IG Europe GmbH
Westhafenplatz 1, 60327 Frankfurt am Main, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
James Thomas Parathottal seit 29.5.2024 | Geschäftsführer |
Marcus Schmidt seit 4.6.2019 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
Market Data Limited | 100.00% |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
IG Europe GmbHFrankfurt am MainJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.06.2023 bis zum 31.05.2024Inhaltsverzeichnis Lagebericht und Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2024 BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS Lagebericht für das Geschäftsjahr zum 31. Mai 2024I. Grundlagen der Gesellschaft 1. Produkte 2. Geschäftsmodell 3. Gesamtorganisation 4. Geschäftsstrategien 5. Interner Referenzwert 6. Wohlbefinden und Diversität II. Gesamtwirtschaftliche Entwicklung 1. Europäische Wirtschaft 2. Markt für strukturierte Produkte in Europa 3. Benchmarking und Marktvolumen in Europa III. Finanz-, Vermögens- und Ertragslage der Gesellschaft 1. Ertragslage 2. Vermögenslage 3. Finanzlage 4. Gesamtaussage IV. Risikobericht 1. Ziel des Risikomanagements 1.1 Risikokultur 1.2 Risikotaxonomie 1.3 Risikoappetit 1.4 Risiko-Management - Governance 1.5 Risikobewertung, -kontrolle, -überwachung und -berichterstattung 2. Risikomanagementsystem im Einklang mit der Geschäftsstrategie 3. Risikoarten 4. Eigenmittel 5. Internes Kontrollsystem 6. Interner Kapitaladäquanz-Bewertungsprozess - ICAAP 7. Chancen 8. Zusammenfassung V. Ausblick VI. Annex 1: Säule 3 Offenlegung - Teil 6 IFR (ungeprüft) I. Grundlagen der Gesellschaft Die IG Europe GmbH (im Folgenden IGE) ist eine 100% Tochtergesellschaft der Market Data Limited und Teil der Unternehmensgruppe der IG Group Holding Plc (im Folgenden IG). Die IG ist ein weltweit führender Anbieter im Handel mit CFDs (Contracts for Differences, sog. Differenzkontrakte). Darüber hinaus bietet die IG ihren Kunden abhängig von der jeweiligen Nachfrage in den betroffenen Kundensegmenten auch andere derivative Finanzinstrumente zum Handel an. Mit 16 Standorten weltweit betreute die IG im Geschäftsjahr 2024 (im Folgenden GJ24) 346.200 aktive Kunden (Vorjahr: 358.300). Die Zielgruppen der IG sind Kleinanleger, professionelle Privatanleger und ausgewählte institutionelle Kunden. Die IG bietet überwiegend gehebelte Derivate als OTC (Over the Counter) Produkte an. Zudem sind Aktien und Exchange-Traded Derivatives (sog. ETDs) in der Produktpalette der IGE enthalten. Innerhalb der EU ist die IG über ihre europäische Tochter IGE vertreten. Die IGE besteht aus sechs Niederlassungen in Frankreich, Schweden, Spanien, Italien, den Niederlanden und Deutschland mit dem Hauptsitz in Frankfurt am Main. Im GJ 2024 beendete die IGE die Geschäftstätigkeit in den Niederlanden. Wie die IG Group weltweit ist die IGE auf dem europäischen OTC-Markt in Verbindung mit derivativen Finanzprodukten auf den CFD-Handel spezialisiert. Folglich stellt der Handel mit CFDs das Hauptsegment bzw. das Hauptprodukt für die IGE dar. 1. Produkte Die IGE bietet im Rahmen von Online-Broker-Dienstleistungen ihren Kunden die nachfolgenden Finanzprodukte an:
2. Geschäftsmodell Das Geschäftsmodell der IGE basiert auf der Erzielung von Provisionserträgen. Die IGE hat eine Vereinbarung mit der IG Markets Ltd. (im Folgenden IGM) im Konzernverbund der IG abgeschlossen. Auf dieser Grundlage überträgt die IGE alle Gewinne und Verluste aus Marktrisiken auf die IGM. Einige Produkttypen werden im Rahmen von Back-to-Back-Sicherungsgeschäften mit der IGM (1:1 Back-to-Back Gegengeschäfte) abgesichert, während die IGE für andere Produkttypen das Marktrisiko - bis zu einem vereinbarten Limit - aktiv managt. 3. Gesamtorganisation Im GJ24 änderte die IG Group ihre zentrale Organisation hin zu einem bereichsorientierten Ansatz. Die IGE ist Teil des neu geschaffenen Bereichs "International". Angesichts der Gemeinsamkeiten aller europäischen Märkte besteht das Ziel im Aufbau eines verstärkten regionalen Models, das maximale Effizienz mit erforderlichen lokalen Fähigkeiten ermöglicht, um die Abstimmung auf lokale Erwartungen sicherzustellen. Das bereichsorientierte Model bietet verschiedene Vorteile, u.a. einen stärkeren Fokus auf Verantwortung innerhalb verschlankter Entscheidungsfindungsprozesse und die Möglichkeit, Strategien auf einzelne Geschäftsbereiche oder Produktlinien zuzuschneiden. Im Juli 2024 erhielt die IGE die endgültige Bestätigung der Regulierungsbehörden BaFin und Komisja Nadzoru Finansowego (KNF) zur Eröffnung einer Niederlassung in Polen. 4. Geschäftsstrategien Die Strategie der IGE für die kommenden Geschäftsjahre unterscheidet sich nicht wesentlich von der in den vergangenen Jahren und besteht weiterhin darin, unseren Kunden das Angebot zu machen, sich zu diversifizierten Multiprodukt-Dienstleistern zu entwickeln. Außerdem konzentriert sich die IGE darauf, für ihre Kunden in den von ihr betreuten Regionen hochwertige Dienstleistungen zu erbringen, indem sie Handels- und Kundendienstleistungen anbietet, und zwar unter Einbeziehung von Marketinginitiativen innerhalb der Zielmärkte; dabei liegt der Fokus auf den folgenden Hauptbereichen:
Zu diesem Zweck werden folgende Maßnahmen umgesetzt:
5. Interner Referenzwert Die strategischen Ziele der Gesellschaft werden durch die Anzahl der aktiven Kunden als nichtfinanziellem Leistungsindikator bewertet. Als aktive Kunden gelten Kunden, die zumindest ein Finanzinstrument je Geschäftsjahr handeln. Die Gesellschaft hat keine finanziellen Leistungsindikatoren definiert, da sie nicht in Übereinstimmung mit diesen geleitet wird. 6. Wohlbefinden und Diversität Das Wohlbefinden unserer Mitarbeiter bleibt von entscheidender Bedeutung, und wir bieten weiterhin allen Kollegen Zugang zu einem Mitarbeiterberatungsprogramm. Im GJ24 hat die IG insgesamt 45 Ersthelfer im Bereich Mentale Gesundheit weltweit ausgebildet. Alle Mitarbeiter haben Anspruch auf zwei Tage Urlaub für Freiwilligendienste pro Jahr. Außerdem ermutigen wir Kollegen, über Wohltätigkeitsveranstaltungen an lokalen Gemeinschaftsprojekten teilzunehmen, wo wir sämtliche aufgebrachten Mittel um £1.000 je Einzelperson aufstocken. Diese Programme sind nicht nur hervorragend für das Team-Building und das mentale Wohlbefinden, auch unsere Partner profitieren von den vielseitigen Talenten in unseren Teams. Wir sind stolz darauf, dass 45% unserer Kollegen an unserem Gemeinschaftsprogramm teilgenommen haben - entweder durch Inanspruchnahme des Urlaubs für Freiwilligendienste oder durch Teilnahme an einer Spendeninitiative. Die IGE-Geschäftsführung setzt sich zusammen mit der IG für eine vielfältige und integrative Diversität ein, die durch ein breites Spektrum an Perspektiven zu guten Entscheidungsprozessen beiträgt. Zum Ende des Geschäftsjahres waren in der Geschäftsführung keine Frauen vertreten (2023: -%). II. Gesamtwirtschaftliche Entwicklung Die folgenden Erläuterungen sind in Zusammenhang mit dem Konzernabschluss und den zugehörigen Anhangangaben zu lesen. 1. Europäische Wirtschaft
2. Markt für strukturierte Produkte in Europa Die European Structured Investment Products Association (EUSIPA) veröffentlicht jedes Quartal Zahlen zu Handels- und Marktvolumen im Markt für strukturierte Produkte in Europa sowie weitere Angaben zu Anlage- und Hebelprodukten. Nach der Definition der EUSIPA betrug das Umsatzvolumen des Marktes für Anlage- und Hebelprodukte in Europa im ersten Quartal 2024 insgesamt rund 35 Mrd. EUR (Q1 2023: 32 Mrd. EUR). Umsätze nach Ländern Die nachstehende Tabelle verdeutlicht die Verteilung der Börsenumsätze in der europäischen Union und der Schweiz im 1. Quartal 2024, aufgegliedert nach Land und Produktart.
2 EUSIPA Marktbericht über strukturierte
Investment- und Hebelprodukte.
Auf dem ersten Platz liegt Deutschland mit einem Umsatz von 15 Mrd. EUR, gefolgt von Schweden (7 Mrd. EUR), Italien (5 Mrd. EUR), Schweiz (2. Mrd. EUR) und Frankreich (2 Mrd. EUR). 3. Benchmarking und Marktvolumen in Europa Durch regelmäßiges Research in ganz Europa informieren wir uns über das Volumen und die Dynamik der Märkte, in denen wir tätig sind, sowie die Bedürfnisse aktiver Händler der Investoren, und ermitteln Wachstumschancen. Das Research stammt von vielen verschiedenen Drittanbietern, Börsendaten und aus anderen Quellen. Unser Research zeigt, dass in der EU geschätzt 250.000 CFD/FX-Händler und 550.000 Händler von Turbos und anderen gehebelten strukturierten Produkten aktiv sind. Unsere internen Marken-Tracker-Studien zeigen, dass die IG bei 21 % des Investorenpublikums in Deutschland bekannt ist, und dass die Marktanteile bei CFD und Turbo zunehmend fragmentiert sind, sodass wir hier über Wachstumschancen verfügen. 2023 war die Marktvolatilität rückläufig und das Marktvolumen bei CFDs fiel auf das Niveau vor Covid, wobei der Rückgang bei strukturierten gehebelten Produkten etwas geringer ausfiel - bei immer noch höherem Handelsvolumen und größerer Anzahl der Händler gegenüber dem Zeitraum vor Covid. Wir sind der Ansicht, dass es langfristige strukturelle Tendenzen in Richtung selbstbestimmtes Investieren gibt und wir gut positioniert sind, um davon zu profitieren. III. Finanz-, Vermögens- und Ertragslage der Gesellschaft Der Jahresüberschuss ist im Berichtsjahr von 2.047 TEUR um 5.043 TEUR auf 7.090 TEUR gestiegen. Dieses Ergebnis steht im Einklang mit den Erwartungen der Geschäftsführung, die auf Wachstum und Expansion des Produktangebots in Verbindung mit höheren Zinserträgen ausgerichtet sind. 1. Ertragslage Der Jahresüberschuss erhöhte sich im Berichtsjahr von 2.047 TEUR um 5.043 TEUR auf 7.090 TEUR, und das EBIT von 6.440 TEUR um 1.478 TEUR auf 7.918 TEUR, was auf eine starke Ertragsposition des Unternehmens hinweist. Der Anstieg des Jahresüberschusses ist weitgehend auf eine Erhöhung der Zinserträge und höhere Provisionsnachlässe von IGM in Übereinstimmung mit der "Hedging and Incidental Services Agreement (HISA)" zurückzuführen, der zugrundeliegenden Verrechnungspreisvereinbarung zwischen IGE und IGM. Die Erträge der IGE stiegen im Berichtsjahr von 1.928.807 TEUR um 225.295 TEUR auf 2.154.102 TEUR. Die von der IGE erwirtschafteten Erträge bestehen aus Handelserträgen in Höhe von 2.087.381 TEUR (Vorjahr: 1.866.438 TEUR), wobei der Anstieg in Höhe von 220.943 TEUR überwiegend auf das Handelsverhalten der Kunden sowie die geltende Sicherungseffizienz des Konzerns und des lokalen IGE-Handelsbereichs zurückzuführen ist. Die aus dem Handel erwirtschafteten Erträge werden in Übereinstimmung mit der HISA an die IGM weitergeleitet und haben keinen direkten Einfluss auf die Gewinnrücklagen der IGE. Darüber hinaus sanken die Provisionserträge im GJ24 um 105 TEUR von 60.644 TEUR auf 60.539 TEUR. Der Reduktion der Provisionserträge ergibt sich hauptsächlich aus einem Rückgang der Aufwendungen, die die HISA-Erstattung unterliegen. Dieser Rückgang wird teilweise durch eine Erhöhung des Geschäftswertanteils (Business Value - BV) ausgeglichen (Teil des HISA-Rabatts), der die gestiegenen Handelserträge von IGE in diesem Zeitraum widerspiegelt. Der BV wirkt sich direkt auf den Gesamtnettogewinn von IGE aus, da es sich um die Provision handelt, die IGE von IGM für den Produktvertrieb zahlt, während der HISA-Rabatt, der in Bezug auf die entsprechenden HISA-Kostenerstattungen gezahlt wird und keinen Einfluss auf den Gesamtnettogewinn von IGE hat. Außerdem realisierte die IGE im Berichtszeitraum einen Anstieg der Zinserträge von 157 TEUR auf 3.296 TEUR. Die Zinserträge betreffen höhere Zinssätze von Drittbanken auf Zahlungsmittel der Gesellschaft und treuhänderisch verwahrte Kundengelder. Insgesamt hat der Zinsanstieg direkten Einfluss auf das IGE-Nettoergebnis im Berichtszeitraum, da gemäß den HISA-Zinserträgen / Zinsaufwendungen nicht an die IGM weitergeleitet werden. Außerdem erhöhten sich die sonstigen betrieblichen Erträge von 1.568 TEUR auf 2.886 TEUR, wobei der Anstieg durch die Auflösung von jahresübergreifenden Rückstellungen sowie sonstigen Kundengebühren wie z.B. Fremdwährungsgebühren angekurbelt wurde. Die Aufwendungen stiegen im Berichtsjahr von 1.926.760 TEUR um 220.252 TEUR auf 2.147.012 TEUR; die wichtigsten Aufwandsposten dabei sind Handels- und Provisionsaufwendungen. Die Handelsaufwendungen erhöhten sich von 1.816.271 TEUR um 196.789 TEUR auf 2.013.060 TEUR. Ähnlich den Handelserträgen resultieren die Handelsaufwendungen weitgehend aus dem Handelsverhalten von Kunden sowie aus der geltenden Sicherungseffizienz des Konzerns und dem lokalen IGE-Handelsbereich, und umfassen zusätzlich 8.257 TEUR (Vorjahr: 5.574 TEUR) an Aufwendungen im Hinblick auf den Aufbau von Mitteln für allgemeine Bankenrisiken gemäß § 340e (4) HGB. Handelsaufwendungen werden in Übereinstimmung mit der HISA an die IGM weitergeleitet und haben keinen direkten Einfluss auf die Gewinnrücklagen der IGE. Der Provisionsaufwand hat sich von 58.947 TEUR auf 85.677 TEUR erhöht. Der Anstieg des Provisionsaufwands ist auf die Erhöhung des Handelsgewinns im Berichtszeitraum zurückzuführen, der in Übereinstimmung mit der HISA über den Provisionsaufwand an die IGM weitergeleitet wird. Weitere wesentliche Aufwendungen umfassen Personalaufwendungen in Höhe von 15.105 TEUR (Vorjahr: 13.769 TEUR) und sonstige Verwaltungsaufwendungen von 24.610 TEUR (Vorjahr: 32.254 TEUR). Zu den größten Aufwandsposten unter den sonstigen Verwaltungsaufwendungen zählen Marketing- und Werbekosten in Höhe von 13.745 TEUR (Vorjahr: 19.916 TEUR), externe Dienstleistungen wie etwa Rechts- und Steuerberatungsgebühren in Höhe von 2.849 TEUR (Vorjahr: 2.190 TEUR) und nicht-abzugsfähige Steueraufwendungen von 4.016 TEUR (Vorjahr: 6.454 TEUR). Insgesamt waren die allgemeinen Verwaltungsaufwendungen gegenüber dem Vorjahr rückläufig, infolge der Kostenoptimierungsstrategie des Konzerns, die im GJ24 mit dem Ziel umgesetzt wurde, Ineffizienzen zu vermindern und Kosten-Nutzen-Kennzahlen zu verbessern. Die allgemeinen Verwaltungsaufwendungen haben keinen direkten Einfluss auf die Gewinnrücklagen der IGE, da die Posten durch die HISA abgedeckt sind und die Aufwendungen an die IGM weitergeleitet werden. Die Wertberichtigungen auf Forderungen gegenüber Kunden erhöhten sich um 3.352 TEUR auf 3.555 TEUR, von 203 TEUR im Vorjahr. Sie bestehen hauptsächlich aus Wertberichtigungen für uneinbringliche Forderungen gegenüber Gewerbekunden in Höhe von 3.434 TEUR (Vorjahr: 27 TEUR). Der allgemeine Anstieg der Wertberichtigungen auf Forderungen gegenüber Kunden ist auf die Erhöhung der uneinbringlichen Forderungen gegenüber Gewerbekunden um 3.407 TEUR zurückzuführen, infolge einer zugrundeliegenden Erhöhung der Forderungen von Gewerbekunden aus nicht gezahlten Margen in Bezug auf das außerordentliche Ereignis der Dekotierung von zwei Aktien und der zugehörigen Produktpreisanpassungen. 2. Vermögenslage Die Vermögenslage bzw. Vermögensstruktur der IGE - ohne Treuhandvermögen - wird maßgeblich durch die sonstigen Vermögensgegenstände geprägt. Unter Ausschluss des Treuhandvermögens und der aktiven Handelsbestände belaufen sich die restlichen Vermögenswerte der IGE auf 150.512 TEUR (Vorjahr: 186.829 TEUR), davon sonstige Vermögenswerte von 84.470 TEUR (56,1%) (Vorjahr: 124.539 TEUR (66,7%)). Die sonstigen Vermögenswerte haben sich im Berichtsjahr um 40.069 TEUR vermindert und bestehen überwiegend aus Forderungen gegenüber verbundenen Gesellschaften in Höhe von 82.076 TEUR (Vorjahr: 119.052 TEUR). Die größte Forderung, 80.825 TEUR (Vorjahr: 118.525 TEUR) besteht gegenüber der IGM. Diese Forderung resultiert hauptsächlich aus Cash Pooling-Guthaben, die der Cash Pooling-Vereinbarung vom 31. Mai 2024 sowie aus operationellen Guthaben, die der HISA-Vereinbarung vom 5. Mai 2022 unterliegen. Die umfangreiche Reduzierung der Forderungen gegenüber der IGM im Laufe des Geschäftsjahres entfällt weitgehend auf die Saldenabrechnung im Geschäftsjahr. Forderungen gegenüber sonstigen verbundenen Gesellschaften belaufen sich auf 1.250 TEUR (Vorjahr: 527 TEUR) und umfassen überwiegend Forderungen aus Geschäftstätigkeiten. Die Vermögensstruktur der IGE zeigt darüber hinaus die folgende Verteilung der Vermögenswerte:
