Stammdaten

Register
Amtsgericht Gelsenkirchen HRB 7938
Vorher
ROCKWOOL ROCKFON GmbH
Eingetragen
30.8.1993
Branche
Herstellung von Gipserzeugnissen für den BauHerstellung von Vliesstoff und nicht-konfektionierten Erzeugnissen darausHerstellung von feuerfesten keramischen Werkstoffen und Waren
Gegenstand
Produktion und Vertrieb von Akustikprodukten /-decken und Zubehör sowie ähnlichen Produkten und die Produktion und der Vertrieb von speziellen Mineralwollstoffen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Gülnaz Atila
seit 5.9.2025
Geschäftsführer
Mirko Groß
seit 24.6.2025
Prokura
Geschäftsführer
Markus Guth
seit 13.12.2021
Prokura
Henderikus Wolzak
seit 17.11.2004
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
ROCKWOOL A/SDNK
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Germany
180.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

ROCKWOOL Rockfon GmbH

Gladbeck

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023

I. Grundlagen des Unternehmens

Geschäftsmodell

Die Gesellschaft gehört zur deutschen Gruppe des dänischen ROCKWOOL Konzerns.

Der mit der Konzernmutter abgeschlossene Lizenzvertrag stellt die Basis für die ROCKWOOL Aktivitäten dar. Die Gesellschaft nutzt damit den Erfahrungsschatz aus rund 85 Jahren Steinwolle-Herstellung.

Steinwolle ist ein durch vulkanische Aktivität gebildetes natürliches Material. Basalt-Bruchgestein und Briketts mit Steinwolle-Rückständen und anderen recyclingfähigen Materialien werden bei ca. 1.500°C geschmolzen. In einem Zentrifugierverfahren wird die flüssige Steinschmelze der Luft ausgesetzt, wo sie sich wieder zu wollartigen Fasern verfestigt, denen geringe Mengen Bindemittel und imprägnierendes Öl beigegeben werden. Dieser formstabile und vielseitig einsetzbare Stoff wird dann gehärtet, verdichtet und zu einer Vielzahl von Produkten geformt.

Steinwolle bietet eine Reihe von Anwendungsmöglichkeiten:

Energieeinsparung: Steinwolle bietet eine wirksame Dämmung gegen Kälte und Hitze.

Brandschutz: Steinwolle schmilzt erst bei über 1.000 °C und wirkt daher als effektiver Brandschutz.

Schall-, Lärm- und Vibrationsdämmung: Steinwolle wird auch in Akustikdecken und in Lärmschutzwänden eingesetzt.

Für den Bereich der Akustikdämmplatten besteht ein geschlossener Recycling-Kreislauf.

Der Gesellschaft fällt innerhalb des ROCKWOOL Konzerns die Rolle einer Vertriebsgesellschaft für die Produkte der Marke "Rockfon" im deutschen Markt zu.

Rockfon bietet seinen Kunden akustische Lösungen für Decken und Wände in Innenräumen.

Innenraumakustik-Systeme von Rockfon kombinieren Akustikplatten aus Steinwolle mit abgehängten und speziellen Decken- und Wandsystemen, die schöne und komfortable Räume schaffen. Rockfon Akustikprodukte sind einfach zu installieren, langlebig und helfen Lärm und Stress zu reduzieren und verbessern das Wohlbefinden und den Raumkomfort erheblich.

Der überwiegende Teil der Rockfon-Produkte, der nicht in Deutschland produziert werden kann, wird von ausländischen Schwestergesellschaften, insbesondere aus den Niederlanden, Belgien und Polen, importiert.

Die Kunden zählen im Wesentlichen zum Baustoffhandel, aber auch Baumarktketten und Verarbeiter gehören zum Kundenstamm.

