Bayer Bitterfeld GmbH
Selbe AdresseHerstellung von pharmazeutischen Grundstoffen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Shinya Kameyama seit 10.10.2025 | Prokura |
Hiroaki Narisawa seit 29.4.2024 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Honshu Chemical Industry Co. Ltd. | 55.00% |
Mitsui & Co. Ltd. | 25.00% |
Bayer MaterialScience Aktiengesellschaft | 10.00% |
Mitsui & Co. Europe Ltd | 9.99% |
Mitsui & Company Limited | 0.01% |
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
3 von 4 Anteilseignern sichtbar
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Hi - Bis GmbHBitterfeld-WolfenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.04.2023 bis zum 31.03.2024Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Hi-Bis GmbH Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Hi-Bis GmbH, Greppin - bestehend aus der Bilanz zum 31. März 2024 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. April 2023 bis zum 31. März 2024 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Hi-Bis GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. April 2023 bis zum 31. März 2024 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahres als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Leipzig, 13. August 2024 EY
GmbH & Co. KG
Pester, Wirtschaftsprüfer Weindorf, Wirtschaftsprüfer Inhaltsverzeichnis Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers Rechnungslegung Auftragsbedingungen, Haftung und Verwendungsvorbehalt Bilanz zum 31. März 2024Aktiva
Passiva
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. April 2023 bis 31. März 2024
Anhang für 2023/2024Allgemeine Hinweise Die Hi-Bis GmbH, Greppin, wurde durch Gesellschaftsvertrag vom 14. November 2001 gegründet. Sitz der Gesellschaft ist Bitterfeld-Wolfen Ortsteil Greppin. Die Hi-Bis GmbH ist unter der Nummer HRB 16337 im Register des Amtsgerichtes Stendal eingetragen. Der vorliegende Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. April 2023 bis 31. März 2024 wurde gemäß §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des GmbHG aufgestellt. Es gelten die Vorschriften für mittelgroße Kapitalgesellschaften. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Umsatzkostenverfahren aufgestellt. Die Aufstellung des Jahresabschlusses erfolgte unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren im Wesentlichen unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Die immateriellen Vermögensgegenstände und das Sachanlagevermögen sind zu Anschaffungskosten angesetzt und werden, soweit abnutzbar, entsprechend ihrer Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Abschreibungen auf Zugänge erfolgen zeitanteilig. Finanzierungskosten, die bis zur Errichtung der ersten Anlage angefallen sind, wurden in den Vorjahren, soweit direkt zurechenbar, aktiviert. Im aktuellen Geschäftsjahr wurde von dem Wahlrecht Gebrauch gemacht, geringwertige Wirtschaftsgüter bis zu einem Wert von EUR 800,00 (bis 2017 EUR 410,00) im Jahr der Anschaffung in voller Höhe abzuschreiben Investitionszuschüsse und Investitionszulagen wurden von den Anschaffungskosten des Anlagevermögens abgesetzt. Die Vorräte werden zu Anschaffungskosten und Herstellungskosten bzw. zu den niedrigeren Tageswerten angesetzt. Der Unitpreis für inventurpflichtige Ersatzteile wurde wie in den Vorjahren in Höhe von ≥500 EUR/ME beibehalten. Die Bestände an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sind zu durchschnittlichen Einstandspreisen oder zu niedrigeren Tagespreisen am Bilanzstichtag aktiviert. Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, sind durch angemessene Abwertungen berücksichtigt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Der Ansatz und die Bewertung des aktiven Rechnungsabgrenzungspostens werden gemäß § 250 Abs.1 HGB vorgenommen. Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Verbindlichkeiten, die in Fremdwährung bestehen, werden grundsätzlich mit dem Devisenkassamittelkurs zum Abschlussstichtag umgerechnet. Bei einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurde dabei das Realisationsprinzip (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 Halbsatz 2 HGB) und das Anschaffungskostenprinzip (§ 253 Abs. 1 Satz 1 HGB) beachtet. Die Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste aus schwebenden Geschäften. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden abgezinst. Für die Ermittlung latenter Steuern aufgrund von temporären oder quasi-permanenten Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegen-ständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen oder aufgrund steuerlicher Verlustvorträge werden die Beträge der sich ergebenden Steuerbe- und -entlastung mit den unternehmensindividuellen Steuersätzen im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen bewertet und nicht abgezinst. Aktive und passive Steuerlatenzen werden verrechnet. Die Aktivierung latenter Steuern unterbleibt in Ausübung des dafür bestehenden Ansatzwahlrechts. Erläuterungen zur Bilanz Anlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres im Anlagenspiegel dargestellt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Restlaufzeiten der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind nicht länger als ein Jahr. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen enthalten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen den Minderheitsgesellschafter Covestro in Höhe von TEUR 1.695 (Vorjahr: TEUR 1.713). Es bestehen weitere Forderungen gegen den Gesellschafter Honshu in Höhe von TEUR 2 (Vorjahr: TEUR 35). Hier wurden verauslagte Kosten weiterbelastet. Die sonstigen Vermögensgegenstände betreffen überwiegend Forderungen gegen das Finanzamt Bitterfeld-Wolfen. Ausgewiesen werden Umsatzsteuererstattungsansprüche in Höhe von TEUR 167 (Vorjahr: TEUR 271), wovon TEUR 67 (Vorjahr: TEUR 121) rechtlich erst nach dem Bilanzstichtag entstehen (im Folgemonat abziehbare Vorsteuer) sowie eine Rückforderung von Körperschaftsteuer in Höhe von TEUR 24, da die im Geschäftsjahr 2022/2023 geleistete Vorauszahlung den geschätzten Steueraufwand überschreitet. Gegenüber der Stadt Bitterfeld-Wolfen besteht eine Rückforderung von Gewerbesteuer für das Kalenderjahr 2023 in Höhe von TEUR 18; die geleisteten Vorauszahlungen sind höher als der geschätzte Steueraufwand. Rechnungsabgrenzungsposten Hierin enthalten sind im Wesentlichen die Abgrenzungen für Lizenzgebühren (TEUR 403), geleistete Zahlungen für Jahreswartungsverträge für Labortechnik und IT-Hardware (TEUR 27), Abgrenzungen für bereits gezahlte Inflationsausgleichsprämien (TEUR 43) sowie für den geleisteten IHK-Jahresbeitrag (TEUR 9). Eigenkapital Entwicklung des Bilanzgewinns
Sonstige Rückstellungen In den sonstigen Rückstellungen ist eine Zahlungsverpflichtung aus rückwirkenden Preisanpassungen für das erste Quartal des Kalenderjahres 2024 gemäß "Supplemental Agreement to the LTSPA" (TEUR 500) mit Covestro enthalten. Das Agreement wurde am 14. Mai/7. Juni 2024 final unterzeichnet. Die sonstigen Rückstellungen beinhalten weiterhin Rückstellungen für Personal (TEUR 95), Jahresabschlusskosten (TEUR 45) und ausstehende Rechnungen (TEUR 32). Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten gliedern sich auf folgende Restlaufzeiten: Die Verbindlichkeiten gegenüber den Gesellschaftern betreffen Lizenzgebühren.
Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Angaben gemäß § 285 Nr. 8a) und b) HGB
Der Personalaufwand ist in den Allgemeinen Verwaltungskosten und Herstellungskosten enthalten. In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind die Verrechnung sonstiger Sachbezüge für die PKW-Privatnutzung mit TEUR 44 und Erträge aus Währungskursdifferenzen in Höhe von TEUR 8 enthalten. Es werden periodenfremde Erträge in Höhe von TEUR 489 ausgewiesen. Davon entfallen auf Entlastungen nach Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz TEUR 402 und auf Carbon Leakage Compensations TEUR 24. Weiterhin sind Einkommensteuererstattungen der japanischen Expatriates, die in Folge der geschlossenen Nettolohnvereinbarungen an den Arbeitgeber abgetreten wurden, in Höhe von TEUR 59 und rückerstattete IHK-Beiträge für 2021 in Höhe von TEUR 4 enthalten. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen Es bestehen keine Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB. Sonstige finanzielle Verpflichtungen in Höhe von TEUR 620 resultieren zum Bilanzstichtag aus einem Bestellobligo in Höhe von TEUR 552, wovon TEUR 505 auf Bestellungen zur Instandhaltung der Anlage entfallen. Aus Leasingverträgen bestehen Zahlungsverpflichtungen in Höhe von TEUR 68. Sonstige Angaben Geschäftsführung Alleiniger Geschäftsführer im Geschäftsjahr 2023/24 war Herr Yoshiaki Matsuhashi (Chemie-Ingenieur). Zum 1. April 2024 wurde diese Position durch Herrn Hiroaki Narisawa (Chemie-Ingenieur) übernommen. Auf die Angabe der Organbezüge wird verzichtet. Es wird von der Befreiung nach § 286 Abs. 4 HGB Gebrauch gemacht. Mitarbeiter Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Mitarbeiter (ohne Geschäftsführer):
Konzernbeziehungen Der Jahresabschluss der Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der Mitsui Chemicals, Inc., Tokyo, Japan, einbezogen. Dieser stellt sowohl den kleinsten als auch den größten Konsolidierungskreis dar. Die Konzernabschlussunterlagen der Mitsui Chemicals, Inc., Tokyo, Japan, sind öffentlich zugängliche Dokumente und auf der Internetseite der Mitsui Chemicals, Inc., Tokyo, Japan, abrufbar. Wesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag Zum 1. April 2024 wurde Herr Hiroaki Narisawa zum neuen Geschäftsführer berufen. Am 14. Mai/7. Juni 2024 erfolgte die Unterzeichnung des "Supplemental Agreement to the LTSPA" mit Covestro, im Rahmen dessen eine Preisreduzierung für das Kalenderjahr 2024 in Höhe von insgesamt TEUR 1.500 vereinbart wurde. Die Preisanpassungen erfolgten in drei Tranchen von TEUR 500 jeweils rückwirkend für das erste bis dritte Quartal 2024. Im Gegenzug wurde die Verlängerung des Long Term Sale and Purchase Agreement (LTSPA) für die Produktionsanlage Nr. 1 bis zum 31. März 2026 vereinbart. Darüber hinaus ergaben sich nach Ablauf des Geschäftsjahres keine weiteren Ereignisse, die sich wesentlich auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens auswirken. Vorschlag für die ErgebnisverwendungDie Geschäftsführung geht davon aus, dass die Hi-Bis GmbH voraussichtlich eine Dividende in gleicher Höhe wir im vorherigen Geschäftsjahr zahlen wird, d. h. zweimal 5 Millionen Euro (insgesamt 10 Millionen Euro pro Jahr). Ein entsprechender Gesellschafterbeschluss wurde noch nicht gefasst.
Greppin, 7. August 2024 Hi-Bis GmbH gez. Hiroaki Narisawa, Geschäftsführer Entwicklung des Anlagevermögens 2023/2024
Lagebericht für 2023/2024I. Wirtschafts- und Umfeldsituation Die geplante Verkaufsmenge wurde ursprünglich auf 5.299 Tonnen festgelegt und basierte ausschließlich auf der Produktion von Anlage Nr. 2. Der jährlich geplante Stillstand der Anlage Nr. 2 begann am 10. April 2023 und die Produktion wurde am 20. Mai 2023 wieder aufgenommen. Im März 2024 erklärte Nobian, Lieferant von Chlorwasserstoff, Lieferschwierigkeiten aufgrund "höherer Gewalt" und die Produktion wurde vom 3. März bis zum 20. März 2024 unterbrochen. Danach konnte Anlage Nr. 2 wieder voll produzieren. Anlage Nr. 1 war während des gesamten Geschäftsjahres 2023/2024 weiterhin außer Betrieb und das Ergebnis der Produktion der Anlage Nr. 2 beträgt auf Geschäftsjahresbasis letztlich 5.208 Tonnen. Die Absatzmenge im Geschäftsjahr 2023/2024 verringerte sich von geplanten 5.299 auf 5.150 Tonnen. Der Umsatz ging im Geschäftsjahr 2023/2024 von TEUR 26.500 im Geschäftsjahr 2022/2023 auf TEUR 21.921 zurück, was hauptsächlich auf den Rückgang der Preise für Dampf, Strom und Erdgas zurückzuführen ist, deren Entwicklung sich aufgrund der vertraglichen Regelungen zur Kostenübernahme in den Produktpreisen widerspiegelt. Zudem wurde mit einer Zusatzvereinbarung zum langfristigen Kaufvertrag mit Covestro ("Supplemental Agreement to the Long Term Sale and Purchase Agreement") eine rückwirkende Preisreduzierung für das erste Quartal des Kalenderjahres 2024 in Höhe von TEUR 500 vereinbart. Nachfolgend wird die Entwicklung der finanziellen Performance im Vorjahresvergleich dargestellt:
