Stammdaten

Register
Amtsgericht Dresden HRB 39429
Vorher
RE.START 2 UG (haftungsbeschränkt)
Eingetragen
18.11.2019
Branche
Kauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und NichtwohngebäudenBauträger für WohngebäudeKauf und Verkauf von eigenen Wohngrundstücken, Wohngebäuden und Wohnungen
Gegenstand
An- und Verkauf von Immobilien, Projektentwicklung, Verwaltung, Beratung; Vermietung und Verwaltung von Monteurzimmern, Ferienwohnungen und sonstigen Unterkünften sowie Erbringung damit zusammenhängender Dienstleistungen, insbesondere Reinigungsleistungen und Hausservice.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
André Maik Döhring
seit 18.11.2019
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
AMD Holding UG (haftungsbeschränkt)
100.00%

Gesellschafter
Beta

Name
Ort
Anteil
AMD Holding UG (haftungsbeschränkt)
Germany
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

RE.START 2 GmbH (vormals: RE.START 2 UG (haftungsbeschränkt))

Dippoldiswalde

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022

Handelsbilanz

Aktiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Anlagevermögen 1.218.901,93 1.220.596,26
I. Sachanlagen 1.148.014,29 1.183.439,10
II. Finanzanlagen 70.887,64 37.157,16
B. Umlaufvermögen 521.024,14 792.033,36
I. Vorräte 2.995,00 609.051,27
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 454.683,85 152.210,71
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 401.004,32 131.946,66
davon gegen Gesellschafter 404.533,59 127.447,25
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 63.345,29 30.771,38
C. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 2.156,20
Aktiva 1.739.926,07 2.014.785,82

Passiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Eigenkapital 386.215,59 223.340,16
I. Gezeichnetes Kapital 1.000,00 1.000,00
II. Gewinnrücklagen 96.303,90 55.585,04
III. Bilanzgewinn 288.911,69 166.755,12
davon Gewinnvortrag 166.755,12 -20.383,87
B. Rückstellungen 42.388,23 111.658,46
C. Verbindlichkeiten 1.311.322,25 1.678.948,17
davon gegenüber Gesellschaftern 2.614,03 2.302,36
D. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 839,03
Passiva 1.739.926,07 2.014.785,82

Anhang

Jahresabschluss

Für das Unternehmen besteht Buchführungspflicht nach § 238 HGB.
Bei Erstellung des Jahresabschlusses wurden die Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handels- und Gesellschaftsrechts beachtet.
Nach den in § 267a HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.
Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§266, 276, 276a, 288 HGB) und bei der Offenlegung/
Hinterlegung (§ 326 HGB) des Jahresabschlusses wurden, soweit gewünscht, in Anspruch genommen.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.

Der Jahresabschluss zum 31.12.2022 wurde aus der Eröffnungsbilanz, den Geschäftsbüchern des Berichtsjahres, den Bilanzinventaren sowie den sonstigen Bilanzunterlagen, mit Hilfe einer Hauptabschlussübersicht, ordnungsgemäß entwickelt.
Die Gesellschaft hat im Jahr 2022 einen handelsrechtlicher Jahresüberschuss in Höhe von Euro 162.875,43 zu verzeichnen.

Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert. Rückstellungen wurden im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben.

Bestandsnachweis

Das Inventar wurde nach den Vorschriftendes § 240 HGB aufgestellt.
* Das Anlagevermögen wird in einem Abschreibungsverzeichnis geführt.
* Die Geldbestände sind aus den Aufzeichnungen im Kassenbuch ersichtlich.
* Das Vorratsvermögen ist durch Inventuren nachgewiesen worden.
* Die Bestände der Forderungen sind in einer Saldenliste, einem Kontokorrent und durch Kontoauszüge der Banken nachgewiesen.
* Die Schulden bzw. Verbindlichkeiten sind sowohl in den Saldenlisten als auch in den Kontoauszügen der Banken nachgewiesen.

