ZIBRO-Verwaltungs-GmbH
Selbe AdresseManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Carmen Brodersen seit 26.2.2015 | Liquidator |
Carmen Körner seit 13.6.2005 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
CarLine Fahrzeugbeschriftung GmbHFlensburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.08.2010 bis zum 31.07.2011BilanzAKTIVA
PASSIVA
Anhang1. Anwendung der gesetzlichen Vorschriften
Die Gesellschaft ist zum 31. Juli 2011 eine kleine Gesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB. Von den Erleichterungsregeln des § 288 HGB wurde teilweise Gebrauch gemacht. 2. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Die Bewertung wurde unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB) vorgenommen. Die immateriellen Vermögensgegenstände und das Sachanlagevermögen werden zu Anschaffungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen erfolgen nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer linear. Betragen die Anschaffungs- oder Herstellungskosten für ab dem 1. Januar 2008 angeschaffte Wirtschaftsgüter mehr als € 150,00, aber höchstens € 1.000,00 netto, so ist gemäß § 6 Abs. 2a EStG ein Sammelposten zu bilden. Der Sammelposten ist im Jahr seiner Anschaffung oder Herstellung und den vier darauf folgenden Jahren zu jeweils 20 % abzuschreiben. Da der Posten insgesamt von untergeordneter Bedeutung ist, steht nach Auffassung des HFA (Hauptfachausschuß des Instituts der Wirtschaftsprüfer) der Bildung eines Sammelpostens auch für den handelsrechtlichen Jahresabschluß nichts entgegen. Die Vorräte werden zu Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden zum Nennwert angesetzt. Ausfallrisiken werden durch angemessene Wertberichtigungen berücksichtigt. Die in den Rückstellungen enthaltenen Pensionsrückstellungen enthalten die Anwartschaften für die Gesellschafter-Geschäftsführerin. Die Rückstellungen für Pensionen werden unter Zugrundelegung der "Richttafeln 2005 G" von Prof. Dr. Klaus Heubeck versicherungsmathematisch ermittelt. Für die Abzinsung wird der jeweilige individuelle Rechnungszinssatz verwendet. Die erwarteten Gehalts- und Rententrends wurden mit 0,0 % p. a. bzw. 2,0 % p. a. berücksichtigt. Der Betrag aus der Erhöhung der Pensionsverpflichtung aus der Erstanwendung der Bewertungsvorschriften nach dem BilMoG ist gemäß Art. 67 Abs. 1 Satz 1 EGHGB mit einem Fünfzehntel (€ 1.426,00) zu passivieren. Der nicht passivierte Fehlbetrag betrug € 19.957,00 (Vorjahr € 0,00). Die Pensionsverpflichtung wird mit Rückdeckungsversicherungen verrechnet. Die übrigen Rückstellungen werden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung gebildet und berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen; der Bilanzansatz erfolgt mit dem Erfüllungsbetrag. Die Verbindlichkeiten werden mit den Erfüllungsbeträgen angesetzt.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie die sonstigen Vermögensgegenstände sind sämtlich innerhalb eines Jahres fällig.
Es bestehen keine Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind durch Übereignung des Fahrzeuges gesichert. Von den Verbindlichkeiten haben € 1.688,24 (Vorjahr € 4.512,24) eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Es bestehen keine Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter bestehen in Höhe von € 4.512,98 (Vorjahr € 0,00), davon sind € 5.000,00 (Vorjahr € 5.000,00) mit einem Rangrücktritt versehen. Es bestehen Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von € 1.648,24 (Vorjahr € 358,72)
Das Stammkapital betrug zum Bilanzstichtag € 25.000,00.
Carmen Brodersen Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 15.02.2012 |
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