Schöneberndt Besitzgesellschaft KG
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Peter Willi Ernst Holst seit 20.1.2006 | Geschäftsführer |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Holst Fliesenleger GmbHHamburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012Bilanz
AnhangA. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluß Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2012 wurde nach den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs und des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Die Holst Fliesenleger GmbH ist eine kleine Kapitalgesellschaft i.S.d. § 267 Abs. 1 HGB. Von den Erleichterungen nach §§ 274a und 288 HGB wurde Gebrauch gemacht. Ein Lagebericht wurde von der Geschäftsführung gemäß § 264 Abs. 1 Satz 4 i.V.m. § 267 Abs. 1 HGB nicht aufgestellt. B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Gegenstände des Anlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen angesetzt. Bei der Bewertung der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände waren sowohl Einzel- als auch Pauschalwertberichtigungen nicht zu bilden. Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt. Die Rückstellungen sind in Höhe der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbeträge ausgewiesen. Verbindlichkeiten sind zu ihren Erfüllungsbeträgen angesetzt. C. Angaben zur Bilanz Alle Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr.Verbindlichkeiten von mehr als einem Jahr bestehen in Höhe von EUR 46.460,61. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren bestehen nicht. Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind, bestehen nicht. D. Sonstige Angaben Geschäftsführung Geschäftsführer während des Geschäftsjahrs war:Peter Holst, Hamburg.Herr Peter Holst vertrat die Gesellschaft allein und ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. E. Ergebnisverwendungsvorschlag Die Geschäftsführung der Gesellschaft schlägt vor, das Jahresergebnis auf neue Rechnung vorzutragen. Hamburg, den 6. Juni 2013gez. Peter HolstGeschäftsführer sonstige Berichtsbestandteile Der Jahresabschluss wurde am 06.06.2013 festgestellt. |
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