00 14.925,00
C. Verbindlichkeiten 578.370,11 427.402,67
Summe Passiva 592.910,11 442.327,67

Anhang

ALLGEMEINE ANGABEN

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft nach § 267 Abs. 1 HGB.

Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr wurde gemäß den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches für Kaufleute (§§ 242 ff. HGB) und den ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.

Bei der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren nach § 275 Abs. 2 HGB angewendet.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung des Jahresabschlusses (§§ 266 Abs. 1, 274a, 276, 288 HGB) wurden in Anspruch genommen. Darüber hinaus wurden Offenlegungserleichterungen nach § 326 HGB in Anspruch genommen.

ANGABEN ZU BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN

Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (§§ 238 bis 263 HGB) und den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages. Darüber hinaus hat die Gesellschaft die ergänzenden Vorschriften zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden für Kapitalgesellschaften beachtet.

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.

Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von EUR 800 wurden im Jahre des Zugangs voll abgeschrieben.

Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und sofern ein entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Börsen- und Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben.

Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt.

Die liquiden Mittel wurden zum Nennwert angesetzt.

Das gezeichnete Kapital wurde zum Nennwert angesetzt.

Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages passiviert.

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

In der Bilanz sind folgende Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern ausgewiesen: Forderungen gegen GmbH-Gesellschafter EUR 7.864,91

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 weist einen „Nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag“ in Höhe von EUR 51.780,28 aus.

Es besteht eine positive Fortführungsprognose. Diese zeigt sich bereits im positiven Ergebnis des Jahres 2023 sowie auch im vorläufigen Ergebnis des Geschäftsjahres 2024. Mit dem vorläufigen Ergebnis 2024 wird der „Nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag“ voraussichtlich ausgeglichen werden.

SONSTIGE ANGABEN

Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer betrug 11.

UNTERZEICHNUNG DES JAHRESABSCHLUSSES 2023

Barth, 22.05.2025, gez. Frank Evert

(Ort) (Datum) (Unterschrift)

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 22.5.2025.

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