Optik
Schreml GmbH
Eschenbach
i.d.OPf.
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital |
0,00 |
12.500,00 |
| B.
Anlagevermögen |
34.389,50 |
42.758,50 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
98,00 |
494,00 |
| II.
Sachanlagen |
34.291,50 |
42.264,50 |
| C.
Umlaufvermögen |
106.878,79 |
116.542,17 |
| I.
Vorräte |
27.460,00 |
28.520,30 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
40.043,75 |
42.761,25 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
39.375,04 |
45.260,62 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
871,69 |
1.340,30 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
142.139,98 |
173.140,97 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
74.212,84 |
81.720,36 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.500,00 |
0,00 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
12.500,00 |
25.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
61.712,84 |
56.720,36 |
| davon
Gewinnvortrag |
56.720,36 |
44.117,22 |
| B.
Rückstellungen |
13.690,00 |
24.957,21 |
| C.
Verbindlichkeiten |
54.237,14 |
66.463,40 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
54.237,14 |
66.463,40 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
142.139,98 |
173.140,97 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Optik Schreml GmbH wurde auf
der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetztes zu beachten.
Umstellung auf Vorschriften des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetztes (BilMoG)
Der Jahresabschluss der Optik Schreml GmbH zum
31.12.2010 wird nach handelsrechtlichen
Rechnungslegungsvorschriften und den Regelungen des
GmbH-Gesetzes aufgestellt und in Euro unter
Gegenüberstellung der Werte zum 31.12.2009
ausgewiesen. Die Aufstellung des Jahresabschlusses 2010
erfolgte unter erstmaliger Anwendung der Bestimmungen des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG). Die
Vorjahreszahlen wurden entsprechend Art. 67 Abs. 8 S, 2
EGHGB nicht angepasst. Aufgrund der erstmaligen Anwendung
der neuen Bilanzierungsvorschriften wurden die im
vergangenen Jahr angewandten Bilanzierungs- und
Bewertungsgrundsätze nicht vollumfänglich
fortgeführt.
Die Änderungen betreffen folgende Sachverhalte:
Sonstige Rückstellungen
Aufgrund der Neufassung des § 253 HGB sind
Rückstellungen in Höhe des notwendigen
Erfüllungsbetrages anzusetzen. Künftige Preis-
und Kostensteigerungen sind hierbei zu
berücksichtigen. Rückstellungen mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem ihrer
Laufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz
der vergangenen sieben Jahre abzuzinsen. Der Zinssatz wird
durch die Deutsche Bundesbank ermittelt und bereitgestellt.
Sonstiges
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in
der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang
ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der
Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung
gewählt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2
HGB gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Besonderheiten der Form des Jahresabschlusses
Angabe und Begründung der gegenüber dem
Vorjahr abweichenden Form der Darstellung
Die Form des Jahresabschlusses ist gegenüber dem
Vorjahr geändert. Für den Darstellungswechsel
sind folgende Gründe anzuführen:
- die Erfordernisse einer klaren und
übersichtlichen Gliederung,
- die Umsetzung der neuen
Rechnungslegungsvorschriften nach BilMoG.
Die Änderung betrifft folgende Sachverhalte:
Die noch nicht eingeforderten ausstehenden Einlagen
werden auf der Passivseite ausgewiesen und mindern somit
das Eigenkapital sowie die Bilanzsumme.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Erworbene
immaterielle Vermögensgegenstände wurden
zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der
Abnutzung unterlagen, durch planmäßige lineare
Abschreibungen nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer
entsprechend vermindert.
Das
Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die
beweglichen Wirtschaftsgüter des
Anlagevermögens werden linear entsprechend ihrer
betrieblichen Nutzungsdauer von 3 bis 10 Jahren
abgeschrieben.
Geringwertige Anlagengegenstände bis 150,00
Euro Anschaffungs- oder Herstellungskosten wurden ab dem
01. Januar 2008 sofort abgeschrieben. Für
Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten von
150,01 Euro bis 1.000,00 Euro, welche zwischen dem 01.
Januar 2008 und dem 31. Dezember 2009 zugegangen sind,
wurde ein Sammelposten gebildet, der jährlich mit 20 %
linear abgeschrieben wird.
Ab dem 01. Januar 2010 werden
Vermögensggenstände mit Anschaffungs- oder
Herstellungskosten bis 410,00 Euro im Jahr des
Zugangs - soweit vorhanden - in
voller Höhe abgeschrieben.
Die Aufgliederung und Entwicklung der Anlagenwerte
ist aus dem beigefügten
Anlagenspiegel zu entnehmen.
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie die
Waren werden mit den Anschaffungskosten bewertet.
Posten mit verminderter Marktgängigkeit werden auf den
niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben.
Die
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände werden
grundsätzlich mit dem Nennbetrag unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet
und - soweit unverzinslich - bei Restlaufzeiten von
über einem Jahr auf den Bilanzstichtag abgezinst. Auf
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden wegen des
allgemeinen Zins- und Kreditrisikos - soweit
erforderlich - Pauschal- und / oder
Einzelbewertungen vorgenommen.
