Wohnbaugesellschaft Zittau mbH
Zittau
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz zum 31. Dezember 2023
A k t i v a
|
31.12.2023 |
31.12.2022 |
|
EUR |
EUR |
EUR |
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
|
|
|
|
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
|
|
|
|
| entgeltlich
erworbene Software und Lizenzen |
|
1.121,97 |
|
2.577,47 |
| II.
Sachanlagen |
|
|
|
|
| 1.
Grundstücke mit Wohnbauten |
33.638.191,36 |
|
34.346.037,89 |
|
| 2.
Grundstücke mit Geschäfts- und anderen
Bauten |
1.073.786,70 |
|
1.130.818,01 |
|
| 3.
Grundstücke ohne Bauten |
1.918.693,57 |
|
1.825.022,31 |
|
| 4.
Grundstücke mit Erbbaurechten Dritter |
258.458,55 |
|
258.579,41 |
|
| 5.
andere Anlagen, Betriebs- und
Geschäftsausstattung |
92.893,10 |
|
58.504,88 |
|
| 6.
geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau |
115.212,41 |
37.097.235,69 |
1.735,41 |
37.620.697,91 |
|
|
37.098.357,66 |
|
37.623.275,38 |
| B.
Umlaufvermögen |
|
|
|
|
| I.
Vorräte |
|
|
|
|
| Unfertige
Leistungen |
|
2.226.428,68 |
|
2.234.327,22 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
|
|
|
|
| 1.
Forderungen aus Vermietung |
67.293,18 |
|
53.834,73 |
|
| 2.
Forderungen aus Grundstücksverkäufen |
105.000,00 |
|
0,00 |
|
| 3.
Forderungen aus Betreuungstätigkeit |
835,38 |
|
3.009,51 |
|
| 4.
Forderungen gegen verbundene Unternehmen |
3.552,87 |
|
1.276,82 |
|
| 5.
sonstige Vermögensgegenstände |
118.087,60 |
294.769,03 |
86.446,33 |
144.567,39 |
| III.
Kassenbestand und Guthaben |
|
|
|
|
| bei
Kreditinstituten |
|
|
|
|
| 1.
Kassenbestand |
5.455,42 |
|
3.154,70 |
|
| 2.
Guthaben bei Kreditinstituten auf Kautionskonten |
0,00 |
|
766.249,74 |
|
| 3.
Guthaben bei Kreditinstituten auf eigenen Konten |
2.029.573,11 |
2.035.028,53 |
1.415.466,92 |
2.184.871,36 |
|
|
4.556.226,24 |
|
4.563.765,97 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
|
16.075,59 |
|
1.748,87 |
|
|
41.670.659,49 |
|
42.188.790,22 |
| Treuhandvermögen |
|
804.413,67 |
|
|
P a s s i v a
|
31.12.2023 |
31.12.2022 |
|
EUR |
EUR |
EUR |
EUR |
| A.
Eigenkapital |
|
|
|
|
| I.
Gezeichnetes Kapital |
|
102.300,00 |
|
102.300,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
|
10.686.490,85 |
|
10.686.490,85 |
| III.
Gewinnrücklagen |
|
|
|
|
| 1.
Sonderrücklage gemäß § 27 Abs. 2
DMBilG |
6.817.913,87 |
|
6.817.913,87 |
|
| 2.
andere Gewinnrücklagen |
1.039.618,54 |
7.857.532,41 |
816.631,57 |
7.634.545,44 |
| IV.
Jahresüberschuss |
|
680.239,18 |
|
222.986,97 |
|
|
19.326.562,44 |
|
18.646.323,26 |
| B.
Rückstellungen |
|
|
|
|
| sonstige
Rückstellungen |
|
359.288,00 |
|
242.833,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
|
|
|
|
| 1.
Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten |
|
19.078.057,09 |
|
19.909.833,42 |
| 2.
erhaltene Anzahlungen |
|
2.543.465,06 |
|
2.213.596,26 |
| 3.
