H.-H. Frerichs GmbHLiquidiert

26203 Wardenburg, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Oldenburg HRB 934
Eingetragen
6.2.1979
Branche
Einzelhandel mit Obst, Gemüse und KartoffelnEinzelhandel mit Waren verschiedener Art, Hauptrichtung Nicht-NahrungsmittelEinzelhandel mit Fleisch und Fleischwaren
Gegenstand
Der Betrieb von Supermärkten, integrierten Drogeriemärkten sowie der Handel mit allen in solchen Geschäften geführten Artikeln einschließlich Nonfood-Waren.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Ingrid Vorwerk
seit 23.12.2024
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
50.00%
50.00%

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

An der Bleiche 18, 26180 Rastede
80.000 €
50.00%
Gartenstr. 13, 26122 Oldenburg
80.000 €
50.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

H.-H. Frerichs GmbH

Oldenburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020

Bilanz

Aktiva

31.12.2020
EUR
31.12.2019
EUR
A. Anlagevermögen 149.895,27 156.232,27
I. Sachanlagen 149.645,27 155.982,27
II. Finanzanlagen 250,00 250,00
B. Umlaufvermögen 267.407,66 257.747,92
I. Vorräte 120.757,28 123.204,82
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 54.490,74 63.621,14
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 92.159,64 70.921,96
C. Rechnungsabgrenzungsposten 2.239,35 0,00
D. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag / nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil / nicht durch Vermögenseinlagen gedeckte Entnahmen 53.398,26 66.374,27
Summe Aktiva 472.940,54 480.354,46

Passiva

31.12.2020
EUR
31.12.2019
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. Gezeichnetes Kapital 160.000,00 160.000,00
II. Kapitalrücklage 300.000,00 300.000,00
III. Verlustvortrag 526.374,27 493.429,87
IV. Jahresüberschuss 12.976,01 -32.944,40
V. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 53.398,26 66.374,27
B. Rückstellungen 9.000,00 8.000,00
C. Verbindlichkeiten 463.940,54 472.354,46
Summe Passiva 472.940,54 480.354,46

Anhang für das Geschäftsjahr 2020

Allgemeine Angaben

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) und den Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB teilweise in Anspruch.

Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet.

Soweit sich zu den einzelnen Positionen Bewertungsmethodenänderungen ergeben haben, sind diese nachfolgend im Anhang unter den Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz detailliert erläutert.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt.Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben.

Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren erfolgt zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten und -preisminderungen bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt.

Unverzinsliche Forderungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr werden abgezinst.

Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt.

Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt.

Die Positionen im Eigenkapital sind mit dem Nennwert angesetzt.

Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung anzusetzenden notwendigen Erfüllungsbetrages bewertet worden.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert.

Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Anlagevermögen

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahrs im Anlagenspiegel (Anlage zum Anhang) dargestellt.

Umlaufvermögen

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt.

Eigenkapital

Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag angesetzt.

Zum Bilanzstichtag ergibt sich ein "Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag" in Höhe von € 53.398,26. Folglich liegt zum Bilanzstichtag eine bilanzielle Überschuldung vor.

Bei der Betrachtung der Überschuldung ist zu berücksichtigen, dass folgende Maßnahmen durchgeführt worden sind, um den Überschuldungstatbestand zu beseitigen:

Zur Beseitigung der Überschuldung ist ein qualifizierter Rangrücktritt zu den bestehenden Gesellschafterdarlehen in Höhe von Frau Ingrid Vorwerk in Höhe von € 196.811,73 und Frau Ursel Kampermann in Höhe von € 213.231,25 vorgenommen worden. Der Rangrücktritt hat überschuldungsabwendende Wirkung, folglich ist die Verbindlichkeit im insolvenzrechtlichen Überschuldungsstatus nicht anzusetzen.

Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen beinhalten sämtliche, nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren Risiken. Die Steuerberechnung ist auf der Grundlage des Gewinnverwendungsvorschlages erfolgt

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert.

Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden

Sonstige Angaben

Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei Frau Ingrid Vorwerk und Frau Ursel Kampermann.

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

26131 Oldenburg, 15. September 2021

___________________________ _________________________

Ingrid Vorwerk Ursel Kampermann

- Geschäftsführerin - - Geschäftsführerin -

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 15.9.2021.

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