BGS Bonn GmbH
Selbe AdresseBauträger für Wohngebäude
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
KIM Immobilien Management GmbHWiesbadenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BilanzAktiva
AnhangI. Allgemeine Bemerkungen 1. Prüfungspflicht Die Gesellschaft zählt zu den kleinen Kapitalgesellschaften i. S. v. § 267 Abs. 1 HGB. Sie ist daher nicht prüfungspflichtig gemäß §§ 316 ff. HGB. 2. Inanspruchnahme von Erleichterungen nach dem HGB Die gesetzlichen Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften für den Anhang (§ 288 HGB) und bei der Aufstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses (§§ 274 a und 326 HGB) wurden in Anspruch genommen II. Erläuterungen zum Jahresabschluss 1. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sowie die Guthaben bei Kreditinstituten sind zu Anschaffungskosten bzw. zum Nennwert angesetzt. Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten. Sie wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Die passivierten Werte der Verbindlichkeiten entsprechen den Rückzahlungsbeträgen. 2 . sonstige Angaben a. Gegenüber Gesellschaftern bestehen Forderungen in Höhe von 21.335,47 €. b. Mitglieder der Organe (§ 285 Nr. 10 HGB) Im Geschäftsjahr 2010 waren folgende Personen zum Geschäftsführer bestellt:
Ein Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft alleine, solange er einziger Geschäftsführer ist. Hat die Gesellschaft mehr als einen Geschäftsführer, wird sie entweder durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Die Geschäftsführer sind für alle Rechtshandlungen, die die Gesellschaft mit oder gegenüber der KBH Bau-Holding GmbH & Co. KG vornimmt von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. c. Nicht in der Bilanz aufgeführte Haftungsverhältnisse (§ 268 Abs. 7 HGB i. V. m. § 251 HGB) und sonstige finanzielle Verpflichtungen im Sinne von § 285 Nr. 3 HGB bestehen nicht. d. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren bestehen nicht. sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung offengelegt. |
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