Die
flüssigen Mittel (Kassenbestand, Bankguthaben)
sind mit den Nominalwerten ausgewiesen.
Die
Rechnungsabgrenzungsposten sind in Höhe der
stichtagsübergreifenden Vorausleistung erfasst.
In den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten ist kein
Disagio / Damnum ausgewiesen.
Latente Steuern werden ab dem 1. Januar 2010
für zeitliche Unterschiede zwischen den
handelsbilanziellen und steuerlichen Wertansätzen von
Vermögensgegenständen, Schulden und
Rechnungsabgrenzungsposten unter Einbeziehung von
berücksichtigungsfähigen Verlust- und
Zinsvorträgen, wenn eine Verrechnung mit
steuerpflichtigem Einkommen innerhalb des gesetzlich
festgelegten Zeitraums von fünf Jahren genutzt werden
kann. Die Ermittlung der latenten Steuern erfolgt auf Basis
des Ertragsteuersatzes von aktuell 28,00 %. Der
Ertragsteuersatz umfasst die Körperschaftsteuer,
Gewerbesteuer und den Solidaritätszuschlag. Aktive und
passive latente Steuern werden saldiert. Eine sich
insgesamt ergebende Steuerbelastung wird in der Bilanz als
passive latente Steuer angesetzt. Im Falle einer
Steuerentlastung wird entsprechend dem
Aktivierungswahlrecht auf die Bilanzierung verzichtet.
Die
Steuerrückstellungen beinhalten -
soweit vorhanden - die das Geschäftsjahr
betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern.
Die
sonstigen Rückstellungen werden in Höhe
des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken und
ungewissen Verbindlichkeiten bewertet. Künftige Preis-
und Kostensteigerungen im Zeitpunkt der Erfüllung der
Verpflichtung werden berücksichtigt.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahre werden - falls vorhanden - mit dem ihrer
Restlauf entsprechenden und von der Deutschen Bundesbank
veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz
abgezinst.
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Die bisher üblichen Bilanzierungsmethoden
wurde in dem folgenden Fall geändert:
- der Ausweis der noch nicht eingeforderten
ausstehenden Einlagen.
Der Methodenwechsel war durch das
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz notwendig.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz
Angabe zu Forderungen
Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit
größer einem Jahr beträgt Euro 0,00
(Vorjahr: Euro 0,00).
Rückstellungen
In den sonstigen Rückstellungen sind neben den
Rückstellungen für Personalaufwendungen
Rückstellungen
für
- Archivierung
- Jahresabschlusskosten
enthalten.
Angabe zu Verbindlichkeiten
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt Euro 54.237,14
(Vorjahr: Euro 66.463,40).
Es liegen keine Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit > 5 Jahre vor.
Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten
Verbindlichkeiten gemäß § 251 HGB
Am Bilanzstichtag haben keine der nachstehend
aufgeführten und nicht in der Bilanz ausgewiesenen
Verbindlichkeiten bestanden:
- Verbindlichkeiten aus der Begebung und
Übertragung von Wechseln
- Verbindlichkeiten aus Bürgschaften
- Verbindlichkeiten aus Gewährleistungen
- Haftungsverhältnisse aus der Bestellung
von Sicherheiten für Verbindlichkeiten
Gewinnvortrag
Laut Gewinnverwendungsbeschluss für das
Geschäftsjahres 2009 wurde der im Jahresabschluss 2009
ausgewiesene Bilanzgewinn im Berichtsjahr in voller
Höhe als Gewinnvortrag eingestellt. In dem
Bilanzgewinn des Berichtsjahres ist daher ein Gewinnvortrag
mit 56.720,36 Euro einbezogen.
Ergebnisverwendung
Bezüglich der Offenlegung für den
Ergebnisverwendungsvorschlag und -beschluss wird von der
Schutzregelung nach § 325 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch
gemacht.
Sonstige Pflichtangaben
Namen der Geschäftsführer
Die Gesamtleitung hatte die nachfolgende Person:
Markus Schreml
|
ausgeübter Beruf:
|
Optikermeister
|
Bezüglich der Angaben zu den Bezügen der
Geschäftsführung wird zur Wahrung des
Persönlichkeitsrechts die Schutzregelung nach §
286 Abs. 4 HGB in Anspruch genommen.
Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern und verbundenen Unternehmen
Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG
Gegenüber Gesellschaftern und
Geschäftsführern bestehen zum Bilanzstichtag
nachfolgende Forderungen und Verbindlichkeiten:
Sachverhalte
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Betrag für GJ
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Betrag für VJ
|
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31.12.2010
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31.12.2009
|
|
Euro
|
Euro
|
Verrechnungskonten als
Forderung
|
24.651,83
|
37.867,44
|
Verrechnungskonten als
Verbindlichkeit
|
5.451,80
|
-
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Anwendung der Ausnahmeregelung nach § 286 Abs. 3
HGB
Auf die Aufstellung des Anteilsbesitzes wurde
verzichtet, da diese Aufstellung nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung dem Unternehmen einen
erheblichen Nachteil zufügen kann.
Unterschrift der Geschäftsführung
Optik Schreml GmbH
gez.
Markus Schreml
Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.06.2011 festgestellt.
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