LASCH Elektrotechnik GmbH
Hofstatt 10B, 09241 Mühlau, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Thomas Lasch seit 6.1.2012 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
LASCH Elektrotechnik GmbHStuttgartJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BILANZ
ANHANG1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Soweit ein Wahlrecht hinsichtlich der Angabe in der Bilanz bzw. In der Gewinn- und Verlustrechnung einerseits und dem Anhang besteht, wurde dieses Wahrecht aus Gründern der Übersichtlichkeit grundsätzlich zu Gunsten der Angabe im Anhang ausgeübt. Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes erstellt. Die Vorjahresvergleichszahlen wurden aufgrund des Wahlrechtes des Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst. Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der §§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform, die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. In der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung ist zu jedem Posten der entsprechende Vorjahreswert angegeben. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert. Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind. Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind in der Bilanz nicht gesondert ausgewiesen. Der Ausweis erfolgt in der Bilanz unter den Posten Sonstige Vermögensgegenstände bzw. Sonstige Verbindlichkeiten. Die auf den Vorjahresabschluss angewandten Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden. Zusätzliche Angaben wegen der Nichtvergleichbarkeit einzelner Positionen des Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht notwendig. Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. 2. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden a) Bilanzierungsmethoden Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Bilanzierungsverbote nach §§ 248 Abs. 1 und 2 HGB wurden beachtet. Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 Abs. 1 HGB gebildet worden. Die Auflösung der Rückstellungen erfolgte nach dem bestimmungsgemäßen Verbrauch. Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen der Bestimmungen des § 250 HGB gebildet. Soweit Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251 HGB bestehen, sind diese gemäß § 268 Abs. 7 HGB im Anhang angegeben. b) Bewertungsmethoden Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen. Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst. Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten einschließlich Nebenkosten vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Bei der Bemessung der planmäßigen Abschreibungen wurde von der voraussichtlichen Nutzungsdauer ausgegangen. Es wurde sowohl von der linearen als auch von der degressiven Abschreibungsmethode Gebrauch gemacht. Vermögensgegenstände im Einzelwert unter 150 EURO dürfen im Zugangsjahr nach § 6 Abs. 2 EStG sofort in voller Höhe abgeschrieben werden. Wirtschaftgüter im Wert von 150 EUR bis 1.000 EUR werden in einen Sammelposten eingestellt, der jährlich mit 20 v.H. aufzulösen ist. Handelsrechtliche Vorschriften stehen diesem Vorgehen im vorliegenden Fall unter dem Blickwinkel eines true and fair view nicht entgegen. Von welcher Methode im Einzelfall Gebrauch gemacht worden ist, kann dem beigefügten Anlageverzeichnis entnommen werden. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren wurden zu Anschaffungskosten bei Anwendung zulässiger Bewertungsvereinfachungsverfahren oder zu niedrigeren Tageswerten angesetzt. Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse wurden zu Herstellkosten (Einzelkosten, angemessene Material- und Fertigungsgemeinkosten, allgemeine Verwaltungskosten) bewertet. Die Leistungsforderungen sind grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erforderliche Einzelwertberichtigungen sind vorzunehmen. Das allgemeine Kreditrisiko können durch eine ausreichende Pauschalwertberichtigung berücksichtigt. Allerdings bestand im Berichtsjahr kein Erfordernis für die Bildung einer Einzelwertberichtigung. Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt. Eine Pensionszusage wurde nicht erteilt. Die sonstigen Rückstellungen wurden nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die Steuerrückstellungen und sonstigen Rückstellungen enthalten alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Schätzung ermittelten Erfüllungsbetrages angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abzuzinsen. