ABC-Elektro GmbH

Stammdaten

Register
Amtsgericht Stendal HRB 202681
Eingetragen
22.1.1992
Branche
Reparatur und Instandhaltung von elektrischen AusrüstungenHerstellung von elektrischem InstallationsmaterialHerstellung von Elektrizitätsverteilungs- und -schalteinrichtungen
Gegenstand
Planung, Errichtung, Wartung, Instandsetzung, Revision und der Vertrieb von elektrotechnischen Anlagen, sowie Anlagen aus dem Bereich der Kommunikations- und Sicherheitstechnik.

Historie

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Management

NameRolle
Thomas Kirstein
seit 26.9.2006
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

Identifizierte Personen (3)

NameAnteil
Manfred Denner
35.00%
Christian Piontek
35.00%

Gesellschafter
Beta

2 von 3 Anteilseignern sichtbar

Name
Ort
Anteil
Manfred Denner
Halle (Saale)
35.00%
Christian Piontek
Halle (Saale)
35.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

A B C Elektro GmbH

Halle

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012

Bilanz

Aktiva

  31.12.2012
EUR
31.12.2011
EUR
A. Anlagevermögen 38.665,00 36.149,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 0,50 0,50
II. Sachanlagen 38.664,50 36.148,50
B. Umlaufvermögen 45.224,56 66.610,87
I. Vorräte 9.730,00 4.418,36
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 21.892,62 30.103,62
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 13.601,94 32.088,89
Bilanzsumme, Summe Aktiva 83.889,56 102.759,87

Passiva

   
  31.12.2012
EUR
31.12.2011
EUR
A. Eigenkapital 48.325,55 51.277,29
I. gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Gewinnvortrag 25.712,70 -3.267,58
III. Jahresfehlbetrag 2.951,74 -28.980,28
B. Rückstellungen 5.494,16 5.524,87
C. Verbindlichkeiten 30.069,85 45.957,71
Bilanzsumme, Summe Passiva 83.889,56 102.759,87

Anhang für das Geschäftsjahr 2012

A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Der Jahresabschluss wurde nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften der §§ 242 ff. HGB sowie unter Beachtung der ergänzenden Regelungen für Kapitalgesellschaften nach den §§ 264 ff. HGB des Handelsgesetzbuches erstellt.

B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden. Das Saldierungsgebot des § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB wurde beachtet.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen.

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet.

Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt worden.

Im Einzelnen wurde wie folgt bewertet:

ANLAGEVERMÖGEN

Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden mit den Anschaffungskosten vermindert um die planmäßigen Abschreibungen bewertet. Als Nutzungsdauer wird bei Software drei Jahre unterstellt.

Die Bewertung des Sachanlagevermögens erfolgte zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen.

Den planmäßigen Abschreibungen wurde die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes zugrunde gelegt.

Die Abschreibungen beim beweglichen Anlagevermögen erfolgten sowohl degressiv als auch linear. Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgte in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führte.

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis maximal € 410 wurden im Jahr des Erwerbs sofort in voller Höhe abgeschrieben.

UMLAUFVERMÖGEN

Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden zu Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips bewertet. Fertige und unfertige Erzeugnisse werden zu durchschnittlichen Herstellungskosten angesetzt. Diese umfassen neben dem Fertigungsmaterial, den Fertigungslöhnen und den Abschreibungen auch die Material- und Fertigungsgemeinkosten.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Das allgemeine Ausfallrisiko bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.

RÜCKSTELLUNGEN

Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

Die Steuerrückstellungen enthalten die noch nicht veranlagten Steuern des Geschäftsjahres und zu erwartende Steuernachzahlungen aus Vorjahren.

VERBINDLICHKEITEN

Die Verbindlichkeiten wurden zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

C. Angaben zur Bilanz

1. Anlagevermögen

Auf den Ausweis des Anlagevermögens durch ein Anlagegitter wurde nach § 274a Nr. 1 HGB verzichtet. Es ist eine Anlage zur Darstellung und Entwicklung des Anlagevermögens den Erläuterungen zum Jahresabschluss beigefügt.

2. Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände

Von den größenabhängigen Erleichterungen des § 274a Nr. 2 HGB wurde Gebrauch gemacht.

3. Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten

Von den größenabhängigen Erleichterungen des § 274a Nr. 4 HGB wurde Gebrauch gemacht. Im Übrigen wurden Rechnungsab-grenzungsposten nur gebildet, wenn deren Einzelposten den Betrag von 410,00 € überstiegen haben.

4. Latente Steuern

Vom Ansatzwahlrecht nach § 274 Abs. 1 HGB wurde kein Gebrauch gemacht und im Übrigen die größenabhängigen Erleichterungen nach § 274a Nr. 5 HGB wahrgenommen.

5. Sonstige Rückstellungen

Von den größenabhängigen Erleichterungen des § 288 Abs. 2 HGB wurde Gebrauch gemacht.

6. Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten gem. § 285 Nr. 1 HGB bestehen keine.

7. Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB

Verbindlichkeiten und Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB bestehen nicht.

8. Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Neben den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten bestanden zum 31.12.2012 keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen.

D. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die Aufstellung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgte nach dem Gesamtkostenverfahren nach § 275 Abs. 2 HGB.

Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag belasten in voller Höhe das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit.

E. Sonstige Pflichtangaben

Zum Stichtag waren keine selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände aktiviert.

Die Geschäftsführung erfolgte während des abgelaufenen Geschäftsjahres unverändert durch Herrn Thomas Kirstein, Elektromeister. Andere Geschäftsführungsorgane waren nicht bestellt.

Der Geschäftsführer ist alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.

Die Angabe der Vergütung der Geschäftsführung unterbleibt gem. § 288 Abs. 1 HGB.

 

Halle, den 02. Dezember 2013

ABC Elektro GmbH

Thomas Kirstein, Geschäftsführer

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