Böttinger GmbH
Bamberg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2008
EUR |
31.12.2007
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
4.330,50 |
14.138,00 |
| I.
Sachanlagen |
4.330,50 |
14.138,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
5.091,80 |
2.966,70 |
| I.
Vorräte |
1.000,00 |
1.800,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
613,55 |
613,55 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
3.478,25 |
553,15 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
224,38 |
286,08 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
203.681,61 |
218.447,39 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
213.328,29 |
235.838,17 |
Passiva
|
|
31.12.2008
EUR |
31.12.2007
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Bilanzverlust |
229.246,20 |
244.011,98 |
| davon
Verlustvortrag |
244.011,98 |
243.541,63 |
| III.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
203.681,61 |
218.447,39 |
| B.
Rückstellungen |
2.700,00 |
4.500,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
210.628,29 |
231.338,17 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
241.447,23 |
270.052,28 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
213.328,29 |
235.838,17 |
Anhang 2008
A. Allgemeine Angaben
1. Die Gesellschaft ist eine kleine
Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 2 HGB. Der
Jahresabschluss zum 31.12.2008 wurde nach den Vorschriften
des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches und den
ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages
aufgestellt.
2. Im Interesse einer besseren Klarheit und
Übersichtlichkeit werden die nach den gesetzlichen
Vorschriften wahlweise in der Bilanz oder im Anhang
anzubringenden Vermerke insgesamt im Anhang
aufgeführt. Die Vermerke zu den Verbindlichkeiten sind
ebenfalls im Anhang aufgenommen.
3. Von den größenabhängigen
Erleichterungen bei den Angaben im Anhang nach § 288
HGB für kleine Kapitalgesellschaften wurde im
größtmöglichen Umfang Gebrauch gemacht. Der
Anhang entspricht daher nur den gesetzlichen
Mindestanforderungen für kleine GmbHs.
4. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren erstellt.
B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ( §
284 Abs.2 HGB ) sind im Rahmen der handelsrechtlichen
Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung, unter Beachtung ergänzender
Vorschriften für Kapitalgesellschaften, an den
steuerlichen Ansatz- und Bewertungsvorschriften orientiert
( §§5, 6ff. EStG, §8 Abs. 1 KStG):
1. Das
abnutzbare Sachanlagevermögen, welches bei
Anschaffung oder Herstellung mehr als 1.000 Euro
beträgt und / oder nicht beweglich ist , wird zu
Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um
planmäßige lineare und degressive Abschreibungen
unter Beachtung des Niederstwertprinzips, bewertet. Die
Abschreibungen werden pro rata temporis, unter
Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer
vorgenommen.
Abnutzbare
bewegliche Wirtschaftsgüter des
Sachanlagevermögens mit Anschaffungs- oder
Herstellungskosten von mehr als 150 Euro bis 1.000 Euro
werden in einen jahrgangsbezogenen Sammelposten
eingestellt. Dieser Sammelposten wird über die Dauer
von fünf Jahren gleichmäßig verteilt
aufgelöst.
Geringwertige Wirtschaftsgüter werden im Jahr
der Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben.
2. Innerhalb der
Vorräte werden die Roh-, Hilfs- und
Betriebsstoffe zu Anschaffungskosten bewertet. Die fertigen
Leistungen sind mit ihren Herstellungskosten, die
unfertigen Leistungen entsprechend ihres
Fertigstellungsgrads mit ihren anteiligen
Herstellungskosten bewertet. Dabei werden neben den direkt
zurechenbaren Kosten auch Fertigungs- und
Materialgemeinkosten sowie allgemeine Verwaltungskosten
berücksichtigt.
3.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert
bewertet. Das strenge Niederstwertprinzip ( § 253 Abs.
3 HGB ) ist beachtet.
4.
Kassenbestände und Guthaben bei
Kreditinstituten werden zu ihrem Nennwert bewertet.
5. Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die
Aufwendungen nach diesem Tag darstellen, werden im
Aktiven Rechnungsabgrenzungsposten
berücksichtigt.
Passivseite
1. Rückstellungen werden gemäß
§ 249 Abs. 1 Satz 1 HGB für dem Grunde und / oder
der Höhe nach ungewisse Verbindlichkeiten gebildet.
Die
Steuerrückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten und
wurden in Höhe des voraussichtlichen Anfalls auf Grund
des steuerlichen Gewinns dotiert.
Die übrigen Rückstellungen
berücksichtigen nach dem Maß vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung ungewisse Verbindlichkeiten
und Gewährleistungen, die ohne rechtliche
Verpflichtungen erbracht werden .
2.
Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen und
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
C. Angaben zu Posten der Bilanz
Aktiva
1. Die Entwicklung des Anlagevermögens ist
der Bilanz zu entnehmen.
2. In den Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen und in den sonstigen
Vermögensgegenständen sind sowohl im laufenden
Jahr als auch im Vorjahr keine Forderungen mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr enthalten.
3. Ausleihungen und Forderungen gegenüber
Gesellschaftern, über die nach § 42 Abs. 3 GmbHG
zu berichten sind, waren im Geschäftsjahr als auch im
Vorjahr nicht existent.
Passiva
1. Die Bilanz weist einen nicht durch
Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in Höhe von
203.681,61 Euro aus. Die Gesellschaft ist
buchmäßig überschuldet.
2. Rückstellungen sind gemäß
§ 249 Abs. 1 Satz 1 HGB für dem Grunde und/oder
der Höhe nach ungewisse Verbindlichkeiten gebildet.
3. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu
einem Jahr bestehen im laufenden Jahr in Höhe von
241.447,23 Euro und im Vorjahr in Höhe von 270.052,28
Euro.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
fünf Jahren bestehen im laufenden als auch im Vorjahr
nicht.
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern,
über die nach § 42 Abs. 3 GmbHG zu berichten
sind, bestehen im Geschäftsjahr in Höhe von
95.085,17 Euro und im Vorjahr in Höhe von 97.933,91
Euro.
Sicherheiten für die Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen und aus sonstigen
Verbindlichkeiten erfolgten im Rahmen von
Bürgschaftsübernahmen und Verpfändungen des
Anlagevermögens.
D. Sonstige Angaben
1. Haftungsverhältnisse im Sinne von
§ 268 Abs. 7 i.V.m. § 251 HGB bestehen nicht.
2. Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die
nicht in der Bilanz erscheinen aber nach § 251 HGB
anzugeben sind, bestehen nicht.
3. Geschäftsführer in 2008 ist Herr
Paul Böttinger Er ist von den Beschränkungen des
§ 181 BGB befreit.
4. Vorschüsse und Kredite an die
Geschäftsführer sowie zugunsten dieser Personen
eingegangene Haftungsverhältnisse bestehen nicht.
E. Unterzeichnung der Geschäftsführer
Bamberg, den 17.03.2010
Paul Böttinger
Geschäftsführer
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