Das Nettovermögen stellte sich zu den beiden Bilanzstichtagen wie folgt dar:
Das Anlagevermögen verringerte sich um TEUR 4.013 von TEUR 12.262 auf TEUR 8.249, im Wesentlichen bedingt durch planmäßige Abschreibungen des Anlagevermögens. Der Rückgang der Barmittel um TEUR 1.248 ist hauptsächlich auf die Dividendenzahlungen zurückzuführen, deren Beträge über dem operativen Cashflow liegen. Nachfolgend ist die Zusammensetzung des Eigenkapitals und der Verbindlichkeiten der Gesellschaft zu den letzten beiden Bilanzstichtagen dargestellt:
Der Eigenkapitalrückgang resultiert aus dem Jahresüberschuss (TEUR 4.810) abzüglich der Dividendenausschüttungen in Höhe von TEUR 10.000. Die Verbindlichkeiten gingen um TEUR 143 zurück, hauptsächlich aufgrund des Rückgangs der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen aufgrund der niedrigeren Energiepreise. Dahingegen enthalten die sonstigen Rückstellungen in Höhe von TEUR 500 die Zahlungsverpflichtung aus der rückwirkenden Preisanpassung für das erste Quartal des Kalenderjahres 2024 gemäß Zusatzvereinbarung mit Covestro. Die Vereinbarung wurde am 14. Mai/7. Juni 2024 final unterzeichnet. Finanzierung Die Veränderung der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente ist in der nachstehenden Kapitalflussrechnung dargestellt:
Die Veränderung des Cashflows aus betrieblicher Tätigkeit ist hauptsächlich auf einen im Vorjahresvergleich geringeren Rückgang der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zurückzuführen. Der negative Cashflow aus der Investitionstätigkeit resultiert aus den im Geschäftsjahr 2023/2024 getätigten Investitionen. Der negative Cashflow aus Finanzierungstätigkeit resultiert aus den Dividendenausschüttungen in Höhe von TEUR 5.000 in September 2023 und TEUR 5.000 in Dezember 2023. Die Liquidität der Gesellschaft war zu jeder Zeit gesichert. Mitarbeiter und Personalaufwendungen Zum Bilanzstichtag verfügt das Unternehmen über Arbeitsverträge mit 39 deutschen Mitarbeitern (davon 2 in Elternzeit) und 2 japanischen Mitarbeitern (einschließlich des Geschäftsführers). Die tarifliche Vergütung der Arbeitnehmer richtet sich nach der Vereinbarung mit dem "Arbeitgeberverand Nordostchemie e. V.", dem Arbeitgeberverband der Chemischen Industrie im Nordosten Deutschlands. II. Chancen und Risiken im Rahmen der zukünftigen Entwicklung Im Jahr 2023 war weltweit in mehreren Ländern, wie China, ein gewisses Wachstum in der Automobilindustrie zu verzeichnen, es gab jedoch keinen spürbaren Anstieg der Bisphenol-TMC-Nachfrage, da das Wachstum hauptsächlich Fahrzeuge der unteren Preisklasse ohne APEC-Anwendung betraf. Basierend auf relativ hohen Produktionszahlen im Jahr 2023 und einer gedämpften Endverbrauchernachfrage erwartet der Kunde Covestro für 2024 nur ein geringes Wachstum der Light-Vehicle-Produktion. Die Auftragsbestände, die die gesunkene Endverbrauchernachfrage in Europa und Nordamerika bis zu einem gewissen Grad abgemildert hatten, wurden deutlich reduziert. Gleichzeitig ist die Nachfrage der Endverbraucher in China schleppend, was zu erheblichen Preisnachlässen seitens der OEMs geführt hat. Insgesamt gibt Covestro jedoch weiterhin einen vorsichtig optimistischen Ausblick für 2024. Die Kundennachfrage nach Bisphenol TMC dürfte mit 5.135 Tonnen im Geschäftsjahr 2024/2025 gegenüber 5.150 Tonnen im Jahr 2023/2024 nahezu auf dem gleichen Niveau liegen. Das Unternehmen prognostiziert für das Geschäftsjahr 2024/2025 einen Umsatz von EUR 20,2 Mio., einen Jahresüberschuss von EUR 4,6 Mio., und eine Produktionsmenge von 5.000 Tonnen, wobei die Umsatzhöhe durch niedrigere stabilisierte Nebenkosten untermauert wird. In der Prognose sind Preisreduzierungen gemäß Zusatzvereinbarung zum langfristigen Kaufvertrag mit Covestro berücksichtigt, die in Höhe von insgesamt EUR 1,5 Mio. für das