Die Kapitalstruktur der IGE - ohne treuhänderisch verwaltete Verbindlichkeiten und passive Handelsbestände - zeigt eine Eigenkapitalquote von 39,8% (Vorjahr: 31,6%). Darüber hinaus stellt sich die Verteilung der Verbindlichkeiten der IGE wie folgt dar:
Die Verbindlichkeiten können durch frei verfügbare liquide Mittel der IGE oder durch Ausschluss der täglich fälligen Forderungen gegenüber der IG Group abgedeckt werden. Im Berichtsjahr hat sich die Bilanzsumme von 631.736 TEUR um 12.201 TEUR auf 643.937 TEUR erhöht. Neben der Veränderung der sonstigen Vermögenswerte stellen sich die Veränderungen gegenüber dem Vorjahr in den im Folgenden dargestellten Positionen dar. Die Forderungen gegenüber Kreditinstituten haben sich im Berichtsjahr von 56.102 TEUR um 4.149 TEUR auf 60.251 TEUR erhöht. Die Forderungen gegenüber Kreditinstituten werden nach Maßgabe des Ziel-Liquiditätsbestands gesteuert, wobei diesen Bestand überschreitende Mittel als Bestandteil des konzernweiten Liquiditäts-Management-Prozesses an die IGM zurückgeführt werden. Zum 31. Mai 2024 belief sich der Ziel-Liquiditätsbestand auf 54.826 TEUR und ist im Liquiditäts-Management- System dargelegt. Der Unterschied zwischen Kassenbestand und Ziel-Liquiditätsbestand resultiert aus zeitlichen Differenzen. Im Berichtsjahr stieg das Treuhandvermögen von 438.668 TEUR um 49.522 TEUR auf 488.190 TEUR und ist hauptsächlich auf die Abtrennung der Firmenkunden, sogenannte "Title Transfer Funds" oder "Title Transfer Collateral Arrangement", "TTCA" in das Kundensondervermögen in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften zurückzuführen. Auf der Passivseite der Bilanz wird eine treuhänderische Verbindlichkeit in gleicher Höhe ausgewiesen. Der aktive Handelsbestand ist im Berichtsjahr von 6.239 TEUR um 1.004 TEUR auf 5.235 TEUR gesunken und betraf ausschließlich das Kundenportfolio. Die Kundenvereinbarung legt fest, dass die laufenden Gewinne und Verluste aus den Kundengeschäften täglich valutiert und aus dem/dem Treuhandvermögen abgeführt/zugeführt werden. Somit verbleiben zum Bilanzstichtag im aktiven Handelsbestand nur die noch nicht aus dem Treuhandvermögen abgeführten Kundenverluste aus den laufenden (noch offenen) Handelsgeschäften. Im Berichtsjahr stieg das Anlagevermögen von 423 TEUR um 255 TEUR auf 678 TEUR. Das Anlagevermögen umfasst die Betriebs- und Geschäftsausstattung der einzelnen Niederlassungen; die Erhöhung ist auf den Erwerb neuer Ausstattungen an den Standorten der Niederlassungen in Mailand, Italien und Paris, Frankreich zurückzuführen. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden sanken im Berichtsjahr von 64.478 TEUR um 15.482 TEUR auf 48.996 TEUR. Dieser Posten beinhaltet ausschließlich Verbindlichkeiten gegenüber TTCA-Kunden, wobei der Rückgang insbesondere aus der Umgliederung der TTCA-Kunden in das Kundensondervermögen gemäß den gesetzlichen Vorschriften resultiert. Die "Title Transfer Funds" werden als Bestandteil des Liquiditäts-Management-Systems des Konzerns an die IGM zurückgeführt. Verbindlichkeiten gegenüber TTCA-Kunden sind täglich fällig. Die sonstigen Verbindlichkeiten verminderten sich im Berichtsjahr von 10.871 TEUR um 2.407 TEUR auf 8.464 TEUR, insbesondere aufgrund des Rückgangs der IC-Verbindlichkeiten von 8.322 TEUR auf 4.017 TEUR, als Ergebnis der zuvor erläuterten Abrechnung von Vorjahressalden. Die Rückstellungen fielen im Berichtsjahr von 12.724 TEUR um 4.264 TEUR auf 8.460 TEUR und bestehen hauptsächlich aus den Rückstellungen für Personalaufwand und sonstige allgemeine Geschäftstätigkeiten, wobei der Rückgang im Allgemeinen auf rückläufige Kostenerwartungen infolge der Kostenoptimierungsstrategie zurückzuführen ist. Die Geschäftsführung der IGE erachtet die Vermögensstruktur als gut. 3. Finanzlage Im Vergelich zum GJ23 weist die IGE für das GJ24 eine erhöhte Finanzlage auf: liquide Mittel in Höhe von 60.251 TEUR (Vorjahr: 56.102 TEUR, Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen von 83.988 TEUR (Vorjahr: 119.052 TEUR) sowie ausstehende Forderungen gegenüber Kunden in Höhe von - TEUR (Vorjahr: 1.838 TEUR). Ausstehende Zahlungsverbindlichkeiten in Höhe von 83.814 TEUR (Vorjahr: 75.349 TEUR) zehrten die Vermögenswerte teilweise auf und bestehen aus Verbindlichkeiten gegenüber Kunden in Höhe von 48.996 TEUR (Vorjahr: 64.478 TEUR) und sonstigen Verbindlichkeiten in Höhe von 8.464 TEUR (Vorjahr: 10.871 TEUR). Infolge der "Hedging-and Incidental Services"(HISA)-Vereinbarung mit der IGM hat das Netto-Handelsergebnis keine Auswirkungen auf die Gewinn- und Verlustrechnung der IGE. Auf Basis dieser Vereinbarung ist eine Unterdeckung bei den Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten im operativen Geschäft der IGE nicht zu erwarten. 4. Gesamtaussage Insgesamt bleibt die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft im GJ24 mit positiven EBIT von 7.918 TEUR (Vorjahr: 6.440 TEUR) stabil. Die IGE verfügt über einen vom IG Konzern seit Jahren aufgebauten Kundenstamm und eine starke Marktposition, was der Gesellschaft das Erreichen positiver Ergebniskennzahlen sichert. Das Geschäftskonzept des internen Hedging (Sicherungsgeschäfte) und die Nutzung eigener liquider Mittel des IG Konzerns ermöglicht es, höhere Gewinnspannen zu erwirtschaften und finanziell unabhängig zu bleiben. Diese Marktvorteile bieten der Gesellschaft gute Entwicklungschancen und einen Vorsprung gegenüber möglichen Marktkonkurrenten. IV. Risikobericht 1. Ziel des Risikomanagements Unter Berücksichtigung der Anforderungen von §25a Abs.1 des Kreditwesensgesetzes (KWG) und der MaRisk sowie §45 Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG), hat die IGE ein internes Risikomanagementsystem entwickelt, das zur Identifizierung, Bemessung, Steuerung, Überwachung und Berichterstattung von Risiken dient, mit denen sich die Gesellschaft in der Ausübung ihrer Geschäftstätigkeiten konfrontiert sieht, und die ein Hindernis für die Realisierung der Ziele und den Erfolg der Gesellschaft darstellen könnten. Unsere Risikostrategie und unsere Richtlinien zum Risiko- und Kapitalmanagement einschließlich des Limit- und Grenzwertsystems für die wesentlichen Risiken beschreiben die zentralen Elemente unseres Risikomanagementsystems. Dieses unterliegt einem permanenten Zyklus der Planung, Umsetzung, Kontrolle und Verbesserung. Insbesondere die systematische Risikoidentifizierung, -analyse, -bewertung, -steuerung und -überwachung sowie die Risikoberichterstattung sind von zentraler Bedeutung für die Wirksamkeit des Gesamtsystems. In der Rahmenrichtlinie werden unter anderem die zentralen Aufgaben, Rechte und Verantwortlichkeiten, die organisatorischen Rahmenbedingungen und die Risikokontrollprozesse beschrieben. Die Regelungen leiten sich aus der Geschäfts- und der Risikostrategie ab und berücksichtigen zudem die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an das Risikomanagement sowie internationale Standards und Entwicklungen einer angemessenen Unternehmensführung. Durch das interne Risikomanagementsystem kann die Geschäftsführung der IGE sicherstellen, dass die Risiken der IGE gut verstanden und in Übereinstimmung mit dem Risikoappetit und der festgelegten Risikotoleranzgrenze gesteuert werden. Das Risikomanagementsystem bietet eine solide Basis für die laufende Bewertung, Kontrolle, Überwachung und Berichterstattung über aktuelle und potenzielle Risiken. Die wesentlichen strategischen Aspekte unseres Risikomanagements sind folgende Grundsätze der Unternehmens- und Risikostrategie. 1.1 Risikokultur Der Geschäftsführung der IGE ist bewusst, dass eine gelebte Risikokultur fundamental ist für die effiziente Umsetzung des Risikomanagementsystems in allen Geschäftsbereichen. Die Unternehmens- und Risikokultur ist definiert durch gemeinsame Werte, Verantwortung, Kompetenzen und repräsentatives Verhalten in allen Geschäftsbereichen. Eine mangelnde Unternehmens- und Risikokultur führt zwangsläufig zu höheren Risiken. Die Risikomanagementkultur wird durch Richtlinien und eine konsistente Praxisumsetzung gestaltet. 1.2 Risikotaxonomie Die Risikotaxonomie umfasst die für die IGE als relevant identifizierten Risiken und dient dazu, entsprechende Maßnahmen für jede Risikoart zu implementieren, um diese Risiken zu überwachen und zu steuern. Die wesentlichen Risiken für IGE sind dabei das Risiko der Kapitaladäquanz, das Markt-, Liquiditäts- und Kreditrisiko (inkl. Konzentrationsrisiko) sowie das Verhaltens- und das operationelle Risiko:
1.3 Risikoappetit Der von der Geschäftsführung festgelegte Risikoappetit wird in der Geschäftsplanung berücksichtigt und in der operativen Geschäftsführung verankert. Bei Kapazitätsengpässen oder Überschreitungen des Frühwarnindikatorsystems sowie der definierten Werte des Limit-Systems wird nach festgelegten Eskalations- und Entscheidungsprozessen verfahren. Diese stellen sicher, dass Geschäftsinteressen und Risikomanagement-Aspekte abgewogen und soweit möglich in Einklang gebracht werden. Für den Risikoappetit besteht eine detaillierte Darstellung von Risikoindikatoren und akzeptablen Risikowerten, die ein ausgewogenes Verhältnis von Risiko und Ertrag und damit ein rentables Geschäft gewährleisten. Die Identifikation der Risiken erfolgt speziell für IGE durch das lokale IGE-Risikoteam. Dabei kommt der Ansatz des zentralen Risikomanagement-Teams, das durch zuständige Fachabteilungen ergänzt wird, zur Anwendung. Dies umfasst auch die Risikofrüherkennung. Der Risikoappetit wird regelmäßig (mindestens jährlich) an die aktuelle Risikolage angepasst und auf die Relevanz der enthaltenen Risikowarnindikatoren hin überprüft. Die vom Konzern gesteuerten Risikoindikatoren werden vom Konzern überwacht, aktualisiert und der IGE zur Verfügung gestellt. Dazu erhält die IGE täglich Key Risk Indicators (KRI) zu Marktrisiko und Kreditrisiko. Auf lokaler Ebene hat IGE eigene Risikowarnindikatoren und Grenzwerte identifiziert, die auf die spezifische Geschäftsstruktur der IGE zugeschnitten sind und die Risikolage der Gesellschaft aus operationeller und regulatorischer Sicht realitätsnah darstellen. Diese Risikoindikatoren werden lokal überwacht, aktualisiert und regelmäßig der IGE-Geschäftsführung berichtet. 1.4 Risiko-Management - Governance Das Risikomanagement von IGE ist in drei Stufen aufgebaut. Das Verfahren besteht hauptsächlich aus der Übernahme der Verantwortung für das Risikomanagement auf operationeller Ebene (1st Line of Defence), der unabhängigen Kontrolle und Überwachung der Risiken durch die Risikomanagement Funktion (2nd Line of Defence) sowie der Prüfung des Risikomanagements durch die Interne Revision (3rd Line of Defence). 1.5 Risikobewertung, -kontrolle, -überwachung und -berichterstattung Wichtiger Bestandteil des Risikomanagements der IGE ist die Bewertung, Kontrolle und Überwachung von Risiken aus laufenden Geschäftsprozessen. Da sich die Geschäftsführung der IGE bewusst ist, dass die alleinige Überwachung identifizierter Risiken unzureichend ist, umfasst das Risikomanagement der IGE eine regelmäßige Identifikation von neuen Risiken, deren Analyse und Bewertung, die Implementierung geeigneter Risikosteuerungsmaßnahmen und deren Kontrolle sowie die regelmäßige Berichterstattung und die fortlaufende Überwachung der Risiken und der vorgenannten Prozessschritte. 2. Risikomanagementsystem im Einklang mit der Geschäftsstrategie Die Risikostrategie der IGE steht im Einklang mit der Geschäftsstrategie und legt fest, wo, wie und in welchem Ausmaß Risiken eingegangen werden. Die Weiterentwicklung der Risikostrategie ist in den Jahresplanungszyklus und damit in die Geschäftsplanung eingebettet. Sie wird von der Geschäftsführung der IGE verabschiedet und berücksichtigt verpflichtend die ausreichende Kapitalausstattung für die angestrebte geschäftliche Ausrichtung. Die IGE erfüllt die Anforderung, wesentliche Risiken der künftigen Entwicklung, die bestandsgefährdende oder wesentliche Einflüsse auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben können, zu berücksichtigen. Hierzu wird der Geschäftsführung ein monatlicher bzw. anlassbezogener Bericht vorgelegt. Zur Identifikation und Bewertung der Risiken hat IGE ein umfassendes Kontroll- und Risikomanagementsystem implementiert. Dieses System wird zur Anpassung an neue Erkenntnisse fortlaufend weiterentwickelt. 3. Risikoarten Risiken werden in Risikoklassen unterteilt (Risikotaxonomie). Für diese Risikoklassen wurden Risikofaktoren identifiziert, die auf täglicher, monatlicher oder quartalsweiser Basis überwacht werden. Bis Ende April 2022 wurde das Marktrisiko der IGE nahezu vollständig durch die IG Group mit der Back-to-back-Sicherungsvereinbarung getragen. Seit Ende April 2022 trägt die IGE das Marktrisiko für einen Teilbereich der Investitionen ihrer Kunden selbst. In der nachstehenden Tabelle sind Produkte aufgeführt, die in den Geltungsbereich des IGE-Marktrisikorahmens fallen.