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und |
|
|
|
|
| Leistungen |
|
231.311,64 |
|
215.923,65 |
| 4.
Verbindlichkeiten aus Vermietung |
|
72.077,34 |
|
766.249,74 |
| 5.
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
Unternehmen |
|
58.047,55 |
|
125.871,31 |
| 6.
sonstige Verbindlichkeiten |
|
1.850,37 |
|
407,36 |
|
|
21.984.809,05 |
|
23.231.881,74 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
|
0,00 |
|
67.752,22 |
|
|
41.670.659,49 |
|
42.188.790,22 |
|
Treuhandverbindlichkeiten |
|
804.413,67 |
|
|
Anhang für
das Geschäftsjahr 2023
1 Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 der
Wohnbaugesellschaft Zittau mbH, Zittau (im Folgenden auch
"WBGZ" oder "Gesellschaft" genannt), wurde entsprechend den
Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB), dem Gesetz
betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung
(GmbHG) und den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages
nach den Grundsätzen für große
Kapitalgesellschaften aufgestellt.
Die WBGZ wird im Handelsregister B des Amtsgerichts
Dresden unter HRB 3450 geführt. Das Geschäftsjahr
entspricht dem Kalenderjahr. Der Sitz der Gesellschaft ist
Zittau.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurde die
Verordnung über Formblätter für die
Gliederung des Jahresabschlusses von Wohnungsunternehmen
vom 22. September 1970 in der zuletzt geänderten
Fassung vom 5. Juli 2021 beachtet und darüber hinaus
einzelne Posten innerhalb der "Flüssigen Mittel" sowie
der Posten "Verbindlichkeiten aus Vermietung" ergänzt
(§ 265 Abs. 5 HGB) bzw. entsprechend deren Inhalt im
Interesse einer besseren Klarheit und
Übersichtlichkeit des Jahresabschlusses angepasst
(§ 265 Abs. 6 HGB).
Soweit Angaben wahlweise in der Bilanz bzw. in der
Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang vorgenommen
werden können, erfolgen diese Angaben überwiegend
im Anhang.
Um die Liquiditätssituation zutreffender
darzustellen, wurde entschieden, die Mietkautionen
beginnend mit dem Geschäftsjahr 2023 unterhalb der
Bilanz auszuweisen. Diese Entscheidung erfolgt auch unter
dem Gesichtspunkt, dass das Treuhandvermögen
kontinuierlich ansteigt. Der Ausweis der Kautionen in 2022
bleibt unverändert. Demzufolge sind die
Vorjahreszahlen im Bereich der Bilanzpositionen "Guthaben
bei Kreditinstituten auf Kautionskonten" sowie
"Verbindlichkeiten aus Vermietung" nur eingeschränkt
vergleichbar. Bei analoger Anwendung zum Vorjahr
ergäben sich für das Geschäftsjahr 2023 um
TEUR 804 höhere "Guthaben bei Kreditinstituten auf
Kautionskonten" und um TEUR 804 höhere
"Verbindlichkeiten aus Vermietung".
Bisher wurden im Voraus erhaltene Mieten als passive
Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen. Da es sich bei den
vorauserhaltenen Mieten jedoch um Vorauszahlungen
freiwilliger Art (noch nicht eingetretene Fälligkeit)
handelt, welche im Wege der Verrechnung an die Mieter
zurückgezahlt werden, werden diese beginnend mit dem
Geschäftsjahr 2023 unter den "Verbindlichkeiten aus
Vermietung" ausgewiesen. Der Ausweis im Vorjahr bleibt
unverändert. Demzufolge sind die Vorjahreszahlen im
Bereich "Verbindlichkeiten aus Vermietung" sowie
"Rechnungsabgrenzungsposten" (Passiva) nur
eingeschränkt vergleichbar. Bei analoger Anwendung im
Vorjahr ergäben sich für das Geschäftsjahr
2023 um TEUR 72 geringere "Verbindlichkeiten aus
Vermietung" und um TEUR 72 höhere
"Rechnungsabgrenzungsposten" (Passiva).
