C. D. S.
GmbH
Reichertshofen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
15.026,12 |
17.392,67 |
| I.
Sachanlagen |
15.026,12 |
17.392,67 |
| B.
Umlaufvermögen |
305.044,74 |
212.132,91 |
| I.
Vorräte |
38.234,40 |
30.597,07 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
156.187,71 |
175.758,88 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
110.622,63 |
5.776,96 |
| C.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
157.556,92 |
11.184,58 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
477.627,78 |
240.710,16 |
Passiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
36.184,58 |
27.355,22 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
146.372,34 |
8.829,36 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
157.556,92 |
11.184,58 |
| B.
Rückstellungen |
71.000,00 |
58.100,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
406.627,78 |
182.610,16 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
406.627,78 |
182.610,16 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
477.627,78 |
240.710,16 |
Anhang für
das Geschäftsjahr 2019
C.D.S.
GmbH
Reichertshofen
1. Angaben zur Form des
Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 ist nach
den Vorschriften der §§ 242 bis 256a und
§§ 264 bis 288 des Handelsgesetzbuches
aufgestellt worden. Ergänzend zu diesen Vorschriften
waren die Regelungen des Gesellschaftsvertrages sowie des
GmbH-Gesetzes zu beachten. Der Jahresabschluss zum 31.
Dezember 2019 ist nach den Vorschriften der §§
242 bis 256a und §§ 264 bis 288 des
Handelsgesetzbuches aufgestellt worden. Ergänzend zu
diesen Vorschriften waren die Regelungen des
Gesellschaftsvertrages sowie des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Die Gesellschaft ist eine kleine
Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB. Sie
macht von den Vereinfachungsregelungen des Gesetzes
teilweise Gebrauch. Die Gesellschaft ist eine kleine
Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB. Sie
macht von den Vereinfachungsregelungen des Gesetzes
teilweise Gebrauch.
Die Gesellschaft wird beim Amtsgericht
Ingolstadt unter HRB 4704 geführt. Die
Gesellschaft wird beim Amtsgericht Ingolstadt unter HRB
4704 geführt.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem
Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB
aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird
nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB
aufgestellt.
2. Angaben zu Bilanzierungs- und
Bewertungsgrundsätzen
2.1.
Allgemeines
Die dem Vorjahresabschluss zum 31. Dezember 2018
zugrunde liegenden Ansatz-, Bewertungs- und Ausweismethoden
wurden beibehalten. Ein Wechsel von Bilanzierungsmethoden
gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. Die
Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei
der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet. Die dem Vorjahresabschluss zum 31. Dezember 2018
zugrunde liegenden Ansatz-, Bewertungs- und Ausweismethoden
wurden beibehalten. Ein Wechsel von Bilanzierungsmethoden
gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. Die
Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei
der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet.
2.2.
Sachanlagen
Die Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten
aktiviert, abzüglich angemessener,
planmäßiger Abschreibungen, die nach der
linearen Methode auf Grundlage der betrieblichen
Nutzungsdauer errechnet werden. Abschreibungen auf
Zugänge zum beweglichen Anlagevermögen werden pro
rata temporis vorgenommen. Die Sachanlagen werden zu
Anschaffungskosten aktiviert, abzüglich angemessener,
planmäßiger Abschreibungen, die nach der
linearen Methode auf Grundlage der betrieblichen
Nutzungsdauer errechnet werden. Abschreibungen auf
Zugänge zum beweglichen Anlagevermögen werden pro
rata temporis vorgenommen.
2.3.
Vorräte
Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sind zu
Anschaffungskosten unter Berücksichtigung der
Verwertbarkeit am Bilanzstichtag angesetzt. Der Ansatz
erfolgt gemäß dem Handelsgesetzbuch zu
Festwerten. Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sind zu
Anschaffungskosten unter Berücksichtigung der
Verwertbarkeit am Bilanzstichtag angesetzt. Der Ansatz
erfolgt gemäß dem Handelsgesetzbuch zu
Festwerten.
2.4. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände werden mit dem Nominalwert
oder dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Dem
allgemeinen Kreditrisiko wird durch eine
Pauschalwertberichtigung Rechnung getragen. Die Forderungen
und sonstigen Vermögensgegenstände werden mit dem
Nominalwert oder dem niedrigeren beizulegenden Wert
angesetzt. Dem allgemeinen Kreditrisiko wird durch eine
Pauschalwertberichtigung Rechnung getragen.
2.5. Guthaben bei
Kreditinstituten
Guthaben bei Kreditinstituten werden zu
Nominalwerten angesetzt. Guthaben bei
Kreditinstituten werden zu Nominalwerten angesetzt.
