de Graaff
Bau GmbH
Euskirchen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2009
EUR |
31.12.2008
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
5.952,00 |
5.515,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
5.951,00 |
5.514,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
162.162,90 |
152.838,23 |
| I.
Vorräte |
66.088,90 |
15.160,05 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
22.693,45 |
24.639,61 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
73.380,55 |
113.038,57 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
168.114,90 |
158.353,23 |
Passiva
|
|
31.12.2009
EUR |
31.12.2008
EUR |
| A.
Eigenkapital |
108.088,78 |
125.191,08 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Gewinnvortrag |
99.626,49 |
98.834,56 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
17.102,30 |
-791,93 |
| B.
Rückstellungen |
2.401,00 |
2.514,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
57.625,12 |
30.648,15 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
168.114,90 |
158.353,23 |
Anhang zum 31. Dezember 2009
de Graaff Bau GmbH, Euskirchen
I. Vorbemerkungen
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
gemäß § 264 Abs. 1 i.V.m.
§ 267 Abs. 1 HGB auf.
Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind
entsprechend den Gliederungsschemata der §§
266, 275 HGB erstellt, wobei für die Gewinn- und
Verlustrechnung das Gesamtkostenverfahren zur Anwendung
kommt.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
1. Allgemeines
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des HGB
aufgestellt. Darüber hinaus wurden die Vorschriften
des GmbHG beachtet.
Die Grundsätze wurden gegenüber dem Vorjahr
unverändert angewandt.
2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Anlagevermögen
Die
immateriellen Vermögensgegenstände sind zu
Anschaffungskosten - und soweit abnutzbar - vermindert um
planmäßige Abschreibungen angesetzt. Die
Abschreibungen werden linear auf Basis der
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern vorgenommen.
Das
Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungskosten -
und soweit abnutzbar - vermindert um planmäßige
Abschreibungen angesetzt.
Abschreibungen werden degressiv oder linear auf der
Basis der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer
vorgenommen, wobei die steuerlich zulässigen
Abschreibungssätze zugrundegelegt werden.
Bei degressiver Abschreibung kommt die lineare
Abschreibung zur Anwendung, wenn und sobald diese
Abschreibungsmethode zu höheren
Abschreibungsbeträgen führt. Geringwertige
Vermögensgegenstände im Sinne von § 6 Abs. 2
Satz 1 EStG werden im Anschaffungsjahr unter Annahme ihres
gleichzeitigen Abgangs voll abgeschrieben.
Für Geringwertige Wirtschaftsgüter im Sinne
des § 6 Abs. 2a EstG wurde entsprechend den
steuerlichen Vorschriften ein Sammelposten gebildet. Der
Sammelposten wird im Jahr seiner Bildung und in den vier
nachfolgenden Wirtschaftsjahren mit jeweils einem
Fünftel gewinnmindernd aufgelöst.
Umlaufvermögen
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sind mit den
Anschaffungskosten oder soweit nach dem Niederstwertprinzip
niedrigere beizulegende Werte zum Bilanzstichtag zu
berücksichtigen waren, mit diesen bewertet.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind grundsätzlich
zum Nennwert bewertet.
Liquide Mittel sind mit dem Nominalbetrag des
Kassenbestandes und der Bankguthaben angesetzt.
Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verpflichtungen.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten sind mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
III. Angaben zur Bilanz
1. Anlagevermögen
Zur Aufgliederung der Entwicklung des
Anlagevermögens wird auf den Anlagenspiegel verwiesen.
Im Geschäftsjahr wurden EUR 1.386,94
planmäßige Abschreibungen vorgenommen, davon
entfallen EUR 158,00 auf Abschreibung von Sammelposten GWG.
2.Rückstellungen
Bei den sonstigen Rückstellungen handelt es sich
um Rückstellungen für Jahresabschlusserstellung
und Garantieleistungen.
3. Sonstige finanzelle Verpflichtungen
Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen im
wesentlichen aus Pacht- und Mietverträgen.
IV. Ergebnisverwendung
Der Geschäftsführer schlägt vor, den
Jahresfehlbetrag in Höhe von EUR 17.102,30 auf
neue Rechnung vorzutragen.
VI. Sonstige Angaben
Die Geschäftsführung oblag im Kalenderjahr
2009 Herrn Dipl.Ing. Christoph Gasteiger.
Bonn, im Juni 2010
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