Stammdaten

Register
Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 107150
Vorher
KbR Konstruktionsbüro Ruth GmbH
Eingetragen
4.6.1999
Branche
Ingenieurbüros für TragwerksplanungIngenieurbüros für Fachplanung von technischer GebäudeausrüstungIngenieurbüros für bautechnische Gesamtplanung von Ingenieurbauwerken und Verkehrsanlagen
Gegenstand
Planungs- und Konstruktionsarbeiten im Bereich Industrie- und Anlagenbau, Maschinenbau, Entwicklung, Consulting und Customization von verschiedenster CAD- und Planungssoftware.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Torsten Ehrlich
seit 13.12.2016
Geschäftsführer
Stefan Carius
seit 13.12.2016
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
Torsten Ehrlich
50.00%
Stefan Carlius
50.00%

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Torsten Ehrlich
12.500 €
50.00%
Stefan Carlius
12.500 €
50.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

KbR - Planungsgesellschaft mbH

Frankfurt am Main

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 9.143,00 12.891,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 3,00 3,00
II. Sachanlagen 9.140,00 12.888,00
B. Umlaufvermögen 448.579,25 356.040,46
I. Vorräte 347.539,05 218.618,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 96.088,76 137.208,38
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 4.951,44 214,08
C. Rechnungsabgrenzungsposten 5.739,26 1.255,35
Summe Aktiva 463.461,51 370.186,81

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 10.554,61 3.941,00
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Bilanzverlust 14.445,39 21.059,00
B. Rückstellungen 5.653,31 5.104,00
C. Verbindlichkeiten 447.253,59 361.141,81
Summe Passiva 463.461,51 370.186,81

Anhang

I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss


Die Firma KbR-Planungsgesellschaft mbH ist im Handelsregister beim Amtsgericht Frankfurt a. M. unter der Nummer HRB 107150 eingetragen. Der Sitz der Gesellschaft ist in Frankfurt a. M. (§264 Abs. 1a Satz 1 HGB).
Der Ansatz und die Bewertung der Aktiva und Passiva erfolgten nach den für alle Kaufleute geltenden Grundsätze der §§ 238 bis 256a HGB sowie den ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften gemäß §§ 264 bis 315a HGB. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Die Berichtsfirma ist zum Abschlusszeitpunkt im Sinne dieser Vorschriften als kleine Kapitalgesellschaft einzustufen.
Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der §§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform, die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
In der Bilanz ist für jeden Posten der entsprechende Wert des vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und die Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert. Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind.
Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (§ 264 Abs. 2 Satz 1 HGB). Die auf den Jahresabschluss angewendeten Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden (§ 265 Abs. 1 Satz 1 HGB). Zusätzliche Angaben wegen der Nichtvergleichbarkeit einzelner Posten sowie Beträge des Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht notwendig (§ 265 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 Satz 2 HGB).

II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden


Der Jahresabschluss der KbR-Planungsgesellschaft mbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs in der Fassung des Bilanzrichtlinien-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Für die Erstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden gegenüber dem Vorjahr unveränderten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.
Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB). Dem stehen weder tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen.
Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände und Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anders bestimmt ist. Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB).
Aufwendungen und Erträge wurden unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst (§ 252 Abs. 1 Nr. 5 HGB).
Die Bilanzierungsverbote und -wahlrechte nach § 248 HGB wurden beachtet.
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken zum Nennbetrag oder mit dem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.
Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Sie werden in Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.
Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

III. Angaben zu Bilanzposten


Die Restlaufzeiten der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände betragen ausschließlich bis zu einem Jahr.
Die Gesellschaft hatte gegenüber den Gesellschaftern zum 31.12.2023 Forderungen in Höhe von 10.722,89 Euro. Dem gegenüber schuldete die Gesellschaft den Gesellschaftern 52.267,56 Euro. Sie sind in den "Sonstigen Vermögensgegenständen" bzw. "Sonstigen Verbindlichkeiten" enthalten (§ 42 Abs. 3 GmbHG).

Zu den Verbindlichkeiten werden gemäß § 268 Abs. 5 Satz 1 und § 285 Nr. 1 HGB folgende Angaben gemacht (Vorjahr in Klammern):


Bezeichnung der Verbindlichkeitsposition

Gesamt

bis zu
einem Jahr

von einem Jahr bis zu fünf Jahren

über fünf Jahre



EUR

EUR

EUR

EUR

1.

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

121.875
(188.883)

31.250
(67.008)

59.375
(78.125)

31.250
(43.750)

2.

Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen

207.938
(125.025)

207.938
(125.025)

0
(0)

0
(0)

3.

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

12.463
(20.360)

12.463
(20.360)

0
(0)

0
(0)

4.

Sonstige Verbindlichkeiten

104.977
(26.873)

104.977
(26.873)

0
(0)

0
(0)


davon aus Steuern

37.927
(25.796)

37.927
(25.796)

0
(0)

0
(0)


davon im Rahmen der sozialen Sicherheit

0
(887)

0
(887)

0
(0)

0
(0)


Summe

447.253
(361.141)

356.628
(239.266)

59.375
(78.125)

31.250
(43.750)
IV.  Angaben zu Gewinn- und Verlustrechnungsposten


Außergewöhnliche Aufwendungen und Erträge sind im Berichtszeitraum nicht angefallen.

V. Sonstige Angaben


Im Geschäftsjahr 2023 erfolgte die Geschäftsführung der Gesellschaft durch Herrn Stefan Carius, Techniker sowie Herrn Torsten Ehrlich, Techniker (§285 Nr. 10 HGB). Sie sind von den Beschränkungen des §181 BGB befreit.
Die Schutzklausel gemäß § 286 Abs. 4 HGB wird in Anspruch genommen.
Nach § 285 Nr. 3a HGB bestehen finanzielle Verpflichtungen aus Miet- und Leasingverträgen und belaufen sich auf 103.094,64 Euro (Vorjahr 82.128,90 Euro), davon gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von 0,00 Euro (Vorjahr 0,00 Euro)
Im Jahr 2023 waren durchschnittlich 11,5 Arbeitnehmer (Vorjahr: 9,5) beschäftigt (§ 285 Nr. 7 HGB).
Die Gesellschaft hatte den Geschäftsführern Vorschüsse und Kredite in Höhe von 10.722,89 Euro gewährt. Die vertragsmäßige Verzinsung beträgt 3,00%. Im Geschäftsjahr 2023 wurde eine Rückzahlung durch den Geschäftsführer in Höhe von 5.037,40 Euro auf die Darlehensschuld vorgenommen (§ 285 Nr. 9 Buchstabe c HGB).
Auszuweisende Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestanden am Bilanzstichtag nicht.

 

Frankfurt a. M., den 03.12.2024

gez. Stefan Carius und Torsten Ehrlich, Geschäftsführer

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 3.12.2024.

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