PLY24
GmbH
Frankfurt
am Main
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
238.520,00 |
224.766,00 |
| I.
Sachanlagen |
2.070,00 |
2.316,00 |
| II.
Finanzanlagen |
236.450,00 |
222.450,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
253.064,66 |
129.347,43 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
242.970,35 |
123.719,67 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
232.108,56 |
108.723,51 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
10.094,31 |
5.627,76 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
46,95 |
|
| D.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
277.722,92 |
192.027,44 |
| Aktiva |
769.354,53 |
546.140,87 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
217.027,44 |
111.467,92 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
85.695,48 |
105.559,52 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
277.722,92 |
192.027,44 |
| B.
Rückstellungen |
3.223,93 |
3.437,15 |
| C.
Verbindlichkeiten |
766.130,60 |
542.703,72 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
352.645,12 |
323.810,26 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
332.645,65 |
160.390,00 |
| Summe
Passiva |
769.354,53 |
546.140,87 |
Anhang
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit
abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear und
degressiv vorgenommen.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Angaben zu Ausleihungen gegenüber
Gesellschaftern
Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit
größer einem Jahr beträgt
232.108,56 EUR (Vorjahr: 108.723,51 EUR).
Angaben zu Forderungen gegenüber
Gesellschaftern
Der Wert der Forderungen gegenüber
Gesellschaftern beläuft sich auf 40.000,00 EUR
(Vorjahr: 0,00 EUR).
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt
332.645,65 EUR (Vorjahr: 160.390,00 EUR).
Angaben zu Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beläuft sich auf 80.839,83 EUR
(Vorjahr: 58.503,46 EUR).
Sonstige Angaben
Durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten
Arbeitnehmer betrug 2,0.
Rangrücktritt
1. DerDarlehensgeber tritt hiermit mit sämtliche
Ansprüchen aus diesem Darlehensvertrag gem. § 19
Abs. 2 Satz InsO im Rang hinter sämtliche Forderungen
anderer bestehender und künftiger Gläubiger in
der Weise zurück, dass Tilgung und Verzinsung des
Darlehens nur nachranging nach allen anderen
Gläubigern im Rang des §39 Abs. 1 Nr. 1 bis 5
InsO, also im Rang des §39 Abs. 2 InsO, verlangt
werden können. Ein Verzicht auf die Forderung wird
nicht vereinbart.
2. Tilgung und Verzinsung des Darlehens können
aus künftigen Jahresüberschüssen, aus einem
Liquidationsüberschuss oder aus sonstigem freiem
Vermögen verlangt werden.
3. Der Darlehensgeber kann keine Befriedigung seiner
Forderungen verlangen, wenn dadurch Überschuldung oder
Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft im
insolvenzrechtlichen Sinne entsteht oder zu entstehen
droht.
4. Die Ziffern 1 bis 3 gelten sowohl vor als auch
nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens.
5. Im Übrigen ist der Darlehensgeber
uneingeschränkt befugt, seine Rechte aus dem Darlehen
geltend zu machen und Erfüllung zu verlangen.
6. Die Vertragsparteien stellen klar, dass es sich
bei der vorliegenden Vereinbarung um einen Vertrag
zugunsten der Gläubigergesamtheit der Gesellschaft
iSd. § 328 Abs. 2 BGB handelt. Eine Aufhebung dieser
Rangrücktrittserklärung soll daher ohne
Mitwirkung der Gläubiger nur zulässig sein, wenn
eine Insolvenzreife (Ziffer 3) der Gesellschaft nicht
vorliegt oder beseitigt ist.
Unterschrift der Geschäftsführung
sonstige Berichtsbestandteile
gez. Özkan
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 05.06.2025
festgestellt.
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