Schaarmann
und Rink GmbH
Neuss
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
85.880,00 |
87.234,50 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
85.879,00 |
87.233,50 |
| B.
Umlaufvermögen |
509.434,95 |
407.450,15 |
| I.
Vorräte |
55.414,27 |
69.812,53 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
349.743,31 |
177.065,99 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
104.277,37 |
160.571,63 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
636,94 |
1.568,20 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
37.200,86 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
633.152,75 |
496.252,85 |
Passiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
7.618,01 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Verlustvortrag |
17.946,58 |
-22.760,16 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
44.818,87 |
40.706,74 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
37.200,86 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
324.595,61 |
280.545,78 |
| C.
Verbindlichkeiten |
308.557,14 |
208.089,06 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
633.152,75 |
496.252,85 |
Anhang
1.
Angaben zur Identifikation (§ 264 Absatz 1a
HGB)
Der vorliegende Jahresabschluss 2019 betrifft die im
Handesregister B des Amtsgerichts Neuss unter der
Registernummer HRB 7381 eingetragene Firma Schaarmann und
Rink GmbH mit Sitz in Neuss.
2.
Angaben zur Form der Darstellung von Bilanz und Gewinn-
und Verlustrechnung
Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr
2019 wurde entsprechend den Vorschriften des Dritten Buches
des Handelsgesetzbuches (HGB) erstellt. Die
ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes wurden
beachtet. Von der Möglichkeit der
größenabhängigen Erleichterungen sowie der
Möglichkeit, Berichtspflichten im Anhang anstatt in
der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung zu
erfüllen, wurde in der Regel Gebrauch gemacht. Die
Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem
Gesamtkostenverfahren (§ 275 Absatz 2 HGB)
aufgestellt.
3.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden der einzelnen
Posten des Jahresabschlusses (§ 284 Absatz 2 Nr.
1 HGB)
Die Bewertung ist unter Berücksichtigung der
Fortführung des Unternehmens (going-concern-Prinzip)
durchgeführt worden. Das Anlagevermögen wird zu
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um
planmäßige nutzungsbedingte Abschreibungen
angesetzt. Die "Immateriellen
Vermögensgegenstände" werden bei einer
voraussichtlichen betrieblichen Nutzungsdauer von maximal
vier Jahren linear abgeschrieben. Die Abschreibung des
Sachanlagevermögens wird nach der linearen
Abschreibung entsprechend der betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer vorgenommen. Soweit der nach vorstehenden
Grundsätzen ermittelte Wert von Gegenständen des
Anlagevermögens dauerhaft unter dem Wert liegt, der
ihnen am Schlussstichtag beizumessen ist, wird dem durch
außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung
getragen. Im Geschäftsjahr 2019 wurden geringwertige
Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis EUR 800,00
gemäß § 6 Absatz 2 EStG in voller Höhe
sofort abgeschrieben. Von der Regelung des § 6 Absatz
2 a EStG (Sammelposten) wurde kein Gebrauch gemacht. Die
Vorräte werden zu Anschaffungskosten oder mit dem
niedrigeren beizulegenden Wert bewertet. Die in Arbeit
befindlichen Aufträge weisen die Lohn- und
Personalkosten inklusive der dazugehörigen
Gemeinkosten für die zum Bilanzstichtag in Arbeit
befindlichen, jedoch noch nicht fertig gestellten
Aufträge aus. Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten
oder mit dem niedrigeren beizulegenden Wert bewertet. Bei
den Forderungen werden erkennbare Einzelrisiken durch
Wertberichtigungen berücksichtigt. Dem allgemeinen
Kreditrisiko wird durch eine Pauschalwertberichtigung zu
Forderungen ausreichend Rechnung getragen.
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche
Verpflichtungen werden nach der Projected Unit Credit
Methode unter Verwendung der Richttaflen 2018 G (Prof. Dr.
Klaus Heubeck) ermittelt. Die Rückstellung wurde unter
Verwendung eines Zinssatzes in Höhe von 2,71% und
einem Rententrend in Höhe von 1,50% ermittelt. Die
sonstigen Rückstellungen werden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt und
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verbindlichkeiten. Die Verbindlichkeiten sind zu
ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.
4.
Währungsumrechnung
Fremdwährungsforderungen und
Fremdwährungsverbindlichkeiten werden mit dem
Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umgerechnet.
5.
