Beck
Haustechnik GmbH
Hilden
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
122.550,50 |
145.498,50 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1.491,00 |
1.830,00 |
| II.
Sachanlagen |
121.059,50 |
143.668,50 |
| B.
Umlaufvermögen |
895.749,11 |
920.936,44 |
| I.
Vorräte |
35.587,41 |
65.083,76 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
118.695,85 |
236.123,78 |
| III.
Wertpapiere |
259.577,86 |
161.531,14 |
| IV.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
481.887,99 |
458.197,76 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
12.494,47 |
9.931,24 |
| Summe
Aktiva |
1.030.794,08 |
1.076.366,18 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
824.837,37 |
813.549,61 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
105.000,00 |
105.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
686.049,61 |
599.253,28 |
| III.
Jahresüberschuss |
33.787,76 |
109.296,33 |
| B.
Rückstellungen |
125.022,27 |
159.975,82 |
| C.
Verbindlichkeiten |
80.934,44 |
102.840,75 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
73.233,40 |
94.839,80 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
7.701,04 |
8.000,95 |
| Summe
Passiva |
1.030.794,08 |
1.076.366,18 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der vorliegende Jahresabschluss der Gesellschaft
für das Geschäftsjahr 2022 ist nach den
Vorschriften des Dritten Buches des HGB (§§ 238
ff) unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen
für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff HGB)
aufgestellt worden.
Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses
nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden
die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des
Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Von den größenabhängigen
Erleichterungen bezüglich der Form der Darstellung
wurde Gebrauch gemacht.
Auf die Erstellung eines Lageberichts wurde aufgrund
des § 264 Abs. 1 S. 3 HGB verzichtet.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bewertung erfolgte entsprechend den Bestimmungen
des § 6 EStG.
Grundsätzliche Änderungen gegenüber
dem Vorjahr in der Ausübung von Bewertungswahlrechten
sind nicht zu verzeichnen, sofern nicht einschlägige
Regelungen des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG)
etwas anderes vorschreiben.
Die Gegenstände des Sachanlagevermögens
werden zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten
abzüglich Abschreibungen angesetzt. Die
planmäßigen Abschreibungen werden innerhalb der
steuerlich zulässigen Zeiträume degressiv und
linear vorgenommen. Bei Zugängen des beweglichen
Anlagevermögens erfolgt die Abschreibung im Jahr der
Anschaffung zeitanteilig. Bei beweglichen Anlagegütern
erfolgt der Übergang von der degressiven zur linearen
Abschreibung, sobald dies zu höheren
Jahresabschreibungen führt.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
mit Anschaffungs-, bzw. Herstellungskosten bis zu 150,00
€ (geringwertige Wirtschaftsgüter) werden im
Zugangsjahr voll abgeschrieben.
Für bewegliche Gegenstände des
Anlagevermögens mit Anschaffungs-, bzw.
Herstellungskosten über 150,00 bis 1.000,00 €
(geringwertige Wirtschaftsgüter) wird ein Sammelposten
gebildet, der über 5 Jahre, d. h. einheitlich mit 20 %
im Kalenderjahr abgeschrieben wird.
Die Vorräte werden mit den Anschaffungs- oder
Herstellungskosten bewertet. Ist am Bilanzstichtag der
Teilwert aufgrund einer voraussichtlich dauernden
Wertminderung niedriger als die Anschaffungs- oder
Herstellungskosten, wird dieser angesetzt.
Die Bewertung der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenständen erfolgt grundsätzlich
zum Nennwert. Erkennbare Risiken werden durch
Einzelwertberichtigungen und einer pauschalen
Wertberichtigung berücksichtigt.
Flüssige Mittel werden zu Nominalwerden
angesetzt.
Rückstellungen sind in Höhe des Betrags
angesetzt, der entsprechend den zu erwartenden Ausgaben und
drohenden Verlusten nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig und ausreichend
ist.
Verbindlichkeiten werden mit dem
Rückzahlungsbetrag bewertet.
Die Fristigkeit der Verbindlichkeiten ergibt sich aus
der Bilanz.
Unter den Sonstigen Verbindlichkeiten ist eine
Verbindlichkeit gegenüber Gesellschafter mit einer
Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren ausgewiesen.
Sonstige Angaben
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte von den nachfolgend benannten,
alleinvertretungsberechtigten Geschäftsführern
geführt:
Herr Christian Beck, Installateur- und
Heizungsbaumeister
Der Jahresabschluss wurde am 30.04.2024 festgestellt.
Hilden den 30.04.2024
gez. Christian Beck
sonstige Berichtsbestandteile
Hilden, den 30.04.2024
gez.
Christian Beck GF
Angaben zur Feststellung
Der Jahresabschluss wurde am 30.04.2024
festgestellt.
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