AWIGO Biomasse GmbH
Georgsmarienhütte
Jahresabschluss zum 31. Dezember
2023
BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2023
AWIGO BIOMASSE GMBH,
GEORGSMARIENHÜTTE
A K T I V A
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
|
A. ANLAGEVERMÖGEN
|
18.319.886,00 |
19.244.818,85 |
| I.
Sachanlagen |
18.319.786,00 |
19.244.718,85 |
| II.
Finanzanlagen |
100,00 |
100,00 |
|
B. UMLAUFVERMÖGEN
|
3.669.772,88 |
2.863.352,33 |
| I.
Vorräte |
88.572,67 |
91.171,01 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.352.011,34 |
1.027.373,83 |
| III.
Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten und
Schecks |
2.229.188,87 |
1.744.807,49 |
|
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN
|
3.122,27 |
3.231,16 |
|
21.992.781,15 |
22.111.402,34 |
P A S S I V A
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
|
A. EIGENKAPITAL
|
4.093.750,41 |
3.324.677,94 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
100.000,00 |
100.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
3.500.000,00 |
3.500.000,00 |
| III.
Bilanzgewinn/Bilanzverlust |
493.750,41 |
-275.322,06 |
|
B. RÜCKSTELLUNGEN
|
1.094.828,01 |
810.662,12 |
|
C. VERBINDLICHKEITEN
|
13.616.057,99 |
14.410.991,33 |
| -
davon gegenüber Gesellschaftern: EUR
6.756.424,40 (Vorjahr: EUR 7.314.391,77) |
|
|
|
D. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN
|
482.828,19 |
617.050,06 |
|
E. PASSIVE LATENTE STEUERN
|
2.705.316,55 |
2.948.020,89 |
|
21.992.781,15 |
22.111.402,34 |
AWIGO
BIOMASSE GMBH, GEORGSMARIENHÜTTE
ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2023
1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die AWIGO Biomasse GmbH mit Sitz in
Georgsmarienhütte ist in das Handelsregister B des
Amtsgerichts Osnabrück unter der Nummer HR B
212607 eingetragen.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im
Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.
Mit Verschmelzungsvertrag vom 02.07.2021 ist die SONE
GmbH, Georgsmarienhütte, zu Buchwerten auf die K.R.O.
Biomasse GmbH, Bohmte-Hunteburg, verschmolzen und die
K.R.O. Biomasse GmbH in die AWIGO Biomasse GmbH,
Georgsmarienhütte, umfirmiert worden. Die
Verschmelzung erfolgte rückwirkend zum 01.05.2021 und
wurde am 01.09.2021 in das Handelsregister eingetragen.
Im Rahmen der Verschmelzung ist der Gesellschaft ein
Reinvermögen von € 19.877,90 zugegangen. Der
Ausgabebetrag der dafür gewährten Anteile betrug
€ 51.000,00.
Für den Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31.
Dezember 2023 ist das Gliederungsschema der
§§ 266 und 275 HGB für
Kapitalgesellschaften unter Berücksichtigung des
§ 42 Abs. 3 GmbHG zugrunde gelegt worden.
Zusammenfassungen von Positionen der Bilanz sowie der
Gewinn- und Verlustrechnung nach § 265 Abs. 7 HGB
sind nicht vorgenommen worden. Angaben zur
Mitzugehörigkeit zu anderen Posten der Bilanz oder
Gewinn- und Verlustrechnung sind im Anhang gemacht, soweit
dies zur Aufstellung eines klaren und übersichtlichen
Jahresabschlusses erforderlich ist.
2. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten abzüglich planmäßiger
Abschreibungen bewertet. Die Nutzungsdauer beträgt
für das Anlagevermögen bis zu 33 Jahre.
Fremdkapitalzinsen werden nicht aktiviert.
Entgeltlich erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten
aktiviert und ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer
entsprechend linear, im Zugangsjahr zeitanteilig,
abgeschrieben.
