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Ratingen
Jahresabschluss zum 31.3.2006
BILANZ
AKTIVA
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Euro
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Gesamtjahr/Stand
Euro
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Euro
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Vorjahr
Euro
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A. Ausstehende Einlagen auf das
gezeichnete Kapital
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33750,00
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33750,00
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B. Anlagevermögen
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II. Sachanlagen
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4239,00
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9563,00
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III. Finanzanlagen
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36720,91
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60719,91
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C. Umlaufvermögen
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I. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
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195035,48
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132315,97
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II. Kassenbestand,
Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten
und Schecks
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3900,46
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5154,34
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D.
Rechnungsabgrenzungsposten
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Summe Aktiva
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273645,85
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241503,22
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PASSIVA
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Euro
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Gesamtjahr/Stand
Euro
|
Euro
|
Vorjahr
Euro
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A. Eigenkapital
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I. Gezeichnetes Kapital
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50000,00
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50000,00
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II. Kapitalrücklage
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0,00
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|
0,00
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III. Gewinnrücklagen
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0,00
|
|
0,00
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IV.
Gewinnvortrag/Verlustvortrag
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7449,85
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10010,40
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V.
Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag
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11308,67
|
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-2560,55
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B. Sonderposten mit
Rücklageanteil
|
|
0,00
|
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64000,00
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C. Rückstellungen
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101783,03
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13638,76
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D. Verbindlichkeiten
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103104,30
|
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106414,61
|
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Summe Passiva
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273645,85
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|
241503,22
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ANHANG
A N H A N G Z U M J A H R E S A B S C H L U S S 2006
I. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes
beachtet.
Größenabhängige Erleichterungen bei
der Erstellung (§§ 266 Abs. 1, 276, 288 HGB) und
bei der Offenlegung (§ 326 bzw. § 327 HGB) des
Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.
Im Einzelnen waren dies folgende Grundsätze und
Methoden:
1. Gliederungsgrundsätze
Eine Anpassung der Posten der Bilanz und der Gewinn-
und Verlustrechnung des Vorjahres zur Vergleichbarkeit mit
denen des Geschäftsjahres war nicht erforderlich.
Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung ändert sich nicht gegenüber dem
Vorjahr.
Die Posten der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung sind mit denen des Vorjahres vergleichbar.
Eine Mitzugehörigkeit von
Vermögensgegenständen und Schulden zu anderen
Posten der Bilanz bestand nicht.
2. Bilanzierungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen,
Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten
verrechnet worden.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden sowie die
Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert
ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd
zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des
Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals
sowie für immaterielle Vermögensgegenstände,
die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht
bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des
§ 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach
den Vorschriften des § 250 HGB gebildet.
Haftungsverhältnisse i. S. von § 251 HGB sind
nachfolgend gesondert angegeben.
3. Bewertungsmethoden
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz wurden
für das laufende Geschäftsjahr übernommen.
Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich
sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen dem
Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses
bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtig
worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert
wurden. Aufwendungen und Erträge des
Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der
Zahlung berücksichtigt worden.
Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:
Die Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten oder
Herstellungskosten abzüglich planmäßiger
Abschreibungen bewertet.
Grundlage der planmäßigen Abschreibung war
die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes.
Geringwertige Wirtschaftsgüter (Anschaffungs-
oder Herstellungskosten bis Euro 410,00) wurden im
Erwerbsjahr voll abgeschrieben, wobei aus
Vereinfachungsgründen im Anlagenspiegel im Jahr des
Zugangs ein Abgang unterstellt wurde.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und sofern ein entsprechender
Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Börsen- und
Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit ein
Börsen- oder Marktpreis nicht feststellbar war, wurden
sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben.
Die Forderungen, sonstige
Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich
mit dem Nennbetrag angesetzt.
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem
Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte
über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden
die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Die Rückstellungen wurden nach üblicher
kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die sonstigen
Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren
Risiken und ungewissen Verpflichtungen.
4. Währungsumrechnung
Im Jahresabschluss sind keine Posten enthalten, die
auf fremde Währung lauten oder ursprünglich auf
fremde Währung gelautet haben.
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