II. Geschäftsverlauf und Lage der Gesellschaft

Wirtschaftliche Rahmenbedingungen

Die Weltwirtschaft war im Geschäftsjahr 2023 weiterhin geprägt von Unsicherheit und Restriktionen aufgrund des Ukraine-Krieges und des neu aufgeflammten Nahost-Konfliktes. Für das Jahr 2023 wird ein Wachstum der Weltwirtschaft von 3,1 % nach 3,4 % im Jahr 2022 erwartet. Für den Euro-Raum wird mit einem deutlich geringeren Wachstum der Wirtschaftsleistung in Höhe von 0,5 % gerechnet (IWF). Die Konjunktur in Deutschland hat sich nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Stand 15.01.2024) im Jahr 2023 leicht negativ entwickelt. Das preisbereinigte BIP sank nach ersten Hochrechnungen um 0,3 %. In der Baubranche war die Entwicklung im Jahr 2023 zum Vorjahr negativ - insgesamt war der reale Umsatz mit etwa 5,5 % rückläufig (Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V.). Der nominale baugewerbliche Umsatz lag im Zeitraum Januar bis November 2023 bei -4,0 % im Wohnungsbau und bei +0,7 % im Wirtschaftshochbau. Die Auftragseingänge lagen im gleichen Zeitraum bei -14,6 % bzw. -1,1 %, während die Baugenehmigungen im Wohnungsbau um -32,1 % und im Nichtwohnbau um -16,5 % zurückgingen (Statistisches Bundesamt).

Umsatzentwicklung

Der Markt für Akustikprodukte war entsprechend der allgemeinen Marktentwicklung im Jahr 2023 rückläufig. Allerdings fiel der Rückgang verglichen mit dem Bausektor insgesamt weniger stark aus, da es nur ein sehr geringes Geschäft mit Privatkunden gab und der Fokus auf Nichtwohngebäuden liegt. Auch wir mussten leicht rückläufige Absatzmengen hinnehmen, konnten aber aufgrund von Preissteigerungen den Umsatz fast stabil halten.

Ergebnisentwicklung

Das Rohergebnis beläuft sich wie im Vorjahr auf 12,1 Mio. EUR und blieb damit fast unverändert. Der Personalaufwand sank leicht von 3,5 Mio. EUR um 0,2 Mio. EUR auf 3,3 Mio. EUR. Das gestiegene Zinsniveau führte aufgrund einer guten Liquiditätslage zu einem Anstieg des Zinsergebnisses um 0,1 Mio. EUR. Bei in etwa unveränderten Abschreibungen und sonstigen betrieblichen Aufwendungen ergab sich insgesamt ein Anstieg des Ergebnisses vor Steuern von 0,6 Mio. EUR im Jahr 2022 auf 0,9 Mio. EUR im Jahr 2023.

Aufgrund einer steuerlichen Außenprüfung mussten im Jahr 2023 erhebliche Steuernachzahlungen geleistet werden. Der Steueraufwand stieg von 0,2 Mio. EUR auf 1,4 Mio. EUR an. Aufgrund der Steuernachzahlungen ergab sich im Jahr 2023 insgesamt ein Jahresfehlbetrag von 0,5 Mio. EUR nachdem im Jahr 2022 noch ein Jahresüberschuss von 0,4 Mio. EUR erzielt wurde.

Finanz- und Vermögenslage, Liquidität

Die Liquiditätslage war während des gesamten Geschäftsjahres gut. Die langfristige Finanzierung erfolgte ausschließlich mit Eigenmitteln. Der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit betrug im abgelaufenen Geschäftsjahr + 2,6 Mio. EUR und der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit - 2,6 Mio. EUR. Insgesamt blieb der Finanzmittelfonds während des Geschäftsjahres 2023 unverändert.

Das Anlagevermögen verminderte sich, im Wesentlichen bedingt durch planmäßige Abschreibungen, von 0,9 Mio. EUR auf 0,8 Mio. EUR. Das Umlaufvermögen stieg um 0,8 Mio. EUR an. Während das Vorratsvermögen fast unverändert blieb, erhöhten sich die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände um 0,8 Mio. EUR. Der Anstieg resultierte insbesondere aus höheren Forderungen gegen verbundene Unternehmen (+1,3 Mio. EUR), welche aus einem Anstieg der Cash Pool Forderungen resultieren. Gegenläufig verminderten sich die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen stichtagsbedingt um 0,5 Mio. EUR. Die aktiven latenten Steuern reduzierten sich um 0,1 Mio. EUR.

Das Eigenkapital verringerte sich aufgrund des Jahresfehlbetrages (0,5 Mio. EUR) und einer Ausschüttung (0,4 Mio. EUR) um 0,9 Mio. EUR.

Die Rückstellungen verminderten sich um 0,2 Mio. EUR und betreffen unverändert zum Vorjahr im Wesentlichen die Pensionsrückstellungen sowie kundenbezogene Rückstellungen.