Sachanlagen sind mit den Anschaffungskosten, im Fall
abnutzbarer Sachanlagen vermindert um planmäßige
nutzungsbedingte Abschreibungen, bewertet. Dabei kommt
grundsätzlich die lineare Abschreibungsmethode zur
Anwendung. Soweit die beizulegenden Werte einzelner
Vermögensgegenstände dauerhaft ihren Buchwert
unterschreiten, werden zusätzliche
außerplanmäßige Abschreibungen
vorgenommen.
Zugänge an Geringwertigen Wirtschaftsgütern
bis € 250,00 werden sofort als Aufwand erfasst.
Geringwertige Wirtschaftsgüter von über €
250,00 bis € 800,00 werden aktiviert und im Jahr der
Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben.
Die Finanzanlagen sind mit den Anschaffungskosten
bewertet. Sollte eine dauerhafte Wertminderung eintreten,
so wird eine außerplanmäßige Abschreibung
vorgenommen.
Die Vorräte sind zu Anschaffungskosten und unter
Berücksichtigung des Niederstwertprinzips bewertet.
Bestandsrisiken, die sich aus der Lagerdauer und
geminderter Verwertbarkeit ergeben, wird durch
Wertabschläge Rechnung getragen.
Die Roh-, Hilfs-, und Betriebsstoffe sind mit den
Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von
Anschaffungspreisminderungen aktiviert. Für die
Bewertung wurden die letzten Einkaufspreise
herangezogen.
Die unfertigen Leistungen und Erzeugnisse sind zu
Herstellungskosten bewertet. Soweit insbesondere bei
Wertstoffen aus dem Recyclingprozess die Herstellungskosten
unverhältnismäßig aufwendig zu ermitteln
sind, werden sie retrograd aus dem
Veräußerungswert abzüglich Gewinne und
anteiliger Verwaltungs- und Vertriebskosten abgeleitet. Die
Herstellungskosten enthalten die nach § 255 Abs. 2 HGB
aktivierungspflichtigen Bestandteile.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert
ausgewiesen. Wertberichtigungen wurden nicht
vorgenommen.
Die flüssigen Mittel sind zum Nennwert am
Bilanzstichtag angesetzt.
Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Auszahlungen
vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Aufwand
für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt
darstellen.
Das Eigenkapital wird zu Nennwerten bilanziert.
Die Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen sowie
ertragsteuerliche Verpflichtungen und wurden in der
Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages
angesetzt.
Latente Steuern werden für zeitliche Unterschiede
zwischen den handelsrechtlichen und steuerrechtlichen
Wertansätzen von Vermögensgegenständen,
Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten ermittelt. Die
Ermittlung der latenten Steuern erfolgt auf Basis eines aus
Gewerbesteuer, Körperschaftsteuer und
Solidaritätszuschlag kombinierten Steuersatzes. Eine
sich insgesamt ergebene passive Steuerbelastung wird in der
Bilanz als latente Steuer ausgewiesen. Für eine sich
insgesamt ergebende Steuerentlastung wird das
Aktivierungswahlrecht ausgeübt. Der Ausweis erfolgt
dann unter den aktiven latenten Steuern.
Die Verbindlichkeiten sind zu ihrem
Erfüllungsbetrag bilanziert.
3. Angaben zu Positionen der Bilanz
a) Forderungen
Sämtliche Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von
bis zu einem Jahr.
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen resultieren
in voller Höhe aus Lieferungen und Leistungen.
Die sonstigen Vermögensgegenstände bestehen im
Wesentlichen aus Steuerguthaben und debitorischen
Kreditoren.
b) Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen betreffen den
Personalbereich, noch ausstehende Rechnungen, unterlassene
Instandhaltungen, Verwertungskosten, Aufwendungen für
Archivierung sowie Aufwendungen für den
Jahresabschluss (Prüfungen, Steuererklärungen und
Bekanntmachungen).
c) Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
resultieren aus zwei Darlehen. Diese haben eine
Restlaufzeit von bis zu einem Jahr (insgesamt 338 TEUR),
von einem Jahr bis fünf Jahre (insgesamt 1.757 TEUR)
und von über fünf Jahren (insgesamt 4.161 TEUR).
