Liebau-GmbH
Großefehn-Ostgroßefehn
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.07.2013 bis zum 30.06.2014
Bilanz
Aktiva
|
|
30.6.2014
EUR |
30.6.2013
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
154.605,95 |
132.602,74 |
| I.
Sachanlagen |
154.331,50 |
132.328,29 |
| II.
Finanzanlagen |
274,45 |
274,45 |
| B.
Umlaufvermögen |
336.854,85 |
343.555,41 |
| I.
Vorräte |
302.708,00 |
233.040,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
22.666,29 |
110.460,55 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
11.480,56 |
54,86 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
58.210,92 |
42.244,54 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
549.671,72 |
518.402,69 |
Passiva
|
|
30.6.2014
EUR |
30.6.2013
EUR |
| A.
Eigenkapital |
4.174,90 |
9.045,97 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
51.129,19 |
51.129,19 |
| II.
Verlustvortrag |
46.954,29 |
42.083,22 |
| B.
Rückstellungen |
3.000,00 |
3.000,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
542.496,82 |
506.356,72 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
549.671,72 |
518.402,69 |
Anhang
ALLGEMEINE ANGABEN
Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr
2013/2014 der Liebau GmbH Tiefbauunternehmen,
Großefehn, wird nach den gesetzlichen Vorschriften
des HGB und des Gesellschaftsvertrages erstellt.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
gem. § 267 Abs. 1 HGB auf.
Von den größenabhängigen
Erleichterungen für kleine Gesellschaften bei der
Erstellung des Anhangs wird grundsätzlich Gebrauch
gemacht.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden
unverändert zum Geschäftsjahr 2012/2013 angewandt
(Stetigkeitsgebot).
ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ
Angaben zur Bilanz
Das Sachanlagevermögen ist mit den Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten, vermindert um
planmäßige nutzungsbedingte Abschreibungen,
angesetzt.
Für geringwertige Wirtschaftsgüter gem.
§ 6 Abs. 2a EStG wird im Geschäftsjahr der
Anschaffung ein Sammelposten gebildet. Der Sammelposten
wird im Jahr der Bildung und in den folgenden vier
Geschäftsjahren mit jeweils einem Fünftel
gewinnmindernd aufgelöst.
Geringwertige Wirtschaftsgüter gem. § 6
Abs. 2 EStG werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben.
Das Finanzanlagevermögen wird mit den
fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt.
Die Vorräte werden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, werden diese angesetzt.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden
unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken
bewertet.
Die sonstigen Vermögensgegenstände werden
mit Nennwerten angesetzt.
Rückstellungen werden in Höhe des Betrages
gebildet, der nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung erforderlich ist. Die Rückstellungen
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verbindlichkeiten.
Die Verbindlichkeiten werden mit den
Rückzahlungsbeträgen angesetzt.
Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wird das
Gliederungsschema des Gesamtkostenverfahrens gem. §
275 Abs. 2 HGB angewandt.
SONSTIGE ANGABEN
Im Geschäftsjahr 2013/14 erfolgte die
Geschäftsführung durch den
Geschäftsführer
Herrn Frerich Lienemann.
Verbindlichkeiten gegenüber dem
Geschäftsführer bestehen in Höhe von
78.378,55 €.
GEWINNVERWENDUNGSVORSCHLAG
Es wird vorgeschlagen, den Bilanzverlust auf neue
Rechnung vorzutragen.
Der Jahresabschluss 2013/2014 für das
Geschäftsjahr wird von dem Geschäftsführer
wie nachstehend gezeichnet:
Großefehn, den 23. Januar 2015
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 23.01.2015 festgestellt.
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