SOLVIENTO Projekt GmbHLiquidiert

14612 Falkensee, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Potsdam HRB 23418
Eingetragen
3.8.2010
Branche
Elektrizitätserzeugung aus erneuerbaren Energieträgern zur VerteilungElektrizitätserzeugung aus erneuerbaren Energieträgern ohne VerteilungHerstellung von Solarzellen und Solarmodulen
Gegenstand
Die Projektentwicklung, die Errichtung und der Betrieb von Anlagen und deren Systemelementen zur Energiegewinnung, Energieverteilung und Energieumwandlung aus Erneuerbaren Energien sowie die Veräu- ßerung bzw. Vermittlung derartiger Projekte.

Historie

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Management

NameRolle
Susanne Schmidt
seit 27.4.2016
Liquidator

Konzern- und Jahresabschlüsse

SOLVIENTO Projekt GmbH

Falkensee

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 17.06.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
A. Umlaufvermögen 12.084,11
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 8,49
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 12.075,62
B. Rechnungsabgrenzungsposten 23,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 12.107,11

Passiva

31.12.2010
EUR
A. Eigenkapital 11.207,11
I. gezeichnetes Kapital / Kapitalkonto/ Kapitalanteile 25.500,00
1. nicht eingeforderte ausstehende Einlagen -12.750,00
2. eingefordertes Kapital 12.750,00
II. Jahresfehlbetrag 1.542,89
B. Rückstellungen 900,00
Bilanzsumme, Summe Passiva 12.107,11

Anhang

Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss für das Rumpfwirtschaftsjahr vom 17. Juni bis zum 31. Dezember 2010 der SOLVIENTO Projekt GmbH, Falkensee, wird nach den gesetzlichen Vorschriften des HGB und des Gesellschaftsvertrages aufgestellt. Steuerliche Vorschriften werden, soweit ihnen nicht handelsrechtliche Bestimmungen entgegenstehen, ebenfalls angewandt.

Ergänzend zu diesen Vorschriften sind die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf.

Von den Erleichterungen des § 326 HGB bei der Offenlegung wird Gebrauch gemacht. Größenabhängige Erleichterungen, die bei der Aufstellung des Jahresabschlusses nicht oder nur teilweise in Anspruch genommen wurden, werden bei der Offenlegung nachgeholt.

Von der Aufstellung eines Lageberichtes hat die Gesellschaft gemäß § 264 Abs. 1 S.4 HGB abgesehen.

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Die sonstigen Vermögensgegenstände werden mit Nennwerten angesetzt.

Rückstellungen werden in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages gebildet und berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten.

Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz

Die Gesellschaft hat gemäß § 266 Abs. 1 S. 3 HGB im Rahmen der Offenlegung von der größenabhängigen Erleichterung Gebrauch gemacht und lediglich eine verkürzte Bilanz aufgestellt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Auf die Erläuterungen der unter den sonstigen Vermögensgegenständen ausgewiesenen, erst nach dem Abschlussstichtag entstehenden Beträgen (§ 268 Abs. 4 S. 2 HGB), wird gemäß § 274 a Nr. 2 HGB verzichtet.

Rechnungsabgrenzungsposten

Auf die Angabe des nach § 250 Abs. 3 HGB in den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten aufgenommenen Disagio (§ 268 Abs. 6 HGB) wird im Rahmen des offenzulegenden Abschluss gemäß § 274 a Nr. 4 HGB verzichtet.

Rückstellungen

Bezüglich der Erläuterung zu den sonstigen Rückstellungen gemäß § 285 Nr. 12 HGB wird von der Erleichterung des § 288 Abs. 1 HGB bei der Offenlegung Gebrauch gemacht.

Angaben zu einzelnen Posten der Gewinn- und Verlustrechnung

Auf die Offenlegung der Gewinn- und Verlustrechnung wird gemäß der größenabhängigen Erleichterung nach § 326 S. 1 HGB verzichtet. Des Weiteren wird gemäß § 326 S. 2 HGB auf die Angaben im Anhang, welche die Gewinn- und Verlustrechnung betreffen, verzichtet.

Sonstige Angaben

Angaben zur Feststellung

Der Jahresabschluss wurde am 18. April 2011 festgestellt.

Geschäftsführung

Im Rumpfwirtschaftsjahr vom 17. Juni bis zum 31. Dezember 2010 erfolgte die Geschäftsführung durch den Geschäftsführer Herrn Max Richter.

Auf die Angabe der den Mitgliedern des Geschäftsführungsorgans gewährten Gesamtbezüge (§ 285 Nr. 9 a) HGB) sowie die Angabe der Gesamtbezüge der früheren Mitglieder des Geschäftsführungsorgans (§ 285 Nr. 9 b) HGB) wird gemäß § 288 Abs. 1 HGB verzichtet.

Falkensee, den 27. Juli 2011

gez.
Max Richter
Geschäftsführer


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