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Die auf den Jahresabschluss angewandten Darstellungsmethoden sind beibehalten worden. c) Umrechnung fremder Währungen in Euro Zum Bilanzstichtag bestanden keine Fremdwährungspositionen. Es sind daher keine Angaben erforderlich. 3. Angaben zu Bilanzposten a) Selbst erstellte immaterielle Wirtschaftsgüter Selbst erstellte immaterielle Wirtschaftsgüter waren nicht zu bilanzieren b) Sachanlagevermögen Die Angaben werden nicht veröffentlicht. c) Vorräte Im Berichtsjahr waren keine Vorräte vorhanden. Material wurde nur auftragsbezogen bestellt und bis zum Stichtag beim Kunden abgerechnet. d) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden durch eine EDV-Saldenliste, deren Summe mit dem Bilanzansatz übereinstimmt, nachgewiesen. Wertberichtigungen waren nicht erforderlich. Alle Forderungen haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. e) Sonstige Vermögensgegenstände In den sonstigen Vermögensgegenständen ist insbesondere eine Kaution in Höhe von EUR 5.500 enthalten. f) Kassenbestand Der Kassenbestand stimmt mit dem Kassenblatt vom Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. überein. g) Guthaben bei Kreditinstituten Die ausgewiesenen Salden wurden durch Bankbestätigungen zum Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. nachgewiesen. h) Rechnungsabgrenzungsposten Die Angaben werden nicht veröffentlicht. i) Latente Steuern Von dem Ansatzwahlrecht nach § 274 Abs. 2 HGB (aktive latente Steuern) wurde kein Gebrauch gemacht. Eine Ansatzpflicht nach § 274 Abs. 1 HGB (passive latente Steuern) bestand nicht. j) Eigenkapital Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt 25.000 EURO. Es ist in voller Höhe einbezahlt k) Ausschüttungssperre Im Jahresabschluss sind keine Positionen enthalten die eine Ausschüttungssperre auslösen. l) Sonderposten mit Rücklageanteil Sonderposten mit Rücklageanteil wurde nicht gebildet. m) Rückstellungen aa) Pensionsrückstellung Eine Pensionszusage wurde nicht erteilt. bb) Steuerrückstellungen Die Angaben werden nicht veröffentlicht. cc) Sonstige Rückstellungen Die Angaben werden nicht veröffentlicht. n) Verbindlichkeitsspiegel
o) Forderungen und Verbindlichkeiten i.S.d. § 42 Abs. 3 GmbHG Die Gesellschaft hat gegenüber dem Gesellschafter Darlehensforderungen in Höhe von 4.844 EUR. Ein gesonderter Bilanzausweis dieser Positionen erfolgte nicht. Sie sind in den Sonstigen Vermögensgegenständen bzw. Sonstigen Verbindlichkeiten enthalten. Die Verzinsung erfolgte vertragsgemäß mit 2,00% über dem Basiszins der EZB aus dem jeweiligen Darlehensstand. p) Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Die Verbindlichkeiten ergeben sich aus einer EDV-Saldenliste, deren Summe mit dem Bilanzansatz übereinstimmt. q) Sonstige Verbindlichkeiten In den sonstigen Verbindlichkeiten sind insbesondere enthalten Verbindlichkeiten aus Lohn und sozialer Absicherung. r) Haftungsverhältnisse Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB bestanden am Bilanzstichtag nicht. Aus der laufenden Leistungserbringung im Baugewerbe bestehen jedoch Gewährleistungsverpflichtungen nach BGB und VOB mit Gewährleistungszeiträumen von 2 oder 5 Jahren. Derzeit sind jedoch keine Gründe für eine Inanspruchnahme erkennbar. 4. Angaben zur den Posten der Gewinn- und Verlustrechnung a) Außerplanmäßige Abschreibungen auf das Anlagevermögen Im Geschäftsjahr wurden keine außerplanmäßigen Abschreibungen auf das Anlagevermögen gemäß § 253 Abs. 3 HGB vorgenommen. 5. Sonstige Angaben a) Anteilsbesitz Die Gesellschaft hält keine Beteiligungen. b) Wechselseitige Beteiligungen Es bestehen keine wechselseitigen Beteiligungen. c) Mitgeteilte Beteiligungen Es bestehen keine Beteiligungen. d) Unbeschränkte Haftung für andere Gesellschaften Die Gesellschaft haftet nicht persönlich aus einer Gesellschafterstellung heraus. e) Genussrechte, Rechte aus Besserungsscheinen und ähnliche Rechte Die genannten Rechte bestehen nicht. f) Geschäftsführungsorgane Außer dem Geschäftsführer waren im Berichtjahr keine weiteren Organe bestellt. Im Berichtsjahr wurden die Geschäfte von Herr Thomas Lasch geführt. Die Geschäftsführer sind befugt, die Gesellschaft alleine zu vertreten. Die Geschäftsführer sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Gesamtprokura gemäß §§ 48 ff. HGB wurde nicht erteilt. g) Gegenstand des Unternehmens Gegenstand des Unternehmens ist die Planung, Ausführung und Wartung aller Arbeiten in der Elektro- und Datentechnik sowie der Handel mit Elektroartikeln.
Thomas Lasch, Meister des Elektrohandwerks Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 24.10.2011 |
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