Dazu wurde ein Marktrisikorahmen etabliert, der Marktrisikolimits nach Produktkategorien festlegt. Wird ein Marktrisikolimit überschritten, wird diese Position automatisch durch Hedging (Sicherungsgeschäfte) wieder unterhalb dieses Limits gebracht. Die IGE behält sich vor, die Sicherungsgeschäfte außerhalb des Konzerns mit einem externen Anbieter durchzuführen. IGE ist unterschiedlichen Liquiditätsrisikotreibern ausgesetzt, unter anderem besteht ein Liquiditätsrisiko bei Title Transfer Funds, die unsere Kunden auf den Firmenkonten unserer Gesellschaft halten und die kurzfristig durch die Kunden abgerufen werden können. Die IGE bewertet ihren potenziellen Liquiditätsbedarf in normalen und in Stresszeiten. Diese Bewertung erfolgt, um sicherzustellen, dass die IGE über ausreichende Liquidität verfügt, um den Höchststand zur Erfüllung des Liquiditätsbedarfs unter definierten Stressszenarien zu decken. Da wesentliche Prozesse wie Absicherungs- und IT-Dienstleistungen an die IGM ausgelagert werden, besteht ein wesentliches Risiko bei der Auslagerung und dem operationellen Risiko. Daneben besteht für die IGE das Kreditrisiko. Die IGE definiert das Kreditrisiko als das Risiko finanzieller Verluste aufgrund des Ausfalls eines Kunden oder Kontrahenten. Infolgedessen, dass die IGE Leveraged-Trading Produkte anbietet, akzeptiert sie, dass Kreditverluste von Kunden als Kosten des Geschäftsmodells entstehen können. Das Kreditrisiko des Kunden entsteht grundsätzlich dann, wenn die bei der IGE hinterlegten Sicherheiten eines Kunden nicht ausreichen, um die entstandenen Handelsverluste zu decken. Die IGE ist aufgrund der Geschäftskonten bei Drittbanken und der bei Drittbanken hinterlegten bzw. in qualifizierte Geldmarktfonds investierten Kundengelder bzw. der Sicherungsgeschäfte sowie der bestehenden Forderungen bei der Schwestergesellschaft IGM einem Kontrahenten-Ausfallrisiko ausgesetzt. Drittbanken und qualifizierte Geldmarktfonds unterliegen bei Aufnahme einer neuen Geschäftsbeziehung einer Bonitätsprüfung, die jährlich (oder bei Bedarf häufiger, z.B. bei Änderungen der Unternehmensstruktur des Finanzinstituts oder des Ratings einer externen Ratingagentur) aktualisiert wird. Die Quantifizierung der Kreditrisiken der Handelskontrahenten erfolgt gemäß Artikel 26 Investment Firms Regulation (IFR) und unter Verwendung der Marktbewertungsmethode ("Mark-to-Market Methode") gem. Artikel 274 Capital Requirements Regulation (CRR 1). Die operationellen Risiken werden über die K-Faktoren nach Titel II IFR ermittelt. Operationelles Risiko bezeichnet das Risiko von Verlusten, die sich aus der Unangemessenheit oder dem Versagen interner Prozesse, menschlicher Aktivitäten, der Einführung und Innovation von Technologien, Systemen oder externen Ereignissen ergeben. Die IGE definiert als operationelles Risiko weiterhin, nicht in der Lage zu sein, erforderliche Mitarbeiter zu halten oder zu gewinnen sowie das Rechtsrisiko. Das operationelle Risiko der IGE wird durch die Anwendung des Rahmenwerks für das operationelle Risikomanagement gesteuert, das kontinuierlich weiterentwickelt wird. Die IGE führt eine regelmäßige Einschätzung der operationellen Risiken sowie deren Einbindung in effektive Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen durch. Dieses Vorgehen umfasst hypothetische und historische operationelle Risiken und Ereignisse. Im Mittelpunkt steht eine eindeutige Verantwortung für die Durchführung von Kontrollen sowie Eskalations- und Berichtswege, durch die Risikoereignisse identifiziert und gesteuert werden. Zur Quantifizierung der operationellen Risiken überwacht die IGE laufend die aufgetretenen Ereignisse und berichtet monatlich der Geschäftsführung über Fälle, die die vordefinierten Schwellenwerte überschreiten. Die Schwellenwerte werden mindestens jährlich auf Angemessenheit hin überprüft und gegebenenfalls angepasst. Die IGE erkennt und steuert das Risiko, welches das Verhalten ihrer Mitarbeiter für das Erreichen fairer Ergebnisse für Verbraucher darstellen könnte und für den aussagekräftigen, stabilen, widerstandsfähigen und transparenten Betrieb der Finanzmärkte. Die IGE vertraut auf das Group Conduct Risk Framework und ihre Verhaltens-Risikostrategie als Teil des Risiko-Management-Systems, das auf die Analyse potenzieller Verhaltensrisiken ausgerichtet ist und festlegt, wie diese Risiken gesteuert und gemindert werden. Das Kapitaladäquanzrisiko bezeichnet das Risiko, dass die IGE nicht ausreichend Kapital vorhält, um die regulatorischen Anforderungen zu erfüllen und demzufolge gegebenenfalls die Geschäftstätigkeiten einschränken muss. Eine angemessene Kapitalausstattung ist daher von wesentlicher Bedeutung für die IGE. Insoweit steuert IGE die Kapitalausstattung mit zusätzlichen Kapitalressourcen über die regulatorischen Mindestanforderungen hinaus. Zur Sicherstellung der Kapitalausstattung wurden Frühwarnindikatoren entwickelt, die kontinuierlich überwacht und an die Geschäftsführung berichtet werden. 4. Eigenmittel Ziel ist es ein angemessenes Verhältnis zwischen Risiken und Eigenmitteln sicherzustellen. Hierzu wurde ein System zur Bewertung und Steuerung aller Risiken für die Gesellschaft und die Kapitalposition der IGE entwickelt. Neben den durch die K-Faktoren vorgegebenen Mindestkapitalanforderungen von 100% gem. IFR (Investment Firm Regulation), erfüllt die IGE zusätzliche interne Kapitalanforderungen i.H.v. 20% der Mindestkapitalanforderungen. Die IGE war während des gesamten Geschäftsjahres sowie zum Ende des Geschäftsjahres 2024 mit ausreichend Kapital ausgestattet. 5. Internes Kontrollsystem Die Geschäftstätigkeiten der IGE werden im Einklang mit allen gesetzlichen Vorschriften durchgeführt. Das interne Kontrollsystem (IKS) ist ein wichtiges Teilsystem, das unter anderem dazu dient, vorhandenes Vermögen zu sichern und zu schützen, Fehler und Unregelmäßigkeiten zu verhindern bzw. aufzudecken sowie Gesetze und Vorschriften einzuhalten. Das IKS besteht aus organisatorischen und technischen Maßnahmen und Kontrollen im Unternehmen. Die Kernelemente des IKS sind in Richtlinien dokumentiert, die ein gemeinsames Verständnis für eine differenzierte Umsetzung der notwendigen Kontrollen schaffen. Sie haben zum Ziel, die Umsetzung unserer Unternehmens- und Risikostrategie konsequent zu steuern und zu überwachen. Diese Richtlinien dokumentieren und definieren Begriffe, regeln Verantwortlichkeiten und liefern einen Leitfaden für die Durchführung von Kontrollen. Zu den Kontrollen zählen zum Beispiel Vieraugenprinzip, Funktionstrennung, sowie technische Plausibilitätskontrollen und Zugriffsberechtigungen in den IT-Systemen. Die Funktionsfähigkeit des IKS bedingt die Mitwirkung von Geschäftsführung, Führungskräften und Mitarbeitern auf allen Ebenen. 6. Interner Kapitaladäquanz-Bewertungsprozess - ICAAP Im Rahmen des ICAAP Prozesses werden die für die IGE relevanten Risiken identifiziert, quantifiziert und unterschiedliche Szenarien (inklusive Stresstests) simuliert. Dies umfasst auch Risiken, welche nicht angemessen durch die "Säule 1" (K-Faktoren) abgedeckt werden. Die Tests stellen durch die Szenarien sicher, dass die IGE widerstandsfähig ist und über eine ausreichende Kapitalausstattung verfügt, um außergewöhnliche, aber mögliche Ereignisse abzudecken. Dabei wird zwischen einer normativen und einer ökonomischen Betrachtung der Kapitalanforderungen unterschieden. Die Stresstests decken Szenarien möglicher makro-ökonomischer und politischer oder steuerlicher Ereignisse und deren Auswirkung auf die Kapitalausstattung und die Kapitaladäquanzquote der Gesellschaft ab. Der ICAAP-Prozess wird auf Basis der Jahresbilanzzahlen eines Geschäftsjahres erstellt. Im Ergebnis zeigt die Prognose für die kommenden vier Jahre eine bedarfsgerechte Kapitalausstattung für die Risiken nach "Säule 1" (K-Faktoren) sowie "Säule 2" (interner Kapitaladäquanzbewertungsprozess). Eine Übersicht des quantitativen Kapitalbedarfs nach Säule 1 und Säule 2a ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen:
Die Ergebnisse des ICAAP werden in der Geschäfts- und Risikostrategie der Gesellschaft entsprechend berücksichtigt. 7. Chancen Wie teilweise in Abschnitt II erläutert, war die allgemeinwirtschaftliche Situation 2023 trotz rückläufiger Inflation von einem immer noch hohen Preisniveau, ungünstigen Finanzierungsbedingungen, höheren Zinssätzen und geringerer Nachfrage in Europa und weltweit geprägt. Die Wirtschaft in Europa erlebte zu Jahresbeginn eine Erholung, nach einer längeren Periode der Stagnation. Die Wachstumsrate liegt im ersten Quartal 2024 immer noch unter dem geschätzten Potenzial, übertraf jedoch die Erwartungen. Die Geschäftstätigkeit in der Eurozone weitete sich mit der gleichen Geschwindigkeit aus und markierte damit das Ende der leichten Rezession in der zweiten Hälfte des Vorjahres. Zwischenzeitlich ging die Inflation in der EU im ersten Quartal weiter zurück. Die anhaltende Unsicherheit im Hinblick auf die zukünftigen wirtschaftlichen Entwicklungen in einigen Mitgliedstaaten, d.h. Deutschland, spiegelt sich auch in der Handelstätigkeit auf den europäischen Finanzmärkten wider, obgleich sich die Marktvolatilität auf einem niedrigeren Niveau einpendelte. Erwartungen bezüglich Zinskürzungen und der Inflationsrückgang führten zu Höchstständen auf den Aktienmärkten. Dies unterstützte den stetigen Ausbau der aktiven IGE-Kunden und hatte die Zunahme von Transaktionsvolumen zur Folge. Diese Frühjahrsprognose geht für 2024 von einem geringfügigen BIP-Wachstum in Europa aus, gleichbedeutend mit einem leichten Aufwärtstrend der Zwischenprognose für Europa vom Winter 2024. Das BIP-Wachstum in Europa soll sich 2025 verbessern. 8. Zusammenfassung Das Risikomanagement der IGE ist eng verknüpft mit dem auf Konzernebene umgesetzten System. Die unternehmensspezifische Risikosituation und die unterschiedlichen aufsichtsbehördlichen Vorschriften in Deutschland werden berücksichtigt. Es wurden angemessene Kontrollen und Maßnahmen umgesetzt, die fortlaufend überprüft und, sofern erforderlich, angepasst werden. Im Rahmen des ICAAP-Prozesses überprüft die IGE die Risikosituation und die Angemessenheit der Kapitalressourcen mittels unterschiedlicher Stresstest-Szenarien. Es wurden Indikatoren zur frühzeitigen Identifizierung von Risiken und der rechtzeitigen Einführung von Schutzmaßnahmen entwickelt, um potenziellen Risiken vorzubeugen und diese zu reduzieren. Außerdem ist die IGE davon überzeugt, zukünftige Chancen nutzen zu können, die durch Ausweitung des Kundenstamms und der angebotenen Instrumente entstehen, ohne das Unternehmen unverhältnismäßig hohen Risiken auszusetzen. Insgesamt wird ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Chancen und Risiken angestrebt. V. Ausblick Der anhaltende Russland-Ukraine-Krieg und der Konflikt im Nahen Osten, Wahlen in Europa und den USA, das hohe Preis- und Zinsniveau in Europa verursachen grundsätzlich Unsicherheiten im Hinblick auf die zukünftige Geschäftsentwicklung. Außerdem hat sich die Schwankungsbreite auf den Finanzmärkten gegenüber dem Vorjahr vermindert, begleitet von rückläufigen Handelstätigkeiten. Aus heutiger Sicht werden jedoch keine negativen Auswirkungen auf die Geschäftsentwicklung der IGE erwartet. Die IGE beabsichtigt, die Anzahl der aktiven Kunden zu erhöhen bzw. das Niveau des Vorjahres beizubehalten. Dies wird durch verschiedene gezielte Marketing-Initiativen (wie beispielsweise Werbung mit Online-Bannern, soziale Medien oder Printanzeigen) erreicht, die auch im kommenden Geschäftsjahr zum Erfolg der Gesellschaft beitragen. Ziel der Gesellschaft ist die Zunahme der aktiven Kunden durch Verbesserung des Markenbewusstseins mittels der zuvor genannten Maßnahmen, Ausgaben für erforderliche Marketinginitiativen, und bessere Schulungen für bestehende und potenzielle Kunden. Im Geschäftsjahr 2025 könnte die IGE mit strengeren regulatorischen Rahmenbedingungen im Hinblick auf zusätzliche Anforderungen und Maßnahmen im CFD-Markt konfrontiert sein. Zudem plant die Gesellschaft eine weitere langfristige Produktexpansion im Markt für Finanzderivate sowie die Stärkung kundenorientierter Umsatz- und erfahrungsbedingter Maßnahmen, um unsere starke Marktposition zu festigen und diese angesichts eines äußerst wettbewerbsorientierten Markts eng zu überwachen. Aus Sicht der Geschäftsführung ist die IGE organisatorisch, technisch und finanziell solide positioniert, um von den Wachstumschancen im europäischen Wertpapierparkt zu profitieren. Zu den Hauptrisiken zählen die geringe Vorhersehbarkeit des Geschäfts infolge stark schwankender Handelsvolumen und die hohe Wettbewerbsdichte. Für die IGE wird aus den beabsichtigten Maßnahmen auf Konzernebene kein wesentliches Risiko abgeleitet.
Frankfurt am Main, 31. Oktober 2024 IG Europe GmbH Frankfurt am Main Die Geschäftsführer James Parathottal Marcus Schmidt VI. Annex 1: Säule 3 Offenlegung - Teil 6 IFR (ungeprüft) 1. Ziel und Grundsätze des Risikomanagements Unter Berücksichtigung der Anforderungen von § 25a Abs. 1 des Kreditwesensgesetzes (KWG) und der MaRisk sowie § 45 Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG), hat die IGE ein internes Risikomanagementsystem entwickelt, das zur Identifizierung, Bemessung, Steuerung, Überwachung und Berichterstattung von Risiken dient, mit denen sich die Gesellschaft in der Ausübung ihrer Geschäftstätigkeiten konfrontiert sieht, und die ein Hindernis für die Realisierung der Ziele und den Erfolg der Gesellschaft darstellen könnten. Unsere Risikostrategie und unsere Richtlinien zum Risiko- und Kapitalmanagement einschließlich des Limit- und Schwellenwertsystems für die wesentlichen Risiken beschreiben die zentralen Elemente unseres Risikomanagementsystems. Dieses unterliegt einem permanenten Zyklus der Planung, Umsetzung, Kontrolle und Verbesserung. Insbesondere die systematische Risikoidentifizierung, analyse, -bewertung, - steuerung und -überwachung sowie die Risikoberichterstattung sind von zentraler Bedeutung für die Wirksamkeit des Gesamtsystems. In der Rahmenrichtlinie werden unter anderem die zentralen Aufgaben, Rechte und Verantwortlichkeiten, die organisatorischen Rahmenbedingungen und die Risikokontrollprozesse beschrieben. Die Regelungen leiten sich aus der Geschäfts- und der Risikostrategie ab und berücksichtigen zudem die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an das Risikomanagement sowie internationale Standards und Entwicklungen einer angemessenen Unternehmensführung. Durch das interne Risikomanagementsystem kann die Geschäftsführung der IGE sicherstellen, dass die Risiken der IGE gut verstanden und in Übereinstimmung mit dem Risikoappetit und der festgelegten Risikotoleranzgrenze gesteuert werden. Das Risikomanagementsystem bildet eine solide Basis für die laufende Bewertung, Kontrolle, Überwachung und Berichterstattung über aktuelle und potenzielle Risiken. Die wesentlichen strategischen Aspekte unseres Risikomanagements sind folgende Grundsätze der Unternehmens- und Risikostrategie. Risikokultur Der Geschäftsführung der IGE ist bewusst, dass eine gelebte Risikokultur fundamental ist für die effiziente Umsetzung des Risikomanagementsystems in allen Geschäftsbereichen. Die Unternehmens- und Risikokultur ist definiert durch gemeinsame Werte, Verantwortung, Kompetenzen und repräsentatives Verhalten in allen Geschäftsbereichen. Eine mangelnde Unternehmens- und Risikokultur führt zwangsläufig zu höheren Risiken. Die Risikomanagementkultur wird durch Richtlinien und eine konsistente Praxisumsetzung gestaltet. Risikotaxonomie Die Risikotaxonomie umfasst die für die IGE als relevant identifizierten Risiken und dient dazu, entsprechende Maßnahmen für jede Risikoart zu implementieren, um diese Risiken zu überwachen und zu steuern. Die wesentlichen Risiken für IGE sind dabei das Risiko der Kapitaladäquanz, das Marktrisiko, Liquiditäts- und Kreditrisiko (inkl. Konzentrationsrisiko) sowie das Verhaltens- und das operationelle Risiko.