2 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die im Vorjahr angewendeten Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden wurden bis auf die beschriebenen
Ausweisänderungen grundsätzlich beibehalten.
Die immateriellen Vermögengegenstände und
die Gegenstände des Sachanlagevermögens werden zu
Anschaffungs- und Herstellungskosten, vermindert um
Abschreibungen, bewertet. In die Herstellungskosten werden
die Einzelkosten sowie angemessene Teile der
Materialgemeinkosten, der Fertigungsgemeinkosten und des
Werteverzehrs des Anlagevermögens einbezogen.
Planmäßige Abschreibungen werden linear wie
folgt vorgenommen:
|
Abschreibungsdauer |
|
Jahre |
| Software |
3 |
| Wohnbauten |
5 bis 60 |
| Grundstücke mit
anderen Bauten |
10 bis 50 |
| Andere Anlagen,
Betriebs- und Geschäftsausstattung |
4 bis 20 |
Durch Modernisierungen und Komplexsanierungen
verlängert sich grundsätzlich die technische und
wirtschaftliche Restnutzungsdauer der Bauten. Entsprechend
wird nach Abschluss einer Modernisierung die
voraussichtliche Restnutzungsdauer neu eingeschätzt
und den Abschreibungen zugrunde gelegt.
Erhaltene Zuschüsse werden von den Anschaffungs-
und Herstellungskosten der betreffenden Sachanlagen
aktivisch abgesetzt.
Bei voraussichtlich dauerhafter Wertminderung werden
außerplanmäßige Abschreibungen auf die am
Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Werte
gemäß § 253 Abs. 3 Satz 5 HGB vorgenommen.
Sofern in den Folgejahren die Gründe für die
Wertminderung entfallen, erfolgen Zuschreibungen
gemäß Wertaufholungsgebot nach § 253 Abs. 5
HGB.
Verschiedene Grundstücke, deren Bewirtschaftung
unrentabel ist, sollen voraussichtlich zukünftig
veräußert werden. Da gegenwärtig keine
objektbezogenen Verkaufsabsichten bestehen, werden diese
Grundstücke ebenfalls im Anlagevermögen
ausgewiesen.
Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten
bis netto EUR 250,00 werden im Zugangsjahr voll als Aufwand
erfasst. Für bewegliche Gegenstände des
Anlagevermögens bis netto EUR 800,00 erfolgen die
planmäßigen Abschreibungen über ein Jahr
und ab netto EUR 800,00 unter Zugrundelegung der
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer.
Die unfertigen Leistungen betreffen
ausschließlich nicht abgerechnete Betriebskosten.
Diesen Leistungen stehen von Mietern erhaltene
pauschalierte Vorauszahlungen gegenüber, die unter den
erhaltenen Anzahlungen ausgewiesen werden. Die Bewertung
der unfertigen Leistungen erfolgt zu Anschaffungskosten.
Zur Berücksichtigung des vorhandenen Leerstands wurden
Bewertungsabschläge vorgenommen.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände werden zum Nennwert bzw. mit
dem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert
angesetzt. Bei Forderungen, deren Einbringlichkeit mit
erkennbaren Risiken behaftet ist, werden angemessene
Wertabschläge in Form von Einzelwertberichtigungen
vorgenommen; voraussichtlich uneinbringliche Forderungen
werden ausgebucht.
Die flüssigen Mittel werden zum Nennwert
bewertet.
Unter dem aktiven Rechnungsabgrenzungsposten werden
Ausgaben ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine
bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen.
Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag bewertet.
Die Rückstellungen sind in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt, um alle am
Bilanzstichtag erkennbaren Risiken und ungewissen
Verbindlichkeiten abzudecken. Sie haben eine Laufzeit von
unter einem Jahr und werden daher nicht abgezinst.
