Magdeburger Grundstücksgesellschaft mbH
Selbe AdresseBauträger für Wohngebäude
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Andreas Rätzel seit 28.5.2021 | Geschäftsführer |
Jan Schwendt seit 11.3.2019 | Prokura |
Daniel Reichel seit 24.7.2006 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 41.58% | |
| 16.97% |
| Name | Anteil |
|---|---|
BAU-VISION GmbHEigenbeteiligung | 41.45% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
3 Gesellschafter
GmbH-Struktur
2 von 3 angezeigt
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
BAU - VISION GmbHMagdeburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht 2023BAU - VISION GmbH, MagdeburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 Gliederung I. Grundlagen des Unternehmens 1. Geschäftsmodell des Unternehmens 2. Forschung und Entwicklung II. Wirtschaftsbericht 1. Gesamtwirtschaftliche branchenbezogene Rahmenbedingungen 2. Geschäftsverlauf und Lage a) Ertragslage b) Finanzlage c) Vermögenslage 3. Finanzielle Leistungsindikatoren 4. Gesamtaussage III. Zweigniederlassungsbericht IV. Prognosebericht V. Chancen- und Risikobericht VI. Nachtragsbericht I. Grundlagen des Unternehmens 1. Geschäftsmodell Die BAU - VISION GmbH ist seit 2001 Lizenzpartner der Town & Country Haus GmbH, mit Sitz in Hörselberg - Hainich, Ortsteil Behringen (nachfolgend T&C). Die BAU - VISION GmbH, gehört mit zu den größten Lizenzpartnern von T&C. Das Unternehmen ist als Lizenzpartner für Magdeburg, den Harz, das nördliche Sachsen-Anhalt sowie für das östliche Niedersachsen zuständig. Das Aufgabengebiet des Unternehmens umfasst als Schwerpunkt das Bewerben und Verkaufen der T&C Systemhäuser, welche durch den Lizenzgeber zur Verfügung gestellt werden. Dies umfasst ca. vierzig Haustypen, welche in mehreren Varianten zur Verfügung stehen. Darüber hinaus gehört die Planung der individuellen Häuser der Bauherren und die Vergabe der Arbeitsleistungen an zahlreiche Subunternehmen verschiedener Gewerke, die zur Erstellung eines Ein/oder Doppelhauses notwendig sind, zum Aufgabengebiet. Ein weiterer Schwerpunkt der BAU - VISION GmbH besteht darin, die durch das Unternehmen selbst verkauften, geplanten Häuser, schlüsselfertig in hoher Qualität zu erstellen und mangelfrei an die Bauherren zu übergeben. Town & Country Haus ist seit vielen Jahren Marktführer als meistverkauftes Markenhaus Deutschlands. 2. Forschung und Entwicklung Das Unternehmen trägt im System T&C dazu bei, dass Marktbeobachtungen, ihrerseits im Franchise-System Gehör finden. Der Lizenzgeber übernimmt an dieser Stelle eine entscheidende Rolle bei der Entwicklung und Sicherung des Systems. II. Wirtschaftsbericht 1. Gesamtwirtschaftliche branchenbezogene Rahmenbedingungen Wie sich bereits im vierten Quartal des Geschäftsjahres 2022 abzeichnete, sah sich die gesamte Baubranche im Jahr 2023 signifikanten Veränderungen gegenübergestellt, welche sich auf die veränderten Rahmenbedingungen wie Fachkräftemangel, steigende Baukosten und ein deutlich gestiegenes Zinsniveau zurückführen lassen. Diese Veränderungen führten zu einem mehr als deutlichen Rückgang der Neubautätigkeiten im gesamten Bundesgebiet. So sank die Zahl der Baugenehmigungen im Neubau im Jahr 2023 (Januar - Juni) um 35,4% zum Vorjahr. Im Tätigkeitsfeld der BAU - VISION GmbH, dem Einfamilienhausbereich, fiel der Rückgang mit 53,4% im Betrachtungszeitraum noch einmal beträchtlich höher aus. Aufgrund der Vielzahl an Verkaufsüberhängen aus dem Geschäftsjahr 2022 und den frühzeitig erfolgten Anpassungen im Bereich der Kostenstrukturen, konnte die BAU - VISION GmbH im Vergleich zum Vorjahr zwar ein geringeres, aber dennoch deutlich positives Betriebsergebnis erreichen. 2. Geschäftsverlauf und Lage a) Ertragslage
