Reoss Industries GmbH
Hüller Straße 2A, 91282 Betzenstein, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Claus Weidinger seit 11.3.2008 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Reoss Industries GmbHBetzensteinJahresabschluss zum 31. Dezember 2010Bilanz zum 31. Dezember 2010
Anhang für das Geschäftsjahr 2010A. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den §§ 266 und 275 HGB, wobei für die Gewinn- und Verlustrechnung das Gesamtkostenverfahren Anwendung findet. B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Der Jahresabschluss zum 31.12.2010 wurde nach den Vorschriften des dritten Buches des HGB erstellt. Auf die Rechnungslegung der Gesellschaft finden die Vorschriften für kleine Kapital-Gesellschaften im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB Anwendung. Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der generellen Ansatzvorschriften der §§ 246 - 251 HGB und unter Beachtung der generellen Bewertungsvorschriften der §§ 252 - 256a HGB erstellt. Bewertungsänderungen sind ausschließlich aufgrund der durch das Bilanzrechtsmodernisierungs-gesetzes (BilMoG) geänderten handelsrechtlichen Vorschriften erfolgt. Die Vorjahreszahlen wurden nach Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst. Entsprechend wurden die §§ 252 Abs. 1 Nr. 6, 265 Abs. 1 und 284 Abs. 2 Nr. 3 HGB auf Grund der durch das BilMoG geänderten Vorschriften im Jahresabschluss 2010 nicht angewandt. Im Übrigen wurde die Form der Darstellung im Jahresabschluss beibehalten, sofern nicht Anpassungen auf Grund des BilMoG erfolgten. Die Bewertung erfolgte nach den allgemeinen Bewertungsgrundsätzen §§ 252 - 256 HGB. C. Erläuterungen zu einzelnen Bilanzposten AKTIVA Sachanlagen sind mit den Anschaffungskosten zuzüglich Anschaffungsnebenkosten und abzüglich der bisher aufgelaufenen Abschreibungen bewertet. Die Abschreibung erfolgte linear. Der Sammelposten für geringwertige Wirtschaftsgüter aus Vorjahren für Anlagegegenstände von € 150,00 bis € 1.000,00 wird gem. § 6 Abs. 2a EStG fortgeführt. Die Geringwertigen Wirtschaftsgüter sind mit den Anschaffungskosten zuzüglich Anschaffungs-nebenkosten bewertet und wurden voll abgeschrieben. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden mit ihren Nennbetrag und Rückzahlungsbeträgen angesetzt. Pauschalwertberichtigungen wurden berücksichtigt. Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennbetrag angesetzt. Die Forderungen gegenüber Gesellschafter wurden zum Nennwert bilanziert. Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr liegen in Höhe von € 56.420,36 vor. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten wurden mit dem Nennwert bewertet. Die Bewertung der Rechnungsabgrenzungsposten erfolgt zum Rückzahlungsbetrag. PASSIVA Das Gezeichnete Kapital von € 25.000,00 wurde mit dem Nennbetrag angesetzt. Die nicht eingeforderten ausstehenden Einlagen von € 12.372,50 auf das gezeichnete Kapital wurden vom gezeichneten Kapital offen abgesetzt. Der Bilanzgewinn wurde nach handelsrechtlichen Grundsätzen sowie Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung angesetzt. Rückstellungen wurden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag berücksichtigt. Die Rückstellungen haben eine Laufzeit unter einem Jahr und sind somit nicht nach § 253 Abs. 2 HGB abzuzinsen. Die Rückstellung für Aufbewahrungspflichten wurde nicht abgezinst. Verbindlichkeiten sind mit den Erfüllungsbeträgen angesetzt und haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch genommen. D. Sonstige Angaben Bis zum 31.12.2010 ist die Gesellschaft keine Haftungsverhältnisse eingegangen. Die Geschäftsführung und Vertretung stand im Geschäftsjahr 2010 Herrn Claus Weidinger zu. Von den größenabhängigen Erleichterungen gemäß § 288 Abs. 1 HGB für kleine Kapitalgesellschaften wurde Gebrauch gemacht. Betzenstein, im Februar 2012 gez. Claus Weidinger Weitere Daten Der Jahresabschluss zum 31.12.2010 wurde von der Gesellschafterversammlung am 28.02.2012 festgestellt. |
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