Die Verbindlichkeiten werden zu ihrem
Erfüllungsbetrag bewertet.
Unter dem passiven Rechnungsabgrenzungsposten wurden
bis zum Geschäftsjahr 2022 Einnahmen ausgewiesen,
soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach dem
Bilanzstichtag darstellten.
Latente Steuern werden auf Unterschiede in den
Bilanzansätzen der Handelsbilanz und der Steuerbilanz
ermittelt, sofern sich diese in späteren
Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen. Bei der
Ermittlung der aktiven latenten Steuern werden auch
steuerliche Verlustvorträge berücksichtigt.
Aktive und passive latente Steuern werden saldiert
ausgewiesen. Von dem Ansatzwahlrecht eines aktiven latenten
Steuerüberhangs aufgrund sich ergebender
Steuerentlastungen nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB wird
kein Gebrauch gemacht.
3 Angaben und Erläuterungen zur Bilanz
3.1 Aktiva
Immaterielle Vermögensgegenstände und
Sachanlagen
Im Geschäftsjahr 2023 wurden
außerplanmäßige Abschreibungen auf
Grundstücke mit Wohnbauten in Höhe von TEUR 120
(i. Vj. auf Grundstücke mit Wohnbauten,
Grundstücke ohne Bauten und auf Bauvorbereitungskosten
in Höhe von TEUR 85) vorgenommen.
Unfertige Leistungen
Die unfertigen Leistungen in Höhe von brutto
TEUR 2.511 (i. Vj. TEUR 2.534) betreffen Heiz- und
Betriebskosten des Zeitraumes vom 1. Januar bis 31.
Dezember 2023, die voraussichtlich im Geschäftsjahr
2024 gegenüber Mietern abgerechnet werden. Sie
enthalten auch Bestandteile, die aufgrund von Leerstand
(TEUR 270, i. Vj. TEUR 300) und durch die Anwendung des
Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetzes (TEUR 15, i. Vj. TEUR
0) nicht umgelegt werden können. Dem wird durch
Wertberichtigungen in Höhe von insgesamt TEUR 285 (i.
Vj. TEUR 300) Rechnung getragen; zum Stichtag ergibt sich
damit ein Nettobestand an unfertigen Leistungen in
Höhe von TEUR 2.226 (i. Vj. TEUR 2.234).
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Ein Teilbetrag in Höhe von TEUR 53 (i. Vj. TEUR
45) der ausgewiesenen sonstigen
Vermögensgegenstände hat eine Restlaufzeit von
über einem Jahr. Alle anderen Forderungen und
sonstigen Vermögensgegenstände haben wie im
Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
Forderungen aus Vermietung
Zum Bilanzstichtag bestehen Forderungen aus
Vermietung in Höhe von brutto TEUR 68 (i. Vj. TEUR
55). Zur Abdeckung des Ausfallrisikos für diese
Forderungen werden Einzelwertberichtigungen in Höhe
von TEUR 1 (i. Vj. TEUR 1) vorgenommen; zum Stichtag ergibt
sich damit ein Nettobestand an Forderungen aus Vermietung
in Höhe von TEUR 67 (i. Vj. TEUR 54).
Forderungen aus Grundstücksverkäufen
Zum Bilanzstichtag bestehen Forderungen aus
Grundstücksverkäufen in Höhe von brutto TEUR
105 (i. Vj. TEUR 54). Die bereits im Geschäftsjahr
2007 zu 100 % durchgeführte Einzelwertberichtigung in
Höhe von brutto TEUR 54 wurde aufgrund der Liquidation
des Schuldners als uneinbringlich eingeschätzt und
vollständig ausgebucht.
Forderungen gegen verbundene Unternehmen
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen von
insgesamt TEUR 4 (i. Vj. TEUR 1) beinhalten Forderungen
gegen die Stadtwerke Zittau mbH aus laufenden Lieferungen
und Leistungen von TEUR 4 (i. Vj. TEUR 1).