Die Ertragslage des Unternehmens stellt sich im Geschäftsjahr 2023 trotz Umsatz- und Gewinnrückgang dennoch als sehr positiv dar. Das Betriebsergebnis hat sich um 544.376,79 € zum Vorjahr verschlechtert. Ursächlich hierfür ist im Wesentlichen die gesunkene Gesamtleistung des Unternehmens (-T€ 3.718). Aufgrund der geringeren Kosten, vor allem im Materialaufwand (-T€ 2.496), Personalaufwand (-T€ 218) sowie dem sonstigen betrieblichen Aufwand (-T€ 401), sank der Jahresüberschuss um 382.409,17 € auf 821.552,00 € im Vergleich zum Vorjahr nur leicht. b) Finanzlage Die Finanzlage der BAU - VISION GmbH wird im Geschäftsjahr 2023 als positiv beurteilt. Die Kassen- und Bankbestände weisen einen Zuwachs zum Vorjahr in Höhe von 96.711,87 € auf. Die Forderungen des Unternehmens konnten im Regelfall innerhalb der Zahlungsziele vereinnahmt werden. Darüber hinaus hat die BAU - VISION GmbH ihre Verbindlichkeiten innerhalb der Zahlungsziele beglichen. Das Unternehmen ist jederzeit in der Lage, den finanziellen Verpflichtungen innerhalb der Zahlungsziele nachzukommen. c) Vermögenslage Aktiva
Die Vermögenslage des Unternehmens hat sich im Vergleich zum Vorjahr nicht wesentlich verändert. Die gesunkene Bilanzsumme resultiert bei den Aktiva aus den niedrigeren kurzfristigen Vermögenswerten (Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sowie liquide Mittel), bei den Passiva aus den gesunkenen kurzfristigen Fremdmitteln (Rückstellungen, erhaltene Anzahlungen, Lieferanten- und sonstige Verbindlichkeiten) bei gleichzeitiger Erhöhung des Eigenkapitals. Das Eigenkapital hat sich aufgrund des deutlich positiven Jahresergebnisses erhöht. Im Vergleich hierzu ist die Bilanzsumme gesunken, sodass sich die Eigenkapitalquote um 12,58% von 51,67% auf 64,25% erhöht hat. 3. Finanzielle Leistungsindikatoren Bei den finanziellen Leistungsindikatoren liegt der Fokus des Unternehmens auf: • Umsatzentwicklung • Betriebsergebnis • Branchenentwicklung Die Umsatzerlöse sind im Vergleich zum Vorjahr nochmals um 37,00% auf 27.044.750,93 € gestiegen. Das Betriebsergebnis hat sich von 1.713.411,53 € auf 1.169.034,74 € verringert, was einer deutlichen Minderung um 31,77% entspricht. Die BAU - VISION GmbH zieht für ihre interne Unternehmenssteuerung die geplanten Objekte, die daraus resultierenden Erträge sowie Kosten aller Art zu Rate. Eine der Bauwirtschaft angepasste Liquiditätsplanung ist dem Unternehmen dabei ebenfalls behilflich, mittelfristig Entscheidungen treffen zu können und die Entwicklung des Unternehmens zu beurteilen. 4. Gesamtaussage Die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage schätzt das Unternehmen als positiv ein, auch wenn die Ergebnisse aus dem Vorjahr nicht erreicht werden konnten. Die Umsatz- und Ergebnisentwicklung ist seit mehreren Jahren ebenfalls als positiv zu bewerten. Das Finanzmanagement ist darauf ausgerichtet, Verbindlichkeiten stets innerhalb der Zahlungsfristen zu begleichen und Forderungen innerhalb der Zahlungspflichten zu vereinnahmen. III. Zweigniederlassungsbericht Das Unternehmen verfügt neben dem Hauptsitz in Magdeburg über keinen Zweitsitz. IV. Prognosebericht Die Entwicklung der Branche im Allgemeinen und der BAU - VISION GmbH im speziellen ist u.a. maßgeblich von den folgenden Faktoren abhängig: • Volkswirtschaftliche Gesamtsituation • Baukostenentwicklung • Bauzinsentwicklung • Politische Rahmenbedingungen (Neubauauflagen EnEV, finanzielle Förderungen) • Fachkräfteressourcen im Handwerk Die Auswirkungen des Ukrainekonfliktes, und deren einhergehenden Sanktionen, vor allem im Energiesektor, wie auch die politischen Entscheidungen wurden im Jahr 2023 deutlich erkennbar. Die damit verbundenen