Stöber
Baustoffe GmbH
Brilon
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
881,00 |
676,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
258,00 |
399,00 |
| II.
Sachanlagen |
303,00 |
117,00 |
| III.
Finanzanlagen |
320,00 |
160,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
64.655,31 |
87.741,25 |
| I.
Vorräte |
36.838,35 |
31.838,35 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
19.720,64 |
28.547,43 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
660,60 |
-455,51 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
8.096,32 |
27.355,47 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.175,20 |
352,16 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
67.711,51 |
88.769,41 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
41.454,01 |
43.766,45 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.570,00 |
25.570,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
18.196,45 |
1.079,34 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
2.312,44 |
-17.117,11 |
| B.
Rückstellungen |
3.000,00 |
4.640,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
23.257,50 |
40.362,96 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
4.680,00 |
25.137,12 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
67.711,51 |
88.769,41 |
Anhang
zum Jahresabschluss der Firma
Stöber Baustoffe GmbH
zum 31. Dezember 2010
Allgemeine sowie rechtliche Grundlagen der Aufstellung
des Jahresabschlusses
Die Stöber Baustoffe GmbH ist als kleine
Gesellschaft im Sinne des § 267 HGB verpflichtet,
gemäß§ 264 ff. HGB einen Jahresabschluss
aufzustellen und um einen Anhang zu erweitern. Auf die
Aufstellung eines Lageberichtes konnte verzichtet werden.
Die Aufstellung erfolgte unter erstmaliger Anwendung der
gesamten Vorschriften zum Bilanzrechtsmodernisierungs-
gesetz (BilMoG) Art. 66 III. S. 6 EGHGB.
Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den
maßgeblichen Vorschriften des Handels- gesetzbuches
(§§ 242 ff. HGB) aufgestellt und beachtet ggf.
die besonderen Anforderungen des GmbH-Gesetzes.
Die Bilanz wurde unverändert gegenüber dem
Vorjahr gemäß den §§ 265 ff. HGB
gegliedert.
Die unveränderte Gliederung der Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht den §§ 275 ff. HGB und
wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Die Wertansätze in der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schluss- bilanz
des Vorjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der
Fortführung der Unterneh- menstätigkeit
ausgegangen. Die Vermögensgegenstände werden
einzeln und vorsichtig bewertet. Insbesondere sind alle
vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind berücksichtigt,
selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und
dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt
geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt, wenn
sie am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und
Erträge des Geschäftsjahres werden
unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden
Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt. Die auf
den Vorjahres- abschluss angewendeten Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden wurden beibehalten. Die Wertansätze
sind daher mit denen des Vorjahres grundsätzlich
vergleichbar.
Eine Anpassung von Vorjahresbeträgen aufgrund
der erstmaligen Anwendung von BilMoG wurde nicht
vorgenommen (Art. 67 VIII S. 2 EGHGB).
Angewendete Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Im Einzelnen wurden folgende Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden angewendet:
Entgeltlich erworbene
Immaterielle Vermögensgegenstände werden
zu Anschaffungskosten angesetzt und soweit deren Nutzung
zeitlich begrenzt ist, um planmäßige
Abschreibungen vermindert.
Die
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten, vermindert um planmä- ßige
Abschreibungen entsprechend der Nutzungsdauer bilanziert.
Nur bei einer voraussichtlich dauernden Wertminderung
werden außerplanmäßige Abschreibungen
vorgenommen.
Als Abschreibungsmethode kommt sowohl die lineare
Absetzung für Abnutzung zur Anwendung.
Geringwertige Wirtschaftsgüter werden unter
Ausschöpfung der steuerlichen Regelungen bilanziert.
Die
Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten
bilanziert. Nur bei einer voraussichtlich dauernden
Wertminderung werden außerplanmäßige
Abschreibungen vorgenommen.
Die
Vorräte sind nach den folgenden
Grundsätzen aktiviert worden:
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren wurden mit
den Anschaffungskosten bzw. unter Beachtung des strengen
Niederstwertprinzips mit dem niedrigeren am
Abschlussstichtag beizulegenden Wert angesetzt.
Die
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände werden
grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt. Erkennbare
Einzelrisiken werden durch Einzelwertberichtigungen, das
allgemeine Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung
berücksichtigt.
Der
Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten
sind zum Nennwert angesetzt.
Die
Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten
und drohende Verluste aus schwebenden Geschäften
werden für alle bei vorsichtiger kaufmännischer
Beurteilung erkennbaren Risiken nur in der Höhe
angesetzt, die nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendig ist.
Die
Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Erfüllungsbetrag passiviert.
Aufgrund der Differenz von der
handelsrechtlichen zur steuerlichen Pensionsverpflichtung
und
wegen des Ansatzes eine
Investitionsabzugsbetrages ist eine passive latente Steuer
in Ansatz
zu bringen.
Soweit der Jahresabschluss
auf fremde Währung lautende Sachverhalte
enthält, die in Euro umgerechnet werden müssen,
erfolgt die Umrechnung mit den jeweiligen Kursen am Tage
des Geschäftsvorfalls oder zur notwendigen Beilegung
eines niedrigeren bzw. höheren beizulegen- den Wertes
mit dem entsprechenden Kurs am Bilanzstichtag.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz
Anlagevermögen
Die Aufgliederung und Entwicklung der Anlagewerte ist
aus dem
Anlagenspiegel zu entnehmen (§ 268 Abs. 2 HGB).
Als Anschaffungs- und Herstellungskosten sind die
historischen Werte angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind sämtlich innerhalb
eines Jahres fällig.
Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen betreffen
Jahresabschluss- und Steuererklärungskosten sowie
Personalkostenabgrenzungen und übrige
Rückstellungen.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten sind sämtlich innerhalb
eines Jahres fällig.
Haftungsverhältnisse
Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB
bestehen zum Bilanzstichtag nicht.
Sonstige Angaben
Geschäftsführung
Zur Geschäftsführung ist bestellt: Herr Jan
Pasenau
Angaben zur Vergütung der
Geschäftsführung unterbleiben im Hinblick auf die
Befreiungsvor- schrift nach § 286 Abs. 4 HGB.
Brilon, den 13.12.2011
...........................................
Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich
vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung
offengelegt.
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