Fristigkeit gemäß § 268 Absatz 4 HGB
"Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände"
|
|
|
|
Art der Forderung
|
Restlaufzeit
|
|
unter 1 Jahr
|
1 bis 5 Jahre
|
größer 5 Jahre
|
|
EUR
|
EUR
|
EUR
|
aus Lieferungen und
Leistungen
|
341.501,06
|
0,00
|
0,00
|
(Vorjahr)
|
161.095,25
|
0,00
|
0,00
|
sonstige
Vermögensgegenstände
|
8.242,25
|
0,00
|
0,00
|
(Vorjahr)
|
15.970,74
|
0,00
|
0,00
|
Summe
|
349.743,31
|
0,00
|
0,00
|
(Summe Vorjahr)
|
177.065,99
|
0,00
|
0,00
|
Der Bilanzposten "Sonstige
Vermögensgegenstände" enthält Steuer-
forderungen in Höhe von EUR 4.611,99 (Vorjahr: EUR
15.949,32).
6.
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche
Verpflichtungen
Für ungewissen Verbindlichkeiten aus
Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen
gebildet. Der Rückstellungsbetrag wurde gem. §
253 Absatz 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages bewertet. Die
Pensionsrückstellungen betragen nach Saldierung mit
dem zur Deckung gedachten Planvermögens insgesamt EUR
300.500,88. Vom Zuführungsbetrag nach Artikel 67
Absatz 1 EGHGB, resultierend aus der Neubewertung der
Verpflichtungsseite in Höhe von insgesamt EUR
16.485,95, wurden im abgelaufenen Geschäftsjahr EUR
1.099,13 zugeführt (außerordentliche
Mindestzuführung 1/15 p.a.). Der Erfüllungsbetrag
vor Saldierung mit dem Planvermögen zum 31.12.2019 bei
einem Zinssatz von 1,97% beträgt insgesamt EUR
539.644,00. Der Unterschiedsbetrag gem. § 253 Absatz 6
HGB beträgt somit zum 31.12.2019 EUR 77.125,00 und ist
für die Ausschüttung gesperrt.
7.
Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251
HGB
Verbindlichkeiten aus der Begebung und
Übertragung von Wechseln, aus Bürgschaften,
Wechsel- und Scheckbürgschaften und aus Gewähr-
leistungsverträgen sowie Haftungsverhältnisse aus
der Bestellung von Sicherheiten für fremde
Verbindlichkeiten bestanden zum Bilanzstichtag nicht.
8.
Finanzschulden und andere Verbindlichkeiten - § 285
Nr. 1 und Nr. 2 HGB
Die im Bilanzposten "Verbindlichkeiten"
aufgeführten Posten teilen sich in folgende
Fristigkeiten:
|
|
|
|
Art der Verbindlichkeit
|
Restlaufzeit
|
|
unter 1 Jahr
|
1 bis 5 Jahre
|
größer 5 Jahre
|
|
EUR
|
EUR
|
EUR
|
gegenüber
Kreditinstituten
|
2.914,86
|
72.512,53
|
0,00
|
(Vorjahr)
|
20.459,57
|
55.385,56
|
0,00
|
aus Lieferungen und
Leistungen
|
195.919,67
|
0,00
|
0,00
|
(Vorjahr)
|
90.789,52
|
0,00
|
0,00
|
sonstige
Verbindlichkeiten
|
37.210,08
|
0,00
|
0,00
|
(Vorjahr)
|
41.454,41
|
0,00
|
0,00
|
Summe
|
236.044,61
|
72.512,53
|
0,00
|
(Summe Vorjahr)
|
152.703,50
|
55.385,56
|
0,00
|
Die Verbindlichkeiten sind nicht durch Pfandrechte
oder ähnliche Sicherheiten gesichert.
In den "Sonstigen Verbindlichkeiten" sind
Steuerverbindlichkeiten in Höhe von EUR 25.129,69
(Vorjahr EUR 21.513,76) enthalten.
Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit
bestanden zum Bilanzstichtag nicht (Vorjahr: EUR 0,00).
9.
Pflichtangaben gemäß § 42 Absatz 3
GmbHG
Der Bilanzposten "Sonstige
Vermögensgegenstände" enthält Forderungen
gegenüber Gesellschaftern in Höhe von EUR
1.352,78 (Vorjahr: EUR 0,00). Der Bilanzposten "Sonstige
Verbindlichkeiten" enthält Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern in Höhe von EUR 0,00
(Vorjahr EUR 908,38).
10.
Durchschnittliche Arbeitnehmerzahl - § 267 Abs. 5
HGB
Die durchschnittliche Arbeitnehmerzahl für das
Berichtsjahr beträgt 14 (Vorjahr: 14).
11.
Mitglieder des Geschäftsführungsorgans -
§ 285 Nr. 10 HGB
Geschäftsführer der Gesellschaft sind:
Reinhard Schaarmann, Kaufmann
Stephan Rink, Kaufmann
Sie sind einzelvertretungsberechtigt und von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Neuss, 14.12.2020
Schaarmann und Rink GmbH
Neuss
Die Geschäftsführung
gez. Reinhard
Schaarmann
gez. Stephan Rink
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 23.12.2020 festgestellt.
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