2.6. Nicht durch Eigenkapital gedeckter
Fehlbetrag
Die Gesellschaft weist zum 31. Dezember 2019
einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in
Höhe von EUR 157.556,92 aus. Die Gesellschaft
weist zum 31. Dezember 2019 einen nicht durch Eigenkapital
gedeckten Fehlbetrag in Höhe von EUR 157.556,92 aus.
Die Gesellschaft ist damit nach der
Handelsbilanz überschuldet. Die Gesellschafter sind
über die bilanzielle Überschuldung und deren
insolvenzrechtlichen Konsequenzen unterrichtet. Die
Gesellschaft ist damit nach der Handelsbilanz
überschuldet. Die Gesellschafter sind über die
bilanzielle Überschuldung und deren
insolvenzrechtlichen Konsequenzen unterrichtet.
Die Geschäftsführung hat eine
positive Liquiditätsplanung für die nächsten
zwölf Monate aufgestellt und geht von der
Fortführung des Unternehmens aus. Aufgrund der
genannten Umstände wurde die Bewertung deshalb zum
Bilanzstichtag nach dem going-concern-Prinzip vorgenommen.
Die Geschäftsführung hat eine positive
Liquiditätsplanung für die nächsten
zwölf Monate aufgestellt und geht von der
Fortführung des Unternehmens aus. Aufgrund der
genannten Umstände wurde die Bewertung deshalb zum
Bilanzstichtag nach dem going-concern-Prinzip vorgenommen.
2.7. Sonstige
Rückstellungen
Bei der Bildung der Rückstellungen wird den
erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten
angemessen Rechnung getragen. Die Rückstellungen
werden in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages
angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer
Beur-teilung notwendig ist. Bei der Bildung der
Rückstellungen wird den erkennbaren Risiken und
ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen.
Die Rückstellungen werden in Höhe des notwendigen
Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beur-teilung
notwendig ist.
2.8.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt. Die
Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag
angesetzt.
3. Angaben zur
Bilanz
3.1. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Bei den Forderungen gegen verbundene
Unternehmen handelt es sich um kurzfristige Darlehen und
Verrechnungskonten mit einer Restlaufzeit bis zu einem
Jahr. Bei den Forderungen gegen verbundene
Unternehmen handelt es sich um kurzfristige Darlehen und
Verrechnungskonten mit einer Restlaufzeit bis zu einem
Jahr.
Die sonstigen Forderungen und
Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit bis
zu einem Jahr. Die sonstigen Forderungen und
Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit bis
zu einem Jahr.
3.2.
Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen enthalten im
Wesentlichen Aufwendungen für die Erstellung des
Jahresabschlusses und der Steuererklärungen sowie
für Personalkosten. Die sonstigen
Rückstellungen enthalten im Wesentlichen Aufwendungen
für die Erstellung des Jahresabschlusses und der
Steuererklärungen sowie für Personalkosten.
3.3.
Verbindlichkeiten
Bei den Verbindlichkeiten gegenüber
verbundenen Unternehmen handelt es sich um kurzfristige
Darlehen und Verrechnungskonten mit einer Restlaufzeit bis
zu einem Jahr. Bei den Verbindlichkeiten
gegenüber verbundenen Unternehmen handelt es sich um
kurzfristige Darlehen und Verrechnungskonten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von
mehr als einem Jahr bestehen nicht. Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen
nicht.
4. Sonstige
Angaben
Dem Jahresabschluss lag ein
Ergebnisverwendungsvorschlag zugrunde, der vorsieht, den
Jahresfehlbetrag auf neue Rechnung vorzutragen. Dem
Jahresabschluss lag ein Ergebnisverwendungsvorschlag
zugrunde, der vorsieht, den Jahresfehlbetrag auf neue
Rechnung vorzutragen.
Im Geschäftsjahr 2019 erfolgte die
Geschäftsführung durch Herrn Lorenz
Weichselbaumer. Im Geschäftsjahr 2019 erfolgte
die Geschäftsführung durch Herrn Lorenz
Weichselbaumer.
Der Geschäftsführer war im
Geschäftsjahr 2019 einzelvertretungsberechtigt und von
den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Der Geschäftsführer war im
Geschäftsjahr 2019 einzelvertretungsberechtigt und von
den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Die Gesellschaft hat während des
Geschäftsjahres 2019 durchschnittlich 89 Arbeitnehmer
beschäftigt. Die Gesellschaft hat während
des Geschäftsjahres 2019 durchschnittlich 89
Arbeitnehmer beschäftigt.
München, den 30. September
2020
gez. Heinz
Rösler
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 16.12.2020 festgestellt.
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