Grabmalbetriebe Werth GmbH
Selbe AdresseBe- und Verarbeitung von Naturwerksteinen und Natursteinen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Daniel Wöhler seit 13.5.2024 | Liquidator |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
florath management & systems GmbHAachenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013BilanzAktiva
AnhangA. Allgemeine Angaben 1. Angaben zu den Mitgliedern des Geschäftsführungsorgans (§ 285 Nr. 10 HGB)Geschäftsführer der Gesellschaft war im Geschäftsjahr 2013 Herr Andreas Florath. 2. Übernahme unbeschränkter Haftung (§ 285 Nr. 11 a HGB) Die Gesellschaft ist alleinige Komplementärin der florath nanosystems & telecommunications GmbH & Co. KG in Aachen. Sie ist nicht am gezeichneten Kapital der Kommanditgesellschaft beteiligt. 3. GliederungsvorschriftenDie Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung wurden nach den Vorschriften der § 266 und 275 HGB gegliedert. Dabei kam für die Gewinn- und Verlustrechnung das Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB zur Anwendung. Die florath management & systems GmbH ist eine kleine Kapitalgesellschaft. Sie hat das Wahlrecht gem. § 264 Abs. 1 S. 4 HGB in Anspruch genommen und auf die Erstellung eines Lageberichts verzichtet. B. Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Erläuterungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB 1. UmlaufvermögenDer Ansatz der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände erfolgt zum Nennwert. Sämtliche Forderungen haben eine Laufzeit von bis zu einem Jahr. 2. Rückstellungen und Verbindlichkeiten Bei den Rückstellungen werden alle bilanzierungspflichtigen Risiken erfasst. Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag passiviert. C. Erläuterungen zur Bilanz 1. Restlaufzeiten der Forderungen (§ 268 Abs. 4 S. 1 HGB) Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben sämtlich eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. 2. Restlaufzeiten und Sicherung der Verbindlichkeiten (§§ 268 Abs. 5 S. 1, 285 Nrn. 1 a und b. 2 HGB) Die Restlaufzeiten sämtlicher Verbindlichkeiten betragen bis zu einem Jahr. Pfandrechte oder ähnliche Sicherheiten sind für die zum Bilanzstichtag bestehenden Verbindlichkeiten nicht bestellt.
Aachen, den 30. Oktober 2014 gez. Andreas Florath, Geschäftsführer sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 30.10.2014 festgestellt. |
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