Risikoappetit Der von der Geschäftsführung festgelegte Risikoappetit wird in der Geschäftsplanung berücksichtigt und in der operativen Geschäftsführung verankert. Bei Kapazitätsengpässen oder Überschreitungen des Frühwarnindikatorsystems sowie der definierten Werte des Limit-Systems wird nach festgelegten Eskalations- und Entscheidungsprozessen verfahren. Diese stellen sicher, dass Geschäftsinteressen und Risikomanagement-Aspekte abgewogen und soweit möglich in Einklang gebracht werden. Für den Risikoappetit besteht eine detaillierte Darstellung von Risikoindikatoren und akzeptablen Risikowerten, die ein ausgewogenes Verhältnis von Risiko und Ertrag und damit ein rentables Geschäft gewährleisten. Die Identifikation der Risiken erfolgt speziell für IGE durch das lokale IGE-Risikoteam. Dabei kommt der Ansatz des zentralen Risikomanagement-Teams, das durch zuständigen Fachabteilungen ergänzt wird, zur Anwendung. Dies umfasst auch die Risikofrüherkennung. Der Risikoappetit wird regelmäßig (mindestens jährlich) an die aktuelle Risikolage angepasst und auf die Relevanz der enthaltenen Risikowarnindikatoren hin überprüft. Die vom Konzern gesteuerten Risikoindikatoren werden vom Konzern überwacht, aktualisiert und der IGE zur Verfügung gestellt. Dazu erhält die IGE täglich Key Risk Indicators (KRI) zu Marktrisiko und Kreditrisiko. Auf lokaler Ebene hat IGE eigene Risikowarnindikatoren und Grenzwerte identifiziert, die auf die spezifische Geschäftsstruktur der IGE zugeschnitten sind und die Risikolage der Gesellschaft aus operationeller und regulatorischer Sicht realitätsnah darstellen. Diese Risikoindikatoren werden lokal überwacht, aktualisiert und regelmäßig der IGE-Geschäftsführung berichtet. Risikomanagement-Governance Das Risikomanagement von IGE ist in drei Stufen aufgebaut. Das Verfahren besteht hauptsächlich aus der Übernahme der Verantwortung für das Risikomanagement auf operationeller Ebene (1st Line of Defence), der unabhängigen Kontrolle und Überwachung der Risiken durch die Risikomanagement Funktion (2nd Line of Defence) sowie der Prüfung des Risikomanagements durch die Interne Revision (3rd Line of Defence). Risikobewertung, -kontrolle, -überwachung und -berichterstattung Wichtiger Bestandteil des Risikomanagements der IGE ist die Bewertung, Kontrolle und Überwachung von Risiken aus laufenden Geschäftsprozessen. Da sich die Geschäftsführung der IGE bewusst ist, dass die alleinige Überwachung identifizierter Risiken unzureichend ist, umfasst das Risikomanagement der IGE eine regelmäßige Identifikation von neuen Risiken, deren Analyse und Bewertung, die Implementierung geeigneter Risikosteuerungsmaßnahmen und deren Kontrolle sowie die regelmäßige Berichterstattung und die fortlaufende Überwachung der Risiken und der vorgenannten Prozessschritte. Risikomanagementsystem im Einklang mit der Geschäftsstrategie Die Risikostrategie der IGE steht im Einklang mit der Geschäftsstrategie und legt fest, wo, wie und in welchem Ausmaß Risiken eingegangen werden. Die Weiterentwicklung der Risikostrategie ist in den Jahresplanungszyklus und damit in die Geschäftsplanung eingebettet. Sie wird von der Geschäftsführung der IGE verabschiedet und berücksichtigt verpflichtend die ausreichende Kapitalausstattung für die angestrebte geschäftliche Ausrichtung. Die IGE erfüllt die Anforderung, wesentliche Risiken der künftigen Entwicklung, die bestandsgefährdende oder wesentliche Einflüsse auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben können, zu berücksichtigen. Hierzu wird der Geschäftsführung ein monatlicher bzw. anlassbezogener Bericht vorgelegt. Zur Identifikation und Bewertung der Risiken hat IGE ein umfassendes Kontroll- und Risikomanagementsystem implementiert. Dieses System wird zur Anpassung an neue Erkenntnisse fortlaufend weiterentwickelt. Risikoarten Risiken werden in Risikoklassen unterteilt (Risikotaxonomie). Für diese Risikoklassen wurden Risikofaktoren identifiziert, die auf täglicher, monatlicher oder quartalsweiser Basis überwacht werden. Bis Ende April 2022 wurde das Marktrisiko der IGE nahezu vollständig durch die IG Group mit der Back-to-back-Sicherungsvereinbarung getragen. Seit Ende April 2022 trägt die IGE das Marktrisiko für einen Teilbereich der Investitionen ihrer Kunden selbst. In der nachstehenden Tabelle sind Produkte aufgeführt, die in den Geltungsbereich des IGE-Marktrisikorahmens fallen.
Dazu wurde ein Marktrisikorahmen etabliert, der Marktrisikolimits nach Produktkategorien festlegt. Wird ein Marktrisikolimit überschritten, wird diese Position automatisch durch Hedging (Sicherungsgeschäfte) wieder unterhalb dieses Limits gebracht. Die IGE behält sich vor, die Sicherungsgeschäfte außerhalb des Konzerns mit einem externen Anbieter durchzuführen. IGE ist unterschiedlichen Liquiditätsrisikotreibern ausgesetzt, unter anderem besteht ein Liquiditätsrisiko bei Title Transfer Funds, die unsere Kunden auf den Firmenkonten unserer Gesellschaft halten und die kurzfristig durch die Kunden abgerufen werden können. Die IGE bewertet ihren potenziellen Liquiditätsbedarf in normalen und in Stresszeiten. Diese Bewertung erfolgt, um sicherzustellen, dass die IGE über ausreichende Liquidität verfügt, um den Höchststand zur Erfüllung des Liquiditätsbedarfs unter definierten Stressszenarien zu decken. Da wesentliche Prozesse wie Absicherungs- und IT-Dienstleistungen an die IGM ausgelagert werden, besteht ein wesentliches Risiko bei der Auslagerung und dem operationellen Risiko. Daneben besteht für die IGE das Kreditrisiko. Die IGE definiert das Kreditrisiko als das Risiko finanzieller Verluste aufgrund des Ausfalls eines Kunden oder Kontrahenten. Infolgedessen, dass die IGE Leveraged-Trading Produkte anbietet, akzeptiert sie, dass Kreditverluste von Kunden als Kosten des Geschäftsmodells entstehen können. Das Kreditrisiko des Kunden entsteht grundsätzlich dann, wenn die bei der IGE hinterlegten Sicherheiten eines Kunden nicht ausreichen, um die entstandenen Handelsverluste zu decken. Die IGE ist aufgrund der Geschäftskonten bei Drittbanken und der bei Drittbanken hinterlegten bzw. in qualifizierte Geldmarktfonds investierten Kundengelder bzw. der Sicherungsgeschäfte sowie der bestehenden Forderungen bei der Schwestergesellschaft IGM einem Kontrahenten-Ausfallrisiko ausgesetzt. Drittbanken und qualifizierte Geldmarktfonds unterliegen bei Aufnahme einer neuen Geschäftsbeziehung einer Bonitätsprüfung, die jährlich (oder bei Bedarf häufiger, z.B. bei Änderungen der Unternehmensstruktur des Finanzinstituts oder des Ratings einer externen Ratingagentur) aktualisiert wird. Die Quantifizierung der Kreditrisiken der Handelskontrahenten erfolgt gemäß Artikel 26 Investment Firms Regulation (IFR) und unter Verwendung der Marktbewertungsmethode ("Mark-to-Market Methode") gem. Artikel 274 Capital Requirements Regulation (CRR 1). Die operationellen Risiken werden über die K-Faktoren nach Titel II IFR ermittelt. Operationelles Risiko bezeichnet das Risiko von Verlusten, die sich aus der Unangemessenheit oder dem Versagen interner Prozesse, menschlicher Aktivitäten, der Einführung und Innovation von Technologien, Systemen oder externen Ereignissen ergeben. Die IGE definiert als operationelles Risiko weiterhin, nicht in der Lage zu sein, erforderliche Mitarbeiter zu halten oder zu gewinnen sowie das Rechtsrisiko. Das operationelle Risiko der IGE wird durch die Anwendung des Rahmenwerks für das operationelle Risikomanagement gesteuert, das kontinuierlich weiterentwickelt wird. Die IGE führt eine regelmäßige Einschätzung der operationellen Risiken sowie deren Einbindung in effektive Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen durch. Dieses Vorgehen umfasst hypothetische und historische operationelle Risiken und Ereignisse. Im Mittelpunkt steht eine eindeutige Verantwortung für die Durchführung von Kontrollen sowie Eskalations- und Berichtswege, durch die Risikoereignisse identifiziert und gesteuert werden. Zur Quantifizierung der operationellen Risiken überwacht die IGE laufend die aufgetretenen Ereignisse und berichtet monatlich der Geschäftsführung über Fälle, die die vordefinierten Schwellenwerte überschreiten. Die Schwellenwerte werden mindestens jährlich auf Angemessenheit hin überprüft und gegebenenfalls angepasst. Die IGE erkennt und steuert das Risiko, welches das Verhalten ihrer Mitarbeiter für das Erreichen fairer Ergebnisse für Verbraucher darstellen könnte, und für den aussagekräftigen, stabilen, widerstandsfähigen und transparenten Betrieb der Finanzmärkte. Die IGE vertraut auf das Group Conduct Risk Framework und ihre Verhaltens-Risikostrategie als Teil des Risiko-Management-Systems, das auf die Analyse potenzieller Verhaltensrisiken ausgerichtet ist und festlegt, wie diese Risiken gesteuert und gemindert werden. Das Kapitaladäquanzrisiko bezeichnet das Risiko, dass die IGE nicht ausreichend Kapital vorhält, um die regulatorischen Anforderungen zu erfüllen und demzufolge gegebenenfalls die Geschäftstätigkeiten einschränken muss. Eine angemessene Kapitalausstattung ist daher von wesentlicher Bedeutung für die IGE. Insoweit steuert IGE die Kapitalausstattung mit zusätzlichen Kapitalressourcen über die regulatorischen Mindestanforderungen hinaus. Zur Sicherstellung der Kapitalausstattung wurden Frühwarnindikatoren entwickelt, die kontinuierlich überwacht und an die Geschäftsführung berichtet werden. 2. Unternehmensführung Die IGE-Geschäftsführung setzt sich zusammen mit der IG für eine vielfältige und integrative Diversität ein, die durch ein breites Spektrum an Perspektiven zu guten Entscheidungsprozessen beiträgt. Zum Ende des Geschäftsjahres waren in der Geschäftsführung keine Frauen vertreten (2024: -). Weitere Angaben zu Gleichstellungs-, Diversitäts- und Integrationsgrundsätzen des Konzerns und der IGA sind im ESG-Bericht im Geschäftsbericht der IG für 2024 enthalten. Anzahl der von Mitgliedern der Geschäftsführung bekleideten Leitungs- oder Aufsichtsfunktionen außerhalb der IGE:
1 Zum 30. November 2023 ist Arnaud Poutier auf
eigenen Wunsch aus dem Führungsgremium ausgeschieden.
Die Steuerung, Überwachung und Erörterung der Risikosituation der IGE ist fester Bestandteil der mindestens monatlichen Geschäftsführersitzung der IGE. Neben der Berichterstattung über alle wesentlichen Risiken werden auch die relevanten Entscheidungen für das Risikomanagement in diesem Rahmen getroffen. Insoweit besteht ein Ausschuss für das Risikomanagement auf Geschäftsführungsebene. Die IGE verfügt nicht über Verwaltungs- oder Aufsichtsorgane. Durch die Einbindung der IGE in das Risikomanagement der IG besteht eine Kontroll- und Überwachungsfunktion auf Ebene der IG zur Einhaltung der konzernweiten Verfahren des Risikomanagements. Unter Berücksichtigung der organisatorischen Voraussetzungen und Prozesse wurde kein separater Risikoausschuss für die IGE gebildet. 3. Eigenmittel Ziel ist es, ein angemessenes Gleichgewicht zwischen Risiken und Eigenmitteln sicherzustellen. Zu diesem Zweck wurde ein System entwickelt, demzufolge alle Risiken mit Einfluss auf die Kapitalposition der Gesellschaft und der IGE ausgewertet und gesteuert werden. Neben den Mindestkapitalanforderungen von 100%, vorgeschrieben von den K-Faktoren gemäß der IFR (Investment Firm Regulation), erfüllt die IGE zusätzliche interne Kapitalanforderungen in Höhe von 20% der Mindestkapitalanforderungen. IGE verfügte im Verlauf und zum Ende des Geschäftsjahres 2024 über ausreichende Kapitalausstattung. Weitere Angaben zu Eigenmitteln, wie nach Artikel 49 IFR in Verbindung mit der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2021/2284 vorgeschrieben, sind in den folgenden Tabellen enthalten: Tabelle 1: EU IF CC1.01 - Zusammensetzung der aufsichtsrechtlichen Eigenmittel (Wertpapierfirmen (ohne kleine und nicht verflochtene Unternehmen)
Tabelle 2: EU ICC2: Eigenmittel: Überleitung der aufsichtsrechtlichen Eigenmittel auf die im geprüften Jahresabschluss enthaltene Bilanz
Tabelle 3: EU I CCA: Eigenmittel: Hauptmerkmale der von der Firma emittierten eigenen Instrumente
4. Eigenmittelanforderungen In Übereinstimmung mit Art. 9 IFR in Verbindung mit Art. 11 IFR sind Wertpapieren verpflichtet, ein Mindestmaß an Eigenmitteln vorzuhalten, und zwar den jeweils höchsten Betrag aus:
Anforderung für fixe Gemeinkosten Die Anforderung für fixe Gemeinkosten muss mindestens ein Viertel der fixen Gemeinkosten des Vorjahres betragen. Die fixe Gemeinkostenanforderung an die IGE, basierend auf dem jüngsten geprüften Abschluss beläuft sich auf TEUR 11.206. Permanente Mindestkapitalanforderung Die permanente Mindestkapitalanforderung der IGE beträgt 750 TEUR. K-Faktor-Anforderung Die K-Faktor-Anforderung ist die Summe der K-Faktoren für