Die Verbindlichkeiten erhöhten sich insgesamt um 1,6 Mio. EUR, da die Verbundverbindlichkeiten stichtagsbedingt anstiegen. Davon entfallen je 0,8 Mio. EUR auf den Anstieg der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen von Konzerngesellschaften und auf die sonstigen Konzernverbindlichkeiten.

Insgesamt ging die Bilanzsumme um 0,5 Mio. EUR zurück. Die Eigenkapitalquote zum Jahresende sank durch die Verlustsituation vorübergehend von 14,6 % am 31.12.2022 auf 4,4 % am 31.12.2023 ab.

Personal

Die angestellten Mitarbeiter sind überwiegend im Außendienst und im Vertriebsinnendienst tätig. Der durchschnittliche Personalbestand verringerte sich nur geringfügig bei einer Krankenquote von 2,5 %.

Umwelt

Rockfon Decken- und Wandsysteme verbessern Akustik und das Raumklima, während sie Feuchtigkeit widerstehen und das Wachstum von Schimmelpilzen verhindern. Rockfon Akustikprodukte helfen Lärm und Stress zu reduzieren und verbessern das Wohlbefinden und den Raumkomfort erheblich.

Forschung und Entwicklung

Aufwendungen und Investitionen für Forschung und Entwicklung werden von ROCKWOOL A/S, der Konzernobergesellschaft, zentral durchgeführt.

Geschäftsverlauf 202 3 und Gesamtaussage

Bei insgesamt gesunkenen Absatzmengen konnte aufgrund von Preissteigerungen der Umsatz fast stabil gehalten werden. Die Einkaufspreise stiegen weniger stark an, so dass die Marge leicht anstieg. Insgesamt konnte das Ergebnis vor Steuern von 0,6 Mio. EUR im Jahr 2022 auf 0,9 Mio. EUR im Jahr 2023 gesteigert werden.

III. Prognosebericht

Es wird erwartet, dass das weltwirtschaftliche Wachstum in 2024 wie im Vorjahr unverändert bei 3,1 % bleibt. Das erhöhte Zinsniveau und der Krieg in der Ukraine belasten weiterhin die Wirtschaftstätigkeit. Für den Euro-Raum wird von einem Wirtschaftswachstum in Höhe von +0,9 % (Vorjahr: +0,5 %) ausgegangen (IWF). Die Prognosen für das Wachstum des deutschen Bruttoinlandsprodukts für 2024 liegen bei -0,5 % bis +1,3 %.

Für die deutsche Baubranche wird ein Rückgang des realen Umsatzes um -3,5 % erwartet. Für den Wohnungsbau wird mit -12 % und für den Wirtschaftsbau +2 % gerechnet (Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V.).

Die Entwicklung im Bereich Wohnungsneubau ist verhalten und wird voraussichtlich rückläufig sein. Dies kann sich negativ auf den Teilbereich der akustischen Tiefgaragendämmung auswirken. Für den Renovierungsmarkt der Nichtwohngebäude wird auch eine vergleichsweise positivere Entwicklung als im Neubau erwartet.

Aufgrund der unsicheren Situation infolge des Ukraine-Krieges und der damit verbundenen wirtschaftlichen Auswirkungen, sind Prognosen derzeit mit großer Unsicherheit behaftet.

Entsprechend dem Ausblick für die Bauwirtschaft erwarten wir einen leichten Rückgang des Absatzes und des Umsatzes.

Da die Einmaleffekte aus den Steuernachzahlungen des Jahres 2023 im Jahr 2024 wegfallen und wir mit einer weiteren Verbesserung unserer Margen rechnen, erwarten ein positives Jahresergebnis, das leicht über dem Niveau des Geschäftsjahres 2022 liegen wird.

IV. Chancen- und Risikobericht

Wesentliche Risiken

Es bestehen folgende wesentliche Risiken für unsere Gesellschaft:

Die allgemeine schwache Wirtschaftsentwicklung sowie der Rückgang der Bauindustrie stellen im Jahr 2024 ein Risiko für die wirtschaftliche Entwicklung unserer Gesellschaft dar. Eine weitere Verschärfung des Kriegs in der Ukraine und des Nahost-Konfliktes sowie steigende Zinsen können maßgeblich die Wirtschaftsentwicklung in 2024 negativ beeinflussen.