Diese sind durch anteilige Bürgschaften der AWIGO
Abfallwirtschaft Landkreis Osnabrück GmbH und der
REMONDIS GmbH & Co. KG, Region Nord, besichert.
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
Unternehmen resultieren aus Lieferungen und Leistungen und
sind ungesichert. Sie haben eine Restlaufzeit von bis zu
einem Jahr.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
resultieren aus einem Darlehen. Diese haben eine
Restlaufzeit von bis zu einem Jahr (insgesamt 575 TEUR),
von einem Jahr bis fünf Jahre (insgesamt 2.788 TEUR)
und von über fünf Jahren (insgesamt 3.393 TEUR).
Diese Verbindlichkeiten sind allesamt ungesichert.
d) Passive Rechnungsabgrenzungsposten
Der passive Rechnungsabgrenzungsposten enthält
bereits vereinnahmte Entsorgungserlöse, bei denen die
angenommenen Abfallmengen noch nicht verwertet bzw.
beseitigt wurden bzw. für Leistungen, die noch nicht
vollständig erbracht worden sind.
4. Nachtragsbericht
Sorge bereitet der Gesellschaft weiterhin der
Ukraine-Krieg. Abgesehen von der humanitären
Katastrophe macht dieser die Versorgungssicherheit und die
Preisentwicklung, insb. beim Kraftstoff, weiterhin
unsicher. Auch, wenn sich die Preise im Berichtsjahr als
relativ konstant erwiesen, so besteht doch nach wie vor
eine grundsätzliche Unsicherheit angesichts des
derzeit völlig unkalkulierbaren weiteren
Kriegsverlaufes.
5. Sonstige Angaben
Geschäftsführung
Geschäftsführer sind Herr Dipl.-Ing. (FH)
Sascha Leisner, Bad Iburg, und Herr Dipl.-Ing. (FH) Stefan
Schäfer, Iserlohn. Sie sind gemeinschaftlich
vertretungsberechtigt. Die Geschäftsführer
erhalten für ihre Tätigkeit keine
Vergütung.
Mitarbeiter
Im Geschäftsjahr beschäftigte die AWIGO
Biomasse GmbH im Durchschnitt 19 Mitarbeitende (Vorjahr 20
Mitarbeitende).
Sonstige Verpflichtungen
Aus einem Dienstleistungsvertrag ergibt sich in den
nächsten Jahren eine Gesamtverpflichtung in Höhe
von 577 T€.
Konzernzugehörigkeit
Die Anteile der AWIGO Biomasse GmbH werden gehalten
von:
51 % ENOS Entsorgung Osnabrücker Land GmbH, 49124
Georgsmarienhütte
49 % K.R.O. Kompostierungsgesellschaft Region
Osnabrück mbH, 49163 Bohmte-Hunteburg
Die Gesellschafterin ENOS Entsorgung Osnabrücker
Land GmbH ist mehrheitlich (75,1 %) mittelbare Tochter der
BEVOS Beteiligungs- und
Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH Landkreis
Osnabrück, Bohmte, und wird im Wege der
Vollkonsolidierung in deren Konzernabschluss einbezogen
(die restlichen 24,9 % entfallen auf die Osnabrücker
Kommunalservice GmbH, Osnabrück). In diesen
Konzernabschluss wird die AWIGO Biomasse GmbH ebenfalls im
Wege der Vollkonsolidierung einbezogen. Der
Konzernabschluss und Konzernlagebericht werden nach §
325 HGB beim Betreiber des elektronischen
Unternehmensregisters eingereicht und dort bekannt gemacht.
Diese Unterlagen sind im Internet unter
www.unternehmensregister.de zugänglich.
Georgsmarienhütte, 08.
April 2024
AWIGO Biomasse GmbH, Georgsmarienhütte
| gez. Sascha Leiser |
gez. Stefan
Schäfer |
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde am 5.
Juni 2024 festgestellt.
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