Wewira
Kranbau GmbH
Radevormwald
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
28.832,00 |
36.358,00 |
| I.
Sachanlagen |
28.832,00 |
36.358,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.719.955,20 |
1.759.371,12 |
| I.
Vorräte |
1.512.378,00 |
1.428.781,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
166.111,45 |
309.992,27 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
41.465,75 |
20.597,85 |
| C.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
662.244,22 |
1.650.199,94 |
| Aktiva |
2.411.031,42 |
3.445.929,06 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
50.000,00 |
50.000,00 |
| II.
Bilanzverlust |
712.244,22 |
1.700.199,94 |
| III.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
662.244,22 |
1.650.199,94 |
| B.
Rückstellungen |
65.100,00 |
79.800,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
2.345.931,42 |
3.366.129,06 |
| Summe
Passiva |
2.411.031,42 |
3.445.929,06 |
Anhang für
das Geschäftsjahr 2023
I.
Allgemeine Angaben zum Unternehmen
Die Wewira Kranbau GmbH hat ihren Sitz in
Radevormwald. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts
Köln unter HRB 38171 eingetragen.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
i. S. des § 267 Abs. 1 HGB.
II.
Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des
Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der
§§ 242 ff. HGB sowie des GmbHG
aufgestellt.
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten
Gliederungsgrundsätzen geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265
Abs. 1 S. 2, 266 ff. HGB).
Dem nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag
stehen stille Reserven im Anlagevermögen sowie eine
Rangrücktrittserklärung der Firma Wewira
Winterhoff GmbH gegenüber. Das Darlehen der Wewira
Winterhoff GmbH beträgt zum 31.12.2023 TEur 1.833.
III.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Das
Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten abzüglich
planmäßiger linearer Abschreibungen
bewertet.
Die
Abschreibungen werden grundsätzlich
entsprechend der betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer vorgenommen.
Die
Vorräte werden zu Anschaffungskosten
(einschließlich Nebenkosten) bzw.
Herstellungskosten unter Beachtung des
Niederstwertprinzips bewertet.
Die
übrigen Gegenstände des
Umlaufvermögens werden zum Nennwert angesetzt
abzüglich entsprechender Absetzungen für
erkennbare Wertminderungen unter Beachtung des
Niederstwertprinzips.
Rückstellungen werden in Höhe des Betrages
angesetzt, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.
Die
Verbindlichkeiten werden mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
IV.
Erläuterungen zur Bilanz
1.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Sämtliche Forderungen haben eine
Restlaufzeit von weniger als einem Jahr.
2.
Rückstellungen
Bei den sonstigen Rückstellungen handelt es sich
ausschließlich um solche für ungewisse
Verbindlichkeiten. Von dem Gesamtbetrag entfallen auf:
Aufbewahrungskosten
|
€ 9.900,00
|
Resturlaub
|
47.200,00
|
Abschlusskosten
|
6.500,00
|
Sonstige Kosten
|
1.500,00
|
|
€
65.100,00
|
3.
Verbindlichkeiten
Art der Verbindlichkeit zum
|
Gesamtbetrag
|
davon mit einer Restlaufzeit
|
31.12.2023
|
|
kleiner 1 J.
|
größer 1 Jahr
|
|
TEUR
|
TEUR
|
TEUR
|
aus Lieferungen und
Leistungen
|
136,8
|
136,8
|
0,0
|
gegenüber
Gesellschaftern
|
315,7
|
315,7
|
0,0
|
sonstige
Verbindlichkeiten
|
1.893,4
|
1.893,4
|
0,0
|
Summe
|
2.345,9
|
2.345,9
|
0,0
|
4.
Haftungsverhältnisse
Haftungsverhältnisse bestehen nicht.
5.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Der Leasingaufwand beträgt im Berichtsjahr
€ 0,00. Aus keinem Leasingvertrag ergeben
sich zum 31.12.2023 Zahlungsverpflichtungen. Der
Mietaufwand p.a. beträgt T€ 141.
V.
Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) aufgestellt.
a.o. Erträge
Im Berichtszeitraum wurde eine Verbindlichkeit
gegenüber der Wewira Winterhoff GmbH anteilig in
Höhe von T€ 1.150,0 ertragswirksam
aufgelöst. Es handelt sich hierbei um
außerordentliche Erträge, die das Jahresergebnis
wesentlich beeinflusst haben.
Ab 2023 werden die Aufwendungen für Leiharbeit
und freie Mitarbeit unter den sonstigen betrieblichen
Aufwendungen ausgewiesen.
VI.
Sonstige Pflichtangaben
Als Geschäftsführer war im Berichtszeitraum
bestellt:
Herr Hans-Werner Winterhoff.
Er ist von den Beschränkungen des § 181 BGB
befreit.
Rangrücktritt
Die Firma Wewira Winterhoff GmbH tritt mit ihrer
Forderung gegen die Berichtsfirma hinter die
Forderungen aller anderen Gläubiger in der
Weise zurück, dass ihre Ansprüche nur zu
Lasten von frei verfügbaren Bilanzgewinnen oder
aus dem die übrigen Verbindlichkeiten der
Berichtsfirma übersteigenden freien Vermögen
bedient zu werden brauchen. Die Forderung valutiert
zum 31.12.2023 in Höhe von T€ 1.833.
Radevormwald, den
25.02.2025
gez.
Hans-Werner Winterhoff
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 25.02.2025
festgestellt.
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