Auto-Center
Soliman GmbH
Itzehoe
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.10.2021 bis zum 30.09.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
30.9.2022
EUR |
30.9.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
962,00 |
1.438.052,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
2,00 |
187.197,00 |
| II.
Sachanlagen |
960,00 |
1.250.855,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
5.077.333,92 |
4.983.551,49 |
| I.
Vorräte |
0,00 |
704.618,99 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
303.713,42 |
1.646.250,43 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
4.773.620,50 |
2.632.682,07 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
8.651,45 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
5.078.295,92 |
6.430.254,94 |
Passiva
|
|
30.9.2022
EUR |
30.9.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
3.976.983,71 |
3.703.764,29 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
77.000,00 |
77.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
3.591,00 |
3.591,00 |
| III.
Bilanzgewinn |
3.896.392,71 |
3.623.173,29 |
| B.
Rückstellungen |
1.096.785,00 |
1.347.818,12 |
| C.
Verbindlichkeiten |
4.527,21 |
1.378.672,53 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
5.078.295,92 |
6.430.254,94 |
Anhang
Auto-Center Soliman GmbH
,
Itzehoe
Anhang für das Geschäftsjahr
2022
1. Allgemeine Angaben zum Unternehmen
Die Auto-Center Soliman GmbH hat ihren Sitz in
Itzehoe. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts
Pinneberg unter HRB 1252 IZ eingetragen.
2. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr
wurde nach den für kleine Kapitalgesellschaften
geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Von den größenabhängigen
Erleichterungen gemäß §§ 264, 274a,
276 und 288 HGB wurde grundsätzlich Gebrauch gemacht.
Die gesetzlichen Gliederungsschemata der §§
266 bzw. 275 HGB wurden unverändert angewandt; bei der
Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren
(§ 275 Abs. 2 HGB) beibehalten.
Die Auto-Center Soliman GmbH hat zum 1. Oktober 2022
ihren vollständigen Geschäftsbetrieb aller drei
Filialen verkauft. Die Berichtszahlen sind daher mit den
Vorjahreszahlen schwer vergleichbar.
3. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Allgemein
Die im Vorjahr angewandten Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden wurden im Berichtsjahr
grundsätzlich beibehalten.
Anlagevermögen
Die Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten abzüglich planmäßiger
Abschreibung bewertet. Grundlage der planmäßigen
Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des
jeweiligen Vermögensgegenstandes. Die Abschreibungen
wurden beim beweglichen Anlagevermögen linear
vorgenommen.
Für geringwertige Wirtschaftsgüter bis zu
Anschaffungskosten von € 800,00, die nach dem 31.
Dezember 2017 angeschafft worden sind, wurde die
Bewertungsfreiheit nach § 6 Abs. 2 EStG in Anspruch
genommen. Sie werden im Jahr des Zugangs voll
abgeschrieben; ihr sofortiger Abgang wird unterstellt.
Umlaufvermögen
Die Bewertung der Warenvorräte erfolgte zu
Anschaffungskosten. Das Niederstwertprinzip wurde beachtet.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert
bilanziert. Das Niederstwertprinzip wurde beachtet.
Rückstellungen
Die Rückstellung für Pensionen und
ähnliche Verpflichtungen wurde nach dem
versicherungsmathematischen "Projected Unit
Credit-Verfahren" oder der Teilwertmethode gebildet. Es
wurden folgende Annahmen für die Berechnung
berücksichtigt:
· pauschale durchschnittliche
Restlaufzeit von 15 Jahren
· durchschnittlicher Marktzinssatz
der vergangenen zehn Jahre von 1,78 % (im Vorjahr: 2,45 %)
der von der Dt. Bundesbank bekanntgemacht wurde
· Lohn- und Gehaltssteigerungen von
0 % (Vorjahr: 2 %) und Rentensteigerung von 2,5 %
nach den Erfahrungswerten aus der Vergangenheit
· Sterbetafeln nach Dr. Klaus
Heubeck "Richttafeln 2018 G".
Aus der Abzinsung der Pensionsrückstellungen mit
dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn
Jahre ergibt sich im Vergleich zur Abzinsung mit dem
durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben
Jahre ein Unterschiedsbetrag in Höhe von
T€ 81 (Vorjahr: T€ 150). Dieser
Unterschiedsbetrag ist für die Ausschüttung nach
§ 253 Abs. 6 HGB gesperrt.
Die sonstigen Rückstellungen
berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten. Sie
sind in Höhe des nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrags angesetzt.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag
angesetzt worden.
4. Erläuterungen zur Bilanz
Anlagevermögen
Die Zusammensetzung und die Entwicklung der
immateriellen Vermögensgegenstände und
Sachanlagen sind aus dem Anlagenspiegel (
Anlage 1/Blatt 7) ersichtlich.
Bilanzgewinn
Im Bilanzgewinn ist ein Gewinnvortrag in Höhe
von € 3.623.173,29 (Vorjahr: € 3.238.920,49)
aus dem Vorjahr einbezogen.
Verbindlichkeiten
Alle Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von
bis zu einem Jahr.
5. Sonstige Angaben
Itzehoe, 28. November
2022
gez.
Magdi Soliman, Magdi Soliman
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 28.11.2022
festgestellt.
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