m.Doc GmbH
Selbe AdresseErbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Burkhard Wolfgang Renner seit 26.2.2014 | Liquidator |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Carl-Marcus Bruno Volkart Rudert | 25.00% |
| 25.00% | |
| 25.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
4 Gesellschafter
GmbH-Struktur
3 von 4 angezeigt
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
ADVOTUM GmbHKölnJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011BilanzAKTIVA
ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 20114.1 Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Der Jahresabschluss der Advotum GmbH in 50670 Köln auf den 31.12.2011 wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des HGB aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbHG sowie des Gesellschaftsvertrages zu beachten. Nach den in § 267 Abs. 1 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Größenabhängige Erleichterungen wurden bei der Erstellung teilweise in Anspruch genommen. Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des Artikels 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst. Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgte nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB. Die Darstellung der Bilanz erfolgt in Kontoform nach § 266 HGB. Mit Ausnahme der gesetzlich zulässigen Durchbrechungen der Bilanzkontinuität durch die erstmalige Anwendung des BilMoG, stimmen die Wertansätze in der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Die Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Bilanzstichtag einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden. Insbesondere sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst, wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig von den Zeitpunkten ihrer Vereinnahmung oder Verausgabung im Jahresabschluss berücksichtigt worden. 4.2 Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Das Sachanlage vermögen wurde zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten vermindert um die planmäßigen (ggf. außerplanmäßigen) Abschreibungen, angesetzt. Die Abschreibungen auf Zugänge im Geschäftsjahr wurden zeitanteilig berechnet. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert, vermindert um Wertberichtigungen und unter Beachtung des Niederstwertprinzips angesetzt. Unverzinsliche Forderungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr wurden abgezinst. Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten wurden gemäß § 256a HGB umgerechnet. Bei Deckung durch Termingeschäfte war der entsprechende Terminkurs maßgebend. Flüssige Mittel wurden zu Nominalwerten angesetzt. Bei der Bemessung der Rückstellungen wurden allen erkennbaren Risiken angemessen und ausreichend Rechnung getragen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem Ihrer Restlaufzeit entsprechenden Marktzins abgezinst. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Latente Steuern wurden nicht angesetzt. 4.3 Erläuterungen zur Bilanz Die Aufgliederung und die Bewegungen des Anlagevermögens sind dem Anlagespiegel zu entnehmen. Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern und verbundenen Unternehmen, die gemäß § 42 Abs. 3 GmbHG gesondert auszuweisen sind, bestanden zum Bilanzstichtag nicht. Die sonstigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen die Kosten für die Erstellung des Jahresabschlusses und der Steuererklärungen 2011 sowie die Kosten aus der Verpflichtung zur Aufbewahrung der Geschäftsunterlagen. Auf Grund einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurde die Aufbewahrungsrückstellung abgezinst. Die Fristigkeit der Verbindlichkeiten stellt sich wie folgt dar:
4.4 Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Wesentliche zu erläuternde periodenfremde Aufwendungen oder Erträge sind nicht angefallen. 4.5 Sonstige Angaben Zum Bilanzstichtag 31.12.2011 ist das Kapital der Gesellschaft durch Verluste aufgezehrt. Der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag beläuft sich zum Bilanzstichtag auf 775,74 EUR (Vorjahr: 0,00 EUR). Im Zeitraum 01.01.2011 bis 31.12.2011 war folgender einzelvertretungsberechtigter und von den Beschränkungen des Selbstkontrahierungsverbotes gemäß § 181 BGB befreiter Geschäftsführer bestellt: Andreas Diehl, Dipl. Kaufmann, Köln Auf die Erstellung eines Lageberichts wird gemäß § 264 Abs. 1 Satz 3 HGB verzichtet. Der Jahresabschluss wird im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht.
Köln, den 01.07.2012 Andreas Diehl, Geschäftsführer Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 01.07.2012 |
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