Beate
GmbH
Solingen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
4.694,76 |
4.621,26 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
4.636,96 |
4.608,76 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
57,80 |
12,50 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
4.694,76 |
4.621,26 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
4.061,76 |
4.009,26 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Gewinnrücklagen |
0,00 |
3.302,63 |
| III.
Verlustvortrag |
21.555,33 |
25.413,88 |
| IV.
Jahresüberschuss |
52,50 |
555,92 |
| B.
Rückstellungen |
633,00 |
612,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
4.694,76 |
4.621,26 |
Ergebnisverwendung
Ergebnisverwendungsvorschlag des Vorstands / der
Geschäftsleitung
Der Jahresüberschuss in Höhe von
EUR 52,50 wird mit dem Verlustvortrag saldiert.
Anhang für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember
2010
I. Grundsätzliche Angaben
Der Jahresabschluss der Beate GmbH wurde auf der
Grundlage der deutschen Bilanzierungs- und
Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB)
aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren
die Regelungen des GmbH-Gesetzes (GmbHG) zu beachten.
Die in der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung zum
31. Dezember 2010 gezeigten Vorjahresvergleichswerte
entsprechend grundsätzlich dem Jahresabschluss der
Gesellschaft zum 31. Dezember 2009. Die Vorjahresangaben
wurden hinsichtlich der Änderungen durch das BilMoG
nicht angepasst.
Von den größenabhängigen
Erleichterungen nach §§ 288 und 326 HGB wurde
Gebrauch gemacht. Ein Lagebericht wurde nicht aufgestellt
(§ 264 Abs. 1 Satz 4 i. V. m. § 267 Abs. 1 HGB).
II. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich der Vornahme steuerrechtlich
relevanter Maßnahmen
Der Jahresabschluss der Beate GmbH zum
31. Dezember 2010 wurde nach den Grundsätzen
ordnungsmäßiger Buchführung
(§ 242 ff; 264 ff HGB) aufgestellt. Sie wurden im
Vergleich zum Vorjahr nicht geändert. Ergänzend
zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des
GmbH-Gesetzes zu beachten.
Die Vermögensgegenstände und die Schulden
wurden entsprechend den allgemeinen
Bewertungsgrundsätzen des § 252 ff HGB angesetzt.
Im Einzelnen waren dies folgende Grundsätze und
Methoden:
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennbetrag
bewertet.
Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennbetrag
angesetzt.
Das
Eigenkapital wurde zum Nennbetrag angesetzt.
Rückstellungen wurden für ungewisse
Verbindlichkeiten, deren Höhe noch unbestimmt ist,
gebildet und mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
III. Sonstige Angaben
Angaben zu den Organen der Gesellschaft
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte durch die
Geschäftsführer
Günter Beate, Kaufmann, Solingen
Andreas Beate, Kaufmann, Solingen
geführt. Die Herren Beate sind
einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit.
Die Gesellschaft ist persönlich haftende
Gesellschafterin der Erwin Beate GmbH & Co. KG in
Solingen. Eine Beteiligung am Gesellschaftsvermögen
besteht nicht.
Solingen, den 20.07.2011
gez. Günter Beate
gez. Andreas Beate
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 20.07.2011 festgestellt.
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