Grabe-Müller WP GmbH
Oerlinghausen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital |
0,00 |
13.037,94 |
| B.
Anlagevermögen |
261,66 |
261,66 |
| I.
Sachanlagen |
6,01 |
6,01 |
| II.
Finanzanlagen |
255,65 |
255,65 |
| C.
Umlaufvermögen |
1.993,72 |
2.038,98 |
| I.
Vorräte |
106,90 |
120,05 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.480,63 |
1.666,99 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
406,19 |
251,94 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
121.996,99 |
123.911,74 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
124.252,37 |
139.250,32 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
26.075,89 |
26.075,89 |
| II.
Verlustvortrag |
149.987,63 |
148.240,18 |
| III.
Jahresüberschuss |
1.914,75 |
-1.747,45 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
121.996,99 |
123.911,74 |
| B.
Rückstellungen |
1.000,00 |
2.500,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
123.252,37 |
136.750,32 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
4.771,71 |
13.121,97 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
124.252,37 |
139.250,32 |
Anhang
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich der Vornahme steuerlicher
Maßnahmen
Angaben zur Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss der Firma "Grabe-Müller WP
GmbH" zum 31. Dezember 2010 wurde auf der Grundlage der
Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellt. Die
Grabe-Müller WP GmbH weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
gem. § 267 HGB auf.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde im Berichtsjahr
nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt
Im Einzelnen waren dies folgende Grundsätze und
Methoden:
Die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens wurden zum Verkehrswert, bzw. zu
Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt und soweit
abnutzbar um die planmäßigen Abschreibungen
vermindert.
Die Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen
Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und
entsprechender steuerlicher Vorschriften linear
vorgenommen. Außerplanmäßige
Abschreibungen, um die Vermögensgegenstände mit
einem Wert anzusetzen, der ihnen am Bilanzstichtag
beizulegen war, waren nicht erforderlich.
Es wurden keine Sonderabschreibungen nach dem Gesetzt
über Sonderabschreibungen vorgenommen.
§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB
Für die geringwertigen Wirtschaftsgüter
wurde die Bewertungsfreiheit nach § 6 Abs. 2 EStG im
Berichtsjahr in Anspruch genommen.
Die Entwicklung der einzelnen Posten des
Anlagevermögens ist dem der Bilanz beigefügten
Anlagespiegel zu entnehmen.
§ 268 Abs. 2 HGB
Die Vorräte wurden durch körperliche
Bestandsaufnahme ermittelt und mit den Anschaffungskosten
angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag
niedriger waren, wurden diese angesetzt.
§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert
angesetzt. Eine pauschale Wertberichtigung auf Grund eines
evtl. Ausfallrisikos ist nicht erfolgt.
Einzelwertberichtigungen waren nicht erforderlich.
Die Verbindlichkeiten wurden unter Beachtung des
Imparitätsprinzips mit dem Rückzahlungsbetrag
angesetzt.
Rückstellungen wurden nach üblicher
kaufmännischer Schätzung ermittelt. Es wurden
ausschließlich Rückstellungen gem. § 249
HGB gebildet.
Erläuterungen zu den einzelnen Positionen der
Bilanz
Anlagevermögen
Vergl. Bruttoanlagespiegel
Mitzugehörigkeit zu anderen Posten der Bilanz
Eine Mitzugehörigkeit zu anderen Bilanzposten
ist nicht gegeben. § 265 Abs. 3. Satz 1 HGB.
Zusammenfassende Posten der Bilanz
Zwecks Erläuterung der zusammengefaßten
Bilanzposten ist der Bilanz als Anlage ein Kontennachweis
beigefügt.
Verwendung des Jahresergebnisses
Der Jahresüberschuss 2010 i.H.v. € 1.914,75
ergibt sich aus dem Ergebnis der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit und wird auf die Folgejahre
vorgetragen.
Ausleihungen an Gesellschafter
Kredite an die Gesellschafter wurden im Jahr 2010
nicht vergeben. Für Ausgaben, die nicht als
Betriebsausgaben der Gesellschaft zu werten waren, wurde
unverzinsliche Verrechnungskonto geführt.
Sonstige Vermögensgegenstände
In den sonstigen Vermögensgegenständen sind
keine antizipativen Posten enthalten. § 268 Abs. 4
Satz 2 HGB.
Rechnungsabgrenzungsposten
Rechnungsabgrenzungsposten wurden im Jahr 2010 nicht
gebildet.
Rückstellungen
Rückstellungen erfolgten für die Kosten des
Jahresabschlusses und Betriebssteuern.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten aus der Begebung und
Übertragung von Wechseln, Wechsel- und
Scheckbürgschaften und aus
Gewährleistungsverträgen sowie
Haftungsverhältnissen aus der Bestellung von
Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten liegen nicht
vor.
Haftungsverhältnisse
Neben den in der Bilanz aufgeführten
Verbindlichkeiten sind keine Haftungsverhältnisse zu
vermerken. § 251 HGB i.V.m. § 268 Abs. 7 HGB.
Erläuterungen zu den einzelnen Positionen der G. u.
V.
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag belasten das
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit
nicht.
Bei den Abschreibungen handelt es sich
ausschließlich um Normalabschreibungen.
Sonstige Pflichtangaben
Angaben über die Geschäftsführung 9
Im Geschäftsjahr 2010 erfolgte die
Geschäftsführung der Grabe-Müller WP GmbH
durch die
Geschäftsführerin Frau Ursula
Grabe-Müller.
Oerlinghausen, 01. März 2012
Grabe-Müller WP GmbH
Geschäftsführung
.............................................................
U. Grabe-Müller
Angabe der
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
1.1.2010 -
31.12.2010
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 89.416,16 EUR.
1.1.2009 -
31.12.2009
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 89.038,02 EUR.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 02.03.2012 festgestellt.
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