Die Auswirkungen dieses Krieges und der damit verbundenen Sanktionen auf die internationalen Lieferketten und die weltweite Wirtschaftsentwicklung können zu unerwarteten Engpässen führen. Der Geschäftsverlauf für das Jahr 2024 lässt sich weiterhin nur sehr schwer abschätzen. Weitere Auswirkungen mit Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sehen wir derzeit nicht. Augenblicklich passen wir unsere Planungen und Maßnahmen regelmäßig der jeweiligen, volatilen Entwicklung an.

Bei der Versorgung mit Rohstoffen und Investitionsgütern sind unsere konzerninternen Lieferanten auf Fremdanbieter angewiesen. Diese Einbeziehung Dritter reduziert unsere Einflussmöglichkeiten auf Produktivität, Qualitätssicherung, Liefertermine und Kosten. Ein potenzielles Risiko für die Ergebnisse ist das schwankende Preisniveau auf den Energie- und Rohstoffmärkten einschließlich der Verfügbarkeit von Rohstoffen. Diesen Risiken begegnet der Konzern durch intensive Marktbeobachtung, konzernweite Beschaffung sowie langfristige Lieferverträge und Überwachung der gesamten Lieferkette.

Auf der Absatzseite ist unsere Gesellschaft nicht abhängig von einzelnen Kunden. Eine mögliche finanzielle Schieflage von größeren Kunden könnte jedoch mit signifikanten Umsatzeinbußen verbunden sein.

Da sowohl der Einkauf von Waren als auch die Fakturierung an Kunden im Wesentlichen in Euro erfolgen, ist unsere Gesellschaft nur im begrenzten Maß Währungskursrisiken ausgesetzt.

Die Risikolage hat sich gegenüber dem Vorjahr nicht wesentlich verändert.

Wesentliche Chancen

Die wesentlichen Chancen ergeben sich durch die verstärkte Nachfrage nach akustischen Lösungen in Bürogebäuden, Bildungseinrichtungen, Gesundheitseinrichtungen und anderen öffentlichen Räumen, da immer mehr Unternehmen und Institutionen die Bedeutung von guter Raumakustik erkennen.

Aus den Diskussionen um die Brennbarkeit bestimmter akustischer Produkte resultiert auch die Chance, dass vermehrt Kunden zu den nichtbrennbaren Rockfon Produkten greifen.

Die Chancenlage hat sich gegenüber dem Vorjahr nicht wesentlich verändert.

 

Gladbeck, 28. März 2024

ROCKWOOL Rockfon GmbH

Christmann

Weier

BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2023

AKTIVA    
  31.12.2023 31.12.2022
A. Anlagevermögen: EUR EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände:    
1. Schutzrechte 830.000 950.000
II. Sachanlagen:    
1. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.559 3.000
  831.559 953.000
B. Umlaufvermögen:    
I. Vorräte    
1. Waren 1.498.769 1.551.001
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände:    
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 540.176 1.045.686
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 6.260.409 4.938.020
3. Sonstige Vermögensgegenstände 7.098 6.407
  6.807.683 5.990.113
  8.306.452 7.541.114
C. Rechnungsabgrenzungsposten 7.816 10.961
D. Aktive latente Steuern 203.115 335.000
  9.348.942 8.840.075
PASSIVA    
  31.12.2023 31.12.2022
A. Eigenkapital: EUR EUR
I. Gezeichnetes Kapital 180.000 180.000
II. Gewinnrücklagen    
1. andere Gewinnrücklagen 700.000 700.000
III. Gewinnvortrag 13.732 23.128
IV. Jahresfehlbetrag/Jahresüberschuss -484.649 390.604
  409.083 1.293.732
B. Rückstellungen:    
1. Rückstellungen für Pensionen 1.234.046 1.257.573
2. Steuerrückstellungen 88.414 0
3. Sonstige Rückstellungen 3.539.725 3.818.328
  4.862.185 5.075.901
C. Verbindlichkeiten:    
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 617.961 603.775
2. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 3.401.197 1.813.659
3. Sonstige Verbindlichkeiten 58.516 53.008
- davon aus Steuern: EUR 44.998 (2022: EUR 39.228)    
  4.077.674 2.470.442
  9.348.942 8.840.075

GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR VOM 1. JANUAR BIS 31. DEZEMBER 2023