Kostensteigerungen bei der Baustoffherstellung haben die Preise in diesem Bereich signifikant nach oben verändert, was die Gesamtbaukosten ebenfalls weiter steigen ließ. Dieses Preisniveau scheint sich, wenn überhaupt, nur sehr langsam zu normalisieren. Darüber hinaus beeinflusst das steigende Zinsniveau bei Baufinanzierungen die Kaufentscheidungen der bauwilligen Zielgruppe weiterhin negativ, da eine Vielzahl der Bauvorhaben nicht mehr finanzierbar ist. Auch politische Debatten über weitere Auflagen, hinsichtlich der Energieträger und des Energieverbrauchs bei Neubauten, sorgen immer wieder für Verunsicherungen und stellen zusätzliche Barrieren bei möglichen Investitionsentscheidungen auf. Ausbleibende öffentliche Förderungen als Finanzierungsunterstützung der kostenintensiven Umweltschutzmaßnahmen bei Neubauten im Einfamilienhausbereich erschweren die Finanzierbarkeit derartiger Objekte zusätzlich. Der daraus zu erwartende Rückgang der Bautätigkeiten wird sich voraussichtlich auch auf die ohnehin knappen Personalressourcen im Handwerk auswirken, da sich Fachkräfte, aufgrund der mangelnden Auftragslage, in andere Wirtschaftsbereiche umorientieren würden. Dies wiederum könnte gravierende Folgen bei einem möglichen Nachfrageanstieg im Neubaubereich nach sich ziehen. Aufgrund des massiven Vorlaufs aus den Jahren 2021 und 2022 an Objektverkäufen, welche sich im Geschäftsjahr 2023 in der Abwicklung befanden, konnte die BAU - VISION GmbH die eigene Ertragslage noch positiv darstellen. Allerdings zeichnet sich für das Unternehmen, aufgrund der oben beschriebenen gesamtwirtschaftlichen und politischen Entwicklungen, auf die die BAU - VISION GmbH nur wenig Einfluss hat, ein deutlicher Auftragsrückgang ab, welcher bereits heute sichtbar ist. Dies wiederum wird sich für das Geschäftsjahr 2024 rückläufig auf die Umsatz- und Ertragslage des Unternehmens auswirken. Hier rechnet die BAU - VISION GmbH mit einer Umsatzreduzierung von 40% bis 60% zum Vorjahr, was zu einem geringeren, aber dennoch positiven Betriebsergebnis führt. Vor diesem Hintergrund wird es für das Unternehmen von entschiedener Bedeutung sein, auch zukünftig und unter Beachtung der sich verändernden Faktoren, für die Zielgruppe Gesamtlösungen anbieten zu können, welche das Objekt, das geeignete Grundstück sowie eine passende Finanzierung umfasst. Auch neue Lösungsvarianten, wie z.B. Doppel- oder Reihenhäuser, können der BAU - VISION GmbH dabei helfen, die gesetzten Unternehmensziele zu erreichen. Darüber hinaus wird das Unternehmen eine ausführliche Markt- und Zielgruppenanalyse durchführen, um zusätzliche Potentiale zu erkennen und ausschöpfen zu können. Auch das Berücksichtigen von Interessen der Stakeholder des Unternehmens, vor allem der Mitarbeiter und Subunternehmer, aufgrund der sich verringernden Fachkräfteressourcen, wird weiterhin eine bedeutende Rolle in der Unternehmensausrichtung spielen. Denn das Binden dieser Kapazitäten an das Unternehmen, wird für den Erfolg der BAU - VISION GmbH mitentscheidend sein. V. Chancen- und Risikobericht Aufgrund der Marktstellung von T&C wie auch der BAU - VISION GmbH sowie der leistungsstarken Mitarbeiter und Subunternehmer des Unternehmens, sieht die BAU - VISION GmbH auch weiterhin gute Chancen, die Zukunft erfolgreich gestalten zu können. Auch die Fähigkeit des Unternehmens, flexibel auf sich verändernde Umweltfaktoren reagieren zu können, tragen diese positive Sichtweise mit. Darüber hinaus lässt der weiterhin hohe Bedarf an Wohnraum das Geschäftsmodell des Unternehmens als grundsätzlich chancenreich bewerten. Dagegen wirken sich die politischen und wirtschaftlichen Faktoren, wie unter Punkt IV. beschrieben, risikosteigernd auf den