BHT
Umwelttechnik GmbH
Halberstadt
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2015
EUR |
31.12.2014
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
121.387,00 |
60.985,50 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
0,50 |
0,50 |
| II.
Sachanlagen |
121.386,50 |
60.985,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.225.423,32 |
1.155.634,09 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
756.928,42 |
702.315,96 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
468.494,90 |
453.318,13 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
4.462,00 |
4.270,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
1.351.272,32 |
1.220.889,59 |
Passiva
|
|
31.12.2015
EUR |
31.12.2014
EUR |
| A.
Eigenkapital |
832.968,38 |
813.470,21 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Gewinnvortrag |
537.905,62 |
661.709,51 |
| III.
Jahresüberschuss |
269.498,17 |
126.196,11 |
| B.
Rückstellungen |
140.147,38 |
84.500,53 |
| C.
Verbindlichkeiten |
378.156,56 |
322.918,85 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
1.351.272,32 |
1.220.889,59 |
Ergebnisverwendung
Ergebnisverwendungsvorschlag des Vorstands / der
Geschäftsleitung
Auf die Offenlegung des Ergebnisverwendungsvorschlags
wird zulässigerweise verzichtet.
Anhang
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
entsprechen in ihrer Darstellung und Gliederung den
gesetzlichen Vorschriften des HGB.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Die Aufstellung des Jahresabschlusses erfolgte unter
Zugrundelegung des Going-Concern-Prinzips.
Die Gesellschaft ist gemäß § 267 HGB
eine kleine Kapitalgesellschaft.
Erläuterungen zur Bilanz
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen.
Die Anschaffungskosten beweglicher Gegenstände
des Anlagevermögens bis zu einem Wert von
EUR 150,00 netto wurden im Jahr des Zugangs voll
abgeschrieben.
Für bewegliche Gegenstände des
Anlagevermögens mit Anschaffungskosten von mehr als
EUR 150,00 netto aber nicht mehr als EUR 1.000,00
netto wurde bis einschließlich 2012 ein Sammelposten
gebildet und linear über 5 Jahre abgeschrieben.
Geringwertige Anlagegüter mit
Einzelanschaffungskosten bis netto EUR 410,00 werden voll
abgeschrieben.
Soweit erforderlich, wurde für Beteiligungen der
am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere Wert angesetzt.
Die Beteiligung wurde mit dem Teilwert von EUR 0,00
angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind grundsätzlich zu
Nennwerten angesetzt. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände mit einer Laufzeit von mehr
als einem Jahr bestanden nicht.
Einzelrisiken im Forderungsbestand waren erkennbarund
wurden in Höhe von EUR 2.425,72 wertberichtigt
.
Eine Pauschalwertberichtigung wegen des allgemeinen
Ausfallrisikos wurde gebildet.
Unter den Rechnungsabgrenzungsposten werden nur
transitorische Abgrenzungen ausgewiesen.
Die Rückstellungen wurden auf der Grundlage der
neuen Fassung des § 253 HGB ermittelt. Anzusetzen ist
hierbei der nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendige Erfüllungsbetrag gem.
§ 253 Abs. 1 HGB.
Auf eine Abzinsung der Rückstellungen mit einer
Laufzeit von mehr als einem Jahr mit dem von der deutschen
Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen
Marktzinssatz (§ 253 Abs. 2 HGB) wurde wegen
Geringfügigkeit verzichtet.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt EUR 378.156,56
(Vorjahr: EUR 322.918,85)
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
fünf Jahren bestehen zum Bilanzstichtag nicht.
Haftungsverhältnisse gemäß
§§ 251, 268 Abs. 7 HGB bestehen nicht.
Sonstige Angaben
Am Bilanzstichtag war zum Geschäftsführer
bestellt:
Dr. Volker Eßer, Chemiker
Der Geschäftsführer ist von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42
Abs. 3 GmbHG)
Gegenüber dem Gesellschafter bestehen die
nachfolgenden Rechte und Pflichten:
Sachverhalte
|
Betrag
|
|
EUR
|
Forderungen
|
169.325,31
|
Verbindlichkeiten
|
243,58
|
Den Mitgliedern der Geschäftsführung wurde
ein Darlehen in Höhe von TEUR 225 gewährt. Die
Verzinsung erfolgt mit 2,00 %.
Das Darlehen hat bei einer monatlichen Tilgung eine
Laufzeit von zehn Jahren. Davon wurden im
Geschäftsjahr TEUR 21 zurückgezahlt.
Haftungsverhältnisse gemäß
§§ 251, 268 Nr. 7 HGB bestehen nicht.
Die BHT Umwelttechnik GmbH hält einen
Geschäftsanteil an der Entsorgungsdienstleistungen Dr.
Eßer GmbH in Höhe von EUR 12.500,00
treuhänderisch.
sonstige Berichtsbestandteile
Halberstadt, 13.04.2016
gez. Dr. Volker Eßer
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 14.06.2016 festgestellt.
Auf die Offenlegung des
Ergebnisverwendungsbeschlusses wird zulässigerweise
verzichtet.
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