Sonstige Vermögensgegenstände
Die sonstigen Vermögensgegenstände in
Höhe von insgesamt TEUR 118 (i. Vj. TEUR 86) betreffen
im Wesentlichen Forderungen aus
Instandhaltungsrücklagen für eigene
Eigentumswohnungen TEUR 53 (i. Vj. TEUR 45) sowie andere
Forderungen, vorrangig den Mietern in Rechnung gestellte
Instandhaltungsleistungen sowie angemeldete
Versicherungsfälle in Höhe von TEUR 51 (i. Vj.
TEUR 40).
Flüssige Mittel
Im Vorjahr werden unter den flüssigen Mitteln in
Höhe von TEUR 766 Bankguthaben aus
Sicherheitsleistungen (Kautionen) von Mietern, die
treuhänderisch gehalten und nicht frei verfügbar
sind (Treuhandvermögen) ausgewiesen. Beginnend mit dem
Geschäftsjahr 2023 erfolgt der Ausweis des
Treuhandvermögens (TEUR 804) unterhalb der Bilanz.
Rechnungsabgrenzungsposten
Der Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe von TEUR
16 (i. Vj. TEUR 2) beinhaltet im Wesentlichen eine
Leasingsonderzahlung in Höhe von TEUR 16 (i. Vj. TEUR
1).
3.2 Passiva
Gezeichnetes Kapital
Das gezeichnete Kapital beträgt unverändert
TEUR 102. Die Anteile an der Gesellschaft werden zu 6 % von
der Stadt Zittau und zu 94 % von der Städtische
Beteiligungs-GmbH Zittau, Zittau, gehalten.
Gewinnrücklagen
In der Gesellschafterversammlung vom 25. April 2023
ist beschlossen worden, den zum 31. Dezember 2022
ausgewiesenen Jahresüberschuss in Höhe von EUR
222.986,97 in die anderen Gewinnrücklagen
einzustellen.
Sonstige Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen beinhalten im
Wesentlichen Rückstellungen für Instandhaltung in
Höhe von TEUR 73 (i. Vj. TEUR 5), Rückstellungen
für Kosten der Hausbewirtschaftung (Betriebskosten) in
Höhe von TEUR 150 (i. Vj. TEUR 80),
Rückstellungen für Personalaufwendungen in
Höhe von TEUR 68 (i. Vj. TEUR 66), Rückstellungen
für externe Jahresabschluss- und Prüfungskosten
von TEUR 24 (i. Vj. TEUR 19) sowie Rückstellungen
für Archivierungskosten in Höhe von TEUR 35 (i.
Vj. TEUR 35).
Verbindlichkeiten
|
|
davon mit
einer Restlaufzeit |
|
gesamt |
bis zu 1 Jahr |
>1 Jahr |
davon mehr als
fünf Jahre |
|
TEUR |
TEUR |
TEUR |
TEUR |
| Verbindlichkeiten
gegenüber Kreditinstituten |
19.078 |
1.580 |
17.498 |
11.856 |
| (i. Vj.) |
(19.910) |
(1.436) |
(18.474) |
(12.875) |
| Erhaltene
Anzahlungen |
2.544 |
2.544 |
0 |
0 |
| (i. Vj.) |
(2.214) |
(2.214) |
(0) |
(0) |
| Verbindlichkeiten aus
Vermietung |
72 |
72 |
0 |
0 |
| (i. Vj.) |
(766) |
(766) |
(0) |
(0) |
| Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen |
231 |
209 |
22 |
0 |
| (i. Vj.) |
(216) |
(204) |
(12) |
(0) |
| Verbindlichkeiten
gegenüber verbundenen Unternehmen |
58 |
58 |
0 |
0 |
| (i. Vj.) |
(126) |
(126) |
(0) |
(0) |
| Sonstige
Verbindlichkeiten |
2 |
2 |
0 |
0 |
| (i. Vj.) |
(0) |
(0) |
(0) |
(0) |
| Gesamt |
21.985 |
4.465 |
17.520 |
11.856 |
| (i. Vj.) |
(23.232) |
(4.746) |
(18.486) |
(12.875) |
Sämtliche Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten in Höhe von TEUR 19.078 sind durch
eingetragene Grundschulden besichert. Ferner wurden
Vereinbarungen über die Abtretung von Miet- und
Pachtforderungen zur Besicherung der Verbindlichkeiten
gegenüber Kreditinstituten geschlossen.
