Monamed Medizintechnik GmbHLiquidiert

81549 München, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht München HRB 78802
Eingetragen
7.5.1986
Branche
Herstellung von Bestrahlungs- und Elektrotherapiegeräten und elektromedizinischen GerätenGroßhandel mit medizinischen und orthopädischen Artikeln, Dental- und LaborbedarfHerstellung von medizinischen und zahnmedizinischen Apparaten und Materialien a. n. g.
Gegenstand
Entwicklung sowie Produktion und Vertrieb von medizinischen Artikeln und Geräten.

Historie

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Management

NameRolle
Richard Dr. Hirch
seit 4.12.2019
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

81549 München
50000
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Monamed Medizintechnik GmbH

Oberhaching

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

  31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 1.254,00 4.566,00
I. Sachanlagen 1.254,00 4.566,00
B. Umlaufvermögen 196.959,14 282.101,49
I. Vorräte 5.476,00 12.107,55
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 146.459,70 181.058,26
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 45.023,44 88.935,68
C. Rechnungsabgrenzungsposten 10.491,23 16.340,13
Bilanzsumme, Summe Aktiva 208.704,37 303.007,62

Passiva

   
  31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 83.183,69 149.874,10
I. gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Gewinnvortrag 44.309,51 62.631,53
III. Jahresüberschuss 13.309,59 61.677,98
B. Rückstellungen 2.560,00 15.846,07
C. Verbindlichkeiten 122.960,68 137.287,45
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 109.473,30 137.287,45
Bilanzsumme, Summe Passiva 208.704,37 303.007,62

Anhang zum Jahresabschluss per 31. Dezember 2010

Monamed GmbH, 82041 Oberhaching

A. Allgemeines

Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB einzustufen.

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Regelungen des Handelsgesetzbuchs und des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Größenabhängige Erleichterungen wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses in Anspruch genommen.

B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Von dem Wahlrecht zur Aktivierung selbsterstellter immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurde kein Gebrauch gemacht.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten und soweit abnutzbar um planmäßige lineare oder degressive Abschreibungen gemäß der voraussichtlichen Nutzungsdauer angesetzt. Bei der Bestimmung der Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche Wertverzehr des Anlagevermögens beachtet.

Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig.

Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten angesetzt.

Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Soweit am Bilanzstichtag ein niedrigerer beizulegender Wert vorläge, würde dieser angesetzt.

Bei der Bewertung der Forderungen wurden sämtliche erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr liegen nicht vor.

Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert angesetzt.

Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt.

Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert angesetzt.

Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag berücksichtigt.

Soweit die Restlaufzeit von Rückstellung am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr beträgt, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungszinssätze verwendet.

Die Steuerrückstellungen betreffen die Steuern für das laufende Geschäftsjahr.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Latente Steuern

Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch genommen.

C. Abweichung von bisherigen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen beibehalten werden.

Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

D. Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Gezeichnetes Kapital

Das gezeichnete Kapital von € 25.564,59 wurde mit dem Nennbetrag angesetzt.

E. Sonstige Angaben

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurde die Geschäftsleitung durch Herrn Richard Hirch wahrgenommen.

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 14.12.2011 festgestellt.

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