CARL BENZ ACADEMY - FIRST GLOBAL CLOUD ACADEMY GMBH
Selbe AdresseVermittlungstätigkeiten für Erziehung und Unterricht
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Manfred Schönebeck seit 12.3.2015 | Geschäftsführer |
Olaf Björn Tietz seit 8.8.2013 | Prokura |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 50.00% | |
| 50.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
E.R.P. Eastern Relationship Projectconsult & REAL ESTATE GmbHBerlinJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018BILANZ
ANHANG
Die E.R.P. Eastern Relationship Projectconsult & REAL ESTATE GmbH weißt zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft im Sinne der §§ 264, 267 HGB auf. Auf die Aufstellung eines Lageberichts wurde daher nach § 264 I 3 HGB verzichtet. Die Gliederung des Jahresabschlusses erfolgt nach den Vorschriften der §§ 266 und 275 HGB. Die damit verbundenen Ausweis- und Gliederungsbestimmungen hat die Gesellschaft unter Anwendung der Vereinfachungsregeln der §§ 266 I 3 und 276 HGB in jeder Hinsicht befolgt. Der Jahresabschluss vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt. Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Bilanzrichtlinien-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) aufgestellt.
Die Bilanzierung der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen. Die in den Vorjahren enthaltenen Investitionszuschüssen wurden nicht von den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abgesetzt. Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes (§ 253 I 1, III HGB). Die beweglichen Anlagegüter werden linear abgeschrieben. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens mit Werten zwischen € 150,01 und € 410,00 (geringwertige Wirtschaftsgüter) werden sofort und voll abgeschrieben. Die Bewertung der Finanzanlagen erfolgt zu den Anschaffungskosten (§253 I 1 HGB). Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert bzw. den niedrigeren beizulegenden Wert bilanziert. Den in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthaltenen Risiken wird durch Bildung angemessener dotierter Einzel- und Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen. Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 I 2 HGB). Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst (§253 II 1 HGB). Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 I 2 HGB). Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt (§ 253 I HGB). III. Abweichung von bisherigen Bilanz- und Bewertungsmethoden Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden beibehalten werden. Ein Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die sonstigen Vermögensgegenstände haben i.H.v. € 5.001,58 eine Restlaufzeit von über 1 Jahr (Vorjahr: T€ 6.118,79). Gezeichnetes Kapital Das gezeichnete Kapital von 25.564,59 € wurde mit dem Nennbetrag angesetzt. Angabe zu Verbindlichkeiten
Zum Abschlussstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB.
Die Gewinn-und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 II HGB).
Die Gesellschaft hält zum 31.12.2018 Anteile an folgenden Gesellschaften:
Die Geschäftsführung wurde im Berichtsjahr von Herrn Manfred Schönebeck, Dipl. Psychologe wahrgenommen. Der Geschäftsführer ist alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der Gesellschaft sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Neben dem Geschäftsführer waren im Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt. Die Schutzklausel gem. § 286 HGB wurde in Anspruch genommen. Von den Erleichterungen der §§ 274 a, 288 HGB wurde teilweise Gebrauch gemacht. VII. Ergebnisverwendung Der Gewinnvortrag ermittelt sich wie folgt: Gewinnvortrag 01.01.2018 370.635,76 Jahresfehlbetrag 2018 -165.435,60 Gewinnvortrag 31.12.2018 205.200,16 Die Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresfehlbetrag auf neue Rechnung vorzutragen.
Berlin,, den 26. November 2019 gez. Manfred Schönebeck Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 03. Dezember 2019 |
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