i) Risk-to-Client ("RtC") "RtC" bezeichnet das Risiko, dass von den Geschäftsbereichen der Wertpapierfirmen bei Auftreten von Problemen unter Umständen Schaden für die Kunden ausgehen kann. "RtC" besteht aus vier K-Faktoren, die bestimmte Geschäftsbereiche von Wertpapierfirmen abdecken. K-AUM (verwaltete Vermögenswerte): K-AUM bildet das Risiko von Schäden für Kunden ab, und zwar durch fehlerhafte Verwaltung von Kundenportfolios oder mangelhafte Ausführung, und bietet Sicherheit und Kundennutzen hinsichtlich der Kontinuität der laufenden Portfolioverwaltung und Anlageberatung. Im Berichtsjahr erbrachte die IGE keine Dienstleistungen in den Bereichen Portfolioverwaltung und Anlageberatung. Entsprechend trifft K-AUM auf die IGE nicht zu. K-ASA (verwahrte und verwaltete Vermögenswerte): K-ASA bildet das Risiko der Verwahrung und Verwaltung von Kundenvermögen ab, und stellt sicher, dass Wertpapierfirmen Kapital im Verhältnis zu derartigen Beständen halten, ungeachtet dessen, ob diese in der eigenen Bilanz oder auf getrennten Konten bei einem Dritten bestehen. Im Berichtszeitraum bot die IGE die Verwahrung für börsengehandelte Produkte an, insbesondere für Turbo-Warrants. Die Citibank Europe, Dublin, ist als Verwahrstelle für diese Finanzinstrumente tätig. K-CMH (gehaltene Kundengelder): K-CMH bildet das potenzielle Risiko für Schäden ab, wenn eine Wertpapierfirma Kundengelder hält, wobei berücksichtigt wird, ob diese Gelder in der eigenen Bilanz oder auf getrennten Konten bei einem Dritten bestehen und ob Vorkehrungen nach geltendem einzelstaatlichem Recht vorsehen, dass Kundengelder bei Konkurs, Insolvenz oder des Beginns der Abwicklung oder Fremdverwaltung der Wertpapierfirma gesichert werden. K-CMH schließt Kundengelder aus, die im Namen des Kunden selbst auf einem (Depot) Bankkonto hinterlegt sind, soweit die Wertpapierfirma über ein Drittmandat Zugriff auf Kundengelder hat. Die IGE hinterlegt Kundengelder in offenen Treuhandkonten bei verschiedenen Drittbanken. Diese Treuhandkonten werden in Form von Sammelkonten geführt. Zudem investiert die IGE Kundengelder in qualifizierte Geldmarktfonds. K-COH (bearbeitete Kundenaufträge): K-COH bildet das potenzielle Risiko für Kunden einer Wertpapierfirma ab, die Aufträge ausführt (im Namen des Kunden und nicht im Namen der Wertpapierfirma selbst), beispielsweise als Bestandteil der Execution-Only-Dienstleistungen (Dienste, die nur die Ausführung betreffen) oder wenn eine Wertpapierfirma Teil einer Kette für Kundenaufträge ist. Als solcher trifft K-COH auf die IGE nicht zu. ii) Risk-to-Market ("RtM") "RtM" ist nur relevant für Wertpapierfirmen, die Handel für eigene Rechnung betreiben, und bildet das Risiko ab, dass Änderungen der Marktpreise, wie etwa Wechselkurse, Zinssätze und Aktienkurse die Erträge der Wertpapierfirma oder den Wert ihrer Bestände an Finanzinstrumenten beeinflussen. K-NPR (Nettopositionsrisiko): K-NPR beruht auf den Vorschriften für Marktrisiken für Positionen in Finanzinstrumenten, Fremdwährungen und Waren gemäß der Verordnung (EU) Nr. 575/2013. Die IGE ermittelt K-NPR für alle Handelsbuchpositionen in Übereinstimmung mit dem Standardansatz für das Marktrisiko gemäß Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR). K-CMG (geleisteter Einschuss): K-CMG ist eine alternative Messgröße zum K-NPR für Handelsgeschäfte, die dem Clearing gemäß Art. 23 IFR unterliegen. K-CMG trifft auf die IGE nicht zu. iii) Risk-to-Firm ("RtF") "RtF" bildet das Risiko einer Wertpapierfirma im Hinblick auf den Ausfall ihrer Handelskontrahenten, das Konzentrationsrisiko aus großen Risikopositionen einer Wertpapierfirma gegenüber einzelnen Kontrahenten und operationelle Risiken aus den täglichen Handelsströmen einer Wertpapierfirma ab. K-TCD Handelsgegenparteiausfallrisiko): K-TCD erfasst das Risiko, das für eine Wertpapierfirma damit verbunden ist, dass Gegenparteien im Rahmen von OTC-Derivaten, Pensionsgeschäften, Wertpapier- und Warenverleih- oder -leihgeschäften, Geschäften mit langer Abwicklungsfrist, Lombardgeschäften oder allen anderen Wertpapierfinanzierungsgeschäften sowie Empfänger von Darlehen, die von der Wertpapierfirma als Nebendienstleistung im Rahmen einer Wertpapierdienstleistung gewährt werden, ihren Verpflichtungen nicht nachkommen; dabei wird der Wert der Risikopositionen, basierend auf den Wiederbeschaffungskosten und einem Aufschlag für potenzielle künftige Risikopositionen, mit auf der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 basierenden Risikofaktoren multipliziert, wobei den risikomindernden Auswirkungen des effektiven Nettings und dem Austausch von Sicherheiten Rechnung getragen wird. OTC-gehebelter Derivatehandel bildet den Kern des Geschäftsmodells der IGE, und daher war K-TCD für die Gesellschaft anzuwenden. Die IGE ermittelt das K-TCD für alle Handelsbuchengagements in Übereinstimmung mit der Marktbewertungsmethode gemäß Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR 1). K-CON (Konzentrationsrisiko): K-CON bildet das Konzentrationsrisiko gegenüber einzelnen oder stark verflochtenen Kontrahenten des Privatsektors ab, gegenüber denen Wertpapierfirmen Risikopositionen haben, die 25% ihrer Eigenmittel überschreiten, oder spezifische alternative Grenzwerte in Bezug auf Kreditinstitute oder andere Wertpapierfirmen, durch Auferlegung von Kapitalaufschlägen in Übereinstimmung mit der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 für diese Schwellenwerte überschreitende Positionen. Im Berichtszeitraum wurde das Limit der IGE im Hinblick auf Konzentrationsrisiken nicht überschritten, entsprechend unterlag die Gesellschaft nicht der Eigenmittelanforderung gemäß K-CON. K-DTF (Täglicher Handelsstrom): K-DTF erfasst die durch die Unangemessenheit oder das Versagen von internen Verfahren, Menschen und Systemen oder durch externe Einflüsse möglicherweise bedingten operationellen Risiken, die sich für eine Wertpapierfirma in Bezug auf große Volumen an Geschäften, die die Firma für eigene Rechnung oder für Kunden im eigenen Namen an einem Tag tätigt, ergeben, auf der Grundlage des Nominalwerts der täglichen Geschäfte, bereinigt um den Zeitraum bis zur Fälligkeit von Zinsderivaten, um Zunahmen der Eigenmittelanforderungen insbesondere für kurzfristige Kontrakte zu beschränken, wenn die wahrgenommenen operationellen Risiken niedriger sind. Angesichts der Geschäftstätigkeit der IGE als Handelsfirma, unterliegt die IGE dem K-DTF. Die folgende Tabelle fast die Mindestkapitalanforderungen der IGE zum 31. Mai 2024 zusammen: Mindestkapitalanforderungen
Im Rahmen des ICAAP Prozesses werden die für die IGE relevanten Risiken identifiziert, quantifiziert und unterschiedliche Szenarien (inklusive Stresstests) simuliert. Dies schließt Risiken mit ein, welche nicht angemessen durch die Säule 1 (K-Faktoren) abgedeckt werden. Die Tests stellen durch die Szenarien sicher, dass die IGE widerstandsfähig ist und über eine ausreichende Kapitalausstattung verfügt, um außergewöhnliche, aber mögliche Ereignisse abzudecken. Dabei wird zwischen einer normativen und einer ökonomischen Betrachtung der Kapitalanforderungen unterschieden. Die Stresstests decken Szenarien möglicher makro-ökonomischer und politischer oder steuerlicher Ereignisse und deren Auswirkung auf die Kapitalausstattung und die Kapitaladäquanzquote der Gesellschaft ab. Der ICAAP-Prozess wird auf Basis der Bilanzzahlen des Geschäftsjahres erstellt. Im Ergebnis zeigt die Prognose für die kommenden vier Jahre eine bedarfsgerechte Kapitalausstattung für die Risiken nach "Säule 1" (K-Faktoren) sowie "Säule 2" (interner Kapitaladäquanzbewertungsprozess). Eine Übersicht des quantitativen Kapitalbedarfs nach Säule 1 und Säule 2a ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen:
Die Ergebnisse des ICAAP-Prozesses werden bei der Geschäfts- und Risikostrategie der Gesellschaft angemessen berücksichtigt. 5. Vergütungspolitik und -praxis Die Angaben zur Vergütungspolitik erfolgen gemäß Artikel 450 der EU-Eigenkapitalverordnung (""CRR") und im Rahmen von Artikel 51 der neuen EU-Verordnung über Aufsichtsanforderungen an Wertpapierfirmen ("IFR"). Die IG Group Holdingsstellt die Angaben zur Vergütung für das GJ24 auf konsolidierter Basis dar. Die IG Europe GmbH (IGE) präsentiert die Angaben zur Vergütung für das GJ24 auf Basis der Einzelfirmen. Vergütungspolitik und -praxis In diesem Abschnitt werden Vergütungspolitik und Vergütungspraxis beschrieben, welche die IGE für Kategorien an Mitarbeitenden anwendet, deren berufliche Aktivitäten mutmaßlich wesentlichen Einfluss auf das Risikoprofil der Gesellschaft haben (Wesentliche Risikoträger). Grundsätze der Entscheidungsprozesse in der Vergütungspolitik Der Vergütungsausschuss Der Vergütungsausschuss des Boards der IG Group Holdings plc (der Konzern) ist für die Überprüfung und Genehmigung der konzernweiten Vergütungspolitik, der Pläne und der Praxis sowie für die Genehmigung individueller Vergütungselemente für wesentliche Risikoträger (MRT) verantwortlich, auch im Zusammenhang mit den relevanten regulierten EU-Unternehmen der IG innerhalb des Konzerns. Die Ausschussmitglieder sind Non-Executive Directors (nicht geschäftsführende Directors) (der Board-Vorsitzende und vier weitere Non-Executive-Directors mit einem Ausschussvorsitzenden). Der Ausschuss trat im GJ24 6-mal zusammen. Weitere Einzelheiten zum Mandat des Konzern-Vergütungsausschusses, seinen Mitgliedern und seiner Rolle werden auf der öffentlichen Website "Group Investor Relations" veröffentlicht. Die Rolle von Beratern im Prozess zur Festlegung von Leitlinien Der Vergütungsausschuss holte im Berichtszeitraum unabhängige externe Beratung von Deloitte LLP, einer auf die Vergütung leitender Führungskräfte spezialisierten Beratungsfirma, ein. Der Ausschuss zieht zudem Empfehlungen des CEO und des Company Secretary in Erwägung - allerdings nicht in Bezug auf deren persönliche Vergütung - und bezieht auch wichtige Aktionäre in Konsultationen ein, wenn wesentliche Änderungen der Vergütungspolitik für leitende Führungskräfte vorgeschlagen werden. Der Ausschuss berücksichtigt bei der Festlegung der Vergütungspolitik für wesentliche Risikoträger zudem das allgemeine Vergütungskonzept für Angestellte im Konzern insgesamt. Verknüpfung von Vergütung und Leistung Im Mandat des Vergütungsausschusses ist das Konzept zur Verbindung von Vergütung und Leistung eindeutig wie folgt festgelegt: Der Zusammenhang zwischen der individuellen Vergütung, der Umsetzung der Strategie und der langfristigen Entwicklung des Unternehmens und des weiter gefassten Konzerns sollte klar sein. Ergebnisse sollten schwächere Leistungen nicht belohnen und Anreizsysteme sollten Verhalten fördern, das mit den Zielen, Werten und der Strategie des Konzerns im Einklang steht. Dabei soll sichergestellt werden, dass die Vergütung das Wachstum und den Erhalt des Shareholder Value unterstützt, bestärkt und belohnt. Bei der Festlegung der Konzern-Vergütungspolitik wird daher sichergestellt, dass die Vergütung wettbewerbsfähig bleibt und angemessene Anreize für Leistung und gutes Verhalten bietet. Der Ausschuss hat vereinbart, dass alle Themen mit Bezug auf die Vergütung von Mitarbeitenden des Konzerns:
Der Ausschuss ist der Ansicht, dass eine erfolgreiche Vergütungspolitik hinreichend flexibel sein muss, um künftige Veränderungen im geschäftlichen Umfeld des Konzerns und der Vergütungspraxis zu berücksichtigen. Auf Ebene der Gesellschaft und der Einzelpersonen muss sie transparent und an die Erreichung strategischer Ziele angepasst sein. Zudem muss Spielraum vorhanden sein, um außerordentliche Bemühungen und Leistungen zu belohnen, die für die Gesellschaft und die Aktionäre Wertschöpfung generieren. Ebenso wenig wird Nichtleistung von Einzelpersonen oder auf Ebene der Gesellschaft belohnt. Zudem sorgt der Ausschuss auch für ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Risiko und Ertrag für die einzelnen Personen, die Gesellschaft und die Aktionäre. Bei der Festlegung von variabler Vergütung, der Flexibilität von Leistungsbedingungen und dem Verhältnis von Eigenkapitalinstrumenten und Barmitteln innerhalb eines Pakets wird darauf geachtet, das jeweils angemessen ausgewogene Verhältnis zu erzielen, um keine Anreize für das Eingehen unnötiger Risiken zu setzen. Neben dem finanziellen Risiko legt der Ausschuss auch einen angemessenen Schwerpunkt auf regulatorische und Governance-Themen. Das gesamte Vergütungspaket ist so strukturiert, dass ein wesentlicher Anteil an Leistungsbedingungen geknüpft ist. Es ist Grundsatz der der Gesellschaft, sicherzustellen, dass ein hoher Anteil des potenziellen Vergütungspakets über anteilsbasierte Instrumente bereitgestellt wird. So wird dafür gesorgt, dass die Interessen von Führungskräften und Geschäftsleitung über die Entwicklung des Aktienkurses dauerhaft stark mit denjenigen der Aktionäre verbunden sind. Der Ausschuss hat den Sustained Performance Plan (SPP) eingeführt. Er bietet einen einfachen und wettbewerbsfähigen Anreizmechanismus, der jährliche und nachhaltige langfristige Leistung in Verbindung mit den strategischen Zielen der Gesellschaft fördert und belohnt. Für geschäftsführende Directors (Executive Directors) umfasst der SPP traditionelle jährliche Boni und langfristige Anreizpläne. Für diese werden 30 % jeder Zuteilung in bar ausgezahlt und 70 % in Aktien, sodass die Führungskräfte ermutigt werden, eine bedeutende Beteiligung an der Gesellschaft aufzubauen und damit die Interessen der Geschäftsführung mit denen der Aktionäre in Einklang zu bringen. Für die übrigen Mitglieder des Vorstands und leitende Führungskräfte (Senior Managers) dient der SPP als langfristiger Anreizplan, bei dem Zuteilungen vollständig in Aktien erfolgen. Ein separater Long-Term Incentive Plan (LTIP) wurde ausgewählten Mitgliedern der nächsten Managementebene zur Verfügung gestellt, die nicht am SPP teilnehmen können. Die Zuteilung bildet das Modell eines verfügungsbeschränkten Aktienangebots ab, bei dem vor Ausübung eine Leistungsbeurteilung auf der Grundlage von Verfügbarkeit, Risiko und Verhalten stattfindet. Als anteilsbasierter Anreizplan sorgt der LTIP für eine Abstimmung der IG Geschäftsführung mit den Aktionären des Konzerns. Beschäftigte und geschäftsführende Directors werden durch an den folgenden Standorten betriebene Mitarbeiterbeteiligungspläne ermutigt, selbst Aktionäre zu werden: Großbritannien, Australien und USA sowie - ab 2025 - Bermuda, Zypern, Frankreich, Deutschland, Indien, Italien, Japan, Polen, Singapur, Südafrika, Spanien, Schweden, Schweiz und Vereinigte Arabische Emirate. Beschäftigte, die keine Board-Mitglieder sind, können auch am ermessensabhängigen Bonusprogramm des Konzerns teilnehmen. Die individuelle Leistung bildet drei Elemente ab: i) die Funktion der Person und deren Verantwortungsbereiche ii) die Erfüllung von Zielvorgaben und iii) das Verhalten in Bezug auf die Werte der IG Group. Risikoanpassung Risikobewertung und -anpassung sind wichtiger Bestandteil der Vergütungspolitik und -praxis der IG. Der Chief Risk Officer erstellt einen Bericht, der dem Ausschuss vorgelegt wird. Dieser überprüft die Leistung im Vergleich zur Risikobereitschaft und wesentlichen Risikoereignissen (Vorfälle oder Schwierigkeiten) auf kollektiver und/oder individueller Ebene, um festzulegen, ob Veränderungen am Vergütungsergebnis gerechtfertigt sind. Der Konzern betreibt auch Risikoanpassungsgrundsätze und - verfahren. Diese Grundsätze gelten für alle Gesellschaften in der IG Group. Charakteristische Merkmale des Vergütungssystems Bei der Konzeption des Vergütungssystems wurde Wert auf Eindeutigkeit und einfache Anwendung gelegt. Der Konzern bietet die folgenden Vergütungselemente:
Bis 2023 wurde die TSR-Leistung zum Ende eines Planjahres auf der Grundlage einer nachlaufenden 3-Jahres-Periode (d.h. 3 Jahre zum Abschluss des Planjahres) bewertet. Ab dem GJ25 wird sie einzig auf Basis zukünftiger Leistung - wie marktüblich - bewertet, so dass der Bemessungszeitraum die drei-Jahres-Periode ab Beginn des Planjahres umfasst. Die Leistung wird aufgrund der im Planjahr und zwei Jahre danach erzielten Leistung bemessen: damit wird dem SPP effektiv eine langfristige Leistungskomponente hinzugefügt. Die Gewichtung der gesamten Aktionärsrendite (TSR) wurde von 25% im GJ23 auf nunmehr 30% im GJ24 angehoben, um den Fokus des SPP auf die langfristige Leistung zu erhöhen und die Generierung von Shareholder Value zu intensivieren. Um den Übergang zwischen dem derzeitigen und dem vorgeschlagenen Ansatz zu steuern, haben wir die Bewertung der TSR-Leistung - einmalig für das GJ24 - so aufgeteilt, dass die Hälfte (15% der Gesamtzuteilung) auf derzeitiger Grundlage (i.e. Nachlaufbasis von GJ22 bis GJ24) und die restliche Zuteilung (15% der Gesamtzuteilung) unter Einbeziehung zukünftiger Jahre (d.h. GJ24 bis GJ 26) bemessen wird. Zur Unterstützung der Konzernstrategie wurde als Bestandteil des SPP die Kennzahl "Erlösdiversifizierung" eingeführt. Entsprechend stellen sich die Leistungskennzahlen für die Zuteilungen im GJ24 wie folgt dar: 30% relativer TSR (sowohl auf Nachlaufbasis als auch anhand zukünftiger Jahre bemessen), 30% bereinigte EPS, 20% Erlösdiversifizierung und 20% nicht-finanzielle Kennzahlen. Wesentliche Risikoträger müssen mindestens 50 % ihrer variablen Vergütung in Form von Sachbezügen erhalten, dies geschieht in Form von IG-Aktien. Der Betrag, der jedes Jahr in Aktien vergütet werden muss, kann bei Zuteilungen für einen wesentlichen Risikoträger aus verschiedenen variablen Vergütungsplänen schwanken. Die geschäftsführenden Directors müssen zudem eine Beteiligung an der Gesellschaft aufbauen und halten (200 % des Gehalts für alle geschäftsführenden Directors), um deren Interessen stärker mit der nachhaltigen Leistung für Aktionäre in Einklang zu bringen. Der LTIP wurde der Geschäftsführung und Führungskräften in Schlüsselpositionen zugänglich gemacht, die nicht zu einer Teilnahme am SPP eingeladen wurden. Im LTIP werden Zuteilungen als Nennwertoptionen (nominal cost options) gewährt, die nach drei Jahren ausgeübt werden können, sofern das Arbeitsverhältnis am Ausübungsdatum noch besteht. Die LTIP-Zuteildung im laufenden Jahr kann nach drei Jahren mit einer vorher festgelegten Anzahl an zugeteilten Aktien ausgeübt werden. Der Konzern betreibt auch Vertriebs-Anreizplane, die von unserem Remuneration Governance Committee und letztendlich vom Vergütungsausschuss des Konzerns beaufsichtigt werden. Jeder Vertriebs-Anreizplan unterliegt eigenen Regeln, und Beschäftigte, die an einem der Vertriebs- Anreizpläne teilnehmen können, erhalten keinen ermessensabhängigen jährlichen Bonus. Der Bonuspool für die Bereiche Risiko Compliance und Innenrevision auf Konzernebene wurde anhand der Konzernleistung ausschließlich aus Sicht der Finanzierbarkeit festgelegt. Der endgültige Bonuspool wurde auf Basis einer Funktions-Scorecard für Risiko und Compliance und auf Konzernebene für die Innenrevision ermittelt. Die Bonusangaben auf Einzelbasis wurden dann aufgrund der Mitarbeiterleistung der entsprechenden Bonuspools berechnet. Soweit angemessen, stellt die IG auch vom Standard abweichende Arten variabler Vergütung in Form von garantierter variabler Vergütung, Buyouts und Halteprämien zur Verfügung. Ab dem GJ23 schreiben die IG-Vergütungsgrundsätze vor, dass sämtliche garantierten Vergütungen oder Halteprämien für wesentliche Risikoträger den gleichen allgemeinen Regeln für variable Vergütungen unterliegen. Dazu gehören auch abgegrenzte Zahlungen, Zahlungen in Eigenkapitalinstrumenten und Haltefristen (sofern angemessen) sowie Malus und Rückforderungen. Die Leitlinie schreibt für Buyouts angemessene Maßnahmen vor, um sicherzustellen, dass deren Beträge oder Konditionen nicht großzügiger sind als die ausgezahlten Zuteilungen. Abgrenzung variabler Vergütungen für wesentliche Risikoträger Wesentliche Risikoträger (außer diejenigen, für die die Abgrenzungsvorschriften nicht gelten) unterliegen einer dreijährigen Abgrenzungsfrist. In jedem Fall unterliegen variable Vergütungen an wesentliche Risikoträger einer Mindestabgrenzung von 40 % (oder 60 %, wenn die variable Vergütung bei wesentlichen Risikoträgern in den im Vereinigten Königreich regulierten Gesellschaften der IG 500.000 GBP oder mehr oder bei wesentlichen Risikoträgern der IGE im IFD 500.000 EUR oder mehr beträgt). Haltefristen für wesentliche Risikoträger Sämtliche Aktienzuteilungen an wesentliche Risikoträger unterliegen nach Ausübung einer Haltefrist. Die jeweilige Dauer der Haltefrist unterscheidet sich je nach Status des wesentlichen Risikoträgers und der Rechtsordnung. Für wesentliche Risikoträger im IFPR in den im Vereinigten Königreich regulierten Gesellschaften der IG beträgt die Mindesthaltefrist sechs Monate und für wesentliche Risikoträger im IFD bei der IGE beträgt sie zwölf Monate. Dividenden für MRTs Für wesentliche Risikoträger im IFPR in den im Vereinigten Königreich regulierten Gesellschaften der IG können während der Abgrenzungsfrist Dividendenäquivalente auflaufen, die jedoch erst bei Ausübung ausgezahlt werden. Aufgrund regulatorischer Vorschriften des IFD werden jedoch auf Instrumente, die wesentlichen Risikoträger im IFD bei der IGE als variable Vergütung unter Abgrenzungsvereinbarungen zugeteilt werden, keine Dividendenäquivalente gezahlt. Verhältnis von fester zu variabler Vergütung Gemäß den Vorschriften des IFPR und des IFD hat der Ausschuss angemessene Quoten von variabler zu fester Vergütung für Personen festgelegt, die im GJ24 als wesentliche Risikoträger gelten. Die höchste Quote von variabler zu fester Vergütung beträgt 7:1. Die festgelegten Quoten basieren auf den Geschäftstätigkeiten der Investmentgesellschaft und den damit verbundenen Risiken, den Auswirkungen verschiedener Kategorien wesentlicher Risikoträger auf das Risikoprofil der Investmentgesellschaft und den von den wesentlichen Risikoträgern ausgeübten Funktionen, zudem werden lokale Markterwartungen berücksichtigt. Die Quoten für wesentliche Risikoträger in Führungspositionen sind geringer als die Quoten für wesentliche Risikoträger in anderen Funktionen. Leistungskriterien für Zuteilungen variabler Vergütungen einschließlich Aktien oder Optionen Für Mitglieder der Geschäftsführung wird ein wesentlicher Anteil (70 %) der Zuteilungen in Aktien gewährt. Die Höhe der Zuteilung hängt von der Erfüllung der vom Ausschuss für jedes entsprechende Geschäftsjahr festgelegten Leistungsziele ab. Zu den SPP-Kennzahlen zählen unter anderem die Aktionärsrendite insgesamt im Verhältnis zu den Unternehmen im FTSE 250 Index (ohne Investment Trusts), das Ergebnis je Aktie im Vergleich zu einer vom Ausschuss festgelegten Leistungsskala, und eine Reihe nicht-finanzieller Kennzahlen wie etwa strategische Einflussfakturen (die Kennzahlen für das GJ24 umfassen Zielvorgaben im Hinblick auf die ETD-Geschäfte in den USA, Japan und Europa), Menschen, Kultur und Gemeinschaft (u.a. Diversität und Inklusion) sowie Kundenerfahrung. Grundlage für die Ausübung des LTPI ist ein dauerhaftes Arbeitsverhältnis über einen Zeitraum von drei Jahren. Bei der Festlegung, inwiefern die Zuteilung ausgeübt wird, berücksichtigt der Ausschuss, ob die Gesellschaft weiterhin eine solide Kapitalausstattung halten kann, und ob in der Gesellschaft oder den relevanten Unternehmen dauerhaft ein zufriedenstellendes Risiko-, Compliance- und Innenrevisions-Umfeld vorhanden ist, und berücksichtigt zudem die persönliche Leistung und das Verhalten der teilnehmenden Person. Dabei kann der Ausschuss den Umfang, in dem die Zuteilung ausübbar wird, so anpassen, wie er es für erforderlich hält. Beschäftigte, die keine Board-Mitglieder sind, können auch am ermessensabhängigen Bonusprogramm des Konzerns teilnehmen. Der gesamte, für alle teilnahmeberechtigten Mitarbeitenden verfügbare Bonuspool wird anhand von finanziellen und nicht-finanziellen Kennzahlen berechnet. Das finanzielle Element des Pools wird auf der Grundlage des Konzernergebnisses vor Steuern (ohne variable Vergütung) im Vergleich zum budgetierten Ergebnis vor Steuern errechnet. Das nicht-finanzielle Element wird aus einer Reihe nicht-finanzieller Kennzahlen bestimmt und die Leistung wird vom Vergütungsausschuss genehmigt. Individuelle Zuteilungen sollen die Leistung der beschäftigten Person, deren Funktion und geleistete Arbeitszeit im Geschäftsjahr abbilden. Wichtigste Parameter und Begründung für jede variable Komponente Variable Vergütung für geschäftsführende Directors wird in Form von Nennwertoptionen durch den Sustained Performance Plan (SPP) der Gesellschaft zugeteilt. Dieser soll eindeutig mit den wichtigsten Leistungskennzahlen verknüpft, einfach zu betreiben sein und Aktienzuteilungen gewähren, die langfristig sukzessive ausübbar werden. Die maximale Zuteilung aus dem SPP liegt bei dem Fünffachen des Grundgehalts für den CEO und dem Vierfachen des Grundgehalts für CFO, CCO und COO bei herausragender Leistung. Bei exakter Zielerreichung in allen Leistungskennzahlen betragen die Zuteilungen das Zweieinhalbfache bzw. das Zweifache des Grundgehalts. Andere am SPP teilnehmende Personen erhalten maximal das Zweifache des Grundgehalts für herausragende Leistung. Am LTIP nehmen weitere Führungskräfte teil, sie erhalten so genannte Nil-Cost-Optionen. Die variable Vergütung aus beiden langfristigen Plänen kann vom Ausschuss unter außergewöhnlichen Umständen wie etwa wesentliche Falschangabe von Finanzergebnissen, Fehler bei der Leistungsbeurteilung, wesentliches Versagen des Risikomanagements oder schwerem Fehlverhalten zurückgefordert werden, und zwar über einen Zeithorizont von fünf Jahren ab Zuteilungsdatum. Zusätzlich wurden die Umstände erweitert, unter denen eine Zuteilung zurückgefordert werden kann. Sie umfassen nun schwere Reputationsschädigung der Gesellschaft, erhebliches Unternehmensversagen, Fälle, in denen eine teilnehmende Person als zur Ausübung ihrer Funktion ungeeignet gilt, und in denen eine teilnehmende Person für Betrug oder sonstiges Verhalten oder grobe Fahrlässigkeit verantwortlich war, die erhebliche Verluste für den Konzern zur Folge hatten, deutliche Steigerung der wirtschaftlichen oder regulatorischen Kapitalausstattung der Gesellschaft, Verhängung regulatorischer Sanktionen über ein Mitglied des Konzerns, wenn das Verhalten der betreffenden teilnehmenden Person wesentlich zu dieser regulatorischen Sanktion beigetragen hat. Für wesentliche Risikoträger gilt eine Rückforderungsfrist von drei Jahren ab Auszahlungsdatum. Weitere Informationen zur Vergütung der geschäftsführenden Directors werden im Geschäftsbericht der IG Group Holding im Einzelnen erläutert. Zusammengefasste quantitative Informationen zur Vergütung Die nachstehende Tabelle zeigt die zusammengefassten Informationen für innerhalb der IGE identifizierte Risikoträger. Anmerkung: alle Zahlen sind auf die nächsten Tsd. 5 EUR gerundet. Senior Management Tabelle c)i) Im Geschäftsjahr zugeteilte Vergütung
Tabelle c)ii) Beträge und Art der zugeteilten variablen Vergütung
Tabelle c)iii) Beträge für abgegrenzte Vergütung, zugeteilt für vorherige Leistungsperioden
* Bewertung anhand des Aktienkurses zum 31. Mai
2024.
Tabelle c) iv) Beträge der im Geschäftsjahr gewährten Abfindungen
Anmerkungen:
Sonstige Mitarbeitende, deren Aktivitäten eine wesentliche Auswirkung auf das Risikoprofil des Unternehmens haben können Tabelle c)i) im Geschäftsjahr gewährte Vergütung
Tabelle c)ii) Beträge und Art der zugeteilten variablen Vergütung
Tabelle c)iii) Beträge für abgegrenzte Vergütung, zugeteilt für vorherige Leistungsperioden
* Bewertung anhand des Aktienkurses zum 31. Mai
2024
Anmerkungen:
6. Umwelt-, Sozial- und Corporate Governance-Faktoren (ESG) In diesem Abschnitt macht die IGE-Angaben zu Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsrisiken (ESG) (bzw. Nachhaltigkeitsrisiken), einschließlich physischer und Transitionsrisiken, wie im Bericht gemäß Artikel 35 der Richtlinie (EU) 2019/2034 definiert, in Übereinstimmung mit Artikel 53 IFR. ESG-Risiken sind definiert als ESG-Ereignisse oder Gegebenheiten, die - bei Eintritt - wesentliche negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage bzw. die Reputation eines beaufsichtigten Unternehmens haben können. Angesichts des anhaltenden und fortschreitenden Klimawandels und dessen zunehmend sichtbaren negativen Einflüssen auf Menschen und Umwelt räumen Aufsichtsbehörden klimabedingten Risiken sowie bestimmten sonstigen Umweltrisiken, wie etwa Biodiversität, höchste Priorität ein. ESG-Risiken in Bezug auf Klima und Umwelt werden in physische Risiken und Transitionsrisiken aufgeteilt, bei denen auch eine Wechselwirkung bestehen kann, d.h. sie können sich gegenseitig verstärken. Physische Risiken entstehen aus einzelnen Wetterereignissen und ihren Folgen, z.B. Hitzewellen, Dürren, Überschwemmungen, Waldbränden usw., und aus langfristigen Veränderungen des Klimas und der Umweltbedingungen, z.B. Regenhäufigkeit und -mengen, steigende Meeresspiegel usw. Physische Risiken haben möglicherweise auch indirekte Konsequenzen, wie etwa den Zusammenbruch von Lieferketten, die Aufgabe wasserintensiver Geschäftstätigkeiten, klimabedingte Migration oder bewaffnete Auseinandersetzungen usw.. Außerdem können staatliche Stellen oder andere Interessengruppen gerichtlich oder außergerichtlich Verursacher von Umweltschäden oder Unternehmen, die den Klimawandel befeuern, zur Verantwortung ziehen; diese leiden dann möglicherweise unter schwerwiegenden Reputationsschäden. Transitionsrisiken bestehen in Verbindung mit dem Wandel hin zu einer kohlenstoffarmen Wirtschaft. Sie ergeben sich aus (potenziellen) zukünftigen politischen Maßnahmen, z.B. Ausstieg aus fossilen Brennstoffen, CO 2 -Steuern oder aufkommende Technologien und Veränderungen der gesellschaftlichen Präferenzen, wie etwa Elektromobilität. Die IG Group hat eine ESG-Governance, eine ESG-Strategie und die zugehörigen Messgrößen und Ziele in Übereinstimmung mit den Empfehlungen der "Task Force on Climate-related Financial Disclosures - TCFD" implementiert. Klimabedingte Risiken sind in das Risikomanagementkonzept des IG Konzerns integriert. Eine der ersten, von der IG Group ergriffenen Maßnahmen war die Identifizierung klimabedingter Risiken und Chancen, denen die IG Group im Rahmen des Geschäftsmodells und der Geschäftstätigkeiten ausgesetzt ist. Alle klimabedingten Risiken wurden als physische oder Transitionsrisiken kategorisiert, und die Risikoposition bezüglich verschiedener wichtiger Kennzahlen (Erlöse und Aufwendungen, Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und Kapitalverfügbarkeit) unter Einsatz von drei möglichen klimabedingten Szenarien, welche im Folgenden dargestellt sind, gemäß den Empfehlungen der TCFD beurteilt. Die Szenarien und deren Auswirkungen sollten dabei auf kurze (<5 Jahre), mittlere (5-15 Jahre) und lange Sicht (15+ Jahre) betrachtet werden.
