M-R
Goldschmuck Handelsgesellschaft mbH
Kassel
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
525,00 |
32,50 |
| I.
Sachanlagen |
525,00 |
32,50 |
| B.
Umlaufvermögen |
58.369,73 |
42.330,07 |
| I.
Vorräte |
40.111,76 |
30.909,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
14.452,52 |
7.850,79 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
3.805,45 |
3.570,28 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
124,70 |
152,00 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
121.087,70 |
125.516,52 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
180.107,13 |
168.031,09 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.600,00 |
25.600,00 |
| II.
Verlustvortrag |
151.116,52 |
126.453,70 |
| III.
Jahresüberschuss |
4.428,82 |
-24.662,82 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
121.087,70 |
125.516,52 |
| B.
Rückstellungen |
2.200,00 |
2.332,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
177.907,13 |
165.699,09 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
6.090,19 |
11.200,27 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
180.107,13 |
168.031,09 |
Anhang
a)
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu
beachten. Die durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz
(BilMoG) eingetretenen Rechtsänderungen wurden -
soweit sie nicht bereits zwingend auf den Jahresabschluss
zum 31.12.2009 anzuwenden waren - erstmals angewandt.
Nach den Größenklassen des § 267 Abs.
1 HGB ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft,
so dass kein Lagebericht aufzustellen ist (§ 264 Abs.
1 Satz 3 HGB) und auch keine Prüfung des
Jahresabschlusses vorgenommen werden muss (§ 316 Abs.
1 HGB).
In der Gliederung der Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung ergaben sich aufgrund der Umsetzung des
BilMoG keine Veränderungen durch neue Positionen bzw.
bei den Bezeichnungen sowie Ergänzungen im Anhang.
Die im Zuge der erstmaligen Anwendung des BilMoG ggf.
nicht vergleichbaren Vorjahresbeträge wurden im
Einklang mit den Übergangsvorschriften nicht
angepasst.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz oder
im Anhang ausgeübt werden können, wurde der
Vermerk in der Bilanz gewählt.
Eine gesonderte Steuerbilanz ist nicht erstellt
worden. Die Ermittlung des steuerlichen Ergebnisses bzw.
der steuerlichen Bemessungsgrundlagen erfolgten daher im
Rahmen einer Überleitungsrechnung.
b)
Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Bei der Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung wurden folgende Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden angewandt:
Die Zugänge zum Sachanlagevermögen sind zu
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bilanziert.
Anschaffungskostenminderungen werden berücksichtigt.
Das Anlagevermögen wird teils linear und teils
degressiv entsprechend der jeweiligen Nutzungsdauer des
einzelnen Vermögensgegenstandes planmäßig
abgeschrieben - im Jahr des Zugangs pro rata temporis. Den
planmäßigen Abschreibungen liegen die der
geschätzten Nutzungsdauer entsprechenden
Abschreibungssätze zugrunde, die auch steuerlich
geltend gemacht wurden.
Ab dem 1. Januar 2010 angeschaffte geringwertige
Wirtschaftsgüter werden in voller Höhe als
Aufwand abgeschrieben, sofern die Anschaffungs- oder
Herstellungskosten für das einzelne Wirtschaftsgut
Euro 410,00 nicht übersteigen. Wirtschaftsgüter
mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten zwischen Euro
410,00 und Euro 1.000,00 werden im Jahr des Zugangs in
einen Sammelposten eingestellt und einheitlich über
einen Zeitraum von 5 Jahren abgeschrieben.
Die Entwicklung des Anlagevermögens im Sinne von
§ 268 Abs. 2 HGB (Anlagenspiegel) ist aus der
Anlage ersichtlich.
Die Bewertung der Vorräte erfolgt zu
Anschaffungskosten unter Beachtung des
Niederstwertprinzips.
Die Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden mit ihrem Nennbetrag
oder ihren Anschaffungskosten ausgewiesen.
Ein Unterschiedsbetrag im Sinne des § 250 Abs. 3
HGB ist in den Rechnungsabgrenzungsposten auf der
Aktivseite nicht enthalten.
Die Passivierung von Verbindlichkeiten erfolgt zu dem
jeweiligen Erfüllungsbetrag.
Die Rückstellungen werden in Höhe der
Beträge angesetzt, die nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig sind. Sie tragen
den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten
Rechnung.
Über die Höhe eventueller passiver latenter
Steuern hinausgehende aktive latente Steuern wurden in
Ausübung des Wahlrechts gemäß 274
Abs. 1 Satz 2 HGB nicht aktiviert.
Die sonstigen Rückstellungen enthalten die
voraussichtlichen Kosten für die Erstellung des
Jahresabschlusses und der Steuererklärungen sowie
für die Aufbewahrung von Unterlagen.
Aufwandsrückstellungen im Sinne von § 249
Abs. 2 HGB sind nicht gebildet worden.
Zum Bilanzstichtag lagen keine
Eventualverbindlichkeiten vor.
c)
Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren gegliedert (§ 275 Abs. 2 HGB).
d)
Sonstige Angaben
Die Gesellschaft weist zum Bilanzstichtag 31.12.2010
einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in
Höhe von € 121.087,70 aus.
Zur Abwendung der Überschuldung wurden bisher
folgende Maßnahmen ergriffen:
| • |
Rangrücktrittsvereinbarung
eines Gesellschafters bezüglich seiner gegen die
Gesellschaft bestehenden Forderung. Zum
Bilanzstichtag 31.12.2010 valutiert diese Forderung
mit einem Betrag von insgesamt € 171.816,94.
|
Damit ist die Überschuldung
betragsmäßig ausgeglichen.
Die Geschäftsführung geht in Anbetracht der
weiteren Geschäftsentwicklung sowie des laufenden
Geschäftsjahres und den Zukunftsprognosen weiterhin
von der Fortführung des Unternehmens aus. Der
Jahresabschluss ist deshalb unter der Prämisse der
Unternehmensfortführung (going-concern-Prinzip)
aufgestellt worden.
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte der Gesellschaft durch die
Geschäftsführer, Herr Mustafa Celikten, Kassel,
sowie Frau Hatice Celikten, Kassel, geführt.
Am Bilanzstichtag bestanden gegenüber
Gesellschaftern sonstige Verbindlichkeiten in Höhe von
insgesamt € 171.816,94.
Die Geschäftsführung schlägt vor, das
Jahresergebnis auf neue Rechnung vorzutragen.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 12.12.2011 festgestellt.
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