MS Holding GmbH
Selbe AdresseManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Matthias Stech seit 3.2.2009 | Vorstandsmitglied |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Axmann Technology AktiengesellschaftZuzenhausenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz
Anhang
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Erworbene immaterielle Anlagewerte werden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterliegen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Gesellschaft verzichtet auf eine Inanspruchenahme des Wahlrechts gemäß § 248 Abs. 2 Satz 1 HGB. Selbstgeschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden insoweit nicht aktiviert. Das Sachanlagevermögen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um planmäßige (und ggf. außerplanmäßige) Abschreibungen vermindert. In die Herstellungskosten wurden neben den unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste Abschreibungen bewertet. Die planmäßigen Abschreibungen werden nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear bzw. degressiv vorgenommen. Die Abschreibungen werden linear über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer vorgenommen. Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führt. Die Finanzanlagen werden wie folgt angesetzt und bewertet: - Beteiligungen zu Anschaffungskosten - Anteile an verbundenen Unternehmen zu Anschaffungskosten - Ausleihungen zum Nennwert - unverzinsliche und niedrig verzinsliche Ausleihungen zum Barwert - sonstige Wertpapiere zu Anschaffungskosten Soweit erforderlich, wird der am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere Wert angesetzt. Die Bewertung der Vorräte erfolgt mit durchschnittlichen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder mit dem niedrigeren beizulegenden Wert am Bilanzstichtag. Die Herstellungskosten enthalten neben dem Fertigungsmaterial und den Fertigungslöhnen die Gemeinkosten einschließlich bilanzieller Abschreibungen soweit diese durch die Fertigung veranlasst sind. Den Risiken aus längerer Lagerdauer oder eingeschränkter Verwertbarkeit wird durch angemessene Abschläge Rechnung getragen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum jeweiligen Nennwert oder dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Allen erkennbaren Risiken wird durch angemessene, einzeln vorgenommene Abwertungen Rechnung getragen. Hinsichtlich des allgemeinen Kreditrisikos ist eine Pauschalwertberichtigung aus dem Liefer- und Leistungsverkehr mit 1% gebildet worden. Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert bewertet. Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten und sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages bewertet. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichend objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen. Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Die Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag bewertet. Die Gesellschaft hat von dem Wahlrecht gemäß § 274a Nr. 4 HGB, auf die Abgrenzung latenter Steuern verzichten, Gebrauch gemacht. Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
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