RE.START 2
GmbH (vormals: RE.START 2 UG
(haftungsbeschränkt))
Dippoldiswalde
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Handelsbilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.218.901,93 |
1.220.596,26 |
| I.
Sachanlagen |
1.148.014,29 |
1.183.439,10 |
| II.
Finanzanlagen |
70.887,64 |
37.157,16 |
| B.
Umlaufvermögen |
521.024,14 |
792.033,36 |
| I.
Vorräte |
2.995,00 |
609.051,27 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
454.683,85 |
152.210,71 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
401.004,32 |
131.946,66 |
| davon
gegen Gesellschafter |
404.533,59 |
127.447,25 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
63.345,29 |
30.771,38 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
2.156,20 |
| Aktiva |
1.739.926,07 |
2.014.785,82 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
386.215,59 |
223.340,16 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
1.000,00 |
1.000,00 |
| II.
Gewinnrücklagen |
96.303,90 |
55.585,04 |
| III.
Bilanzgewinn |
288.911,69 |
166.755,12 |
| davon
Gewinnvortrag |
166.755,12 |
-20.383,87 |
| B.
Rückstellungen |
42.388,23 |
111.658,46 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.311.322,25 |
1.678.948,17 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
2.614,03 |
2.302,36 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
839,03 |
| Passiva |
1.739.926,07 |
2.014.785,82 |
Anhang
Jahresabschluss
Für das Unternehmen besteht
Buchführungspflicht nach § 238 HGB.
Bei Erstellung des Jahresabschlusses wurden die
Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handels- und
Gesellschaftsrechts beachtet.
Nach den in § 267a HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Größenabhängige Erleichterungen bei
der Erstellung (§266, 276, 276a, 288 HGB) und bei der
Offenlegung/
Hinterlegung (§ 326 HGB) des Jahresabschlusses
wurden, soweit gewünscht, in Anspruch genommen.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Der Jahresabschluss zum 31.12.2022 wurde aus der
Eröffnungsbilanz, den Geschäftsbüchern des
Berichtsjahres, den Bilanzinventaren sowie den sonstigen
Bilanzunterlagen, mit Hilfe einer
Hauptabschlussübersicht, ordnungsgemäß
entwickelt.
Die Gesellschaft hat im Jahr 2022 einen
handelsrechtlicher Jahresüberschuss in Höhe von
Euro 162.875,43 zu verzeichnen.
Bilanzierungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen,
Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten
verrechnet worden.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden sowie die
Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert
ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd
zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des
Unternehmens, sowie für immaterielle
Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich
erworben wurden, wurden nicht bilanziert.
Rückstellungen wurden im Rahmen des § 249 HGB und
Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des
§ 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von
§ 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben.
Bestandsnachweis
Das Inventar wurde nach den Vorschriftendes §
240 HGB aufgestellt.
* Das Anlagevermögen wird in einem
Abschreibungsverzeichnis geführt.
* Die Geldbestände sind aus den
Aufzeichnungen im Kassenbuch ersichtlich.
* Das Vorratsvermögen ist durch Inventuren
nachgewiesen worden.
* Die Bestände der Forderungen sind in
einer Saldenliste, einem Kontokorrent und durch
Kontoauszüge der Banken nachgewiesen.
* Die Schulden bzw. Verbindlichkeiten sind
sowohl in den Saldenlisten als auch in den
Kontoauszügen der Banken nachgewiesen.
Bewertung und Gliederung
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorangegangenen Geschäftsjahres überein.
Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet.
Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen dem
Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses
bekannt geworden sind.
Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie
bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen
und Erträge des Geschäftsjahres sind
unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung
berücksichtigt worden.
Die Bewertung erfolgte entsprechend den
Bewertungsgrundsätzen des § 252 HGB.
Grundsätzliche Änderungen gegenüber
dem Vorjahr in der Ausübung von Bewertungswahlrechten
sind nicht zu verzeichnen.
Gliederung und Bewertung der Bilanz- und GuV-Posten
entsprechen den gesetzlichen Vorschriften. Einzelheiten
sind ggf. dem beigefügten Erläuterungsbericht zu
den einzelnen Posten des Jahresabschlusses zu entnehmen.
Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:
* Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
den Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der
Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibung
vermindert.
* Die Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens wurden zu den Anschaffungs- und
Herstellungskosten abzüglich planmäßiger
Abschreibung bewertet.
* Die degressive Abschreibung wurde in den
gesetzlich zulässigen Fällen angewandt, soweit
dies zu einer höheren jährlichen Abschreibung
führte.
* Das nicht abnutzbare Anlagevermögen wurde
mit den Anschaffungskosten bewertet. Teilwertabschreibungen
wurden vorgenommen, da hierfür Gründe erkennbar
waren.
* Grundlage der planmäßigen
Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des
jeweiligen Vermögensgegenstandes.
* Bei Gebäuden wurden die Abschreibungen
nach steuerrechtlichen Vorschriften vorgenommen.
* Geringwertige Wirtschaftsgüter
(Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis EUR 800,00)
wurden gemäß EStG § 6 Abs. 2 im Erwerbsjahr
voll abgeschrieben, wobei aus Vereinfachungsgründen im
Anlagespiegel im Jahr des Zugangs ein Abgang unterstellt
wurde.
* Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte
(Börsen- oder Marktpreis) am Bilanzstichtag niedriger
waren, wurde auf diese abgeschrieben. Soweit ein
Börsen- oder Marktpreis nicht feststellbar war, wurden
sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben.
Die Bewertung erfolgte durch den Auftraggeber und wurde
ungeprüft übernommen.
* Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind mit ihrem Nennbetrag
angesetzt.
* Zum Bilanzerstellungstermin waren nicht alle
Forderungen aus Lieferung und Leistung eingegangen.
Einzelwertberichtigungen wurden gebildet,
Pauschalwertberichtigungen wurden nicht gebildet.
* Der Verzicht zur Rechnungsabgrenzung und
Bilanzierung von RAP von bis zu 800 € in der
Handelsbilanz wird aus Wesentlichkeitsgründen und in
Übereinstimmung mit der steuerbilanziellen
Wahlrechtsausübung ausgeübt.
* Die Verbindlichkeiten wurden mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte
über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden
die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
* Die Bankdarlehen sind durch eingetragene
Grundschuld der jeweiligen Objekte des AV besichert!
* Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit
über 1 Jahr belaufen sich auf 632,71 T€ (VJ
1.164,48 T€).
* Die Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschafter mit einer Restlaufzeit bis 1 Jahr belaufen
sich auf 2,61 T€ (VJ 2,30 T€)
* Die Verbindlichkeiten gegenüber
verbundenen Unternehmen mit einer Restlaufzeit bis 1 Jahr
belaufen sich auf 7,53 T€ (VJ 0,00 T€)
* Die Rückstellungen wurden vom Mandanten
nach üblicher kaufmännischer Schätzung
ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse
Verpflichtungen.
* Die Steuerrückstellungen beinhalten die
bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern.
* Der Ausweis von aktiven latenten Steuern
erfolgte gem. § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB n.F. nicht.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Identifikation der Gesellschaft lt.
Registergericht gemäß § 264 Abs. 1a HGB am
31.12.2022:
• Firma: RE.START2 Unternehmergesellschaft
(haftungsbeschränkt)
• Sitz (nach Maßgabe des
Gesellschaftsvertrags oder der Satzung): Dippoldiswalde
• Registereintrag: Handelsregister
• Registergericht: Dresden
• Nummer, unter der die Gesellschaft in das
Handelsregister eingetragen ist: 39429
Angaben zur Identifikation der Gesellschaft lt.
Registergericht gemäß § 264 Abs. 1a HGB am
30.03.2024:
• Firma: RE.START2 GmbH
• Sitz (nach Maßgabe des
Gesellschaftsvertrags oder der Satzung): Dippoldiswalde
• Registereintrag: Handelsregister
• Registergericht: Dresden
• Nummer, unter der die Gesellschaft in das
Handelsregister eingetragen ist: 39429
Durch Beschluss zur Kapitalerhöhung vom
12.12.2023, eingetragen am 16.01.2024.
Dresden, den 28.03.2024, gezeichnet André
Döhring (Dipl.-Ing.) die handschriftliche Unterschrift
nach § 245 HGB
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 28.03.2024
festgestellt.
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