  2023 2022
  EUR EUR
1. Rohergebnis 12.105.260 12.137.755
2. Personalaufwand    
a) Löhne und Gehälter 2.644.078 2.894.320
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung 621.618 571.500
davon für Altersversorgung: EUR 87.198 (2022: EUR 96.897) 3.265.696 3.465.820
3. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 121.442 121.442
4. Sonstige betriebliche Aufwendungen 7.978.572 7.917.424
5. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 171.428 1.600
davon aus verbundenen Unternehmen EUR 171.427 (2022: EUR 0)    
6. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 40.191 23.219
davon aus Aufzinsungen von Rückstellungen EUR 23.308 (2022: EUR 23.218)    
7. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 1.350.158 216.000
davon Aufwand aus der Veränderung latenter Steuern EUR 131.885 (2022: EUR 216.000)    
8. Ergebnis nach Steuern -479.371 395.450
9. Sonstige Steuern 5.278 4.846
10. Jahresfehlbetrag/Jahresüberschuss -484.649 390.604

Anhang für das Geschäftsjahr 2023

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Im Einzelnen werden folgende Grundsätze angewendet:

Anlagevermögen

Immaterielle Vermögensgegenstände

Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten bilanziert und werden entsprechend ihrer Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Der entgeltlich erworbene Kundenstamm wird entsprechend der erwarteten Laufzeit der Geschäftsbeziehungen über 15 Jahre planmäßig abgeschrieben.

Sachanlagevermögen

Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten und sofern abnutzbar abzüglich planmäßiger Abschreibungen angesetzt. Die Anlagegüter werden über die voraussichtliche Nutzungsdauer von 3 bis 15 Jahren linear abgeschrieben.

Anschaffungs- oder Herstellungskosten von abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung fähig sind, werden im Wirtschaftsjahr der Anschaffung, Herstellung oder Einlage in voller Höhe als Betriebsausgaben erfasst, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag, für das einzelne Wirtschaftsgut 250 EUR nicht übersteigen. Für geringwertige Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag, mehr als 250 EUR und bis zu 1.000 EUR betragen, wird ein jährlicher Sammelposten gebildet. Der jährliche Sammelposten wird über fünf Jahre gewinnmindernd aufgelöst. Scheidet ein Wirtschaftsgut vorzeitig aus dem Betriebsvermögen aus, wird der Sammelposten nicht vermindert.

Soweit die nach den vorstehenden Grundsätzen ermittelten Werte der Gegenstände des Anlagevermögens über dem Wert liegen, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist, wird diesem Sachverhalt durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen.

Umlaufvermögen

Vorräte

Waren werden zu Anschaffungskosten oder mit dem niedrigeren Marktwert angesetzt. Die Ermittlung der Anschaffungskosten erfolgt zu Durchschnittspreisen.

Für überalterte und ungängige Vorräte werden ausreichende Wertabschläge vorgenommen.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bzw. mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert angesetzt.

Bei den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden erkennbare Einzelrisiken durch ausreichende Wertberichtigungen berücksichtigt. Dem allgemeinen Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird zusätzlich durch eine ausreichend bemessene, unveränderte prozentuale Pauschalwertberichtigung Rechnung getragen.

Rechnungsabgrenzungsposten

Als Rechnungsabgrenzungsposten werden auf der Aktivseite der Bilanz Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand für einen bestimmten Zeitraum danach darstellen.

Rückstellungen

Rückstellungen für Pensionen

Die Pensionsrückstellungen werden anhand versicherungsmathematischer Gutachten nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren auf Basis der Heubeck-Sterbetafeln (RT 2018 G) ermittelt.

Für die Abzinsung wurde pauschal eine durchschnittliche Restlaufzeit von 15 Jahren unterstellt und dafür der durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre von 1,83 % angesetzt. Der Effekt aus der Änderung des Abzinsungssatzes wurde im operativen Ergebnis erfasst. Erwartete Gehaltssteigerungen wurden mit 3,3 % und erwartete Rentensteigerungen mit 2,4 % angesetzt. Die Fluktuation wurde je nach Alter mit 0 % bis 12 % berücksichtigt.

Steuerrückstellungen

Die Steuerrückstellungen werden unter Berücksichtig der geleisteten Vorauszahlung in Höhe der der erwarteten Nachzahlungen gebildet.

Sonstige Rückstellungen

Sonstige Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen. Sonstige Rückstellungen werden für ungewisse Verbindlichkeiten und drohende Verluste aus schwebenden Geschäften gebildet. Die Bewertung erfolgt jeweils in Höhe des Erfüllungsbetrags, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich ist, um zukünftige Zahlungsverpflichtungen abzudecken. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichende objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen.