Die ESG-Risikoidentifizierung und -beurteilung wurde auf der Ebene der IG Group durchgeführt, unter Berücksichtigung aller IG-Group-Konzernunternehmen, auch der IGE. Die Geschäftsführung der IGE betrachtet den von der IG Group gewählten Ansatz als angemessen, und die Ergebnisse der Beurteilung als ebenfalls zutreffend für die IGE. Bilanz zum 31.Mai 2024in TEURIG Europe GmbHAktiva
Passiva
Gewinn- und Verlustrechnung von 1. Juni 2023 bis 31. Mai 2024, in TEURIG Europe GmbH
Anhang zum Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2024I. Allgemeine Hinweise II. Allgemeine Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden III. Erläuterungen zur Bilanz 1. Forderungen und sonstige Vermögenswerte 2. Handelsbestand 3. Treuhandgeschäfte 4. Anlagevermögen 5. Latente Steueraktiva 6. Verbindlichkeiten 7. Rückstellungen 8. Eigenkapital der Gesellschaft 9. Sonstige finanzielle Verpflichtungen IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung 1. Zinserträge 2. Provisionserträge 3. Erträge aus Handelsbestand 4. Zinsaufwendungen 5. Aufwendungen aus Handelsbestand 6. Provisionsaufwendungen 7. Allgemeine Verwaltungsaufwendungen 7.1 Personalaufwendungen 7.2 Sonstige Verwaltungsaufwendungen 8. Sonstige betriebliche Aufwendungen 9. Sonstige betriebliche Erträge 10. Abschreibungen und Wertberichtigungen 11. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag V. Sonstige Angaben 1. Geschäftsführung 2. Gesamtbezüge der Geschäftsführung 3. Länderbericht 4. Mitarbeiter 5. Gewinnverwendungsvorschlag 6. Prüfungs- und Beratungsgebühren 7. Konzernzugehörigkeit 8. Wesentliche Ereignisse nach Abschluss des Geschäftsjahres I. Allgemeine Hinweise Sitz der IG Europe GmbH (im Folgenden IGE) ist Frankfurt am Main. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt unter HRB 115624 eingetragen. IGE wurde im Juni 2017 gegründet und betreibt Niederlassungen in sechs Ländern: Deutschland, Frankreich, Italien, Spanien, Niederlande und Schweden. Die ehemalige Niederlassung in den Niederlanden wurde im Juni 2024 geschlossen. Der vorliegende Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs in Verbindung mit dem GmbH-Gesetz und der für Kreditinstitute erlassenen Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute (RechKredV) aufgestellt. Das Geschäftsjahr weicht vom Kalenderjahr ab und endet am 31. Mai 2024. Die Gliederungen der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entsprechen den Formblättern 1 und 2 des § 2 Abs. 1 RechKredV. II. Allgemeine Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend, die gegenüber dem Vorjahr unverändert galten. Forderungen ggü. Kreditinstituten werden zum jeweiligen Nennwert angesetzt. Alle Forderungen gegenüber Kreditinstituten sind täglich fällig. Sämtliche Forderungen ggü. Kreditinstituten werden nach dem strengen Niederstwertprinzip bewertet. Forderungen ggü. Kunden werden zum Nennwert bilanziert. Es bestehen keine Forderungen gegenüber Kunden mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. Die Forderungen gegenüber Kunden werden nach dem strengen Niederstwertprinzip bewertet. Die Wertminderung auf Forderungen wird mit Pauschalsätzen berechnet, die auf dem wahrscheinlichen Ausfallrisiko im Hinblick auf das Alter der Forderung beruhen. Zusätzliche Einzelwertberichtigungen erfolgen auf Basis erkannter Ausfallrisiken. Als Finanzinstrumente des Handelsbestands werden lediglich derivative Finanzinstrumente (CFD, Optionen, Barriers) ausgewiesen. Nach § 340e Abs. 3 Satz 1 HGB werden Finanzinstrumente zum beizulegenden Zeitwert abzüglich eines Risikoabschlags bewertet. Der beizulegende Zeitwert entspricht gemäß § 255 Abs. 4 Satz 1 HGB dem jeweiligen Marktpreis des betrachteten Finanzinstruments. Zum Bilanzstichtag betrug der Risikoabschlag 239,70 EUR (Vorjahr: 296,34 EUR) Der Risikoabschlag bezieht sich auf den Nicht-Back-to-Back-Anteil des Handelsbestands, demzufolge IGE keine Nettogewinne oder -verluste für Produkte ausweist, die über die Back-to-Back-Methode gegenüber IGM abgesichert sind. Treuhandvermögen und -verbindlichkeiten werden als Sicherheitsleistungen eingeforderte und geleistete Bareinlagen für OTC-Derivat-Kundengeschäfte ausgewiesen. Die Sicherheiten auf Treuhandkonten werden im eigenen Namen und auf fremde Rechnung bei Drittinstituten gehalten. Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungskosten bilanziert und werden, sofern zutreffend, entsprechend ihrer jeweiligen Nutzungsdauer um lineare planmäßige Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen besteht aus Betriebs- und Geschäftsausstattung und wurde zu Anschaffungskosten ausgewiesen, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen unter Beachtung der nachfolgenden Abschreibungszeiträume:
Der Anlagespiegel für das GJ 24 ist dem Anhang als Anlage beigefügt. Außerplanmäßige Abschreibungen werden bei voraussichtlich dauerhaften Wertminderungen vorgenommen. Im Geschäftsjahr 2024 waren keine außerplanmäßigen Abschreibungen erforderlich. Geringwertige Anlagegüter werden bis zu einem Netto-Einzelwert von 1.000,00 EUR im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben (Vorjahr: 1.000,00 EUR), bzw. als Aufwand erfasst; ihr sofortiger Abgang wird unterstellt. Sonstige Vermögenswerte werden mit dem Nennwert nach Abzug etwaiger erforderlicher Wertberichtigungen bilanziert. Diese enthalten Forderungen ggü. sonstigen IG- Konzerngesellschaften, unter anderem auch ggü. IGM, die keinen Rückzahlungsplan haben, sondern auf Verlangen kurzfristig beglichen werden. Der Posten umfasst konzerninterne Forderungen ggü. sonstigen IG-Konzerngesellschaften, unter anderem auch an IGM, die keinen Rückzahlungsplan oder feste Laufzeiten haben, sondern auf Verlangen kurzfristig beglichen werden. In diesem Geschäftsjahr wurden keine Wertberichtigungen auf sonstige Vermögenswerte gebildet. In den Rechnungsabgrenzungsposten sind im Wesentlichen Abgrenzungen für Aufwendungen nach dem Bilanzstichtag enthalten. Sie werden nach § 250 Abs.1 HGB gebildet. Die latenten Steueraktiva wurden auf Differenzen zwischen handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen gebildet, die sich in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich wieder abbauen. Bei der Bewertung wurde ein Steuersatz von 25% für Frankreich und 31,9% für Deutschland angewendet. Die Verbindlichkeiten werden nach § 253 Abs. 1 HGB mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren und vorliegenden Verpflichtungen. Die Bewertung erfolgt gemäß § 253 Abs. 1 HGB jeweils in Höhe des Erfüllungsbetrags, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich ist, um zukünftige Zahlungsverpflichtungen abzudecken. Zum 31. Mai 2024 bestehen Rückstellungen in Höhe von 1.153 TEUR (Vorjahr: 1.071 TEUR) für Zahlungsverpflichtungen mit einer maximalen Laufzeit von drei Jahren. Alle sonstigen Rückstellungen beziehen sich auf Zahlungsverpflichtungen mit einer Laufzeit von bis zu einem Jahr. Der Fonds für allgemeine Bankrisiken wird gemäß § 340e Abs. 4 HGB in Höhe von 10 % des Nettoertrags aus dem Handelsgeschäft gebildet. Das Eigenkapital wird zum Nennwert bilanziert und in der Bilanz ausgewiesen. Die Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten werden gemäß § 256a HGB mit dem jeweiligen Devisenkassamittelkurs zum Abschlussstichtag bewertet. Die Ertrags- und Aufwandsposten der Gewinn- und Verlustrechnung werden hingegen zum Durchschnittskurs in Euro umgerechnet. Kursunterschiede werden als Wechselkursdifferenzen in den sonstigen betrieblichen Erträgen bzw. in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen. Für den Zeitraum zum 31. Mai 2024 betrugen die sonstigen betrieblichen Erträge aus der Währungsumrechnung 91 TEUR (Vorjahr: Aufwendungen von 36 TEUR). Zum 31. Mai 2023 lauteten TEUR 189.830 der in der Bilanz ausgewiesenen Vermögenswerte auf Fremdwährungen (29% der Bilanz). Von den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten waren es TEUR 90.965 TEUR (14% der Bilanz). III. Erläuterungen zur Bilanz 1. Forderungen und sonstige Vermögenswerte Die Forderungen sind täglich fällig, die sonstigen Vermögensgegenstände haben unbestimmte Laufzeiten. Die Forderungen ggü. Kreditinstituten bestehen aus Guthaben der IGE und sind im Berichtsjahr um 4.149 TEUR von 56.102 TEUR auf 60.251 TEUR angestiegen. Die Forderungen ggü. Kunden werden abzüglich Pauschalwertberichtigungen und Einzelwertberichtigungen ausgewiesen. Zum Abschlussstichtag waren diese um 100 TEUR von 100 TEUR auf 0 TEUR gesunken. Die sonstigen Vermögenswerte sanken im Berichtsjahr von 124.539 TEUR um 40.069 TEUR auf 84.470 TEUR. Die sonstigen Vermögenswerte umfassen in erster Linie Forderungen gegenüber verbundenen Gesellschaften in Höhe von 82.076 TEUR (Vorjahr: 119.052 TEUR). Die umfangreichste Forderung besteht gegenüber der IGM in Höhe von 80.825 TEUR (Vorjahr: 118.525 TEUR). Diese Forderungen gegenüber der IGM basieren hauptsächlich auf Cash-Pool-Guthaben im Rahmen der Cash Pooling Vereinbarung vom 31. Mai 2024 und operativen Salden, die der "Konzerninternen Vereinbarung über Absicherungen und Nebendienstleistungen (HISA)" vom 5. Mai 2022 unterliegen. Die umfangreiche Reduzierung der Forderungen ggü. der IGM im Jahresverlauf ist weitgehend auf die Abrechnung der Salden im Geschäftsjahr zurückzuführen. Die Forderungen ggü. sonstigen verbundenen Unternehmen belaufen sich auf 1.250 TEUR (Vorjahr: 527 TEUR) und beinhalten überwiegend Forderungen im Hinblick auf die Geschäftstätigkeit. Die sonstigen Vermögenswerte bestehen darüber hinaus aus ausstehenden Bareinlagen von Kunden in Höhe von 897 TEUR (Vorjahr: 1.838 TEUR). 2. Handelsbestand
IGE hat sowohl ein Kundenportfolio als auch ein Portfolio mit IGM. Das Kundenportfolio besteht aus OTC-Derivattransaktionen, die von Kunden mit IGE abgeschlossen werden, während das IGE-Portfolio OTC-Derivattransaktionen beinhaltet, die IGE mit IGM abgeschlossen hat. Der aktivische Handelsbestand resultiert aus Kundengeschäften mit OTC-Derivaten und hat sich im Berichtsjahr von 6.239 TEUR um 1.004 TEUR auf 5.235 TEUR vermindert. Der Handelsbestand mit Kunden wird täglich bewertet und in die Treuhandvermögen aufgeteilt. Das Kundenportfolio beinhaltet somit nur die nicht-segregierten Kundenverluste des letzten Handelstages. Der passivische Handelsbestand aus dem Kundenportfolio beträgt im Berichtsjahr 5.218 TEUR und hat sich damit um 1.531 TEUR nach den im Vorjahr ausgewiesenen 6.749 TEUR vermindert. Der Bestand wird täglich bewertet und in Treuhandkonten segregiert, und beinhaltet nur die nichtsegregierten Verluste des letzten Handelstages. Der mit IGM abgeschlossene IGE-Handelsbestand besteht aus Sicherungspositionen auf Basis der Kundentransaktionen entweder über das traditionelle Back-to-Back-Sicherungsmodell oder ein Nicht-Back-to-Back-Sicherungsmodell. Back-to-Back-Sicherungspositionen werden für alle Produktarten gebildet, außer für Produkt-/Basiswerttransaktionen, die über das Non-Back-to-Back-Modell gesichert werden. Für Kundenpositionen, die über Back-to-Back-Positionen gesichert sind, geht IGE ein gegenläufiges Geschäft mit IGM ein. Kunden-CFD-Geschäfte in den folgenden Anlageklassen werden über das Non-Back-to-Back-Modell gesichert: Devisen, Indizes, Rohstoffe, Kryptowährungen sowie Anleihen, Zinsen und Kunden Barrier Optionen auf Grundlage der Basiswerte der Devisen, Indizes, Rohstoffe und Kryptowährungen. Der IGE-Handelsbestand mit der IGM besteht aus einem Portfolio aus Netto-Handelspassiva; im Geschäftsjahr hat sich die Nettoposition gegenüber der IGM in Höhe im Vergleich zum Vorjahr von 42.086 TEUR um 31.983 TEUR auf 10.102 vermindert. IGE realisiert Gewinne und Verluste aus nicht Back-to-Back gesicherten Kundentransaktionen sowie Gewinne und Verluste aus Sicherungsgeschäften, die IGE mit Gegenparteien eingeht, um den Kunden-Handelsbestand ohne Back-to-Back-Sicherung abzusichern. Das realisierte Netto-Handelsergebnis aus dem Handelsbestand für diese beiden Transaktionstypen beträgt zum Abschlussstichtag 74.321 TEUR (Vorjahr: 50.167 TEUR). 3. Treuhandgeschäfte
4. Anlagevermögen
Die Entwicklung des immateriellen Anlagevermögens sowie des Sachanlagevermögens ist unter Angabe der zugrunde liegenden Abschreibungswerte des Geschäftsjahres als Anlage zum Anhang im Anlagenspiegel dargestellt. Der entgeltlich erworbene Geschäfts- oder Firmenwert und die Kundenbeziehungen sowie deren Abschreibungszeiträume sind in der folgenden Tabelle ausgewiesen. Für den Geschäfts- oder Firmenwert wurde die Nutzungsdauer abweichend von § 253 Abs. 3 Satz 4 HGB in Anlehnung an die steuerrechtliche Nutzungsdauer von 15 Jahren gemäß § 7 Abs. 1 Satz 3 des deutschen Einkommensteuergesetzes (EStG) geschätzt. 5. Latente Steueraktiva Die latenten Steueraktiva sanken im Berichtsjahr um 5 TEUR, von 220 TEUR auf 215 TEUR. Dieser Betrag ist nach § 268 Ab. 8 HGB für Ausschüttungen gesperrt. 6. Verbindlichkeiten Alle Verbindlichkeiten haben eine Laufzeit von 0 bis 1 Monat und sind nicht besichert.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden verminderten sich im Berichtsjahr von 64.478 TEUR um 15.482 TEUR auf 48.996 TEUR. Dazu zählen Verbindlichkeiten gegenüber TTCA-Kunden. Der Rückgang resultiert hauptsächlich aus der Umgliederung der TTCA-Kunden in einzelne Kundengeldpools in Übereinstimmung mit aufsichtsrechtlichen Vorschriften. Die Title Transfer Funds werden außerdem im Rahmen des Cash-Management-Prozesses des Konzerns an die IGM zurückgeführt. Die Verbindlichkeiten gegenüber TTCA-Kunden sind täglich fällig. Die sonstigen Verbindlichkeiten haben sich im Berichtsjahr von 10.871 TEUR um 2.407 TEUR auf 8.464 TEUR vermindert. Darin enthalten sind im Wesentlichen Steuerverbindlichkeiten, wie z.B. die deutsche Quellensteuer, in Höhe von 1.507 TEUR (Vorjahr: 1.090 TEUR), Verbindlichkeiten für Personalaufwendungen in Höhe von 396 TEUR (Vorjahr: 218 TEUR), Verbindlichkeiten gegenüber Lieferanten in Höhe von 82 TEUR (Vorjahr: 783 TEUR), Verbindlichkeiten für ausgeübte Aktienoptionen in Höhe von 886 TEUR (Vorjahr: 431 TEUR) und Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von 4.017 TEUR (Vorjahr: 8.322 TEUR), die sich auf Verbindlichkeiten aus dem üblichen Geschäftsbetrieb gemäß der Verrechnungspreisvereinbarung beziehen. 7. Rückstellungen Die Rückstellungen gingen im Berichtsjahr von 12.724 TEUR um 4.264 TEUR auf 8.460 TEUR zurück. Dazu zählen Rückstellungen für Körperschaftssteuer in Höhe von 2.192 TEUR (Vorjahr: 2.817 TEUR) und sonstige Rückstellungen in Höhe von 6.268 TEUR (Vorjahr: 9.907 TEUR). Die sonstigen Rückstellungen bestehen überwiegend aus Rückstellungen für allgemeine Verwaltungsaufwendungen wie Marketing- und Beratungskosten in Höhe von 2.336 TEUR (Vorjahr: 3.209 TEUR), Rückstellungen für Bonuszahlungen und sonstige Personalaufwendungen, einschließlich Rückstellungen im Zusammenhang mit Mitarbeiteraktienprogrammen in Höhe von 2.726 TEUR (Vorjahr: 4.208 TEUR), Umsatzsteuerrückstellungen von 396 TEUR (Vorjahr: 1.859 TEUR) sowie Rückstellungen für Bank- und sonstige Transaktionsgebühren von 562 TEUR (Vorjahr: 631 TEUR). 8. Eigenkapital der Gesellschaft Das gezeichnete Kapital lag im Berichtsjahr unverändert bei 730 TEUR. Das gezeichnete Kapital ist voll eingezahlt und wird zu 100% von der Market Data Limited, Vereinigtes Königreich, gehalten. Die Kapitalrücklage beläuft sich zum 31. Mai 2024 auf 42.000 TEUR (Vorjahr: 39.000 TEUR). Im Geschäftsjahr zum 31. Mai 2024 wurde aufgrund eines Gesellschaftsbeschlusses vom 29. April 2024 eine Kapitalzuführung in Höhe von 3.000 TEUR vorgenommen. Die Kapitalrücklage gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB wurde zu 100% von der Market Data Limited, Vereinigtes Königreich, eingezahlt. 9. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen haben sich im Berichtsjahr um 1.919 TEUR, von 2.450 TEUR auf 4.369 TEUR erhöht. Sie bestehen ausschließlich aus Mietverträgen über Büroräume, wobei der Anstieg auf die Verlängerung der Mietverträge für die Standorte in Frankfurt, Deutschland und Madrid, Spanien, zurückzuführen sind sowie auf den neuen Mietvertrag für den Standort in Mailand, Italien. Die für die Geschäftsräume abgeschlossenen Mietverträge enden zwischen März 2026 und Juni 2029. IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung 1. Zinserträge Die Zinserträge sind im Berichtsjahr von 157 TEUR um 3.139 TEUR auf 3.296 TEUR Euro gestiegen und umfassen Zinserträge auf Bankguthaben. Der Anstieg der Zinserträge ist überwiegend auf höhere Zinssätze auf IGE-Bankguthaben zurückzuführen. Die Zinserträge auf Bankguthaben sind dem letztendlich rechtlichen Eigentümer der zugrunde liegenden Bankkonten zuzurechnen und setzen sich wie folgt zusammen:
