Wendel
GmbH
Schwabach
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
4.250,00 |
3.500,00 |
| I.
Finanzanlagen |
4.250,00 |
3.500,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
18.130,20 |
18.856,54 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
10.360,00 |
18.291,88 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
7.770,20 |
564,66 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
22.380,20 |
22.356,54 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
21.064,24 |
21.097,70 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Bilanzverlust |
3.935,76 |
3.902,30 |
| B.
Rückstellungen |
600,00 |
600,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
715,96 |
658,84 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
715,96 |
658,84 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
22.380,20 |
22.356,54 |
Anhang
A N H A N G
zur
Bilanz zum 31.12.2010
der
Wendel GmbH
Eichhornstraße 29
91126 Schwabach
Allgemeine Angaben
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss der Wendel GmbH per 31.12.2010
wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und
Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Von
Größenabhängigen Erleichterungen wurde kein
Gebrauch gemacht. Im Einzelnen waren dies folgende
Grundsätze und Methoden:
Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses
nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden
die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des
Art 67. Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen
verrechnet worden. Das Saldierungsgebot des §246 Abs.
2 Satz 2 HGB wurde beachtet.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb
dauernd zu dienen.
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei
der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet.
Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen dem
Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des
Jahresabschlusses bekannt worden sind.
Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie
am Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und
Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig
von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im
Jahresabschluss berücksichtigt worden.
Die Bilanz wurde nach den Vorschriften des
§§ 266 ff. HGB in Kontoform aufgestellt. In der
Gewinn- und Verlustrechnung wurde wie in den
Vorjahren die Gliederung nach dem Gesamtkostenverfahren
gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt.
Für die Erstellung des Jahresabschlusses waren
die nachfolgenden, gegenüber dem Vorjahr
unveränderten Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden maßgebend.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die Vorräte wurden mit den Anschaffungskosten
oder den niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt. Die in
Arbeit befindlichen Aufträge werden mit den
verrechneten Stundensätzen bewertet.
Anschaffungskosten wurden direkt berücksichtigt.
Forderungen und Wertpapiere werden mit dem Nennwert
bewertet. Erkennbare Risiken werden entsprechend den
Angaben der Geschäftsführung durch
Einzelwertberichtigungen
berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko
wurde durch einen pauschalen Abschlag auf den
Forderungsbestand berücksichtigt.
Die Bewertung der Rückstellungen erfolgt nach
BilMoG (§253 Abs. 1 Satz 2) mit dem nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigem Erfüllungsbetrag.
Die Bewertung der Verbindlichkeiten erfolgt nach
BilMoG (§253 Abs. 1 Satz 2) mit dem
Erfüllungsbetrag.
Einzelangaben zur Bilanz
Zum 31.12.2010 bestanden keine
Eventualverbindlichkeiten aus Wechselbürgschaften.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Abschreibungen des Geschäftsjahres nach allein
steuerrechtlichen Vorschriften
In den Abschreibungen sind Abschreibungen nach den
steuerlichen Sondervorschriften 0,00 Euro enthalten.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
aperiodische Erträge und Aufwendungen
Im Rohergebnis sind aperiodische Erträge
enthalten.
Unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind
aperiodische Aufwendungen enthalten.
Steuern vom Einkommen und Ertrag
Die Steuern betreffen ausschließlich das
Ergebnis der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit.
Angaben zur Vermittlung eines besseren Einblicks in die
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Geschäftsführer: Heinz Wendel
Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die
nachfolgenden Rechte und Pflichten:
Forderung
0,00 Euro
Verbindlichkeiten
0,00 Euro
Verbindlichkeiten
0,00 Euro
Verbindlichkeiten
0,00Euro
Über diese Beträge wurde bereits vorne
berichtet.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich
vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung
offengelegt.
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