Die erhaltenen Anzahlungen betreffen Vorauszahlungen
für noch nicht abgerechnete Heiz- und Betriebskosten
für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023
in Höhe von TEUR 2.544 (i. Vj. TEUR 2.214).
Die Verbindlichkeiten aus Vermietung betreffen in
Höhe von TEUR 72 im Voraus erhaltene Mieten, die im
Wege der Verrechnung an die Mieter zurückgezahlt
werden. Im Vorjahr erfolgte der Ausweis als passiver
Rechnungsabgrenzungsposten (TEUR 68). Zudem beinhalten die
Verbindlichkeiten aus Vermietung im Vorjahr Mietkautionen
(Treuhandverbindlichkeiten) in Höhe von TEUR 766, die
beginnend mit dem Geschäftsjahr 2023 als
Treuhandverbindlichkeiten (TEUR 804) unterhalb der Bilanz
ausgewiesen werden.
In den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen sind Sicherheits- und Garantieeinbehalte in
Höhe von TEUR 25 (i. Vj. TEUR 20) enthalten.
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
Unternehmen in Höhe von insgesamt TEUR 58 (i. Vj. TEUR
126) beinhalten Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen von TEUR 59 (i. Vj. TEUR 123), die analog zum
Vorjahr im Wesentlichen gegenüber der Stadtwerke
Zittau mbH bestehen, sowie saldiert ausgewiesene
Umsatzsteuer-Verbindlichkeiten gegenüber dem
Gesellschafter von TEUR -1 (i. Vj. TEUR 3).
Latente Steuern
Aus unterschiedlichen Wertansätzen in Handels-
und Steuerbilanz in der Position "Grundstücke mit
Wohnbauten" zum 31. Dezember 2023, die sich im Zeitablauf
ausgleichen, ergeben sich zum einen passive latente Steuern
aus der Rückgängigmachung von
Sonderabschreibungen nach § 4 Fördergebietsgesetz
sowie zum anderen aktive latente Steuern aus
außerplanmäßigen handelsrechtlichen
Abschreibungen auf Bauten sowie Grund und Boden. Insgesamt
ergibt sich in diesem Posten ein Überhang an aktiven
latenten Steuern.
Des Weiteren bestehen aktive latente Steuern aus der
möglichen Inanspruchnahme von steuerlichen
Verlustvorträgen, welche innerhalb der nächsten
fünf Jahre (unter Berücksichtigung der
Mindestbesteuerung) in Anspruch genommen werden
können.
Die Bewertung der latenten Steuern erfolgte mit einem
Steuersatz von 30,53 %, dabei entfallen 15,0 % auf die
Körperschaftsteuer, 0,83 % auf den
Solidaritätszuschlag und 14,7 % auf die Gewerbesteuer.
Unter Nutzung des Wahlrechts gemäß §
274 Abs. 1 Satz 2 HGB wird auf den Ausweis aktiver latenter
Steuern in der Handelsbilanz zum 31. Dezember 2023
verzichtet.
3.3 Sonstige finanzielle Angaben
Die Leasingverpflichtungen für betriebliche
Einrichtungen und Kraftfahrzeuge setzen sich zum 31.