2. Provisionserträge Zwischen IGM und IGE besteht eine Verrechnungspreisvereinbarung, die die Erfassung von Provisionserträgen zwischen IGM und IGE und den IGE-Niederlassungen regelt. Laut dieser Vereinbarung werden die Handelstransaktionen der IGE-Kunden von IGM durch Back-to-Back-Sicherungsgeschäfte oder den Internalisierungsprozess der IGE und die Einleitung einmaliger Sicherungsgeschäfte mit IGM als bevorzugtem Vermittler gesichert, wenn die festgelegte Risikoschwelle überschritten wird. Gemäß dieser Vereinbarung werden von der IGE-Provisionserträge in Höhe der weiterbelastbaren Kosten zuzüglich 6% vom "Transaktionswert" vereinnahmt. Die Berechnung des Transaktionswerts basiert auf den betrieblichen Erträgen abzüglich der zugehörigen Sicherungskosten. Die Provisionserträge der Gesellschaft haben sich im Berichtsjahr von 60.644 TEUR um 105 TEUR auf 60.539 TEUR vermindert und gliedern sich nach Niederlassungen wie folgt auf:
3. Erträge aus Handelsbestand Die Erträge aus Handelsbestand haben sich im Berichtsjahr von 1.866.438 TEUR um 220.942 TEUR auf 2.087.381 TEUR erhöht und beziehen sich auf realisierte Gewinne aus Kundentransaktionen sowie auf den Gewinn aus dem IGE-Sicherungsportfolio infolge der Absicherung der entsprechenden Positionen. Die Nettoerträge aus dem Handel beliefen sich auf 82.578 TEUR (Vorjahr: 50.167 TEUR) vor den Fonds für allgemeine Bankrisiken gemäß § 340e Abs. 4 HGB in Höhe von 8.257 TEUR, und werden gemäß der Absicherungs- und Nebendienstleistungsvereinbarung (HISA) über den Provisionsaufwand an IGM zurückgeführt. Die Erträge aus dem Handel werden ausschließlich von der in Deutschland ansässigen Hauptniederlassung generiert. 4. Zinsaufwendungen Die Zinsaufwendungen erhöhten sich im Berichtsjahr von 538 TEUR um 1.183 TEUR auf 1.721 TEUR. Der Anstieg der Zinsaufwendungen im Vergleich zum Vorjahr ist auf die Zinszahlungen der IGE an ausgewählte Kunden zurückzuführen, und zwar für bei der IGE gehaltene Barguthaben. 5. Aufwendungen aus Handelsbestand Die Aufwendungen aus Handelsbestand haben sich im Berichtsjahr von 1.816.271 TEUR um 196.789 TEUR auf 2.013.060 TEUR erhöht. Dies betrifft Aufwendungen in Höhe von 2.004.803 TEUR (Vorjahr: 1.810.697 TEUR) für Kundentransaktionen und Sicherungsgeschäfte der IGE. In den Aufwendungen aus Handelsbestand sind darüber hinaus 8.257 TEUR (Vorjahr: 5.574 TEUR) im Zusammenhang mit der Bildung von Fonds für allgemeine Bankrisiken gemäß § 340e Abs. 4 HGB enthalten, die 10% der Nettoerträge aus Handelsbestand entsprechen. Des Weiteren belaufen sich die Erträge für den Risikoabschlag aus Handelsbestand auf 56,64 EUR (Vorjahr: Aufwendungen: 282,70 EUR) und werden unter den Aufwendungen aus Handelsbestand ausgewiesen. 6. Provisionsaufwendungen Die Provisionsaufwendungen sind im Berichtsjahr von 58.947 TEUR um 26.730 TEUR auf 85.677 TEUR gestiegen. Sie umfassen im Wesentlichen an IGM gezahlte Provisionsaufwendungen in Höhe von 82.766 TEUR (Vorjahr: 55.741 TEUR), die auf der geänderten HISA-Vereinbarung zwischen IGE und IGM beruhen, wonach IGE alle realisierten Gewinne und Verluste aus dem Handelsbestand ohne Back-to-Back-Sicherung an IGM zurückführt. Provisionsaufwendungen bestehen auch aus PayPal- und Kreditkartengebühren in Höhe von 2.471 TEUR (Vorjahr: 2.451 TEUR) sowie aus Verwahr- und Transaktionsentgelten im Zusammenhang mit börsengehandelten Produkten in Höhe von 629 TEUR (Vorjahr:753 TEUR). IGE übernimmt die betreffenden Kosten für die Kunden. 7. Allgemeine Verwaltungsaufwendungen Die allgemeinen Verwaltungsaufwendungen haben sich im Berichtsjahr von 46.023 TEUR um 6.308 TEUR auf 39.715 TEUR vermindert. Diese umfassen Personalaufwendungen von 15.105 TEUR (Vorjahr: 13.769 TEUR) und sonstige Verwaltungsaufwendungen von 24.610 TEUR (Vorjahr: 32.254 TEUR). Der Rückgang der allgemeinen Verwaltungsaufwendungen ist hauptsächlich auf die Verminderung der sonstigen allgemeinen Verwaltungsaufwendungen, überwiegend im Marketingbereich mit einer Verminderung von 7.644 TEUR zurückzuführen. 7.1 Personalaufwendungen Die Personalaufwendungen haben sich im Berichtsjahr von 13.769 TEUR um 1.336 TEUR auf 15.105 TEUR erhöht. Sie teilen sich auf in Löhne und Gehälter in Höhe von 12.496 TEUR (Vorjahr: 11.168 TEUR) und Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von 2.609 TEUR (Vorjahr: 2.601 TEUR) (davon 456 TEUR für Altersversorgung (Vorjahr: 351 TEUR). 7.2 Sonstige Verwaltungsaufwendungen Die sonstigen Verwaltungsaufwendungen haben sich im Berichtsjahr um 7.644 TEUR vermindert, von 32.254 TEUR auf 24.610 TEUR. Der Rückgang ist im Wesentlichen auf eine Verminderung der Aufwendungen für Marketing und Werbung (einschließlich Kundenakquise) von 19.916 TEUR um 6.171 TEUR auf 13.745 TEUR zurückzuführen. Zudem umfassen die sonstigen Verwaltungsaufwendungen Fremdleistungen wie Rechts- und Steuerberatungskosten, die auf 2.773 TEUR (Vorjahr: 2.190 TEUR) stiegen, sowie nicht absetzbare Vorsteueraufwendungen von 4.016 TEUR (Vorjahr: 6.454 TEUR). Insgesamt resultierte der Rückgang der sonstigen allgemeinen Verwaltungskosten aus rückläufigen Marketing- und Werbeausgaben sowie der darauf entfallenden Mehrwertsteuer, als Bestandteil der umfassenden Kostenoptimierungsstrategie des Konzern. 8. Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen gingen im Berichtsjahr von 43 TEUR um 35 TEUR auf 8 TEUR zurück. Der Posten umfasst Schulungsgebühren in Höhe von 3 TEUR (Vorjahr: 6 TEUR), Verluste aus der Währungsumrechnung in Höhe von 0 TEUR (Vorjahr: 37 TEUR) sowie Verluste aus dem Abgang von Anlagevermögen in Höhe von 5 TEUR (Vorjahr: 0 TEUR). Es bestehen keine periodenfremden Aufwendungen. 9. Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge haben sich im Berichtsjahr von 1.568 TEUR um 1.318 TEUR auf 2.886 TEUR erhöht. Sie umfassen im Wesentlichen Erträge aus sonstigen Kundengebühren in Höhe von 868 TEUR (Vorjahr: 826 TEUR), Erträge aus konzerninternen Dienstleistungen in Höhe von 553 TEUR (Vorjahr: 554 TEUR) sowie die Auflösung der jahresüberschreitenden Rückstellungen für Bonus- und Aktienpläne in Höhe von 1.373 TEUR (Vorjahr: 187 TEUR), infolge der konzernweiten Kostenoptimierungsstrategie. 10. Abschreibungen und Wertberichtigungen Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Anlagevermögen stiegen von 723 TEUR um 150 TEUR auf 873 TEUR, davon 343 TEUR für Abschreibungen auf Anlagevermögen und 531 TEUR für Abschreibungen des Geschäfts- oder Firmenwerts und Kundenbeziehungen. Alle Abschreibungen werden linear vorgenommen. Die Wertberichtigungen auf Forderungen gegenüber Kunden erhöhten sich von 203 TEUR um 3.352 TEUR auf 3.555 TEUR. Sie betreffen die Risikovorsorge für uneinbringliche Forderungen ggü. Geschäftskunden in Höhe von 3.434 TEUR (Vorjahr: 27 TEUR) sowie Aufwendungen in Höhe von 120 TEUR (Vorjahr: 232 TEUR) für abgeschriebene Forderungsverluste, einschließlich solcher bezüglich Kundenverlusten, die das Kundenvermögen übersteigen, in Fällen ohne negativen Schutz. Der Gesamtanstieg der Wertberichtigungen auf Forderungen gegenüber Kunden resultiert aus der Erhöhung der Wertberichtigungen auf uneinbringliche Forderungen gegenüber Geschäftskunden um 3.407 TEUR, infolge des zugrundeliegenden Anstiegs der Forderungen gegenüber Geschäftskunden aus nicht gezahlten Margen bezüglich des außerordentlichen Ereignisses der Dekotierung von zwei zugrundliegenden Aktien und den zugehörigen Anpassungen des Produktpreises. Die Wertberichtigungen für Kundenverluste werden nach konzerneinheitlichen Richtlinien berechnet, wonach Geschäftskunden im Gegensatz zu Kleinanlegern Verluste eingehen dürfen, die ihr Vermögen übersteigen, während die Verluste von Kleinanlegern darüber hinaus von der IGE übernommen werden. 11. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag haben sich im Berichtsjahr von 3.821 TEUR um 1.653 TEUR auf 2.168 TEUR vermindert. Hierbei handelt es sich um den Körperschaftsteueraufwand der Gesellschaft. Der Rückgang ist überwiegend auf Anpassungen der Körperschaftsteuer des Vorjahres in Höhe von 558 TEUR zurückzuführen sowie auf eine geänderte Methode zur Ermittlung der Rückstellung für Körperschaftsteuer im GJ24. In den Steuern vom Einkommen und vom Ertrag ist außerdem ein Ertrag aus latenten Steueraktiva in Höhe von 4 TEUR (Vorjahr: 19 TEUR) enthalten. Die globalen Mindeststeuervorschriften (Pillar 2) der Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung gelten für die IGE ab dem Geschäftsjahr 2025. Eine erstmalige Überprüfung der Pillar-2-Vorschriften zeigt, dass wir keine wesentliche Auswirkung auf die Steuerlast der Gesellschaft erwarten. V. Sonstige Angaben 1. Geschäftsführung Die IGE wurde im Geschäftsjahr 2023/24 von drei Geschäftsführern geführt: James Parathottal (Dipl. Betriebswirt), Marcus Schmidt (Dipl. Bankkaufmann) und Arnaud Poutier (MBA Finance). Der Geschäftsführer James Parathottal wurde am 14. Dezember 2023 neu in die Geschäftsführung bestellt. Zum 30. November 2023 schied Arnaud Poutier auf eigenen Wunsch aus der Geschäftsführung aus. 2. Gesamtbezüge der Geschäftsführung Die Gesamtbezüge der drei Geschäftsführer betrugen im Geschäftsjahr 855 TEUR, und verringerten sich damit von 1.090 TEUR um 235 TEUR, einschließlich anteilsbasierter Vergütung. Es existiert eine Zusage der IGE über die Zuteilung von Anteilen der IG Group Holding Plc. Der Aufwand in Höhe des Anteilswerts im Zuteilungszeitpunkt wird der IGE nach Zuteilung in Rechnung gestellt. Bis heute wurden insgesamt 144.305 Anteile der IG Group Holding Plc gewährt. Davon wurden 53.590 im Geschäftsjahr zum 31. Mai 2024 gewährt. Der beizulegende Zeitwert dieser Anteile belief sich am Tag der Gewährung auf 376.468 TEUR. 3. Länderbericht Die IGE ist an sechs Standorten in Kontinentaleuropa tätig, der Hauptsitz befindet sich in Frankfurt am Main. Die nachstehende Tabelle enthält Einzelheiten zu Mitarbeiterzahlen, Umsatz, erwirtschafteten Gewinnen und entrichteten Steuern in jedem Land, in dem die Gesellschaft tätig ist, für das Geschäftsjahr zum 31. Mai 2024. Die Angaben werden in Übereinstimmung mit § 42 WpIG veröffentlicht.
Die IGE und ihre zugehörigen Niederlassungen erhielten keine Zuwendungen der öffentlichen Hand. Einige Zahlen in der vorstehenden Tabelle stimmen nicht mit den Zahlen im handelsrechtlichen Jahresabschluss zum 31. Mai 2024 überein, da sie bei der Konsolidierung eliminiert werden.
LAND: Die Festlegung, für welches Land die Tätigkeiten ausgewiesen werden, erfolgte anhand des Steuersitzes der jeweiligen Einheit. Dabei wurden weitere Faktoren wie die Geschäftstätigkeiten der Niederlassung, der Standort der Geschäftsführung und der Beschäftigten sowie der Rechtskreis, in dem die Mehrheit der Umsätze der Niederlassung generiert werden, berücksichtigt. ANZAHL DER MITARBEITER: Die durchschnittliche Anzahl der pro Monat bei einer Gesellschaft oder Niederlassung beschäftigten Mitarbeiter. UMSATZ: Der Umsatz entspricht den Nettoerlösen oder Dienstleistungseinkünften jeder Gesellschaft oder Niederlassung. GEWINN VOR STEUERN: Dies entspricht dem handelsrechtlichen Gewinn vor Steuern. STEUERN AUF GEWINN/VERLUST: Hierbei handelt es sich um die gesamten Aufwendungen für Körperschaftsteuer, die während des betreffenden Geschäftsjahres angefallen sind, einschließlich etwaiger Anpassungen für Steuerverbindlichkeiten aus Vorjahren. TÄTIGKEITSBESCHREIBUNG: Wir sind dazu verpflichtet, die Art der Tätigkeiten in jedem Land auszuweisen. Diese Informationen sind der vorstehenden Tabelle zu entnehmen. 4. Mitarbeiter Die durchschnittliche Anzahl der im Geschäftsjahr beschäftigten Mitarbeiter (ohne Geschäftsführer) verminderte sich im Berichtsjahr um 3,65, von 105,50 auf 101,85 und lässt sich für das GJ24 wie folgt nach Niederlassungen aufschlüsseln:
5. Gewinnverwendungsvorschlag Der Gesellschafterversammlung wird vorgeschlagen, den Jahresüberschuss in Höhe von 7.090 TEUR auf neue Rechnung vorzutragen. 6. Prüfungs- und Beratungsgebühren Der Jahresabschluss wird von der PwC Wirtschaftsprüfungsgesellschaft GmbH in Frankfurt am Main geprüft. Das für das Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar des Abschlussprüfers hat sich im Berichtsjahr um 23 TEUR, von 240 TEUR auf 263 TEUR erhöht, für:
Das Honorar für sonstige Prüfungsleistungen bezieht sich auf das Wertpapierhandelsgesetz ("WpHG") bzw. die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen ("EdW"). 7. Konzernzugehörigkeit Muttergesellschaft i. S. d. § 285 Nr. 14a HGB ist die Market Data Limited mit Sitz in Cannon Bridge House, 25 Dowgate Hill, London, Vereinigtes Königreich, eingetragen im Companies House unter der Registrierungsnummer 05022252. Die oberste Muttergesellschaft ist die IG Group Holdings plc, eine an der Londoner Börse notierte Gesellschaft mit Sitz im Vereinigten Königreich (Registrierungsnummer 04677092). Die oberste Muttergesellschaft, die den Konzernabschluss für den größten Kreis von Unternehmen aufstellt, zu dem die Gesellschaft als Tochtergesellschaft zählt, ist die IG Group Holdings plc. Der Konzernabschluss ist auf ihrer Website verfügbar. Market data Ltd. ist die Muttergesellschaft, die den Konzernabschluss für den kleinsten Kreis von Unternehmen aufstellt, zu dem die Gesellschaft als Tochtergesellschaft gehört. 8. Wesentliche Ereignisse nach Abschluss des Geschäftsjahres Im September 2024 hat die IGE zusätzlich eine Niederlassung für operative Support-Dienstleistungen in Polen eröffnet, die Dienstleistungen für IGE-Kunden sowie für andere IG-Konzerngesellschaften erbringt. Im September 2024 bietet die IG Polen keine CFDs oder andere Produkte auf dem Markt in Polen an, sondern erbringt ausschließlich operative Support-Dienstleistungen.
Frankfurt am Main, 31. Oktober 2024 IG Europe GmbH Frankfurt am Main Die Geschäftsführer James Parathottal Marcus Schmidt Entwicklung des Anlagevermögensder IG Europe GmbH, TEUR
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die IG Europe GmbH, Frankfurt am Main Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der IG Europe GmbH, Frankfurt am Main, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Mai 2024 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Juni 2023 bis zum 31. Mai 2024 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der IG Europe GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Juni 2023 bis zum 31. Mai 2024 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Frankfurt am Main, den 31. Oktober 2024 Pricewaterhousecoopers
GmbH
Kay Böhm, Wirtschaftsprüfer Muriel Atton, Wirtschaftsprüfer |
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