Erfolg des Unternehmens aus. Hier bleibt abzuwarten, wie sich die Politik zukünftig zur Bauwirtschaft positioniert und sich daraus die Wirtschaftslage der gesamten Baubranche entwickelt. Weiterhin ist die Zinspolitik der EZB und das damit verbundene Zinsniveau für Baufinanzierungen zu beobachten. Ebenso risikobehaftet für das Unternehmen bleibt die Entwicklung am Arbeitsmarkt, bei der aus Sicht der BAU - VISION GmbH Wirtschaft und Politik näher zusammenarbeiten sollten, um dem fortschreitenden Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Wenn es dem Unternehmen gelingt, sich auf die Veränderungen einzustellen, wird es auch in Zukunft erfolgreich, wenn auch auf einem niedrigeren Niveau, am Markt agieren können. VI. Nachtragsbericht Es haben sich nach Schluss des Geschäftsjahres 2023 keine Vorgänge ereignet, die für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft von besonderer Bedeutung sind. Das einzige Risiko sind die bisherigen Auswirkungen bedingt durch die kriegerischen Auseinandersetzungen in der Ukraine und den daraus resultierenden Lieferproblemen bei unseren Lieferanten.
Magdeburg, den 01.08.2024 gez. Daniel Reichel gez. Andreas Rätzel HandelsbilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
Anhang für das Geschäftsjahr 20231. Allgemeine Angaben Die BAU - VISION GmbH mit Sitz in Magdeburg wurde am 12.02.2001 gegründet. Sie ist im Handelsregister in Stendal unter der Nummer HRB 12824 eingetragen. Der Jahresabschluss ist nach den deutschen handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) vom 17.07.2015 aufgestellt worden. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Die Anwendung der geänderten Vorschriften erfolgte erstmals für das Geschäftsjahr 2016. Ausweisänderungen ergaben sich hieraus nicht. Die Gesellschaft ist eine mittelgroße Kapitalgesellschaft i. S. d. § 267 Abs. 2 HGB. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Hinsichtlich der Angaben im Anhang werden die Erleichterungsvorschriften nach § 288 Abs. 2 HGB in Anspruch genommen. Die Gesellschaft ist zur Aufstellung eines Lageberichts verpflichtet (§ 264 Abs. 1 Satz 4 HGB). Die Gesellschaft nimmt die Offenlegungserleichterungen nach § 327 HGB in Anspruch. Soweit von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des Vorjahres abgewichen wurde, ist dies bei den Einzelangaben zum Jahresabschluss nachfolgend mit den Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage dargestellt. Zur Vergrößerung der Klarheit der Darstellung werden die Restlaufzeitvermerke zu Forderungen und Verbindlichkeiten sowie "davon"-Vermerke zu Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung weitestgehend in den Anhang verlagert. 2. Bilanzierung und Bewertung der Aktivposten Entgeltlich von Dritten erworbene immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen werden auf der Grundlage der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet. Der Umfang der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten entspricht dem niedrigsten handelsrechtlich zulässigen Ansatz. Gegenstände, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, werden entsprechend ihrer voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer, im Zugangsjahr zeitanteilig, planmäßig abgeschrieben. Es wird ausschließlich die lineare Abschreibungsmethode angewendet. Geringwertige Wirtschaftsgüter ("GWG") mit Anschaffungskosten bis zu € 800,00 (netto) wurden im Zugangsjahr sofort abgeschrieben. Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten aktiviert. Soweit die beizulegenden Werte einzelner Vermögensgegenstände ihren Buchwert unterschreiten, werden zusätzlich außerplanmäßige Abschreibungen bei voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen. Die unfertigen Leistungen werden unter Beachtung des Niederstwertprinzips mit den Herstellungskosten, die die Material- und Fertigungseinzelkosten zuzüglich anteiliger Material- und Fertigungsgemeinkosten umfassen, bewertet. Die erhaltenen Anzahlungen auf unfertige Leistungen werden offen von den unfertigen Leistungen abgesetzt. Sie sind mit den um die Umsatzsteuer gekürzten Nettobeträgen bilanziert. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bzw. mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert angesetzt. Bei Forderungen, deren Einbringbarkeit mit erkennbaren Risiken behaftet ist, werden angemessene Wertabschläge vorgenommen; uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben. Zur Abdeckung des allgemeinen Kreditrisikos wird eine Pauschalwertberichtigung auf die nicht einzelwertberichtigten Nettoforderungen gebildet. Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten werden mit den Nominalbeträgen angesetzt. Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Auszahlungen vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen. Sie werden mit dem Nominalwert angesetzt. 3. Bilanzierung und Bewertung der Passivposten Das gezeichnete Kapital wird zum Nennwert bilanziert. Die Steuerrückstellungen beinhalten im Wesentlichen die für das Geschäftsjahr anfallenden, noch nicht veranlagten Ertragssteuern. Die sonstigen Rückstellungen wurden in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrags gebildet und berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen auf der Grundlage vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. 4. Erläuterungen zu Bilanzposten Anlagevermögen Die Entwicklung des Anlagevermögens ist aus dem als Anlage zum Anhang beigefügten Anlagespiegel ersichtlich. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Es bestehen Forderungen gegen Gesellschafter i.H.v. € 5.862,98 (Vorjahr: € 6.328,98) mit einer Restlaufzeit bis ein Jahr. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr betragen € 370.000,00 (Vorjahr: € 0,00). Unter den sonstigen Vermögensgegenständen werden Beträge für Vermögensgegenstände i.H.v. € 0,00 (Vorjahr: € 7.674,41) ausgewiesen, die erst nach dem Abschlussstichtag rechtlich entstehen. eigene Anteile Die Gesellschaft hat mit notariellem Kauf- und Übertragungsvertrag vom 21.04.2015 "eigene Anteile" von einem bisherigen Gesellschafter im Nennwert von € 15.750,00 zu Anschaffungskosten von € 575.000,00 erworben. Der Nennwert von erworbenen eigenen Anteilen ist gemäß BilMoG in der Vorspalte offen von dem Posten "Gezeichnetes Kapital" abzusetzen ("Nettoausweis" nach § 272 Abs. 1a Satz 1 HGB). Gleichzeitig ist der Unterschiedsbetrag zwischen dem Nennbetrag und den Anschaffungskosten der eigenen Anteile mit den frei verfügbaren Rücklagen zu verrechnen (§ 272 Abs. 1a Satz 2 HGB). Die Kapitalrücklage hat die Funktion einer "Ausschüttungssperre" (der damalige "Bilanzgewinn" 2015 war bei der Aufstellung des Jahresabschlusses 2015 um den zur Bildung der Kapitalrücklage erforderlichen Betrag "Einstellung in die Kapitalrücklage" (Fortführung der GuV unter dem Posten "Jahresüberschuss"), somit um € 575.000,00 gemindert worden). sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen setzen sich im Wesentlichen aus personalbezogenen Rückstellungen (€ 63.121,00) sowie Rückstellungen für die Jahresabschlusserstellung und -prüfung (€ 31.250,00) zusammen. Verbindlichkeiten (§ 268 Abs. 5 HGB und § 285 Nr. 1a HGB) Zur Vermeidung von Wiederholungen und zur Erreichung besserer Klarheit und Übersichtlichkeit (§ 243 Abs. 1 i.V.m. § 264 HGB) werden die Angaben der Restlaufzeit und zur Besicherung (§§ 268 Abs. 5 und 285 Nr. 1 HGB) der Verbindlichkeiten wie folgt zusammengefasst.
