Stammdaten

Register
Amtsgericht Bamberg HRB 398
Vorher
Georg Pfister Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Eingetragen
1.8.1975
Branche
Rohrleitungstiefbau, Brunnenbau und KläranlagenbauBau von StraßenSpezialisierte Bautätigkeiten im Tiefbau
Gegenstand
Ein Raupen-, Radlader- und Baggerbetrieb, der Kanalbau, der Erdaushub und die Vornahme von Abbrucharbeiten sowie die Durchführung von Wege- und Straßenbaumaßnahmen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Manuel Georg Pfister
seit 23.12.2013
Geschäftsführer
Manfred Pfister
seit 3.6.2003
Geschäftsführer
Georg Pfister
seit 17.7.2001
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

Identifizierte Personen (3)

NameAnteil
48.00%
26.00%

Gesellschafter
Beta

3 Gesellschafter

GmbH-Struktur

2 von 3 angezeigt

Name
Ort
Betrag
Anteil
Manfred Pfister
96149 Breitengüßbach
48.000 €
48.00%
Manuel Pfister
96149 Breitengüßbach
26.000 €
26.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Tiefbau Pfister GmbH

Breitengüßbach, Ortsteil Hohengüßbach

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

BILANZ

AKTIVA

Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR

Gesamt
Geschäftsjahr
EUR

Einzelposten
Vorjahr
EUR

Gesamt
Vorjahr
EUR

A. Anlagevermögen

1.129.416,00

1.332.457,00

I. Sachanlagen

1.129.416,00

1.322.457,00

B. Umlaufvermögen

6.371.464,83

4.619.046,22

I. Vorräte

3.652.938,35

2.268.903,22

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

1.021.973,11

987.775,84

III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

1.696.553,37

1.362.367,16

C. Rechnungsabgrenzungsposten

12.052,00

8.480,00

Summe Aktiva

7.512.932,83

5.959.983,22



PASSIVA

Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR

Gesamt
Geschäftsjahr
EUR

Einzelposten
Vorjahr
EUR

Gesamt
Vorjahr
EUR

A. Eigenkapital

3.140.366,97

2.815.478,51

I. Gezeichnetes Kapital

100.000,00

100.000,00

II. Bilanzgewinn

3.040.366,97

2.715.478,51

B. Rückstellungen

277.200,00

239.600,00

C. Verbindlichkeiten

4.095.365,86

2.904.904,71

Summe Passiva

7.512.932,83

5.959.983,22

ANHANG

Bei der Berichtsfirma handelt es sich um eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 folgende und 264 folgende HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des GmbHG aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) aufgestellt.

Nachdem es sich bei der Berichtsfirma um eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB handelt, werden die Erleichterungsvorschriften der §§ 266 Abs. 1 Satz 3 in Verbindung mit 268 Abs. 4 und 5 (Restlaufzeitangaben), 274 a, 276 und 288 HGB, sowie bezüglich der Offenlegung die Erleichterungen des § 326 HGB in Anspruch genommen.

Forderungen bzw. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind nach § 42 Abs. 3 GmbHG in der Bilanz gesondert ausgewiesen.

Bilanzierung und Bewertung erfolgen unter Beachtung der Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung nach Änderung durch das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz vom 17. Juli 2015 und unter zusätzlicher Beachtung der steuerrechtlichen Bestimmungen. Die Vorjahresbeträge wurden nicht an die geänderte Bilanzierung und Bewertung angepasst.

Immaterielle Vermögensgegenstände, soweit entgeltlich erworben, werden zu Anschaffungskosten bewertet, die um planmäßige Abschreibungen vermindert werden. Sachanlagen werden mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen bewertet. Die Nutzungsdauer der einzelnen Vermögensgegenstände wird aufgrund der wirtschaftlichen Abnutzung festgelegt. In die Herstellungskosten werden die Material- und Fertigungseinzelkosten sowie angemessene Gemeinkostenanteile einbezogen. Zinsen für Fremdkapital werden nicht in die Herstellungskosten einbezogen (§ 255 Abs. 3 HGB). Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens werden zeitanteilig vorgenommen. Die geringwertigen Wirtschaftsgüter bis zu einem Netto-Einzelwert von EUR 800,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Ihr sofortiger Abgang wurde unterstellt. Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten bewertet. Unverzinsliche oder niedrig verzinsliche Ausleihungen sind auf den Barwert abgezinst. Auf das gesamte Anlagevermögen werden, soweit erforderlich, Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen.

Die Bewertung des Vorratsvermögens erfolgt bei Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen zu Anschaffungskosten. Das strenge Niederstwertprinzip wird beachtet. Handelswaren sind zu Anschaffungskosten oder niedrigeren Marktpreisen bilanziert. Die unfertigen und fertigen Leistungen werden zu Herstellungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegendem Stichtagswert angesetzt. Die Herstellungskosten enthalten die Einzelkosten sowie die notwendigen Gemeinkosten. Zinsen für Fremdkapital werden nicht in die Herstellungskosten einbezogen. In allen Fällen wurde verlustfrei bewertet, d.h. es wurden von den voraussichtlichen Verkaufspreisen Abschläge für noch anfallende Kosten und angemessenen Gewinn vorgenommen. Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, sind durch angemessene Abwertungen berücksichtigt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert unter Abzug von Einzelwert­berichtigungen bei erkennbaren Einzelrisiken und Pauschalwertberichtigungen zur Abgeltung des allge­meinen Kreditrisikos angesetzt.

Die sonstigen Wertpapiere des Umlaufvermögens wurden zu Anschaffungskosten oder gegebenenfalls nach § 253 Abs. 4 HGB zu den niedrigeren Werten, die sich aus den Börsen- oder Marktpreisen am Stichtag ergeben, angesetzt.

Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste aus schwebenden Geschäften. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags (d. h. einschließlich zukünftiger Kosten- und Preissteigerungen) angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden abgezinst.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.Geschäftsvorfälle in fremder Währung werden mit dem Devisenmittelkurs am Tage des Geschäftsvorfalls berücksichtigt. Kursverluste bis zum Bilanzstichtag werden bei der Bewertung der Forderungen und Verbindlichkeiten erfasst. (§ 284 Abs. 2 Nr. 2 HGB).

Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, die einen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben, sind nicht gegeben . (§ 284 Abs. 2 Nr. 3 bzw. Bewertungsstetigkeit§ 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB).

Besondere Umstände, dass der Jahresabschluss kein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Berichtsfirma vermittelt, liegen nicht vor (§ 264 Abs. 2 HGB).

Angaben zu Haftungsverhältnissen (§ 268 Abs. 7 HGB)

Zum 31. Dezember 2023 bestanden Eventualverbindlichkeiten gemäß § 251 HGB in Höhe von € 1.504.284,32 aus Avalkreditverträgen mit Banken bzw. Versicherungen, aufgrund von Vorauszahlungs-, Vertragserfüllungs- und Gewährleistungsbürgschaften, die diese im Auftrag des Unternehmens für die Abwicklung von Bauaufträgen übernommen haben.

Das Risiko einer Inanspruchnahme aus der Bürgschaft für die Verbindlichkeiten der Firma wird aufgrund der guten Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Firma als gering eingeschätzt.

Durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten (§ 285 Nr. 7 HGB)

Im Wirtschaftsjahr wurden durchschnittlich 32 Arbeitnehmer beschäftigt.

 

Hohengüßbach, den 30. Oktober 2024

gez. Pfister Georg, gez. Pfister Manfred, gez. Pfister Manuel

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 30. Oktober 2024

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