mersini
Textilwaren GmbH
Ispringen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2008
EUR |
31.12.2007
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
73.504,00 |
83.796,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1.127,00 |
2.069,00 |
| II.
Sachanlagen |
72.377,00 |
81.727,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.735.693,82 |
1.712.431,81 |
| I.
Vorräte |
1.276.722,86 |
1.268.873,14 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
453.880,47 |
429.361,45 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
0,00 |
34.698,62 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
5.090,49 |
14.197,22 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.857,00 |
686,50 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
1.811.054,82 |
1.796.914,31 |
Passiva
|
|
31.12.2008
EUR |
31.12.2007
EUR |
| A.
Eigenkapital |
157.729,43 |
28.133,87 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
175.000,00 |
76.693,78 |
| II.
Kapitalrücklage |
275.000,00 |
0,00 |
| III.
Bilanzverlust |
292.270,57 |
48.559,91 |
| B.
Rückstellungen |
6.600,00 |
7.300,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.646.725,39 |
1.761.480,44 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
1.646.567,99 |
1.666.673,98 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
1.811.054,82 |
1.796.914,31 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Prüfungspflicht
Die Gesellschaft weist die Merkmale einer kleinen
Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 2 HGB
auf und ist damit gem. § 316 Abs. 1 HGB nicht
prüfungspflichtig.
II. Angaben zu Bilanzierungs- und
Bewertungsvorschriften
Allgemeines
Der Jahresabschluss der Mersini Textilwaren
GmbH wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und
Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen
des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Bilanzierungsvorschriften
Im Jahresabschluss sind gemäß § 246
Abs. 1 HGB sämtliche Vermögensgegenstände,
Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und
Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes
bestimmt ist. Das Verrechnungsverbot nach § 246 Abs. 2
HGB wurde beachtet.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten
sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend
gegliedert.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd
zu dienen.
Für Aufwendungen zur Gründung des
Unternehmens, zur Beschaffung des Eigenkapitals sowie
für immaterielle Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens, die nicht entgeltlich erworben
wurden, ist kein Aktivposten angesetzt.
Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249
HGB gebildet worden.
Die ausgewiesenen Rechnungsabgrenzungsposten wurden
nach den Vorschriften des § 250 HGB in die Bilanz
aufgenommen.
Soweit Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB
vorliegen, sind sie unter der Bilanz gesondert vermerkt
oder nachfolgend im Anhang dargestellt.
Bewertungsvorschriften
Bei der Bewertung wird von der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit (Going-Concern-Prinzip)
ausgegangen.
Die Vermögensgegenstände und Schulden sind
zum Abschlussstichtag einzeln bewertet worden.
Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt.
Einzelne Positionen sind wie folgt bewertet worden:
Die immateriellen Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten bewertet
und linear gemäß § 253 Abs. 1 HGB i.V.m.
§ 7 Abs. 1 EStG abgeschrieben.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt. Die Abschreibungen
wurden planmäßig gemäß § 253
Abs. 1 und 2 HGB in Verbindung mit § 7 Abs.
1 bis 5 EStG vorgenommen. Die Nutzungsdauer der einzelnen
Anlagegegenstände wurde auf der Basis der steuerlichen
AfA-Tabellen und Erfahrungswerten der Vergangenheit
geschätzt. Der Übergang von der degressiven zur
linearen Abschreibung erfolgt in Fällen, in denen dies
zu einer höheren Jahresabschreibung führt.
Die Vermögensgegenstände des
Umlaufvermögens wurden entsprechend den Vorschriften
des § 253 Abs. 3 HGB bewertet.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sowie die flüssigen
Mittel wurden grundsätzlich zum Nennwert bilanziert.
Das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen wurde durch eine aktivisch
abgesetzte Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.
Die ausgewiesenen Rechnungsabgrenzungsposten wurden
nach den Vorschriften des § 250 HGB in die Bilanz
aufgenommen und bewertet. Sie berücksichtigen Ausgaben
bzw. Einnahmen vor dem Bilanzstichtag, soweit sie Aufwand
und Ertrag für eine bestimmte Zeit nach dem
Bilanzstichtag darstellen.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
ungewisse Verbindlichkeiten nach § 249 Abs. 1 Satz 1
HGB gebildet. Sie berücksichtigen alle zum Zeitpunkt
der Bilanzaufstellung erkennbaren Risiken und wurden im
Hinblick auf die voraussichtliche Inanspruchnahme bewertet.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt.
III. Angaben zur Bilanz
Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG und § 285 Nr. 9
HGB
Gegenüber Gesellschafter
Geschäftsführer bestanden zum Bilanzstichtag
folgende Forderungen:
|
2008
Euro
|
2007
Euro
|
Forderungen gegen
Gesellschafter Geschäftsführer
|
1.672,00
|
252,84
|
Gegenüber Gesellschaftern bestanden zum
Bilanzstichtag nachfolgend dargestellte Verbindlichkeiten:
|
2008
Euro
|
2007
Euro
|
Forderungen gegen
Gesellschafter Geschäftsführer
|
24.473,75
|
248.627,55
|
Angaben zu den Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt
zusammen:
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu 1
Jahr Euro 1.646.567,99.
IV. Sonstige Angaben
Angaben über die Mitglieder der
Unternehmensorgane
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens von der
Geschäftsführerin Frau Sigrun Merkel
geführt. Sie ist von den Beschränkungen des
§ 181 BGB befreit.
Ispringen, den 27. März
2009
Mersini
Textilwaren GmbH
gez.
Sigrun Merkel , Geschäftsführerin
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