Kalenderjahr 2024 vereinbart wurden. Die Preisanpassungen erfolgen in drei Tranchen von EUR 0,5 Mio. jeweils rückwirkend für das erste bis dritte Quartal 2024, so dass auf das Geschäftsjahr 2024/2025 ein Anteil in Höhe von EUR 1,0 Mio. entfällt. Der Einfluss des russisch-ukrainischen Krieges zeigte sich im Geschäftsjahr 2022/2023 in erheblichen Preisschwankungen der Versorgungskosten im Bereich von Erdgas (als Maßstab) zwischen 20 Cent/kWh und 6 Cent/kWh. Aber für das Geschäftsjahr 2023/2024 konnten die Erdgaspreisniveaus in einem engen Bereich von 3,5 Cent/kWh und 5 Cent/kWh stabilisiert werden, obwohl der Krieg immer noch andauert. Es ist weiterhin vorgesehen, die geplante Produktionsmenge nur mit Anlage Nr. 2 zu produzieren. Der mit Covestro bestehende langfristige Kaufvertrag für Anlage Nr. 1 wurde aufgrund der Zusatzvereinbarung vom 14. Mai/7. Juni 2024 um zwei Jahre bis zum 31. März 2026 verlängert. Covestro hat zugestimmt, die Anlage Nr. 1 in Bereitschaft beizubehalten, und die Vereinbarung sieht vor, dass Covestro seine Fixkosten bis zur Vertragsbeendigung trägt. Der Vertrag verlängert sich danach automatisch jährlich, solange er nicht mit einer Frist von neunzig Tage vor Ablauf der Laufzeit, also Ende März 2026, gekündigt wird. Die Gesellschafter setzen ihre konstruktive Diskussion über die künftige Nutzung der Anlage fort. Während der Laufzeit der langfristigen Liefer- und Abnahmevereinbarung vom 20. Juli 2012 wird das Produkt von der Hi-Bis GmbH auf Basis einer Vereinbarung mit Abnahmeverpflichtung an Covestro geliefert und von Covestro als Rohstoff vorwiegend für Anwendungsgebiete im Automobilbereich eingesetzt, beispielsweise für Autoscheinwerfer. Covestro ist seit mehr als 30 Jahren auf diesem Markt tätig. Das aktuelle Geschäftsrisiko, einschließlich der Rohstoffkosten und der Wechselkursentwicklung, ist aufgrund des mit Covestro bestehenden langfristigen Kaufvertrags und der darin enthaltenen "Take or Pay"-Konditionen als gering einzustufen.
Greppin, 6. August 2024 Hi-Bis GmbH gez. Hiroaki Narisawa, Geschäftsführer Auftragsbedingungen, Haftung und Verwendungsvorbehalt Wir, die EY GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, haben unsere Prüfung der vorliegenden Rechnungslegung im Auftrag der Gesellschaft vorgenommen. Neben der gesetzlichen Funktion der Offenlegung (§ 325 HGB) in den Fällen gesetzlicher Abschlussprüfungen richtet sich der Bestätigungsvermerk ausschließlich an die Gesellschaft und wurde zu deren interner Verwendung erteilt, ohne dass er weiteren Zwecken Dritter oder diesen als Entscheidungsgrundlage dienen soll. Das in dem Bestätigungsvermerk zusammengefasste Ergebnis von freiwilligen Abschlussprüfungen ist somit nicht dazu bestimmt, Grundlage von Entscheidungen Dritter zu sein, und nicht für andere als bestimmungsgemäße Zwecke zu verwenden. Unserer Tätigkeit liegt unser Auftragsbestätigungsschreiben zur Prüfung der vorliegenden Rechnungslegung einschließlich der "Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften" in der vom Institut der Wirtschaftsprüfer herausgegebenen Fassung vom 1. Januar 2017zugrunde. Klarstellend weisen wir darauf hin, dass wir Dritten gegenüber keine Verantwortung, Haftung oder anderweitige Pflichten übernehmen, es sei denn, dass wir mit dem Dritten eine anders lautende schriftliche Vereinbarung geschlossen hätten oder ein solcher Haftungsausschluss unwirksam wäre. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir keine Aktualisierung des Bestätigungsvermerks hinsichtlich nach seiner Erteilung eintretender Ereignisse oder Umstände vornehmen, sofern hierzu keine rechtliche Verpflichtung besteht. Wer auch immer das in vorstehendem Bestätigungsvermerk zusammengefasste Ergebnis unserer Tätigkeit zur Kenntnis nimmt, hat eigenverantwortlich zu entscheiden, ob und in welcher Form er dieses Ergebnis für seine Zwecke nützlich und tauglich erachtet und durch eigene Untersuchungshandlungen erweitert, verifiziert oder aktualisiert. |
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