Reiling
Tuning GmbH
Kieselbronn
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
40.971,00 |
44.889,00 |
| I.
Sachanlagen |
40.971,00 |
44.889,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
60.614,97 |
59.108,19 |
| I.
Vorräte |
25.492,42 |
25.269,31 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
32.327,26 |
31.736,38 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
2.795,29 |
2.102,50 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.840,36 |
2.793,03 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
40.516,60 |
48.476,79 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
143.942,93 |
155.267,01 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
26.000,00 |
26.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
74.476,79 |
64.248,72 |
| III.
Jahresüberschuss (i. Vj. Jahresfehlbetrag) |
7.960,19 |
-10.228,07 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
40.516,60 |
48.476,79 |
| B.
Rückstellungen |
2.325,00 |
2.200,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
141.617,93 |
153.067,01 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
143.942,93 |
155.267,01 |
Anhang
Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung sind
nach den Bestimmungen des HGB (§§ 266, 275)
gegliedert. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist
entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Die Gesellschaft nimmt die für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Erleichterungen des
§ 288 HGB und § 274a HGB in Anspruch.
Die Vorjahreszahlen wurden auf Grund der erstmaligen
Anwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes
nicht angepasst. Die §§ 246 Abs. 3, 252 Abs. 1
Nr. 6, 265 Abs. 1 und 284 Abs. 2 Nr. 3 HGB sind auf
Grund der erstmaligen Anwendung der durch das
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz geänderten
Vorschriften nicht anzuwenden.
Für die Offenlegung wird von den Bestimmungen
des § 326 HGB Gebrauch gemacht.
I. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
orientieren sich grundsätzlich an den steuerlichen
Bestimmungen.
Der Jahresabschluss enthält alle
ansatzfähigen Vermögensgegenstände, Schulden
und Rechnungsabgrenzungsposten.
Das Saldierungsverbot gemäß § 246
Abs. 2 HGB wurde beachtet.
A k t i v a
Anlagevermögen
Die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten, gegebenenfalls vermindert um
planmäßige Abschreibungen, bewertet.
Die Abschreibungen erfolgen über die
betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer und werden nach der
linearen Methode vorgenommen. Bei den Zugängen erfolgt
die Abschreibung entsprechend den steuerlichen Vorschriften
monatsgenau (pro-rata-temporis).
Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten
bis EUR 150,00 wurden gemäß § 6 Abs. 2
EStG im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Für
Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungskosten mehr als
150,00 Euro (netto) und nicht mehr als 1.000,00 Euro
(netto) betragen haben, wurde in der Steuerbilanz ein
Sammelposten gebildet, der über fünf Jahre
verteilt abgeschrieben wird. In der Handelsbilanz erfolgt
die Abschreibung für diese Wirtschaftsgüter
anlog, da die Position nicht von wesentlicher Bedeutung
ist.
Vorräte
Die Vorratsbestände wurden grundsätzlich zu
den Anschaffungskosten oder Herstellungskosten bzw. den
niedrigeren Zeitwerten bewertet.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalwert
ausgewiesen. Die Forderungen sind vorsichtig bewertet.
Einem allgemeinen Ausfallrisiko wurde mit einer
Pauschalwertberichtigung in Höhe von 1 % der
Nettoforderungen Rechnung getragen.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag
Die kumulierten Verluste übersteigen das
vorhandene Eigenkapital. Der nicht durch Eigenkapital
gedeckte Fehlbetrag von EUR 40.516,60 (i. Vj. EUR
48.476,79) wird auf der Aktivseite ausgewiesen. Die sich
zum Bilanzstichtag ergebende handelsrechtliche bilanzielle
Überschuldung wurde durch Rangrücktritte
beseitigt.
P a s s i v a
Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verpflichtungen und sind nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung bewertet worden.
Verbindlichkeiten
Sämtliche Verbindlichkeiten sind zum
Erfüllungsbetrag bewertet.
II. Fremdwährungsumrechnungsmethoden
Fremdwährungsforderungen werden mit dem
Anschaffungskurs oder mit dem am Bilanzstichtag niedrigeren
Devisenkassamittelkurs bewertet.
Fremdwährungsverbindlichkeiten werden zum
Anschaffungskurs oder zum am Bilanzstichtag höheren
Devisenkassamittelkurs angesetzt.
Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr werden zum
Abschlussstichtag mit dem Devisenkassamittelkurs
umgerechnet.
III. Erläuterungen zur Bilanz
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Sämtliche Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit bis
zu einem Jahr.
Unter den sonstigen Vermögensgegenständen
befinden sich Forderungen gegen Gesellschafter in Höhe
von TEUR 19 (i. Vj. TEUR 14).
Verbindlichkeiten
Für die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen bestehen branchenübliche
Eigentumsvorbehalte an den gelieferten Gegenständen.
Die sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten in
Höhe von TEUR 3 (i. Vj. TEUR 4) Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschafter.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von
über einem Jahr und bis zu fünf Jahren bestehen
in Höhe von TEUR 43 (i. Vj. TEUR 48) sowie mit einer
Restlaufzeit von über fünf Jahren in Höhe
von TEUR 45 (i. Vj. TEUR 51).
Die restlichen Verbindlichkeiten haben eine
Restlaufzeit bis zu einem Jahr.
IV. Sonstige Angaben
Haftungsverhältnisse
Zum Bilanzstichtag bestanden keine
Haftungsverhältnisse gegenüber Dritten.
Geschäftsführung
Im Geschäftsjahr waren zu
alleinvertretungsberechtigten Geschäftsführern
bestellt:
Stefan Walter, Kfz-Meister
und
Markus Nonnenmacher, Kfz-Meister
Kieselbronn, den 21 Dezember 2011
gez. Stefan Walter
gez. Markus Nonnenmacher
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 21.12.2011 festgestellt.
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