Die Bewertung der Jubiläumsrückstellung wurde nach den handelsrechtlichen Bestimmungen durchgeführt. Als Rechnungsgrundlagen dienen die Heubeck-Sterbetafeln RT 2018 G mit einem Rechnungszinssatz von 3,0 % p.a.

Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert.

Latente Steuern und globale Mindestbesteuerung

Für die Ermittlung latenter Steuern aufgrund von temporären Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen oder aufgrund steuerlicher Verlustvorträge werden die Beträge der sich ergebenden Steuerbe- und -entlastung mit dem unternehmensindividuellen Steuersatz im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen bewertet und nicht abgezinst. Aktive und passive Steuerlatenzen werden grundsätzlich verrechnet. Zum 31. Dezember 2023 bestanden wie im Vorjahr nur aktive latente Steuern, die unter Inanspruchnahme des Wahlrechts des § 274 HGB aktiviert werden.

Das globale Mindestbesteuerungsgesetz findet aktuell keine Anwendung und die sich daraus resultierenden Auswirkungen haben voraussichtlich keinen wesentlichen Einfluss auf die Gesellschaft.

Währungsumrechnung

AuffremdeWährunglautendeVermögensgegenständeundVerbindlichkeitenwurden grundsätzlich mit dem Devisenkassamittelkurs zum Abschlussstichtag umgerechnet. Bei einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurde dabei das Realisationsprinzip (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 Halbsatz 2 HGB) und das Anschaffungskostenprinzip (§ 253 Abs. 1 Satz 1 HGB) beachtet.

Erläuterungen zum Jahresabschluss

Angaben zur Bilanz

Anlagevermögen

Das Anlagevermögen entwickelte sich wie folgt:

Firmenwert Schutzrechte BuG * Gesamt
EUR EUR EUR EUR
Anschaffungskosten
01.01.2023 1.384.369 1.800.000 61.435 3.245.804
Zugänge 0 0 0 0
Abgänge 0 0 55.693 55.693
31.12.2023 1.384.369 1.800.000 5.742 3.190.111
Abschreibungen
01.01.2023 1.384.369 850.000 58.435 2.292.804
Zugänge 0 120.000 1.442 121.442
Abgänge 0 0 55.694 55.694
31.12.2023 1.384.369 970.000 4.183 2.358.552
Buchwert 31.12.2023 0 830.000 1.559 831.559
Buchwert 31.12.2022 0 950.000 3.000 953.000

* BuG : Betriebs- und Geschäftsausstattung

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Sämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr.

Forderungen gegen verbundene Unternehmen

Der Posten enthalten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 707.606 EUR (31.12.2022: 1.258.656 EUR) und sonstige Vermögensgegenstände in Höhe von 5.552.803 EUR (31.12.2022: 3.679.364 EUR).

Zum 31. Dezember 2023 bestanden, wie auch im Vorjahr, keine Forderungen an den Gesellschafter.

Eigenkapital

Insgesamt sind 215.345 EUR ausschüttungsgesperrt. Die Auschüttungssperre resultiert in Höhe von

12.230 EUR aus § 253 Abs. 6 HGB (Unterschiedsbetrag aus der Abzinsung der Pensionsrückstellungen) und in Höhe von 203.115 EUR aus § 268 Abs. 8 HGB infolge der Bilanzierung aktiver latenter Steuern. Zum Bilanzstichtag waren ausreichend Rücklagen vorhanden.

Rückstellungen

Aus der Abzinsung der Rückstellungen für Pensionen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre ergibt sich im Vergleich zur Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre ein Unterschiedsbetrag in Höhe von 12.230 EUR.

Die sonstigen Rückstellungen enthalten im Wesentlichen kundenbezogene Rückstellungen und personalbezogene Rückstellungen.

Verbindlichkeiten

Alle Verbindlichkeiten haben wie im Vorjahr Restlaufzeiten von unter einem Jahr.

Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen

Der Posten enthält Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 1.318.227 EUR (31.12.2022: 499.153 EUR) und Sonstige Verbindlichkeiten in Höhe von 2.082.970 EUR (31.12.2022: 1.314.506 EUR).

Zum 31. Dezember 2023 bestanden Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter in Höhe von 764.070 EUR (31.12.2022: 680.210 EUR).

Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

Aufgrund einer steuerlichen Außenprüfung mussten im Jahr 2023 erhebliche Steuernachzahlungen geleistet werden. Der Steueraufwand stieg von 216 TEUR auf 1.350 TEUR an.

Honorare des Abschlussprüfers

Abschlussprüfungsleistungen 20 TEUR

Sonstige Angaben

Handelsregister

Die Gesellschaft ist beim Amtsgericht Gelsenkirchen unter der Nummer HR B 7938 mit der Firma ROCKWOOL Rockfon GmbH und dem Sitz Gladbeck eingetragen.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen beläuft sich auf 261 TEUR und setzt sich wie folgt zusammen:

Wesentliche Verpflichtungen aus langfristigen Verträgen, insbesondere Miet- und Leasingverträgen 261 TEUR

Die Miet- und Leasingverträge betreffen überwiegend Firmen-PKWs. Die Leasingverträge schließen die Wartung ein und vereinfachen die administrative Abwicklung. Der Vorteil dieser Verträge liegt in der geringeren Kapitalbindung im Vergleich zum Erwerb und im Wegfall des Verwertungsrisikos. Risiken könnten sich aus der Vertragslaufzeit ergeben, sofern die Objekte nicht mehr vollständig genutzt werden könnten, wozu es derzeit keine Anzeichen gibt.

Haftungsverhältnisse

Im Rahmen der in Deutschland geschlossenen Cash Pool Vereinbarung haften die deutschen Gesellschaften der ROCKWOOL Gruppe gemeinschaftlich für ggf. bestehende Verbindlichkeiten aus dem Cash Pool der anderen Teilnehmer des Cash Pools.

Mit einer Inanspruchnahme aus Mithaftung ist aufgrund der wirtschaftlichen Lage der Gesellschaften zum Stichtag nicht zu rechnen.

Beziehungen zu verbundenen Unternehmen

Alleinige Gesellschafterin ist die ROCKWOOL Beteiligungs GmbH, Gladbeck. Einzige Gesellschafterin der ROCKWOOL Beteiligungs GmbH ist ROCKWOOL A/S (vormals: ROCKWOOL International A/S), Hedehusene, Dänemark, die den Konzernabschluss für den größten und kleinsten Kreis von Konzernunternehmen aufstellt. Dieser Konzernabschluss ist im Internet unter www.rockwool.com/group und am Sitz der ROCKWOOL Beteiligungs GmbH erhältlich.

Geschäftsführung

Der Geschäftsführung gehörten im Geschäftsjahr 2023 folgende Personen an:

Volker Christmann, Vorsitzender der Geschäftsführung

Frank Weier, Kaufmännischer Geschäftsführer (ab dem 15. Januar 2023)

Robert Meevis, Kaufmännischer Geschäftsführer (bis zum 15. Januar 2023)

Die Geschäftsführer erhielten für ihre Tätigkeit keine Vergütung von der Gesellschaft.

Arbeitnehmer

Die Gesellschaft beschäftigte im Jahr 2023 dreiunddreißig Angestellte.

Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Bilanzstichtag

Nach dem Bilanzstichtag traten keine Vorgänge von besonderer Bedeutung ein.

Ergebnisverwendung

Die Geschäftsführung schlägt der Gesellschafterversammlung vor, den Bilanzverlust in Höhe von 470.916,86 EUR, bestehend aus dem Jahresfehlbetrag in Höhe von 484.649,11 EUR sowie dem Gewinnvortrag aus dem Jahr 2022 in Höhe von 13.732,25 EUR auf neue Rechnung vorzutragen.

 

Gladbeck, 28. März 2024

ROCKWOOL Rockfon GmbH

Christmann

Weier

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die ROCKWOOL Rockfon GmbH, Gladbeck

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der ROCKWOOL Rockfon GmbH, Gladbeck, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der ROCKWOOL Rockfon GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Hinweis auf einen sonstigen Sachverhalt - Vergleichsangaben

Der Jahresabschluss und der Lagebericht der Gesellschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 und somit die Vergleichsangaben zum 31. Dezember 2022 und für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 sind nicht geprüft.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftiger- weise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Köln, den 18. Juni 2024

PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Maic Kunz, Wirtschaftsprüfer ppa. Benjamin Kaufmann, Wirtschaftsprüfer


Der Jahresabschluss zum 31.12.2023 wurde am 01.07.2024 festgestellt.

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