Bewertung und Gliederung

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein.
Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet.
Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Die Bewertung erfolgte entsprechend den Bewertungsgrundsätzen des § 252 HGB.
Grundsätzliche Änderungen gegenüber dem Vorjahr in der Ausübung von Bewertungswahlrechten sind nicht zu verzeichnen.

Gliederung und Bewertung der Bilanz- und GuV-Posten entsprechen den gesetzlichen Vorschriften. Einzelheiten sind ggf. dem beigefügten Erläuterungsbericht zu den einzelnen Posten des Jahresabschlusses zu entnehmen.

Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:

* Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu den Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibung vermindert.
* Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu den Anschaffungs- und Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibung bewertet.
* Die degressive Abschreibung wurde in den gesetzlich zulässigen Fällen angewandt, soweit dies zu einer höheren jährlichen Abschreibung führte.
* Das nicht abnutzbare Anlagevermögen wurde mit den Anschaffungskosten bewertet. Teilwertabschreibungen wurden vorgenommen, da hierfür Gründe erkennbar waren.
* Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.
* Bei Gebäuden wurden die Abschreibungen nach steuerrechtlichen Vorschriften vorgenommen.
* Geringwertige Wirtschaftsgüter (Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis EUR 800,00) wurden gemäß EStG § 6 Abs. 2 im Erwerbsjahr voll abgeschrieben, wobei aus Vereinfachungsgründen im Anlagespiegel im Jahr des Zugangs ein Abgang unterstellt wurde.
* Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte (Börsen- oder Marktpreis) am Bilanzstichtag niedriger waren, wurde auf diese abgeschrieben. Soweit ein Börsen- oder Marktpreis nicht feststellbar war, wurden sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Die Bewertung erfolgte durch den Auftraggeber und wurde ungeprüft übernommen.
* Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind mit ihrem Nennbetrag angesetzt.
* Zum Bilanzerstellungstermin waren nicht alle Forderungen aus Lieferung und Leistung eingegangen. Einzelwertberichtigungen wurden gebildet,  Pauschalwertberichtigungen wurden nicht gebildet.
* Der Verzicht zur Rechnungsabgrenzung und Bilanzierung von RAP von bis zu 800 € in der Handelsbilanz wird aus Wesentlichkeitsgründen und in Übereinstimmung mit der steuerbilanziellen Wahlrechtsausübung ausgeübt.
* Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
* Die Bankdarlehen sind durch eingetragene Grundschuld der jeweiligen Objekte des AV besichert!
* Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit über 1 Jahr belaufen sich auf 632,71 T€ (VJ 1.164,48 T€).
* Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter mit einer Restlaufzeit bis 1 Jahr belaufen sich auf 2,61 T€ (VJ 2,30 T€)
* Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen mit einer Restlaufzeit bis 1 Jahr belaufen sich auf 7,53 T€ (VJ 0,00 T€)
* Die Rückstellungen wurden vom Mandanten nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen.
* Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern.
* Der Ausweis von aktiven latenten Steuern erfolgte gem. § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB n.F. nicht.

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Identifikation der Gesellschaft lt. Registergericht gemäß § 264 Abs. 1a HGB am 31.12.2022:
• Firma: RE.START2 Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)
• Sitz (nach Maßgabe des Gesellschaftsvertrags oder der Satzung): Dippoldiswalde
• Registereintrag: Handelsregister
• Registergericht: Dresden
• Nummer, unter der die Gesellschaft in das Handelsregister eingetragen ist: 39429

Angaben zur Identifikation der Gesellschaft lt. Registergericht gemäß § 264 Abs. 1a HGB am 30.03.2024:
• Firma: RE.START2 GmbH
• Sitz (nach Maßgabe des Gesellschaftsvertrags oder der Satzung): Dippoldiswalde
• Registereintrag: Handelsregister
• Registergericht: Dresden
• Nummer, unter der die Gesellschaft in das Handelsregister eingetragen ist: 39429

Durch Beschluss zur Kapitalerhöhung vom 12.12.2023, eingetragen am 16.01.2024.

Dresden, den 28.03.2024, gezeichnet André Döhring (Dipl.-Ing.) die handschriftliche Unterschrift
nach § 245 HGB

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 28.03.2024 festgestellt.

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