Dezember 2023 wie folgt zusammen:
|
TEUR |
| 2024 |
20 |
| 2025 und
später |
20 |
|
40 |
Zum Bilanzstichtag besteht ein Investitionsobligo von
TEUR 104 (i. Vj. TEUR 0), welches die Bauvorhaben
Hainstraße 3 sowie Verlängerte
Eisenbahnstraße 77-87 betrifft.
4 Sonstige Angaben
4.1 Angaben zu Organmitgliedern
Geschäftsführung
Alleinige Geschäftsführerin war im
Geschäftsjahr 2023 Frau Diplom-Ingenieur oec.
Uta-Sylke Standke.
Die Geschäftsführerin erhielt im
Geschäftsjahr 2023 keine laufenden Bezüge von der
Gesellschaft.
Aufsichtsrat
Die Gesellschaft hat gemäß § 52 GmbHG
i. V. m. § 7 des Gesellschaftsvertrags einen
Aufsichtsrat, der aus fünf Mitgliedern besteht.
Mitglieder des Aufsichtsrats waren im Geschäftsjahr
2023:
| ― |
Herr Thomas Zenker,
Oberbürgermeister der Stadt Zittau,
Aufsichtsratsvorsitzender
|
| ― |
Herr Oliver Johne,
selbständiger Architekt; stellvertretender
Aufsichtsratsvorsitzender
|
| ― |
Herr Jörg Gullus,
Selbständiger - bis 30. November 2023
|
| ― |
Herr Ralph Höhne,
Amtsleiter Bauamt
|
| ― |
Herr Frank Figula,
Selbständiger
|
| ― |
Herr Dietrich Thiele, Rentner -
ab 1. Dezember 2023
|
Die Aufwendungen für den Aufsichtsrat betrugen im
Geschäftsjahr 2023 insgesamt TEUR 2 (i. Vj. TEUR 3).
4.2 Angaben zu Leistungen des Abschlussprüfers
Das Abschlussprüferhonorar beträgt TEUR 21
und entfällt vollständig auf
Abschlussprüfungsleistungen. Darüber hinaus sind
Aufwendungen für die Steuerberatung durch den
Abschlussprüfer in Höhe von TEUR 9 entstanden.
4.3 Angaben zu Arbeitnehmern
Die durchschnittliche Anzahl der Arbeitnehmer nach
Geschäftsbereichen hat sich wie folgt entwickelt:
|
2023 |
2022 |
| Wohnungswirtschaft |
8 |
7 |
| Bautechnik |
9 |
9 |
| davon
Hausmeister |
8 |
7 |
| Rechnungswesen |
3 |
3 |
|
Geschäftsführung ohne
Geschäftsführerin |
2 |
2 |
|
22 |
21 |
4.4 Konzern- und Beteiligungsverhältnisse
Die Städtische Beteiligungs-GmbH Zittau, Zittau,
hält als Mutterunternehmen 94 % der Anteile an der
WBGZ. Die restlichen Anteile hält die Stadt Zittau.
Die WBGZ wird in den Konzernabschluss der Städtische
Beteiligungs-GmbH Zittau, Zittau (Mutterunternehmen, das
den Konzernabschluss für den kleinsten und
größten Kreis von Unternehmen aufstellt),
einbezogen. Der Konzernabschluss der Städtischen
Beteiligungs-GmbH Zittau wird im Unternehmensregister
(www.unternehmensregister.de) elektronisch bekannt gemacht.
4.5 Ergebnisverwendung
Die Geschäftsführung schlägt vor, den
im Geschäftsjahr 2023 ausgewiesenen
Jahresüberschuss in Höhe von EUR 680.239,18 in
die anderen Gewinnrücklagen einzustellen.
4.6 Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
Vorgänge nach dem Abschlussstichtag, die
für die Gesellschaft eine besondere Bedeutung i. S. d.
§ 285 Nr. 33 HGB haben, sind nicht eingetreten.
Zittau, den 5. April
2024
Standke,
Geschäftsführerin
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