DIME Die-Medienmanager GmbHLiquidiert

82008 Unterhaching, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht München HRB 185992
Eingetragen
28.5.2010
Branche
Vermarktung und Vermittlung von Werbezeiten und WerbeflächenVermittlungstätigkeiten für überwiegend persönliche DienstleistungenTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Werkzeugen
Gegenstand
Verlag, Redaktion, Verbreitung und Verkauf von Medien-, Marketing- und Bildungsinhalten sowie Aufbau und Betrieb von Interessengruppen im Internet; des weiteren Personalberatung und Personalvermittlung sowie Handel mit personenbezogenen Daten und Marktforschung.

Historie

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Management

NameRolle
Liquidator

Konzern- und Jahresabschlüsse

DIME Die-Medienmanager GmbH

Unterhaching

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

BILANZ



AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital

12,500,00

0,00

B. Umlaufvermögen

I. So. Vermögensgegenstände

8823,34

0,00

II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

416,57

0,00

Summe Aktiva

21739,91

0,00



PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

25000,00

0,00

II. Jahresfehlbetrag

-7199,17

0,00

B. Rückstellungen

1000,00

0,00

C. Verbindlichkeiten-davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr €2939,08

2939,08

0,00

Summe Passiva

21739,91

0,00

ANHANG

1. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Die Medienmanager GmbH zum 31.12.2010 ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt worden. Die Anwendung der durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) geänderten Vorschriften erfolgte unter Anwendung des Wahlrechts gemäß Art. 66 Abs. 3 Satz 6 EGHGB erstmals für das Geschäftsjahr 2010.Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HBG) gegliedert. Das Prinzip der Darstellungsstetigkeit wurde eingehalten.Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 Abs.1, 276, 288 HGB) und bei der Offenlegung (§ 326 bzw. § 327 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen. Im Einzelnen waren dies folgende Grundsätze und Methoden:
2. Gliederungsgrundsätze
Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung änderte sich nicht gegenüber dem Vorjahr.
3. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein.
Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.
Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten,Aufwendungen und Erträge enthalten. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite und Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauerhaft zu dienen. Die Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibung in Anlehnung an steuerliche Vorgaben gemäß der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer bilanziert. Geringwertige Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungskosten EUR 150,00 übersteigen, werden als Sammelposten pauschal über fünf Jahre abgeschrieben. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten unter EUR 150,00 werden im Jahr des Zugangs sofort mit ihrem vollen Wert abgeschrieben; ihr sofortiger Abgang wird unterstellt. IT Peripheriegeräte, die selbst keiner selbständigen Nutzung fähig sind, werden aufgrund ihrer getrennten Nutzbarkeit und ihrer tatsächlichen Verwendung entsprechend gesondert als geringwertige Wirtschaftsgüter aktiviert. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert abzüglich angemessener Abschläge aufgrund Alters oder Uneinbringlichkeit bewertet. Die Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt. Die Rechnungsabgrenzungsposten sind zum Nennwert ausgewiesen. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Die Steuerrückstellungen beinhalten die auf der Grundlage vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung berechneten Nachzahlungen für laufende Ertragsteuern. Die sonstigen Rückstellungen decken alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen auf der Grundlage vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung inangemessenem und ausreichendem Umfang ab. Die Bewertung der Rückstellungen erfolgte mit dem Erfüllungsbetrag. Dabei wurden bei den Rückstellung mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr künftige Kosten- und Preissteigerungen in Höhe von 2,5 % berücksichtigt und eine Abzinsung auf den Bilanzstichtag mit laufzeitadäquatem Zinssatz gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung unter Verwendung der von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Zinssätze vorgenommen. Diese betragen je nach Restlaufzeit für das Jahr 2010 zwischen 3,81 % und 3,75 %.

 

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 23.11.2011

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