Von den sonstigen Verbindlichkeiten sind € 161.768,49 (Vorjahr: € 353.538,86) aus Steuern und € 0,00 (Vorjahr: € 0,00) im Rahmen der sozialen Sicherheit entstanden. Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern betragen € 0,00 (Vorjahr: € 0,00). Es bestehen, wie im Vorjahr, keine Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen. Die Verbindlichkeiten wurden nicht besichert. 5. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten periodenfremde Erträge in Höhe von T€ 12 (Vorjahr: T€ 61). Die periodenfremden Erträge des Geschäftsjahres betreffen Ausbuchungen von Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, die periodenfremden Erträge des Vorjahres resultieren aus der Betriebsprüfung für die Jahre 2016 bis 2019. Weiterhin sind Erträge aus Zuschreibungen des Umlaufvermögens in Höhe von T€ 13 (Vorjahr: T€ 0) enthalten, die Wertaufholungen betreffen. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen entfallen vornehmlich auf Kosten der Warenabgabe (T€ 1.432), Werbe- und Reisekosten (T€ 340) sowie Versicherungen, Beiträge und Abgaben (T€ 276). 6. Sonstige Angaben Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251 HGB oder sonstige finanzielle Verpflichtungen gemäß § 285 Nr. 3a HGB bestanden am Abschlussstichtag nicht. Während des Geschäftsjahres hat die Gesellschaft durchschnittlich 16 Arbeitnehmer beschäftigt. Die Herren Daniel Reichel und Andreas Rätzel (der ausgeübte Beruf entspricht der Organstellung) waren im Berichtsjahr zu Geschäftsführern der Gesellschaft bestellt. Beide Geschäftsführer sind alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Die Gesamtbezüge der Geschäftsführung betrugen im Geschäftsjahr 2023 T€ 434. Der Jahresüberschuss des Geschäftsjahres 2023 (€ 821.552,00) soll zusammen mit dem Gewinnvortrag (€ 4.244.926,68) auf neue Rechnung vorgetragen werden. Vorgänge, die nach dem Schluss des Geschäftsjahres eingetreten und deren Kenntnis für die Beurteilung der Lage der Gesellschaft von besonderer Bedeutung ist, liegen nicht vor. Das einzige Risiko sind die bisherigen Auswirkungen bedingt durch die kriegerischen Auseinandersetzungen in der Ukraine und den daraus resultierenden Lieferproblemen bei unseren Lieferanten.
Magdeburg, den 01.08.2024 gez. Daniel Reichel gez. Andreas Rätzel sonstige BerichtsbestandteileAnlagenspiegel
Angaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 25.10.2024 festgestellt. BestätigungsvermerkAn die BAU - VISION GmbH, Magdeburg: Prüfungsurteile: Wir haben den Jahresabschluss der BAU - VISION GmbH, Magdeburg, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der BAU - VISION GmbH, Magdeburg für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens. • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Magdeburg, den 25. Oktober 2024 Paul
& Partner GmbH
gez. Dipl.-Kfm. Sebastian Paul, Wirtschaftsprüfer |
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